Muss
URSULA VON DER LEYEN
in Brüssel zurücktreten?
Seit dem 01. Dezember 2019 ist die deutsche CDU-Politikerin ->
URSULA VON DER LEYEN
die Präsidentin der Europäischen Kommission. Die überraschende Wahl erfolgte am 16. Juli 2019 auf Vorschlag des Europäischen Rates durch das Europäische Parlament und ist bis heute in vielen EU-Mitglieds-Staaten noch immer heftig umstritten. Möglicherweise könnten die politischen Aufgaben von URSULA VON DER LEYEN in Brüssel schon sehr bald ein unrühmliches Ende finden -> denn die ->
Staatsanwaltschaft Berlin ->
fordert Akten des Bundestags an! Man möchte offensichtlich die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen in Zusammenhang mit der „SO“ dargestellten ->
BERATER-AFFÄRE ->
bei der Bundeswehr überprüfen. Das vermeldete die WELT bereits am 19. März 2020. Demzufolge bat die ->
Staatsanwaltschaft Berlin ->
mit einem offiziellen Schreiben -> sowie unter entsprechendem Akten-Zeichen -> den Untersuchungs-Ausschuss gebeten -> Protokolle zu übersenden -> die mit den ungeklärten dubiosen Vorgängen in der „SO“ dargestellten ->
BERATER-AFFÄRE ->
der Bundeswehr zu tun haben. Beim sogenannten ->
PRÜFVERFAHREN GEGEN UNBEKANNT ->
geht es vermutlich auch um die gelöschten Informationen auf den 2 Dienst-Mobil-Telefonen der ehemaligen Verteidigungs-Ministerin ->
URSULA VON DER LEYEN!
Zunächst scheint man in Berlin prüfen zu wollen -> ob im direkten Zusammenhang mit den unerwarteten Löschung -> der auf den dienstlichen Mobil-Telefonen gespeicherten Daten -> strafrechtliche Ermittlungen aufzunehmen sind. Hierfür erbat die ->
Staatsanwaltschaft Berlin ->
um Herausgabe des amtlichen Protokolls der Zeugenaussage von URSULA VON DER LEYEN vor dem Untersuchungs-Ausschuss. Höchstwahrscheinlich ist beabsichtigt -> dass man schwerwiegende Rechts- und Regel-Verstöße bei der millionenschweren Beauftragung externer Berater- und Unterstützungsleistungen näher durchleuchten möchte. Denn die Führung des Verteidigungsministeriums lag damals in den Händen von der verantwortlichen Verteidigungs-Ministerin ->
URSULA VON DER LEYEN!
Bereits Im Dezember 2019 mussten die VOLKS-VERTRETERINNEN und VOLKS-VERTRETER im parlamentarischen Untersuchungs-Ausschuss mit großem Erstaunen zur Kenntnis nehmen -> dass die Inhalte auf den Kommunikations-Geräten der ehemaligen Verteidigungs-Ministerin gelöscht worden waren. Angeblich konnten bis heute die Daten von Spezialisten nicht wiederhergestellt werden. Auch die üblichen ->
BACK-UPS ->
scheinen verschwunden zu sein und sollen gemäß diverser Medien-Berichte auch nicht mehr existieren. Unerklärliche Vorgänge -> die sich seriöse und erfahrene Kommunikations-Fachleute nicht erklären können. Die Oppositions-Parteien im Bundestag verwiesen deshalb mehrfach auf ein Lösch-Moratorium von Akten für Untersuchungs-Ausschüsse hin -> denn die Daten von den Mobil-Telefonen der ehemaligen Ministerin wurden erst dann beseitigt -> nachdem die VOLKS-VERTRETERINNEN und VOLKS-VERTRETER im parlamentarischen Untersuchungs-Ausschuss diese wichtigen Daten schon längst angefordert hatten. Warum es zu den Löschungs-Aktionen kam und wer diese Löschungs-Aktionen anordnete -> das ist noch nicht geklärt. Auf jeden Fall sind die Löschungs-Aktionen politisch und juristisch enorm stark in die Kritik geraten -> denn die bisherige Darstellung von USULA VON DER LEYEN scheinen nicht länger haltbar zu sein und sind offensichtlich unlogisch. Auf jeden Fall erlaubt es das Gesetz für Untersuchungs-Ausschüsse -> in der gültigen Fassung -> allen Zeugen eigene Kommunikation-Aufzeichnungen -> wie beispielsweise Sprach- oder SMS-Aufzeichnungen zu überprüfen und sie danach einem Untersuchungs-Ausschuss zu übergeben. Das ist vermutlich bislang noch nicht geschehen -> denn die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte -> auf Medien-Anfragen -> dass die Vor-Ermittlungen andauern. Der Bundestags-Abgeordnete der GRÜNEN ->
Tobias Lindner ->
hat vorsorglich Strafanzeige wegen möglicher Vernichtung von Beweismitteln und Urkunden-Unterdrückung gestellt. Der VOLKS-VERTRETER ->
Tobias Lindner ->
ist Mitglied im Untersuchungs-Ausschuss. Die VOLKS-VERTRETERINNEN und VOLKS-VERTRETER von der FDP plädiert für eine sofortige Herausgabe der Protokolle an die Berliner Staatsanwaltschaft. Zumindest die FDP möchte mit den GRÜNER eine umfassende Aufklärung gewährleisten. Der Abgeordnete der GRÜNEN ->
Tobias Lindner ->
sagte zum Beispiel -> ZITAT / AUSZÜGE:
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Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft ernsthaft prüft, ob die Daten-Löschung auf den Handys legal war. Diese Bewertung sei nun Sache der Justiz, nicht des Parlaments. -> ZITAT / AUSZÜGE ENDE
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Juristisch und politisch ist also der Fall der ehemaligen Verteidigungs-Ministerin ->
URSULA VON DER LEYEN!
noch nicht aufgeklärt. Schon Anfang 2020 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft den Eingang gleich mehrerer Straf-Anzeigen in Zusammenhang mit den gelöschten Mobiltelefon-Daten bestätigt. Man wollte jedoch das Ende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses abwarten -> der bis zum Sommer 2020 einen Abschlussbericht vorlegen wollte und -> wenn notwendig -> ermittelte Erkenntnisse, Regel- und Rechtsverstöße oder Straftaten an die Berliner Staatsanwaltschaft weiterleiten wollte. Diesem beabsichtigten Szenario ist die ->
Staatsanwaltschaft Berlin ->
nun zuvorgekommen. Wir leben in einer Demokratie! Deshalb gilt auch für die CDU-Politikerin ->
URSULA VON DER LEYEN ->
ohne jede Einschränkungen der Grundsatz ->
IN DUBIO PRO REO!
Im Zweifelsfall darf also in einem möglichen Strafprozess eine angeklagte CDU-Politikerin nicht verurteilt werden -> wenn dem Gericht Zweifel an der Schuld verbleiben. Der Grundsatz ->
IN DUBIO PRO REO ->
ist im deutschen Recht gesetzlich nicht normiert. Trotzdem wird danach häufig gehandelt. Sollte sich jedoch bald herausstellen -> dass die deutsche CDU-Politikerin ->
URSULA VON DER LEYEN
und noch amtierende Präsidentin der Europäischen Kommission gegen deutsches Recht verstoßen hat -> dann sollte man sie unverzüglich vor ein deutsches Gericht stellen. Da es offenbar enorm viele Zweifel an der Un-Schuld gibt -> empfehlen viele seriöse Staatsrechtler und Juristen mit Charakter und Rückgrat -> dass die deutsche CDU-Politikerin ->
URSULA VON DER LEYEN ->
ihr aktuelles Amt als Präsidentin der Europäischen Kommission -> bis zur vollständigen Klärung der erhobenen Vorwürfe -> ruhen lassen sollte.
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