CUM-EX!
Was ist das?
Hin und wieder tauchte der Begriff ->
CUM-EX oder CUM-CUM ->
noch 2019 in den Medien auf. Interessierte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mussten jedoch schon fleißig GOOGLEN -> um an verlässliche und umfassende Informationen zu gelangen.
CUM-EX!
Was ist das?
Worum geht es?
Wie funktioniert das System?
Und wer hat das System erfunden?
Noch heute stellen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger diese Fragen -> obwohl einige deutsche Journalisten und auch der DRSB sehr ausführlich und umfassend über den ->
CUM-EX-SKANDAL ->
berichteten. Banken, Fonds-Organisationen, Finanz-Makler und sonstige Kapital-Investoren hatten eine große Lücke in der Besteuerung von ->
Aktien-Dividenden ->
herausgefunden und jahrelang rücksichtslos genutzt. Durch die CUM-EX-GESCHÄFTE entgingen den deutschen Finanz-Behörden Milliarden Euro. Zuerst berichteten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung -> unter Berufung auf Quellen im Bundesfinanzministerium -> dass unserem Staat ein Schaden von ->
5,3 Milliarden Euro ->
durch CUM-EX-GESCHÄFTE entgangen sei. Ein vom Bundestag eingesetzter ->
Untersuchungs-Ausschuss ->
war lediglich zu dem Ergebnis gekommen -> dass die Schäden unter einer Milliarde Euro liegen. Doch 2020 weiß man -> dass die ->
STEUER-AUSFÄLLE ->
durch CUM-EX und CUM-CUM-GESCHÄFTE die deutschen Finanz-Ämter um wesentlich mehr Geld -> als man ursprünglich gedacht hatte -> jahrelang betrogen wurden. Einige Schätzungen von Experten gingen zwischenzeitlich sogar von einem Steuerschaden von mindestens ->
10 Milliarden Euro ->
aus. Erfahrene und unbestechliche Staats-Anwälte und Steuer-Fahnder ermittelten monatelang konsequent und akribisch -> dass unserem Staat mindestens ->
35 bis 50 Milliarden Euro ->
durch die Steuer-Tricks von Banken, Fonds-Organisationen, Kapital-Investoren
und Finanz-Maklern verloren gingen. Intensive Recherchen von der ARD-Sendung Panorama, der ZEIT und ZEIT ONLINE deckten das Ausmaß des CUM-EX-SKANDALS
vermeintlich auf. Die Staatsanwaltschaft Köln forderte -> gemäß Medien-Berichten -> involvierte Banken im In- und Ausland auf -> dass man einen „SO“ genannten ->
REINEN TISCH ->
machen sollte. Die Botschaft aus Köln war eigentlich unmissverständlich! Wer nicht kooperiert und die verursachten Steuer-Schäden wiedergutmacht -> der muss mit Gefängnis-Strafen rechnen. Einige Top-Manager in Banken haben die Botschaft verstanden und auch ergaunerte Gelder zurückgezahlt. Bedauerlicherweise haben nicht alle Beteiligten die unmissverständliche Botschaft aus Köln verstanden. Rein vorsorglich schloss man die Steuer-Lücken für deutsche Banken bereits 2007. Erst 5 Jahre später -> also erst 2012 -> wurden die Betrugs-Möglichkeiten auch für ausländische Banken und sonstige Steuer-Betrüger erheblich eingeschränkt.
Wie funktionierte das System?
Erfahrene und unbestechliche Staats-Anwälte und Steuer-Fahnder bezeichnen den Steuer-Trick ->
CUM EX ->
als strafrechtlich verfolgbare Steuer-Hinterziehung. Bei den „SO“ bezeichneten CUM-EX-GESCHÄFTEN kauften und verkauften Banken unmittelbar um einen Dividenden-Stichtag herum in „SO“ bezeichneten ->
LEER-VERKÄUFEN ->
Aktien mit -> CUM -> und ohne -> EX -> Dividenden-Anspruch und ließen sich danach eine nur einmal gezahlte ->
Kapital-Ertragssteuer ->
von den Finanz-Ämtern mehrmals erstatten. Viele Beteiligte hielten diese Methode für einen legalen Steuer-Trick -> obwohl man genau wusste -> dass es ein Steuer-Betrug war -> denn zum Beispiel bei den ->
CUM-CUM-Geschäften ->
musste eine deutsche Bank ausländischen Investoren dabei helfen -> um ->
STEUER-RÜCKZAHLUNGEN ->
zu bekommen -> auf die Investoren keinen Anspruch hatten. Die Gewinne teilte man auf -> sodass sich kein Beteiligter mit Nicht-Wissen herausreden konnte. Die CUM-EX-GESCHÄFTE sind mit den CUM-CUM-Geschäften verwandt -> liefen aber weitaus komplizierter ab. Gemäß diverser Medien-Berichte wurden die vorgenannten Geschäfte von 2005 bis 2012 getätigt. Wer bei diesen Geschäften mitmischen wollte -> der musste tiefgreifende Kenntnisse in Volkswirtschaft, Jura und Steuer-Recht haben. Denn diese Art der Geschäfte wurden auf höchstem Niveau abgewickelt. Die angerichteten volksfeindlichen Schäden durch die Betrügereien rund um die ->
Dividenden-Ausschüttung ->
von Unternehmen sind gemäß von neuen journalistischen Recherchen deutlich größer als bisher angenommen. Ganz grobe Einschätzungen der aktuellen Lage gehen nun von Steuer-Schädigungen des DEUTSCHEN STAATES in Höhe von ->
80 bis 120 Milliarden Euro ->
aus. Diese Gelder fehlen in unserer Staats-Kasse und müssen durch zusätzliche Steuer-Einnahmen von der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ausgeglichen werden. Betroffen sind vor allem Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer. Was der großen Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern nicht bekannt sein dürfte -> ist die Tatsache -> dass sich in regelmäßigen Abständen Beamtinnen und Beamte von Bundes- und Landes-Finanz-Behörden über die Vorgänge und Entwicklungen im Finanz-Bereich austauschen. Man stimmt sich auf eine bundeseinheitliche Vorgehensweise ab. Besonders im Brennpunkt stehen dabei immer Auslegungsfragen von Steuer-Gesetzen oder gemeinschaftliche Strategien gegen Steuer-Lücken und Steuer-Tricks. Bis Ende 2019 wurden zum Beispiel Gespräch- und Verhandlungs-Protokolle oder Sitzungs-Unterlagen nicht veröffentlicht. Deutsche Gerichte konnten jedoch die beteiligten Behörden zur Offenlegung oder zur Herausgabe von Niederschriften zwingen -> denn es gab keine gesetzliche Grundlage für die Geheimhaltung. In Zukunft schirmt nun eine Ausnahmeregelung diesen Bereich vor Anfragen nach dem Informations-Freiheits-Gesetz -> kurz IFG genannt – > komplett ab. Aufgrund der völlig unsinnig aufgeblähten Medien-Spektakel um ->
Elektro-Automobile
Greta Thunberg
Grund-Rente
Klima-Steuer
und den
SPD-Vorstands-Wahlen
wäre es fast unbemerkt geblieben -> dass im Rahmen eines Gesetzes -> das sich überwiegend mit der steuerlichen Förderung der Elektro-Mobilität befasst -> die GroKo auch die Hinterzimmer-Politik förderte. Statt Transparenz und Aufklärung über den Einfluss von Parteien und Lobbyisten auf Gesetze zu schaffen -> wurden neue Möglichkeiten zur Verschleierung geschaffen. Die versteckte Gesetzes-Änderung erschwert nun auch notwendige systematische Aufarbeitung der gesamten ->
CUM-EX und CUM-CUM-SKANDALE.
Vermutlich beabsichtigt man die Verhinderung der Veröffentlichung von vertraulichen und Protokolle und politischen Beratungen zwischen Bundes- und Landes-Behörden. Denn aufgrund einer Gesetzes-Änderung können in Zukunft alle Absprachen und Vereinbarungen zwischen Finanz-Behörden noch wesentlich besser verschleiert werden. Dass beispielsweise die ->
CUM-CUM- und CUM-EX-Geschäfte ->
Jahrelang sehr erfolgreich getätigt werden konnten -> das lag auch an einem massiven Versagen von involvierten Volksvertreterinnen und Volksvertretern sowie den zuständigen Behörden. Bekanntlich wurden stichhaltige Hinweise -> die in mehrfach in deutschen Medien veröffentlicht wurden -> nicht aufgegriffen. Selbst nach einem für deutsche Banken nachteiligen Urteil des ->
Bundesfinanzhofs ->
zu den volksschädlichen CUM-CUM-GESCHÄFTEN gab es keine Restriktionen.
Übrigens….
…. das als bankenfreundlich eingestufte Finanz-Ministerium im Bundesland Hessen schlug eine Verordnung vor -> mit der man die Wirkung des nachteiligen Urteils aushebeln wollte. Die betroffenen Banken hätten demzufolge alle Gewinne aus den CUM-CUM-GESCHÄFTEN behalten dürfen. Dieses geplante Milliarden-Geschenk wurde durch das massive Eingreifen des damaligen NRW-Finanz-Ministers ->
Norbert Walter-Borjans ->
verhindert. Der CDUler und hessische Minister-Präsident ->
Volker Bouffier ->
hat von 2010 bis 2014 gemeinsam mit der FDP regiert. Ab 2014 bis heute bildete die CDU gemeinsam mit den GRÜNEN die Landesregierungen. In Zukunft soll nun gesetzlich verhindert werden -> dass Bundesbürgerinnen und Bundesbürger über die Einsichtnahme in Gesprächs- und Verhandlungs-Protokolle die Verantwortung für getroffene Entscheidungen von Volksvertreterinnen oder Volksvertretern sowie von Beamtinnen und Beamten klar zuordnen können. Das Bundesfinanzministerium vertritt sogar die Ansicht -> dass die neue Regelung dazu dient -> dass man in den vertraulichen Beratungen in einer Atmosphäre der Offenheit und ohne Zwang zur Berücksichtigung von außen eingebrachter Interessen oder ->
Rechtfertigungs-Forderungen ->
ein allein an der Sache orientierter Austausch von Argumenten sowie eine unbeeinflusste Abstimmung erfolgen kann. War das bereits ein untauglicher Versuch zur baldigen ->
Beerdigung unserer Demokratie?
Die vertrauliche Arbeit von deutschen Finanz-Behörden war ohnehin nie ernsthaft gefährdet. Denn das wird durch ->
§ 3
Informations-Freiheits-Gesetzes ->
kurz IFG genannt -> ausgeschlossen. Siehe hierzu:
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Gesetz zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes
[ Informationsfreiheitsgesetz - IFG ]
§ 3
Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht,
1. wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf
a) internationale Beziehungen,
b) militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr,
c) Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,
d) Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,
e) Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle,
f) Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr,
g) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen,
2. wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann,
3. wenn und solange
a) die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder
b) die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden,
4. wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt,
5. hinsichtlich vorübergehend beigezogener Information einer anderen öffentlichen Stelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden soll,
6. wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen,
7. bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht,
8. gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.
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Bisher war es immer ein eindeutiger Beweis für das Funktionieren unserer Demokratie -> dass vom DEUTSCHEN VOLK gewählte VOLKSVERTRETERINEN und VOLKSVERTRETER -> die politischen Aktivitäten offenlegen mussten. Wollte die GroKo noch vor ihrem Ende den Weg für gefährliche Straftäter ebnen -> die mit hinterlistigen Steuer-Tricks der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nachhaltige Schäden in mehrfacher Milliarden-Höhe zufügen? Wollten CDU, CSU und SPD-oberfaule ->
AKTIEN-GESCHÄFTE ->
von der Verfolgung durch DEUTSCHE GERICHTE beschützen?
Übrigens….
…. als geistiger Vater vieler ->
CUM-EX und CUM-CUM-MODELLE ->
gilt der frühere Frankfurter Finanz-Beamte ->
Hanno Berger!
Berger wechselte die Seiten und beriet viele Akteure von zahlreichen CUM-EX- und CUM-CUM-Geschäften. Berger lebt seit einigen Jahren in der Schweiz. Berger vertritt die Meinung -> dass der deutsche Staat nicht ANDERE für die eigenen Fehler bestrafen kann. Eine Anklage eines DEUTSCHEN GERICHTS gegen Berger gibt es noch nicht.
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