Sonderinfobrief – 28. Oktober 2019 / Geplanter politischer Selbstmord?

Geplanter politischer Selbstmord?

 

Die Grund-Steuer als „SO“ genannte ->

REAL-STEUER ->

garantiert den Städten und Gemeinden mit aktuell 14 Milliarden Euro den höchsten Anteil an deren Steuer-Aufkommen. Als Substanz-Steuer ist die Grund-Steuer -> im Gegensatz zu der Gewerbe-Steuer -> völlig unabhängig von konjunkturellen Einflüssen sowie von den Einkünften der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen. Eine Erhöhung von Substanz-Steuern trifft logischerweise die unteren Einkommens-Klassen immer am stärksten. Mit den „SO“ dargestellten AGENDA-Reformen haben die verantwortlichen Politiker die Städte und Gemeinden -> durch die zusätzlichen Belastungen aus den notwendigen gewordenen ->

Hartz-4-Zahlungen ->

zur Entlastung der Konzerne aus Lohn-Neben-Kosten -> in ein Finanz-Desaster gestürzt. Womöglich möchte man nun zur Abhilfe mit der politischen Brechstange Veränderungen schaffen. Die ->

Langzeit-Arbeitslosigkeit ->

müssen die Städte und Gemeinden aus Steuer-Mitteln ihrer Einwohner tragen. Eine zunehmende Belastung aus Grund-Steuern schränkt die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger jedoch weiter ein. In Folge dessen stehen in den Fußgänger-Zonen der Innenstädte und in den Vor-Städten immer mehr Geschäfts-Lokale leer -> während Mega-Konzerne mit Sitz in Steuer-Oasen die Gewinne aus dem Versand-Handel fast steuerfrei einfahren können. Den Städten und Gemeinden fehlt das Gewerbe-Steuer-Aufkommen. Durch die Fehl-Entscheidungen der verantwortlichen Politiker werden viele Städte und Gemeinden zunehmend unattraktiver. Die ständige Erhöhung der Gewerbe-Steuer-Hebesätze schafft keinen Ausgleich -> sondern beschleunigt lediglich den finanziellen Kollaps von Städten und Gemeinden. Bei einem dauerhaften Leer-Stand von Geschäfts-Lokalen haben die Grundstücks-Eigentümer auf Antrag einen Anspruch auf Erlass der gezahlten Grund-Steuer. Leere Fußgänger-Zonen bedeuten keinen Cent Steuer-Einnahmen für Städte und Gemeinden aus Grund-Steuer und Gewerbe-Steuer. Diese Entwicklungen enden häufig in ->

Trostlosigkeit und Kriminalität.

Denn in einer unattraktiven Stadt oder Gemeinde siedeln sich freiwillig keine Handels- oder Produktions-Unternehmen an. Große international tätige Unternehmen suchen sich als Standort stets ein schönes Umfeld -> damit man auch für die Mitarbeiter interessanter wird. Die Kluft zwischen den reichen und prunkvollen Städten -> zu den armen und trostlosen Städten -> wird in Deutschland zunehmend größer und dramatischer. Zum Beispiel kann in Nordrhein-Westfalen die Stadt ->

Oberhausen ->

mit der Stadt

Düsseldorf ->

schon seit Jahren nicht mehr konkurrieren. Während in ->

Oberhausen ->

der Hebesatz für die Gewerbe-Steuer ständig erhöht wird ->

2013 auf 520% -> 2016 auf 550% und 2018 auf 580% ->

hält die Stadt Düsseldorf den Hebesatz mit 440% stabil. Die Stadt ->

Monheim ->

konnte zum Beispiel entgegen des allgemeinen Trends den Hebesatz für Gewerbe-Steuer sogar ständig reduzieren ->

2013 auf 300% -> 2016 auf 265% und 2018 auf 250%.

Das gleiche Prinzip gilt auch für die Erhebung der Grund-Steuer mit dem Grund-Steuer-Hebesatz. Der Hebesatz für die Grund-Steuer liegt in den rund 11.000 deutschen Städten und Gemeinden zwischen 0% bis 995%. Aus dem Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes wird über den Grund-Steuer-Mess-Bescheid am Ende die Grund-Steuer mit dem Grund-Steuer-Bescheid nach dem jeweiligen Hebesatz der Städte und Gemeinden festgesetzt. An dieser bewährten Berechnungs-Methode der Erhebung der Grund-Steuer gibt es grundsätzlich nichts zu beanstanden. Trotzdem wurde schon wieder für eine geplante

STEUER-REFORM ->

das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen mit veralteten Werten -> wegen der Gefahr von Ungleich-Behandlungen -> keine Steuern mehr erhoben werden. Die Festsetzung des Einheits-Wertes von Grund-Stücken beruht in den alten Bundesländern auf Wert-Verhältnisse des Kalenderjahres 1964 und in den neuen Bundesländern auf Wert-Verhältnisse des Kalenderjahres 1935. Mit einer angestrebten „SO“ dargestellten ->

ZEITGEMÄSSEN BERECHNUNG ->

soll als Bemessungs-Grundlage der Wert des Bodens -> zuzüglich eines kapitalisierten Wertes einer aktuellen Miete -> Berücksichtigung finden. Mit einer zeitgemäßen Berechnungs-Grundlage, einem fiktiven Grund-Steuer-Mess-Betrag von 0,35% sowie einem willkürlichen Grund-Steuer-Hebesatz zwischen 0% bis 995% schafft man -> je nach Haushaltslage der Städte und Gemeinden -> keine gerechte Grund-Steuer.

Es gibt ohnehin keine gerechten Steuern!

Das sind irrwitzige Hirn-Gespinste von Heile-Welt-Verkündern und rücksichtslosen neoliberalen Netzwerkern. Das Strick-Muster der Entscheidung des ->

Bundesverfassungsgerichts ->

ist wieder das gleiche wie bei der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Eine vermeintliche Ungerechtigkeit bei der Besteuerung muss beseitigt werden. Ob die Veränderung der Grund-Steuer aus einer Veränderung des Einheits-Wertes oder aus der Veränderung eines Hebesatzes abgeleitet wird -> es ist im Ergebnis immer gleich.

Hierzu folgendes Bespiel:

Einheits-Wert einer Eigentums-Wohnung mit aktueller Bewertung: 30.000,00 Euro

Grund-Steuer-Messbetrag: 30.000,00 Euro x Faktor 0,35% = 105,00 Euro 

Grund-Steuer: 105,00 Euro x Hebesatz 500% = 525,00 Euro.

________________________

Die Grund-Steuern würden zum Beispiel in folgenden Städten mit Hebesätzen von ->

Oberhausen ->

670% = 703,50 Euro

Düsseldorf ->

440% = 462,00 Euro

Monheim ->

250% = 262,50 Euro ->

betragen.

________________________

Die bewährte Festsetzung der Grund-Steuer hatte keinen allzu großen Einfluss auf die echten Markt-Werte von Immobilien und bei der Wohnungs-Suche von Bürgerinnen und Bürger als Mieter. Bei einer drastischen Erhöhung der Grund-Steuer aufgrund einer vermeintlich zeitgemäßen Bewertung und unveränderter Hebesätze würde sich die Grund-Steuer für eine exakt gleiche Eigentums-Wohnung -> mit aktuellen Werten -> beispielsweise wie folgt darstellen ->

__________________

Einheitswert nach „zeitgemäßer“ Bewertung: 300.000,00 Euro

Grund-Steuer-Messbetrag: 300.000,00 Euro x Faktor 0,35% = 1.050,00 Euro 

Grund-Steuer: 1.050,00 Euro x Hebesatz 500% = 5.250,00 Euro.

___________________

Die neue Grund-Steuer gemäß vermutlich reformierter Berechnung könnte in folgenden Städten mit Hebesätzen von ->

Oberhausen ->

670% = 7.035,00 Euro

Düsseldorf ->

440% = 4.620,00 Euro

Monheim ->

250% = 2.625,00 Euro ->

betragen. Auf dem Immobilien-Markt würde sich anschließend eine totale Verzerrung der echten Markt-Werte von Immobilien -> zwischen reichen und armen Städten und Gemeinden entwickeln. In reichen Städten und Gemeinden mit einem niedrigen Hebesatz würden womöglich die Immobilien-Preise noch weiter explodieren und in armen Städten sowie Gemeinden mit einem hohen Hebesatz würde womöglich der Immobilien-Markt völlig zusammenbrechen. Wenn überhaupt -> dann würde ein notwendiger Neubau von Wohn-Immobilien zur Bekämpfung des Wohnungs-Notstandes nur noch in reichen Städten und Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen stattfinden. Eine flächendeckende Erhöhung der Grund-Steuer wird es durch die „SO“ bezeichnete ->

Grund-Steuer-Reform ->

auf jeden Fall geben. Diese höchstwahrscheinlich versteckte Steuer-Erhöhung wird schon wieder den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern unter der „frohen“ Botschaft der ->

GERECHTIGKEIT ->

unter die Weste gejubelt. Auch wird eine Diskussion von Schein-Gerechtigkeits-Fanatikern angeschoben -> ob die Grund-Steuer als Betriebs-Kosten auf die Mieter umgelegt werden darf oder nicht. Ob über die vermeintliche ->

Miet-Preis-Bremse ->

oder über die Grund-Steuer-Reform die Mieten und Miet-Neben-Kosten ständig erhöht werden -> das ist quasi gehopst wie gesprungen. Nach aktuellen Medien-Berichten will der SPDler und noch amtierende Bundes-Finanzminister ->

Olaf Scholz ->

im ersten Schritt mit einem langfristigen Finanzierungs-Fonds die Hälfte der Alt-Schulden von Städten und Gemeinden über den Bundes-Haushalt übernehmen -> damit Städte und Gemeinden aus der prekären Finanz-Not-Lage noch zu retten sind. Für den zweiten Schritt der Beseitigung von Alt-Schulden soll vermutlich die ->

Grund-Steuer-Reform dienen.

Übrigens….

…. die prekäre Finanz-Not-Lage der Städte und Gemeinden ist eine direkte Folge der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010!

Aufgrund der außerordentlichen Belastungen durch Hartz-4-Zahlungen mussten viele Städte und Gemeinden bereits ihr „SO“ bezeichnetes Tafel-Silber -> wie zum Beispiel die Anteile an den Stadt- und Wasser-Werken oder an Energie-Konzernen verkaufen. Die Kluft zwischen reichen und armen Städten und Gemeinden wird sich nach der ->

Grund-Steuer-Reform ->

immer weiter vertiefen und sich mit allen sozialen Verwerfungen exponentiell verschärfen. Ein echter Schulden-Schnitt bei Städten und Gemeinden ist nur mit einer umfassenden und grundlegenden Reform und Verbesserung der Steuer- und Sozial-Systeme zu rechtfertigen. Die Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

führte direkt zur Altersarmut. Mit dem Wohnungs-Notstand und der Mitpreis-Explosion werden die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger noch weiter in die ->

SOZIALE PERSPEKTIVLOSIGKEIT ->

getrieben. Eine prekäre Lebens-Lage oder Situation -> die sich nur schwer für immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger verbessern lässt -> weil viele gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter offensichtlich nur an der Erhaltung des Status Quo für die AGENDA-POLITIK interessiert sind. Die Politik der Einfallslosigkeit und der Fehl-Entscheidungen könnte quasi -> die etablierten Parteien in Deutschland -> direkt in den politischen Selbstmord katapultieren.

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