DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
>>> Hans – Adalbert Rürup <<<
Der
Totengräber
deutscher, staatlich geförderter Altersvorsorge?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans-Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Andreas Kallen
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 28. Dezember 2006
Ein sinnvolles, durchschaubares und lernfähiges System besteht aus Einzelelementen, welche
harmonisch und ohne Reibungsverluste
ineinander greifen.
Das System der Altervorsorge sollte ebenfalls für alle Bürger in einem geschlossenen System alle Lebens- und Erwerbsphasen einschließen, welches ähnlich einem Getriebe die Kraft des Motors des Lebens auch im Ruhestand ohne Reibungsverluste verteilt.
Ein Getriebe funktioniert bekanntlich jedoch nur mit runden, verzahnten und harmonisch aufeinander abgestimmten Einzelelementen.
In dem System muss der kleinste gemeinsame Nenner gesucht und gefunden werden, damit unpassende Elemente das System nicht stören oder zerstören.
Sowohl bei der
Riester – Rente als auch bei der Rürup – Rente
musste das Getriebe aufgrund von Konstruktionsfehlern direkt nach dem Start ausgewechselt werden, weil die eckigen Teile nach dem Start den Konstrukteuren direkt um die Ohren geflogen waren.
Selbst Kinder im Kindergarten stellen beim Bauklötzchenspielen erstaunt fest:
Das Eckige passt nicht in das Runde!
Die Konstrukteure der
Riester – Rente und der Rürup – Rente
aus dem Elfenbeinturm der Wissenschaften wollten vermutlich ohne Feldtest und ohne Simulationsreihen direkt den großen Triumph einfahren.
So hat die immer noch so genannte
Rürup - Rente,
ausgestattet mit einem Zweitaktmotor und viereckigen Reifen, nach fast zweijähriger Fahrt noch nicht viel bewegt.
Der Grund hierfür ist auch ganz einfach und einleuchtend.
Kann man deutsche Bürger für eine Altersvorsorgekonstruktion begeistern, welche
1.
eine steuerliche Förderung auf Basis der
>>> Rürup – Herunterdrechselmaschinerie <<<
gewährt?
2.
wegen der Nichtvererblichkeit
einer Art freiwilliger Zwangsenteignung unterliegt, das heißt im
Todesfall keine Leistungen mehr an Angehörige zahlt
und
die Berufsausbildung der Kinder nicht gewährleistet?
3.
bei Erhalt der Rente zunehmend ratierlich voll zu versteuern ist?
Auch wenn
neoliberale Politiker und neoliberale Kreise
mit aller Macht und viel Geld versuchen, ihr Projekt nach vorne zu treiben: Mehr als 180 000 Freiwillige wurden bisher noch nicht gefunden!
Wer hat sich diese
>>> fatale und perverse Konstruktion <<<
einfallen lassen?
Warum hat sich die Rot / Grüne Ex – Regierung nicht an die
Original – Konstruktion des DRSB e.V. gehalten?
Der DRSB e.V. hatte im Kalenderjahr 2002 mit damals 14jähriger Konstrukteurserfahrung auf Grundlage der
Initiative 20 / 70
der Bundesregierung und allen deutschen demokratischen Parteien die
Original – Konstruktionsunterlagen
kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für alle Lebens- und Erwerbsphasen muss eine sinnvolle, lernfähige und durchlässige Regelung für die Altersvorsorge gefunden werden.
Mögliche Lebens- und Erwerbsphasen eines Bürgers sind:
Berufsausbildung
Berufstätigkeit als Arbeitnehmer
Berufstätigkeit als Selbständiger
Berufstätigkeit im Haushalt
Berufstätigkeit in Kindererziehung
Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer
Arbeitslosigkeit als Selbständiger
Ruhestand
Der Begünstigtenkreis der immer noch so genannten
Riester – Rente
schließt jedoch für Bürger nur folgende Lebens- und Erwerbsphasen ein:
Berufstätigkeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
Berufstätigkeit als Beamter und in beamtenähnlichen Berufen
Berufstätigkeit als selbständiger Landwirt
Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer
Liegt hier eine Deckungsgleichheit mit möglichen Lebens- und Erwerbsphasen aller Bürger vor?
So hatte auch der ehemalige Arbeitsminister Walter Riester im Dezember 2005 selbst gesagt, dass er die nach ihm benannte
Riester – Rente
verfassungsrechtlich für äußerst bedenklich hält.
Konstrukteur
der so genannten
Riester – Rente
war auch gar nicht Walter Riester.
Bei der späteren so genannten
Rürup – Rente
wurden entsprechend dem
9 – Punkte – Programm des DRSB e.V.
( Reformvorschlag zur so genannten Riester – Rente )
alle Bürger in den Begünstigtenkreis aufgenommen.
Was passiert aber zum Beispiel mit einer bestehenden
„Riester – Rente”
einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der arbeitslos geworden ist und sich auf Basis der Errungenschaften der Agenda 2010, hier der so genannten
>>> Ich AG <<<
selbständig machen möchte?
Kann der
Bürger
bei einem Wechsel von Nichtselbständigkeit in Selbständigkeit diese Altersvorsorge fortführen?
Antwort:
Ja, aber er erhält als Selbständiger keine Förder – Zulage mehr!
Was passiert im umgekehrten Fall, wenn also ein Unternehmer in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eintritt. Kann der Unternehmer eine abgeschlossene Rürup – Rente weiterführen?
Antwort:
Ja, aber die steuerliche Förderung fällt als Arbeitnehmer viel geringer aus.
Kann der Arbeitnehmer dann eine so genannte Riester – Rente abschließen?
Antwort:
Ja
Kann der Arbeitnehmer die bestehende so genannte
Rürup – Rente in eine so genannte Riester – Rente umwandeln?
Antwort:
Nein!
Der Bürger kann höchstens die
Rürup – Rente kündigen und eine neue Riester – Rente abschließen!
Dies wäre aber mit erheblichen Vermögensverlusten
verbunden!
Was hat eigentlich eine private Altersvorsorge, wie bei der immer noch so genannten Riester – Rente, mit der Bemessungsgrenze für eine gesetzliche Rentenversicherung zu tun?
Antwort:
Nichts!
Bei der Riester – Rente müssen bestimmte kontrollierbare Mindesteinzahlungen erfolgen, damit die Riester – Förderung nicht gänzlich verloren geht!
Ursprünglich war die so genannte Riester – Rente ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Bürger vorgesehen!
Eine Vermengung von Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit Bestimmungen für eine private Altersvorsorge ist weder notwendig noch sinnvoll, somit ein Element der privaten Altersvorsorge, welches ersatzlos entfallen könnte und müsste!
Für den Fall der Arbeitslosigkeit eines Arbeitnehmers oder eines geschäftlichen Einbruchs bei einem Selbständigen muss es bei der privaten Altersvorsorge ohne Probleme möglich sein, die Beitragszahlungen zu stoppen oder zu reduzieren.
Das logische Ergebnis wäre natürlich, dass zukünftig die Rente dann entsprechend geringer ausfallen müsste, wenn die Beiträge hierfür nicht nachentrichtet werden.
Bei einer gesetzlichen Rente werden aufgrund von sozialpolitischen Zielsetzungen Zeiten der Kindererziehung, Berufsausbildung und der Arbeitslosigkeit mit eingerechnet.
Diese sozialpolitischen Zugeständnisse in der gesetzlichen Rentenversicherung werden vom Bürger aber mit dem Nichtbestehen einer Kapitaldeckung bezahlt.
Wie lange eine Bundesregierung staatliche Garantien des bisherigen Systems übernehmen kann und / oder will, ist dagegen völlig offen!
Bei einer privaten Altersvorsorge richtet sich eine spätere Rente ausschließlich nach den vorher eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen, unter rein marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Sozialpolitische Aspekte kann eine private Versicherung zu Lasten anderer Versicherter natürlich nicht übernehmen.
Mit den Einzahlungen in die private und auch gesetzliche Rentenversicherung erwirbt der Bürger zivilrechtlich ein Rentenstammrecht, somit einen Vermögensgegenstand.
Welche Gründe gab es seitens des
Rot / Grünen
Regierungsversuchs
bei der rein privatrechtlichen Versicherung,
„Rürup – Rente”,
Bürger
von Unterhaltsleistungen für ihre Angehörigen, wie zum Beispiel zur Gewährleistung der Berufsausbildung ihrer Kinder,
gesetzlich auszuschließen?
Die Gewährleistung des
privaten Eigentums
ist doch verfassungsrechtlich geschützt!
Haben hier womöglich neoliberale Kräfte heftig überzogen?
Warum existieren zwei völlig disharmonische
Altersvorsorge – Modelle,
wenn ein sinnvolles und lernfähiges System
doch vollkommen ausreichen und noch dazu die
Bedürfnisse besser abdecken würde?
Warum machen es unsere
Politiker den Bürgern
bei der Entscheidung über die private Altersvorsorge so schwer?
Warum wird in
Deutschland
von
Politikern zu Lasten der Bürger
bei der privaten Altersvorsorge ein
>>> Personenkult <<<
betrieben?
Wem nützen eigentlich die Regelungen der Nichtvererblichkeit der
so genannten
Rürup – Rente?
Antwort:
Auf keinem Fall dem
Bürger!
Womöglich spielen hier wirtschaftliche Interessen und Einflüsse von dritter Seite die entscheidende Rolle!
Nach langem Hin und Her hat sich der
Rot / Schwarze
Regierungsversuch
dazu durchgerungen, nunmehr die
Rürup – Steuerfallen
rückwirkend zum 01. Januar 2006 zu beseitigen.
Es bleibt aber jedenfalls immer noch die untragbare Tatsache, dass die Einzahlungen in die so genannte
Rürup – Rente
immer noch nicht vererblich sind!
Nicht nur das
Alterseinkünftegesetz,
>>> die so genannte Rürup – Rente <<<
und das
Altersvermögensgesetz,
>>> die so genannte Riester – Rente <<<
sondern auch die anderen Gesetze der Agenda 2010 bedürfen dringend einer Generalüberholung.
Sämtliche Gesetze wie zum Beispiel
Hartz IV, ICH AG
sind nur Stückwerk und greifen nicht harmonisch verzahnt ineinander, um für die verschiedenen Lebens- und Erwerbsphasen deutscher Bürger sinnvolle und lernfähige Regelungen zu schaffen.
Langfristig erweisen sich unsere Politiker selbst keinen Gefallen damit, Finanzbeamte aus den Finanzämtern mit Aktionen und Öffentlichkeitsarbeiten dafür einzusetzen, um ältere Bürger über die
>>> Errungenschaften <<<
und die
>>> notwendigen Änderungen <<<
des
>>> Alterseinkünftegesetzes <<<
ausführlich aufzuklären und zu informieren.
Sind die älteren Bürger und Wähler einmal umfangreich über die wahren Ziele der Nichtvererblichkeit der so genannten
Rürup – Rente
informiert, wird es noch schwieriger und peinlicher, erklären zu müssen, warum dieses Gesetz erneut geändert werden musste.
Das Alterseinkünftegesetz hat weder die Hürde der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit beim Bundesfinanzhof noch beim Bundesverfassungsgericht genommen.
Daher wird es auf Dauer für die militant organisierten
neoliberalen Kräfte in Deutschland
immer schwieriger werden, der breiten Öffentlichkeit die kritische Stimme des
DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
vorzuenthalten.
Die Verantwortlichen sollten auch bedenken, dass bei deutschen Steuergesetzen mittlerweile die Halbwertzeiten sehr gering sind und das Jahrhundert der Jahrhundertreform gerade angebrochen ist.
Bedauerlicher Weise war für unsere
Politiker
das Wort Strategie immer schon ein Fremdwort.
Wann werden endlich unsere
Politiker
die Verantwortung für eine sinnvolle private Altersvorsorge übernehmen?
Selbst die indirekte Entschuldigung an deutsche Bürger von dem aufrechten Politiker
Ottmar Schreiner,
( SPD )
wonach die Abstimmung im Kalenderjahr 2004 über das Alterseinkünftegesetz innerhalb der SPD mit der
„Kanzlerfrage”
verbunden war, bleibt ohne Auswirkung, da alle Politiker im deutschen Parlament sich ausschließlich ihrem eigenen Gewissen gegenüber verantwortlich fühlen.
Uneingeschränkte Zustimmung muss sicherlich die Aussage von
Ottmar Schreiner
finden, dass das Alterseinkünftegesetz am deutschen Parlament vorbei ausschließlich durch die so genannte
Rürup – Kommission
kreiert wurde und den Parlamentariern lediglich zum Abnicken vorgelegt wurde.
Damit stellt sich für immer mehr Bürger die Kern – Frage:
Warum hat das
deutsche Parlament
mit dem Alterseinkünftegesetz ein Gesetz gegen die
Bürger
verabschiedet?
An alle Leser und Sympathisanten des DRSB e.V. sowie die
aktuellen und zukünftigen Rentenbezieher
möchte das DRSB – Team folgende Botschaft richten:
DRSB
Nichts ist mächtiger als eine
Idee,
deren Zeit gekommen ist.
Wir kämpfen für ihre Rente!