Bundes-Immissions-Schutzverordnung
Die anhaltende ->
KLIMA-HYSTERIE ->
in Deutschland und in den meisten NATIONAL-STAATEN -> die noch in der EU-Vertragsgemeinschaft zusammengeschlossen sind -> entwickelt sich immer schneller und intensiver zum rücksichts- und gnadenlosen ->
GELD- und ARBEITSPLATZ-VERNICHTER.
Intuitiv spüren immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> dass die Thema-Bereiche ->
KLIMA-SCHUTZ und KLIMA-RETTUNG ->
gezielt missbraucht werden -> um für ausländische Investoren neue lukrative Geschäfts-Felder zu eröffnen. Besonders die deutsche Automobil-Industrie scheint verstärkt im Visier der global tätigen ->
SCHATTEN-KAPITALISTEN ->
geraten zu sein. Mit der massiven Unterstützung von willfährigen Journalistinnen und Journalisten sowie durch die Hilfe von fremdfinanzierten und fremdgesteuerten NGOs versucht man die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ständig gezielt zu beeinflussen und in eine gewünschte Richtung zu drängen. Mit koordinierten Wahrnehmungsteuerungen wird künstlich ->
Furcht und Angst erzeugt ->
damit man leichter die Mehrheit in die gewünschte politische Richtung treiben kann. Dazu werden Verordnungen und Gesetze -> die zuvor von gewählten Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertretern und deutschen Parteien beschlossen wurden -> eingesetzt. Zurzeit benutzt man dazu die „SO“ bezeichnete ->
Bundes-Immissions-Schutzverordnung.
Viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> die als Wohnungs- oder Haus-Eigentümerin oder Wohnungs- oder Haus-Eigentümer Kamin-Öfen, Kachel-Öfen oder Heiz-Kamine für Fest-Brennstoffe -> wie zum Beispiel Holz-Scheite, Hack-Schnitzel, Kohle oder Pellets betreiben -> müssen demnächst überprüfen -> ob die dafür vorgesehenen Feuer-Stellen noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Denn vielen älteren Holz-Öfen droht eventuell die unverhoffte Still-Legung. Bereits seit einigen Wochen weisen -> gut bezahlte und vermutlich wieder einmal fremdgesteuerte MIET-SCHREIBER und MIET-MÄULER -> ganz gezielt auf das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte „SO“ dargestellte ->
Informations-Programm Zukunft Altbau ->
hin. Wer also einen älteren Holz-Ofen betreibt -> der ist unter Umständen im Laufe des Jahrs 2020 dazu gezwungen -> diesen stillzulegen oder austauschen -> denn die Schon-Frist für viele ältere Holz-Öfen endet 2020.
Stichtag ist der 31. Dezember 2020!
Offene Feuer-Stellen -> die vor 1995 errichtet wurden und deren Schadstoff-Ausstoß die festgelegten Grenzwerte überschreitet -> müssen ausgetauscht oder aufwendig nachgerüstet werden. Das sieht die von den gewählten Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertretern beschlossene ->
Bundes-Immissions-Schutzverordnung ->
vor. Davon sind in unserer Heimat vermutlich -> bis zum Jahr 2024 -> mehr als 4 Millionen offene Feuer-Stellen betroffen. Betroffen sind alle ummauerte Feuer-Stellen mit einem industriellen Heiz-Einsatz und einer Leistung von mindestens 4 Kilowatt -> die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden. Denn die festgelegten Emissions-Werte für Feinstaub -> von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlen-Monoxid 4 Gramm pro Kubikmeter -> dürfen nicht mehr überschreiten werden. Zusätzlich müssen Feuer-Stellen -> die noch nicht über eine Ummauerung verfügen -> über verschließbare Türen verfügen.
OFFENE KAMINE ->
sowie fachmännisch errichtete Grund-Öfen oder sogenannte Koch-Herde sowie geschlossene Kamine -> die bisher im offenen Zustand betrieben werden durften -> sind noch von den Regelungen ausgenommen.
HISTORISCHE KAMIN-ÖFEN ->
die beweisbar vor dem 01. Januar 1950 errichtet und deren Platz nicht verändert wurden -> sind von den Regelungen bislang ausgenommen. Wurden ->
HISTORISCHE KAMIN-ÖFEN ->
jedoch umgesetzt -> dann endet die Schon-Frist ebenfalls am 31. Dezember 2020. Gemäß den veröffentlichten Studien-Ergebnissen des ->
UMWELT-BUNDES-AMTES ->
werden durch Holz-Feuer-Stellen circa 8% der Feinstaub-Emissionen bei sogenannten Partikeln mit aerodynamischem Durchmesser von weniger als 10 Mikro-Meter -> kurz PM10 genannt -> verursacht. Laut dem veröffentlichten Daten-Material sind auch rund 16% der Partikel -> mit bis zu 2,5 Mikro-Meter Durchmesser -> auf Holz-Verfeuerungen zurückzuführen. Groben Schätzungen zufolge sind die Feinstaub-Emissionen von häuslichen Feuer-Stellen -> nach dem Beginn der Nachrüst- und Austauschpflicht im Jahr 2010 um 30% bis 35% gesunken. Nun hat die anhaltende ->
KLIMA-HYSTERIE ->
in Deutschland -> nach der deutschen Automobil-Industrie -> auch das Verbrennen von Holz in offenen Feuer-Stellen in Wohnungen- und Einfamilien-Häusern voll erfasst -> weil die winzigen Partikel vermeintlich ->
Atemwegs-Probleme ->
und auch Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems verursachen können. Belastbare oder verlässliche Statistiken -> wie viele Atemwegs-Probleme und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie eindeutig diagnostizierte Todes-Fälle auf die Holz-Verfeuerung zurückzuführen sind -> gibt es jedoch nicht. Trotzdem sollten alle Wohnungs- oder Haus-Eigentümerinnen oder Wohnungs- oder Haus-Eigentümer -> die Kamin-Öfen, Kachel-Öfen oder Heiz-Kamine für Fest-Brennstoffe benutzen -> rein vorsorglich die Typen-Schilder an den Feuer-Stellen überprüfen. Fehlt ein Typen-Schild -> „SO“ kann man mit aktuellen Mess-Daten von Schornstein-Fegern oder mit Bescheinigungen des Herstellers nachweisen -> dass ein Ofen-Modell die festgelegten Schadstoff-Grenzen einhält. Sind Emissions-Höhe oder das Baujahr nicht mehr festzustellen -> dann muss die Feuer-Stelle geschlossen oder ersetzt werden. Doch das notwendige Nach-Rüsten und Nach-Messen der Feuer-Stellen ist häufig sehr teurer. Gemäß den DRSB-Recherchen verursachen Nach-Messungen Kosten zwischen
150,00 Euro bis 500,00 Euro.
Der Kauf und Einbau eines Partikel-Filters gegen Feinstaub geht „SO RICHTIG“ ins Geld und kann Kosten von
1500,00 Euro bis 4.000,00 Euro ->
verursachen. Viele davon betroffene Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> besonders zukünftige und aktuelle Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher -> werden dadurch möglicherweise unnötig belastet. Für Feuer-Stellen der Baujahre 1975 bis 1984 war die Schon-Frist bereits Ende 2017 abgelaufen. Feuer-Stellen -> die von 1995 bis 31. März 2010 gebaut wurden und die festgelegten Grenzwerte überschreiten -> müssen bis 31. Dezember 2020 entweder nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden. Modernere Feuer-Stellen haben noch eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2024. Aber dann -> werden auch sie -> rücksichts- und gnadenlos -> Opfer der anhaltenden ->
KLIMA-HYSTERIE.
Es sei denn -> dass die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger demnächst nur noch Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertreter sowie Parteien wählen -> die sich nicht mehr von der anhaltenden ->
KLIMA-HYSTERIE ->
blenden, beeinflussen und treiben lassen. Ein Blick in die internationale Medien-Welt zeugt sehr deutlich -> dass man Deutschland -> aufgrund der wachsenden ->
KLIMA-HYSTERIE ->
ironisch oder zynisch -> in massivster Form verspottet.
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