Versagen die Eliten? – Teil 238 / Wie volksschädlich ist die AGENDA 2010 tatsächlich?

 

Wie volksschädlich ist die AGENDA 2010 tatsächlich?

Die sogenannte volksschädliche und volksfeindliche AGENDA-POLITIK gerät bei immer mehr DEUTSCHEN in den FOKUS der Kritik.

Ist die AGENDA 2010 ein abgekartetes Spiel?

Bereits vor der Einführung konnte der DRSB die meisten Schwach- und Gefahrenpunkte analysieren und offenlegen. Demzufolge warnte der DRSB vor den zu erwartenden fürchterlichen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlich Schäden. Trotzdem trat mit DEUTSCHER GRÜNDLICHKEIT -> zum 01. Januar 2005 -> das Alterseinkünftegesetz in Kraft, welches das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 06. März 2002 [ Aktenzeichen: 2 Bvl 17 / 99 ] gefordert hatte. Der rücksichtslose und eiskalte NEOLIBERALISMUS -> nach dem Vorbild der CHICAGOER SCHULE von Milton Friedman -> zündete in Deutschland am 01. Januar 2005 die nächste Stufe zur weiteren Vernichtung der bewährten deutschen Sozialsysteme. Und unsere gewählten Volksvertreter gaben den Startschuss zur Kinder-, Alters- und Flächenarmut.  Unmittelbar beteiligt waren an dem Alterseinkünftegesetz folgende Institutionen und Akteure:

1.

Die deutsche Bundesregierung

Unter der Führung von

Gerhard Schröder und Joschka Fischer

SPD und Bündnis 90 / Die Grünen

2.

Bundesfinanzminister Hans Eichel / SPD

3.

Bundesarbeitsminister Walter Riester / SPD

4.

Bundesverfassungsgericht -> kurz: BVG

5.

Prof. Dr. Dr. Hans-Adalbert Rürup

als

Gutachter beim Bundesverfassungsgericht

und anschließend als

Vorsitzender der Rürup-Kommission

6.

Bertelsmann-Stiftung

7.

Deutscher Bundestag

8.

Deutscher Bundesrat

 

Die 3 Leitsätze der BVG-Entscheidung vom 06. März 2002 lauten:

1. Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG unvereinbar.

2. Sollten nichtfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele den rechtfertigenden Grund für steuerliche Vergünstigungen bilden, so ist neben einer erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers auch ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung des Vergünstigungstatbestands erforderlich.

3. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der gebotenen Neuregelung die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

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Kein Ausstehender konnte zum damaligen Zeitpunkt erkennen, was nach der BVG-Entscheidung im Kern tatsächlich gewollt war und neu geregelt werden sollte. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde neben einer geänderten Höchstbetragsberechnung der Vorsorgeaufwendungen und der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente auch die so genannte Rüruprente geschaffen. Die Rüruprente war womöglich das Hauptziel der neoliberalen Bemühungen zur Gestaltung des Alterseinkünftegesetz. Man kann es DREHEN und WENDEN wie man will, die „so“ dargestellte

Jahrhundertreform AGENDA 2010

ist auf breiter Front gescheitert. Die steuerliche Neuregelung der gesetzlichen Rente hat zu einem völlig verdrehten und verdrechselten Besteuerungsverfahren geführt, das womöglich den Anforderungen zu einer steuerlichen Gleichbehandlung von Pensionen und Renten -> wie es ursprünglich das BVG gefordert hatte -> nicht genügt. Für die Mehrheit der DEUTSCHEN sind die Neuregelungen auch heute noch völlig unverständlich. Mit der vollen Besteuerung der gesetzlichen Rente sollten womöglich vorrangig die „so“ bezeichneten RIESTER-ZULAGEN und die Steuerbegünstigungen der RÜRUP-RENTE gegenfinanziert werden, damit noch mehr Kapital aus einer weiteren unvererblichen privaten Rente -> neben der RIESTER-RENTE -> dauerhaft den Versicherungskonzernen zur verschleierten Kriegsfinanzierung der USA im freien Kapitalverkehr zur Verfügung gestellt werden konnte. Hierüber berichtete der DRSB bereits mehrfach ausführlich. Doch schon ab 2014 war der Untergang des rücksichtslosen und eiskalten NEOLIBERALISMUS zu beobachten. Seitdem nun endlich auch der IWF seine Abkehr von den Irrlehren des NEOLIBERALISMUS erklärte -> dürfte ein blitzartiger Niedergang des NEOLIBERALISMUS nicht mehr in unserer Heimat aufzuhalten sein. Dies ist in Ansätzen in Politik und Medien deutlich erkennbar:

1.

Forderung nach Rückabwicklung der RIESTER-RENTE durch Politiker

2.

Forderung nach Aufhebung der Doppelbesteuerung der GRV durch die Medien

Nachfolgend beleuchtet der DRSB gezielt die vorgenannten Punkt. Mit dem Alterseinkünftegesetz [ kurz: rürupsche Betonreform genannt -> siehe hierzu diverse DRSB-Artikel seit dem Kalenderjahr 2006 ] sollte vordergründig mit einer Übergangsregelung von 35 Jahre -> 2005 bis 2040 -> die steuerliche Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung [ GRV ] erreicht werden. Die Neuregelungen simulieren eine gewisse Dynamik; in Wirklichkeit ist das Alterseinkünftegesetz eine starre Betonreform. Die Rentenversicherungsbeiträge sind ab 2005 anfänglich zu 60% abzugsfähig. Dieser Wert erhöht sich jährlich um 2 Prozentpunkte bis im Kalenderjahr 2025 100% erreicht werden. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Rente sind beginnend mit dem Kalenderjahr 2005 zu 50% zu versteuern. Dieser Wert erhöht sich stetig, bis zu einem Rentenbeginn im Kalenderjahr 2040 die gesetzliche Rente zu 100% versteuert werden muss.

Hierzu folgendes Beispiel:

Ein abhängig Beschäftigter ist im Kalenderjahr 2005 30 Jahre alt und erreicht im Kalenderjahr 2040 mit 65 Jahren sein Renteneintrittsalter. Ab Rentenbeginn im Kalenderjahr 2040 ist seine gesetzliche Rente zu 100% steuerpflichtig. In den Kalenderjahren 2005 bis 2040 zahlt der abhängig Beschäftigte 5.000,00 Euro Rentenversicherungsbeiträge jährlich [ Arbeitnehmeranteil 2.500,00 Euro; Arbeitgeberanteil 2.500,00 Euro ]. Diese Zahlen entsprechen einem Bruttoarbeitslohn von circa 27.000,00 Euro. Gemäß der rürupschen

Herunterdrechsel-Maschinerie

sind im Kalenderjahr 2005 folgende Rentenversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig:

Rentenversicherungsbeiträge gesamt 5.000,00 Euro

Hiervon begünstigt -> 60%                                                        3.000,00 Euro

abzüglich Arbeitgeberanteil -> 100%                                        2.500,00 Euro

steuerlich abzugsfähiger Arbeitnehmeranteil -> 20%                500,00 Euro

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Gemäß den Leitsätzen der BVG-Entscheidung müssen aber bei voller Steuerpflicht der zukünftigen Renteneinkünfte im Kalenderjahr 2040 auch schon die zuvor geleisteten Vorsorgeaufwendungen mit dem Arbeitnehmeranteil von 2.500,00 Euro in voller Höhe abzugsfähig sein. Ansonsten entsteht eine Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente. Bei einem angenommen Steuersatz von 30% ist ein abhängig Beschäftigter gegenüber einem Beamten um 600,00 Euro -> 30% von 2.000,00 Euro [ 2.500,00 Euro - 500 Euro ] benachteiligt. Ein Beamter kann seinen rechnerischen Gehaltsverzicht ->  Ersatz für eigene Beitragszahlung -> auf seine Pensionsanwartschaft in voller Höhe jederzeit steuerlich voll verrechnen. Ab dem Kalenderjahr 2040 haben abhängig Beschäftigte ihre Rente, genauso wie bereits schon immer Beamte ihre Pension, voll zu versteuern. Die Benachteiligung des abhängig Beschäftigten gegenüber einem Beamten reduziert sich im Lauf der Kalenderjahre 2006 bis 2025 um jährlich 2 Prozentpunkte der Versicherungsbeiträge [ pro Jahr 2% von 5.000,00 Euro = 100,00 Euro ], welches eine jährliche Steuerentlastung von 30,00 Euro ausmacht. Ab dem Kalenderjahr 2025 sind die Rentenversicherungsbeiträge in voller Höhe abzugsfähig. Nach diesem Beispiel ist rechnerisch für die bereits abgelaufenen Kalenderjahre 2005 bis 2015 bei einem abhängig Beschäftigten ein Steuernachteil gegenüber einem Beamten von 4.950,00 Euro entstanden. Sollte das Alterseinkünftegesetz verfassungswidrig sein, entsteht rechnerisch nach dem obigen Beispiel bei rund 42 Millionen abhängig Beschäftigten eine Steuerrückführungsverpflichtung für den deutschen Staat in Höhe von 207,9 Milliarden Euro. Die gesetzlich vorgesehene Verzinsung von jährlich 6% der Steuerguthaben belasten den unseren Staat um weitere 67,7 Milliarden Euro. Der Gesamtschaden für abhängig Beschäftigte aus den Jahren 2005 bis 2015 würde somit

275,6 Milliarden Euro

betragen.

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Die Asymmetrie der steuerlichen Begünstigung von Rentenversicherungsbeiträgen einerseits und der Versteuerung von Renteneinkünften andererseits über einen Zeitraum von 35 Jahren, bis insgesamt im Kalenderjahr 2040 in beiden Fällen 100% erreicht werden, ist ein hinterlistiges Vorgehen und eine klare Benachteiligung gegenüber abhängig Beschäftigten. Die rürupsche Betonreform ist ergo keine sogenannte

JAHRHUNDERT-REFORM

sondern eine völlig verkorkste Kiste und brutale Benachteiligung für rund 42 Millionen DEUTSCHE. Seit der Einrichtung der Sozialen Marktwirtschaft ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung lohnsteuerfrei. Diese Regelung in § 3 des Einkommensteuergesetzes besteht heute noch NACH wie VOR. Diese Errungenschaften der Sozialen Marktwirtschaft für abhängig Beschäftigte wurden mit dem Alterseinkünftegesetz durch die Hintertür ausgehebelt. Quasi wurden die Errungenschaften der Sozialen Marktwirtschaft auf dem

ALTAR DES NEOLIBERALISMUS

wissentlich und vorsätzlich geopfert. Das hinterlistige politische Doppel-Foul durch die Herunterdrechselung der Vorsorgeaufwendungen und Aushebelung der Steuerfreiheit des Arbeitgeberanteils trifft mit der Doppelbesteuerung der Renteneinkünfte besonders die jüngeren Generationen extrem hart. Die verantwortlichen Politiker stehen nach der Enttarnung der hinterlistigen Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente nun vor der Wahl:

1.

Aussitzen

2.

Ignorieren

3.

Verschleiern

4.

Einlenken

Machen wir es im Zeichen der Fußball-Europameisterschaft einmal an dieser Sportart fest. Im Fußball gibt es eine ROTE KARTE für ein doppeltes oder ein besonders brutales Foul erst dann, wenn der SCHIEDS-RICHTER pfeift. Beim Alterseinkünftegesetz ist das

BVG der SCHIEDS-RICHTER.

Bis heute hat das BVG nicht gepfiffen, sondern mit seinen Entscheidungen immer wieder gekniffen. An einem Rütteltest des Alterseinkünftegesetz zur Abwägung der steuerlichen Gerechtigkeit und dem Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz sowie des formellen und materiellen Steuerrechts kommt das BVG -> nach dem Lostreten der Lawine durch die Medien -> nicht mehr vorbei. Eine Verfassungswidrigkeit des Alterseinkünftegesetz ließe sich nicht auf bestimmte Geburtsjahrgänge oder auf bestimmte Kalenderjahre einschränken, so wie es einige Wissenschaftler jetzt versuchen darzustellen. Bei

Pensionen und Renten

handelt es sich nach den §§ 19 und 22 des Einkommensteuergesetzes um zwei verschiedene Einkunftsarten. Ohne Gesichtsverlust kommen die unmittelbar verantwortlichen Institutionen und Personen gemäß dem  

Gleichheitsgrundsatz für Pensionen und Renten

nicht mehr weg. Der Gleichheitsgrundsatz diente womöglich nur als Mittel zum Zweck.

Und hier liegt der Hase im Pfeffer.

Anscheinend überwiegen bei unseren Volksvertretern in Berlin immer noch die Eitelkeiten und die Angst vor der Enttarnung von Fehlern. Denn Vernunft und Verantwortung für das deutsche Volk sind kaum erkennbar. Womöglich im Auftrag der sogenannten Institutionen zäumen jetzt einige Wissenschaftler im Panikmodus das Pferd von hinten auf und versuchen, mit unorthodoxen Modellen sowie durch tollkühne Berechnungsformeln -> noch zu retten, was nicht mehr zu retten ist. Bleibt es bei der nachgelagerten Besteuerung der Renten, so wie es die GRÜNE Claudia Roth bei der Einführung für sehr modern hielt, und setzen CDU, CSU, SPD und Bündnis 90 / Die Grüne sowie auch die LINKEN den eingeschlagenen neoliberalen Kurs trotz neuer Erkenntnisse fort, wird man unweigerlich im politischen Abseits enden. Nun muss das BVG Farbe bekennen:

GELB oder ROT.

Mit einer GELBEN KARTE wäre niemanden geholfen. Das BVG ist deshalb gut beraten, dem Alterseinkünftegesetz die

ROTE KARTE

zu zeigen, damit man in Berlin das Ruder noch herumreißen kann bevor der verursachte Irrsinn eine sinnvolle, gezielte Lösung nicht mehr zulässt. Das Alterseinkünftegesetz nahm im Kalenderjahr 2004 bereits nach der 1. Lesung -> ohne Änderungen -> die Hürde des Deutschen Bundesrates, sodass der Eindruck entstehen kann, dass das Alterseinkünftegesetz ein abgekartetes Spiel aller Beteiligten für die Mehrheit der DEUTSCHEN war. Es ist deshalb ganz sicherlich ein weiterführender gravierender politischer Fehler, den von den Medien -> bis heute -> hochgejubelten und gefeierten

RENTEN-PAPST RÜRUP

in andere Doppelfunktionen einzubinden. Denn es war schon ein entscheidender strategischer Fehler, dass man die RIESTER-RENTE bei Auszahlung bereits der vollen nachgelagerten Versteuerung unterworfen hat. Es war schon sehr merkwürdig, dass das BVG erst am 06. März 2002 den Gleichheitsgrundsatz von Pensionen und Renten auf der Grundlage eines Gutachtens von Professor Rürup „neu“ definierte. Dieser „neu“ definierte Gleichheitsgrundsatz wurde mit dem Alterseinkünftegesetz -> im Kalenderjahr 2004 durch die sogenannte Rürup-Kommission -> im GESAMTPAKET eingebunden. „So“ etwas bezeichnen heute immer mehr seriöse Fachleute und die Mehrheit der DEUTSCHEN als missglückte Manipulation. Denn gemäß dem Steuersystem aus dem Kalenderjahr 2001 hätte die Auszahlung der RIESTER-RENTE nur nach dem bewährten System des so genannten Ertragsanteils versteuert werden dürfen. Nun hat man höchstwahrscheinlich einen Gesamtschaden für alle abhängig Beschäftigten in Höhe von rund  

275,6 Milliarden Euro

verursacht. Alle Politiker -> die noch immer verzweifelt oder sklavisch an der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA-POLITIK festhalten -> vergrößern dadurch exponentiell die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden.

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