Sonderinfobrief – 17. Juli 2019 / Sterbe-Haus der Armen

Sterbe-Haus der Armen

 

Gemäß dem Artikel 20 Absatz 1 des ->

DEUTSCHEN GRUNDGESETZES ->

kurz GG genannt -> ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer BUNDES-STAAT. Das ->

SOZIAL-STAATS-PRINZIP ->

steht gleichberechtigt in der Reihe von immer noch ->

5 STAATS-STRUKTUR-PRINZIPIEN ->

1.

DEMOKRATIE

2.

SOZIAL-STAAT

3.

RECHTS-STAAT

4.

BUNDES-STAAT

5.

REPUBLIK.

Die 5 STAATS-STRUKTUR-PRINZIPIEN sind eigentlich unabänderlich und somit als verfassungsrechtliche ->

FUNDAMENTAL-NORM ->

der willkürlichen Disposition des Gesetzgebers -> also den DEUTSCHEN PARTEIEN und gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER -> entzogen. „SO“ ist es noch immer im Artikel 79 Absatz 3 des ->

DEUTSCHEN GRUNDGESETZES ->

festgelegt. Das stört natürlich alle Verfechter des rücksichtslosen und eiskalten Neoliberalismus -> für die jede nur denkbare PRIVATISIERUNG von staatlichen Aufgaben das erklärte Ziel ist. Bereits vor dem ersten -> und bekanntlich misslungenen -> Regierungsversuch einer Bundesregierung aus SPD und GRÜNE -> gab es auch in der CDU, CSU und in den Reihen der GENOSSEN der SPD einige glühende Verfechter des rücksichtslosen und eiskalten Neoliberalismus. Besonders die FDP gilt noch heute als gefährliche Brut-Stätte für neue und unsinnige ->

PRIVATISIERUNGS-GEDANKEN ->

obwohl man von einigen rücksichtslosen SPD-GENOSSEN, neoliberalen GRÜNEN REALOS und vermeintlich christlich sozialen DEMOKRATEN längst mehrfach in den Schatten gestellt wurde.

Übrigens…

…. es mag sicherlich viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger überraschen -> doch immer, wenn die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER das eigentlich unabänderlich ->

SOZIAL-STAATS-PRINZIP ->

verändern, verschlechtern oder sogar ganz abschaffen wollten -> wurde vorher eine Untersuchung mit Studien-Ergebnissen aus der DENK-FABRIK -> auch THINK-TANK genannt -> der Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht. „SO“ war es auch vor der geplanten Einführung der volksschädlichen und volkfeindlichen Einführung der ->

AGENDA 2010.

Wollten vom DEUTSCHEN VOLK gewählte VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER sowie Regierungs-Parteien staatlich verbriefte ->

Schlüssel-Kompetenzen ->

rücksichtslos aufweichen -> dann griff man auf Studien-Ergebnisse von den akademisch ausgebildeten Kaffee-Satz-Lesern und Glas-Kugel-Sehern zurück. Obwohl der DRSB nun schon seit 1988 die Ursachen- und Wirkungszusammenhänge schonungslos offenlegt -> wird immer wieder von neoliberal geprägten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER der untaugliche Versuch unternommen Artikel 79 Absatz 3 des ->

DEUTSCHEN GRUNDGESETZES ->

zu verändern oder zu eliminieren. Aktuell hat man die ->

Schlüssel-Kompetenzen des Gesundheits-Wesen ->

in die Ziel-Optik des Neoliberalismus genommen. Allgemein und sachlich betrachtet hat das ->

DEUTSCHE KRANKENHAUS-WESEN ->

bei der großen Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger eine sehr hohe Akzeptanz. Nach dem 2. Weltkrieg waren verantwortungsbewusste ->

VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER ->

mit Charakter, Moral und Werten -> stets sehr stolz darauf -> wenn man in Städten und Gemeinden neue Krankenhäuser eröffnen konnte. Diese öffentlichen Krankenhäuser waren meistens solide gebaut und hatten häufig eine in weiß gehaltene Ausstattung mit kleineren und größeren Stations-Zimmern. Wer als Bundesbürgerin oder Bundesbürger schwer erkrankte -> der wurde von den Haus- oder Fach-Ärzten zur Behandlung ins Krankenhaus eingewiesen. Das trug ab 1955 zum sehr guten Ruf der öffentlich betriebenen Einrichtungen bei. Auch für die notwendige Bekämpfung von Infektions-Gefahren, Epidemien oder Pandemien waren die WOHNORT-NAHEN Krankenhäuser ideal geeignet. Die jahrzehntelange Arbeit der Krankenhäuser nahm vielen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern die Angst vor dem Krankenhaus als ->

Sterbe-Haus der Armen.

Doch durch die anhaltende Finanz-Not von Bundesländern, Städten und Gemeinden kamen VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER -> vermutlich ohne Charakter, Moral und Werte -> auf die Idee öffentlich betriebene Krankenhäuser zu Privatisieren. Urplötzlich sollte das bewährte ->

DEUTSCHE KRANKENHAUS-WESEN ->

quasi wie ein kapitalgesteuerter Industrie-Konzern -> Gewinne erwirtschaften. Damit hatte man das SOZIAL-STAATS-PRINZIP der gesellschaftlichen ->

DASEINS-VORSORGE ->

durchbrochen und überließ das jahrzehntelang bewährte ->

DEUTSCHE GESUNDHEITS-WESEN ->

mit leicht durchschaubaren und vordergründigen Argumenten zunehmend dem ruinösen und brutalen neoliberalen Wettbewerb. Die Realität zeigte jedoch extrem schnell -> dass die Grenzen der Privatisierung durchbrochen wurden. Wer also als vom DEUTSCHEN VOLK gewählte VOLKSVERTRETERIN oder VOLKSVERTRETER das ->

DEUTSCHE GRUNDGESETZ ->

kurz GG genannt -> respektiert und achtet -> der muss aus seiner grundgesetzlichen Verantwortung für die öffentliche ->

->

DASEINS-VORSORGE ->

heraus -> mit allen politischen Mittel verhindern -> dass das jahrzehntelang bewährte ->

DEUTSCHE GESUNDHEITS-WESEN ->

dem rücksichtslosen Wettbewerb und dem eiskalten Neoliberalismus zum Fraß vorgeworfen wird. Denn die Kern-Aufgabe der öffentlichen ->

DASEINS-VORSORGE ->

ist die Verpflichtung des DEUTSCHEN STAATES -> Leistungen zugunsten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu erbringen und zwar für eine zumutbare Gegenleistung. Die ausreichende Vorhaltung von Krankenhäusern ist also ein ganz wesentliches ->

ELEMENT DER DASEINS-VORSORGE ->

und keinesfalls nur ein „SO“ dargestellter ->

GNADEN-AKT DES DEUTSCHEN STAATES ->

der nun auch noch zur politischen Disposition steht oder sogar schärferen wirtschaftlichen Nützlichkeits-Erwägungen unterliegen soll. Die Aufgaben und Verpflichtungen für die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER sind klar und unmissverständlich definiert. Der sogenannte ->

SICHERSTELLUNGS-AUFTRAG ->

für die stationäre Krankenhaus-Versorgung liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten -> und zwar stets zeitlich und inhaltlich unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtungen. Geben anderweitige sogenannte ->

RECHTS-TRÄGER ->

stationäre Versorgungs-Aufträge -> ganz oder teilweise -> an den DEUTSCHEN STAAT zurück -> so fällt die Verpflichtung für eine neue Trägerschaft den zuständigen Gebiets-Körperschaften zu.

Übrigens….

…. dadurch waren schon immer -> rein präventiv betrachtet -> die Grenzen der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser aufgezeigt. Doch mit der Einführung der volksschädlichen und volkfeindlichen der ->

AGENDA 2010 ->

haben SPD und GRÜNE -> das eigentlich unabänderlich ->

SOZIAL-STAATS-PRINZIP ->

soweit ausgehöhlt -> dass es vermutlich in Zukunft zur bloßen Floskel verkommt. Nun spricht sich die ->

Bertelsmann-Stiftung ->

für eine grundlegende Neuordnung der „SO“ dargestellten ->

Krankenhaus-Landschaft ->

aus und empfiehlt eine extrem starke Verringerung der Klinik-Anzahl -> von zurzeit knapp 1400 auf deutlich unter 600 Krankenhäuser. Gemäß den Medien-Berichten soll

dadurch die Versorgungsqualität für Patienten verbessert und zudem bestehende Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal abmildert werden. Schon wieder greift man auf Studien-Ergebnisse von den akademisch ausgebildeten Kaffee-Satz-Lesern und Glas-Kugel-Sehern zurück -> die die jahrzehntelang bewährte Trägervielfalt in der

->

Krankenhaus-Landschaft ->

vermutlich vorsätzlich zerstören möchten und die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER offensichtlich dazu anregen wollen gegen Artikel 20 Absatz 1 des ->

DEUTSCHEN GRUNDGESETZES ->

sowie auch gegen das ->

SOZIAL-STAATS-PRINZIP ->

zu verstoßen.

Übrigens…

…. es ist kein Geheimnis -> dass die Befürworter der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser ihre kruden und irrwitzigen Argumentationen im Wesentlichen vom Recht der Freiheit der persönlichen Entfaltung ableiten möchten. Die beharrlichen Befürworter der öffentlichen Trägerschaft argumentieren dagegen auf dem Boden des ->

SOZIAL-STAATS-PRINZIPS.

Der DEUTSCHE STAAT hat bei Entscheidungen zwischen öffentlicher Trägerschaft oder PRIVATISIERUNG kaum politischen Spielraum -> denn eine Entscheidung zugunsten der Freiheit der persönlichen Entfaltung des Einzelnen ist nur dann nicht zu beanstanden -> wenn eine andere Lösung durch das ->

SOZIAL-STAATS-PRINZIP ->

nicht unbedingt geboten ist. Das ist eine Entscheidung des ->

BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS

[ BVerfGE / 18 / 257/267 ].

Die weitere Beibehaltung der öffentlichen Träger-Vielfalt -> und damit verbunden eine deutliche Abnahme der Privatisierungs-Welle -> ist für das jahrzehntelang bewährte ->

DEUTSCHE GESUNDHEITS-WESEN ->

von struktureller und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Dies ergibt sich aus den erkennbaren Zielen -> die früher die einzelnen Träger-Gruppen verfolgen. Für öffentliche Krankenhaus-Träger sind Krankenhäuser ein wichtiger Baustein der Sozial- und Gesundheitspolitik. Sie handeln aus sozialer Motivation heraus und entscheiden nach gesundheitspolitischen Erwägungen. Auch freigemeinnützige Krankenhaus-Träger orientieren sich an weltanschaulichen humanitären Gesichts-Punkten. Bedauerlicherweise haben bedingt durch die finanziellen Schwierigkeiten viele Städte, Gemeinden und Landkreise sowie auch Bundesländer ihre Krankenhäuser an private Träger übergeben. So ist in den zurückliegenden 20 Jahren kontinuierlich der Anteil der privaten Krankenhäuser gestiegen. Die Anzahl der freigemeinnützigen Krankenhäuser blieb im Wesentlichen konstant. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege handeln aus ihrer geschichtlichen Tradition heraus. Kirchliche Krankenhäuser sehen zum Beispiel ihren Hauptzweck in der religiös begründeten Caritas oder Diakonie. Diese Einrichtungen sind noch keine profitorientierten ->

GESZUNDHEITS-KONZERNE ->

die ständig auf der Jagd nach der „angemessenen“ Verzinsungen des eingesetzten Kapitals der Investoren sein müssen. Die vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER sollten endlich wieder die aktive Gestaltungspflicht sowie die sozialpolitische Verantwortung ernstnehmen. Unsere gewählten Amtsträger dürfen sich nicht mit dem vordergründigen Argumentation -> dass man dem Gesundheitswesen mehr Spielraum für den Wettbewerb geben möchte -> aus der grundgesetzlichen Verantwortung für die Kern-Aufgabe der öffentlichen ->

DASEINS-VORSORGE ->

zurückziehen. Alle vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER sollten das soziale Gleichgewicht in unserer Heimat aufrechterhalten -> denn dieses soziale Gleichgewicht kommt ins Wanken -> wenn wirtschaftliche Ziele durch eine ungebremste Privatisierung überbetont werden. Die bedenklichen Szenarien in der Strom-Versorgung und im Wohnungs-Markt sind dafür ein abschreckendes Beispiel. Wie die Krankenhausversorgung gehört auch die Strom- und Wohnungs-Versorgung zur Kern-Aufgabe der öffentlichen ->

DASEINS-VORSORGE!

Übrigens….

…. durch die „SO“ bezeichnete Liberalisierung der Strom- und Wohnungs-Märkte sollte ursprünglich mehr Wettbewerb eingeführt werden -> der zu sinkenden Preisen führen sollte.

Doch genau das Gegenteil trat ein!

Durch den Verkauf vieler öffentlicher Stadtwerke wurde die Strom-Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland nicht liberalisiert -> sondern monopolisiert. Das Ergebnis dieser Entwicklung sind nicht ->

MEHR MARKT UND MEHR WETTBEWERB ->

sondern der Aufbau von oligopolistischen Strukturen mit 4 regional aufgestellten und marktbeherrschenden Energie-Konzernen. Das ist aus der Sicht von seriösen und erfahrenen Wirtschaftswissenschaftlern eine ganz bewusste Ausschaltung jeglichen Wettbewerbs. Die damit verbundenen irreparablen und nachhaltigen finanzielle Folgen müssen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger noch lange ausbaden. Mit der staatlichen Verpflichtung zur Gestaltung gleicher ->

Lebensverhältnisse ->

Ist es auf keinen Fall in Einklang zu bringen -> wenn wichtige sozialstaatliche Einrichtungen -> wie zum Beispiel Krankenhäuser -> von der wirtschaftlichen Potenz großer Ballungs- und Metropolfunktionen sowie von privaten Investoren abhängig werden. Die Qualität der notwendigen ->

Patienten-Versorgung

darf nicht finanziellen Situation von Städten, Gemeinden sowie von Landkreisen und damit von der Wirtschaftskraft der Region abhängen. Hier gilt es -> OHNE WENN UND ABER -> gleiche Lebens-Bedingungen zu gestalten. Natürlich nicht nur für kranke Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> sondern auch für Krankenhäuser und caritative Sozialleistungsträger. Wer das als VOLKSVERTRETERINNEN und VOLKSVERTRETER nicht verstehen kann oder nicht umsetzen möchte -> der sollte schleunigst einmal das ->

DEUTSCHE GRUNDGESETZ ->

Intensiv durchlesen. Denn die Gesundheit des DEUTSCHEN VOLKES ist kein politisches Poker-Spiel mit ->

MEHR MARKT ODER MEHR WETTBEWERB!

Übrigens…

…. die brutalen neoliberalen Maßnahmen -> mit denen die Aufwendungen für die Kosten für die Krankenversorgung gesenkt werden sollen -> sind allerbestens bekannt.

Die Restrukturierung ->

von Versorgungsabläufen durch die Aufgabe nicht profitabler Leistungsbereiche.

Die Reduzierung ->

der Anzahl der Beschäftigten und die vermeintliche Erzielung von Synergieeffekten über die Reduzierung der tariflichen Löhne durch Outsourcing und die Gründung von Service-Gesellschaften.

Die Reduzierung->

des Sachmittel-Aufwands durch preisliche und qualitative Substitution sowie die ständige Steigerung der Effizienz durch die „SO“ bezeichnete ->

Verdichtung der Arbeitsbelastung ->

von ->

Ärztinnen, Ärzten, Kranken-Schwestern und Kranken-Pflegern!

Vermutlich haben trotzdem private Krankenhausträger wachsende finanzielle Probleme und müssen sogar aus wirtschaftlichen Gründen die medizinischen Leistungen und die Versorgung der Patienten drastisch zurückfahren. Höchstwahrscheinlich müssen sogar ganze klinische Bereiche und Institute -> die sich nicht mehr „rechnen“ und keine „Gewinne“ abwerfen -> aufgeben werden.

Womöglich auch deshalb spricht sich die ->

Bertelsmann-Stiftung ->

für eine grundlegende Neuordnung der Krankenhaus-Landschaft aus -> statt mit Logik Sachlichkeit und Vernunft die Realität zu analysieren. Denn aus den reichhaltigen Studien Ergebnissen der ->

Bertelsmann-Stiftung ->

ist glasklar die Notwendigkeit zur schnellen Rückkehr einer öffentlichen Trägerschaft für alle Krankenhäuser in Deutschland ersichtlich. Die Gesundheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist ausschließlich unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Eiskalte und rücksichtslose wirtschaftliche ->

NÜTZLICHKEITS-ÜBERLEGUNGEN ->

sollten niemals über das ->

SOZIAL-STAATS-PRINZIP ->

gestellt werden. Deutsche Patientenschützer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft -> kurz DKG genannt -> kritisieren die veröffentlichte Bertelsmann-Studie in sehr scharfer Form. Man sieht besonders in ländlichen Regionen die medizinische Grundversorgung von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern in Gefahr. Bedauerlicherweise reagierte das Bundesgesundheitsministerium bislang zurückhaltend!

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