Neues Chaos auf deutschen Straßen
Der 15. Juni 2019 wird womöglich ein äußerst denkwürdiges Datum in Deutschland werden. Seit dem 15. Juni 2019 sind die „SO“ bezeichneten ->
E-SCOOTER ->
in unserer Heimat zugelassen. Die elektrisch betriebene Variante des früheren->
TRET-ROLLERS ->
wurde bereits vor dem Zulassungs-Datum von deutschen Medien -> sowie selbstverständlich von den gekauften MIET-SCHREIBERN und MIET-MÄULERN -> als sinnvolle Alternative zum Automobil in Innen-Städten hochgejubelt. Die „SO“ bezeichneten ->
E-SCOOTER ->
dürfen mit maximal 20 km/h fahren. Gemäß den Veröffentlichungen der E-SCOOTER-HERSTELLER und E-SCOOTER-VERTREIBER sollen diese elektrisch betriebenen TRET-ROLLER der „ideale“ Ersatz zum Personen-Kraft-Wagen auf kürzeren Strecken sein. Die „SO“ bezeichneten ->
E-SCOOTER ->
sollen emissionsärmer sein -> keinen Lärm verursachen und wesentlich weniger Platz als ein Personen-Kraft-Wagen benötigen. Aber die „ach so schönen“ Geschichten und gesellschaftsverändernde Märchen von dem vermeintlich „ach so“->
UMWELTFREUNDLICHEN UND UNGEFÄHRLICHEN ->
ökologisch sinnvollen Fortbewegungsmittel haben innerhalb von nur 3 Monaten bereits tiefe Kratzer bekommen. Den oftmals ungeübten Fahrern von E-SCOOTERN fällt es bei höher werdendem Tempo immer schwerer das Gleichgewicht und die Kontrolle über das elektrisch betriebene Fahrzeug zu behalten. Seit die „SO“ bezeichneten ->
E-SCOOTER ->
in Deutschland eingeführt wurden -> ereignen sich täglich immer mehr Unfälle mit diesen elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Unterschiedliche Straßen- und Fahrrad-Weg-Beläge sowie auch kleinere Unebenheiten und Schlaglöcher werden häufiger zu unberechenbaren Gefahrenstellen. Auch das unerwartete Auftauchen von spielenden Kindern und Fußgängern zwingt die E-SCOOTER-FAHRER oftmals zum abrupten und unkontrollierbaren Brems-Manövern. Oft enden solche plötzlichen Brems-Manöver in Unfällen. Die relativ kleinen Standflächen auf den elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie die kurzen Lenker der E-SCOOTER machen das sichere Beherrschen der Fahrzeuge fast unmöglich. Hinzu kommt auch noch gefahr-erhöhend -> dass für die E-SCOOTER noch keine Helm-Pflicht besteht -> obwohl die elektronisch betriebenen Fahrzeuge ein extrem hohes Unfall-Potential in sich bergen. Ein Sturz auf den Kopf bei Tempo 20 km/h kann sogar lebensgefährlich sein. Das belegen bereits zahlreihe Unfälle mit E-SCOOTERN im Ausland. Die Unfall-Zahlen im Ausland -> wo E-SCOOTER schon länger in Städten zum Einsatz gekommen sind -> bestätigen den Trend -> den der DRSB vor der Einführung dieser Fahrzeuge sachlich beschrieben und befürchtet hat. Die „SO“ bezeichneten ->
E-SCOOTER ->
sind in Paris schon zu einem schwerwiegenden Problem geworden. Auch in anderen europäischen und auch in US-amerikanischen Großstädten verzeichnen Polizei und Rettungskräfte immer mehr Unfälle mit den E-SCOOTERN. Die Bandbreite der Verletzungen wird ständig größer. Hauptabschürfungen, Prellungen, Verstauchungen und Gehirn-Erschütterungen sind quasi schon normal. Schwere und komplizierte Knochen-Brüche sowie Todes-Stürze sind zurzeit noch die Ausnahme. Die vermeintlich „ach so tolle“ Fortbewegungs-Bilanz ist also bei genauerer Analyse nichts weiter als reine Augen-Wischerei. Denn E-SCOOTER werden selten als Ersatz für eine Auto-Fahrt verwendet. Zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auch mit den öffentlichen Nah-Verkehrs-Mitteln können kurze Strecken meist wesentlich problem- und gefahrloser zurückgelegt werden. Die „SO“ bezeichneten ->
E-SCOOTER ->
benötigen eine offizielle Zulassung. Damit diese erteilt werden kann braucht das elektrisch betriebene Fahrzeug einen Haltegriff, zwei unabhängig voneinander funktionierende Brems-Systeme, eine deutlich hörbare Klingel und eine ausreichende Beleuchtung. Außerdem muss jeder E-SCOOTER eine vorgeriebene Größe sowie ein vorgeschriebenes Gewicht einhalten und darf maximal nur 20 km/h schnell fahren. Wer E-SCOOTER fahren möchte -> der braucht dazu keine besondere Fahrererlaubnis. Man muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein. Wer aber einen sogenannten ->
LEIH-SCOOTER ->
benutzen möchte -> wie sie derzeit in einigen Großstädten angeboten werden -> muss meistens ein Mindestalter von 18 Jahren nachweisen. Eine Haftpflicht-Versicherung für E-SCOOTER ist Pflicht! Die Versicherungs-Plakette für einen E-SCOOTER muss sichtbar am elektrisch betriebenen Fahrzeug angebracht sein. Wer ohne eine Haftpflicht-Versicherung mit einem E-SCOOTER fährt -> der riskiert ein Bußgeld. Die Kosten für eine Haftpflicht-Versicherung für einem E-SCOOTER liegen zurzeit noch zwischen 50,00 Euro bis 70,00 Euro. Mit der Schaden-Häufigkeit werden vermutlich auch die Kosten steigen. Nicht nur die sogenannten ->
LEIH-SCOOTER ->
werden nach der Benutzung oft achtlos abgestellt. Dieses achtlose Abstellen ist meistens nicht nur eine Behinderung -> sondern sogar eine größer werdende Gefahr -> auf öffentlichen Plätzen und Geh-Wegen. Vermutlich wird es aufgrund der vielen sogenannten ->
LEIH-E-SCOOTER ->
sogar sehr schnell zu einer „SO“ bezeichneten ->
VER-SCOOTERUNG ->
der Innen-Städte durch das unsachgemäße Abstellen von LEIH-SCOOTERN kommen können. Nach der ständigen ->
VER-MÜLLUNG ->
von öffentlichen Plätzen, Geh-Wegen und Grün-Flächen kommt auf viele deutsche Städten das Problem der „SO“ bezeichneten ->
VER-SCOOTERUNG ->
durch das unsachgemäße Abstellen der LEIH-E-SCOOTER zu. In Paris müssen zum Beispiel ständig LEIH-E-SCOOTER sogar aus Teichen, Flüssen und Kanälen geborgen werden. Vergleichbares dürfte auch in deutschen Städten zu erwarten sein. Innerhalb von wenigen Wochen sind E-SCOOTER auch in unserer Heimat zu einem politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Problem mutiert. Einmal ganz abgesehen von den steigenden Zahlen der Unfall-Opfern und Unfall-Kosten -> die durch die unsachgemäße Benutzung von E-SCOOTERN entstehen können.
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