Sonderinfobrief – 17. Juli 2018 / Die vom DRSB entwickelten INNOVATIVEN DEUTSCHEN RENTEN-SYSTEME

Die vom DRSB entwickelten

INNOVATIVEN DEUTSCHEN RENTEN-SYSTEME

 

 

Nach der Veröffentlichung von kritischen Stimmen unter der DRSB-Rubrik ->

DAMPF ABLASSEN ->

am 26. Mai 2018 zum Riester-Skandal -> meldeten sich immer mehr besorgte DEUTSCHE beim DRSB und stellten nur eine Frage:

Sind deutsche Renten-Systeme noch zu retten?

Die Antwort ist klar und eindeutig:

JA!

JA! -> Es ist jederzeit möglich -> wenn es die Mehrheit der vom DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLLSVERTRETER tatsächlich wollen! Bei unseren verantwortlichen Volksvertretern fehlt es jedoch an der Einsicht in die Notwendigkeit und wahrscheinlich am Mut -> den Weg für notwendige Reformen zu beschreiten und auch klar und deutlich gemachte Fehler einzugestehen. Die Grundvoraussetzung dafür ist die unverzügliche Rückabwicklung aller Riester- und der Rürup-Verträge sowie die sofortige Beendigung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA-POLITIK. Auf Anregung und Initiative von 2 herausragenden Persönlichkeiten ->

ALFRED HERRHAUSEN und DETLEV ROHWEDDER ->

wurde in 1988 der DRSB aus der Taufe gehoben. ALFRED HERRHAUSEN und DETLEV ROHWEDDER erkannten frühzeitig -> dass die Stabilisierung und Verbesserung der gesetzlichen Rentenversicherung -> kurz GRV genannt -> sowie eine überfällige Erneuerung der Privat-Renten-Systeme zum Erhalt des Wohlstands des DEUTSCHEN VOLKES -> zwingend notwendig waren. Als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank hatte ALFRED HERRHAUSEN rechtzeitig tiefe Einblicke auf geplante finanztechnische Rückgriffe der Versicherungskonzerne auf die angesparten Vermögen des DEUTSCHEN VOLKES. Der studierte und promovierte Rechts- und Staatswissenschaftler DETLEV ROHWEDDER konnte als Mitinhaber in einer Treuhand- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie als Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium in Bonn und danach im Top-Management des Dortmunder Stahlkonzerns Hoesch die tatsächlichen Absichten ausländischer Investoren sehr gut beurteilen. Auch DETLEV ROHWEDDER war ein loyaler Diener des DEUTSCHEN VOLKES. Als Präsident der Treuhandanstalt wollte DETLEV ROHWEDDER ein zweites WIRTSCHAFTSWUNDER in der ehemaligen DDR schaffen und Ausbeutungsspiele fremder Investoren auf DEUTSCHEM BODEN verhindern. Beiden herausragenden Persönlichkeiten sind ihre Ziele höchstwahrscheinlich zum Verhängnis geworden. ALFRED HERRHAUSEN und DETLEV ROHWEDDER wurden hinterlistig auf brutale Weise ermordet. Vermeintlich durch die RAF. Auch darüber hat der DRSB mehrfach umfassend berichtet -> denn durch die Ermordung von ALFRED HERRHAUSEN und DETLEV ROHWEDDER war der Weg frei gemacht worden -> damit ausländische Investoren auf DEUTSCHEN BODEN ihr Unwesen treiben konnten.

Übrigens….

…. bevor es in Vergessenheit gerät: ALFRED HERRHAUSEN war ein äußerst scharfer Gegner der Euro-Gemeinschaftswährung und lehnte die Bildung des EU-Kunstgebildes rundherum ab. DETLEV ROHWEDDER wollte den systematischen AUSVERKAUF von OST-DEUTSCHLAND verhindern. Die Vorstellungen, Wünsche, Ideen und Planungen beider herausragender Persönlichkeiten fanden Eingang in die Aufgabenstellung und Arbeit des DRSBs. Deshalb stellte der DRSB kurz nach seiner Gründung allen gewählten Volksvertretern im DEUTSCHEN BUNDESTAG das DRSB-System zur langfristigen Stabilisierung und deutlichen Verbesserung der GRV vor. Das sinnvolle und nutzmehrende solidarische DRSB-System ->

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE ->

hätte bereits wenige Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands die Entstehung von Alters-, Kinder- und Flächenarmut verhindern können. Flankierend zur GRV stellte der DRSB auch ein System für eine freiwillige private Altersvorsorge vor. Mit dem innovativen DRSB-System der mündelsicheren ->

VERSORGUNGSWERKE ->

wäre im Rahmen -> der ohnehin notwendigen Anpassungen der Wirtschafts- und Sozialsysteme -> zur Wiedervereinigung der optimale Zeitpunkt für eine sinnvolle und nutzmehrende System-Umstellung der gesetzlichen und privaten Renten-Systeme gegeben gewesen. Doch eine solidarisch geprägte, sinnvolle und nutzmehrende System-Umstellung war offensichtlich von fremdgesteuerten deutschen Volksvertretern, naiven Gutmenschen, MultiKulti-Freaks und von den mächtigen Lobbyisten der Versicherungskonzerne nicht gewollt.

Übrigens….

…. die diversen Werbekampagnen des ehemaligen Bundes-Sozialministers Norbert Blüm aus dem Kalenderjahr 1986 ->

DENN EINES IST SICHER -> DIE RENTE! ->

waren schon zu diesem Zeitpunkt ein gefährliches Blendwerk und gezieltes Ablenkungsmanöver von der klar erkennbaren Schieflage der GRV. Der CDUler Norbert Blüm verteilte lediglich inhaltlose Beruhigungspillen an das DEUTSCHE VOLK. Über die tatsächlichen Absichten der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

sowie über die hinterlistigen Fallen und Konstruktionsfehler der Riester-Rente hat der DRSB stets frühzeitig, sachlich und umfangreich berichtet. Im Kern ist das untaugliche Modell der Riester-Rente nur ein schlechtes Plagiat des NAZI-Modells ->

EISERNES SPARBUCH!

Es diente höchstwahrscheinlich nur dazu zusammen mit dem späteren EU-Gesetz SOLVENCY II den Zwangsaufkauf von Staatsanleihen zu vereinfachen und zu verschleiern. Denn für die sogenannte ->

EU- und NATO-OSTERWEITERUNG ->

werden immer noch unzählige Milliarden Euro benötigt. Geld-Mittel -> die man am allerbesten zunächst aus DEUTSCHLAND herausholt. Die meisten EU-Mitgliedsstaaten sind von den Geldspritzen aus Brüssel abhängig und auch Frankreich kann zur Stabilisierung der EU-Finanzen nichts beitragen. Durch den BREXIT fällt demnächst auch noch ein weiterer stabiler EU-Beitragszahler aus -> sodass die Belastungen zusätzlich auf das DEUTSCHE VOLK zukommen werden. Jedes weitere Zuwarten für eine notwendige Reform der DEUTSCHEN RENTEN-SYSTEME sowie die sklavische Beibehaltung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 wird die prekäre Situation für mindestens grob geschätzte 67 Millionen DEUTSCHE noch wesentlich verschlechtern. Im nutzmehrenden DRSB-System ->

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE ->

sind sämtliche sozialpolitischen Aspekte -> wie zum Beispiel Kindererziehungszeiten, Kinderförderung, Berufsausbildung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und Krankheit -> berücksichtigt und miteinbezogen. Durch diese umfassende ->

PFLICHT-VERSICHERUNG ->

erzielt die gesetzliche Rente bei der Kinder-Förderung einen höheren und steuerbaren Wirkungsgrad als in einer freiwilligen privaten Altersvorsorge. Eine Kinder-Förderung kann insbesondere in den mittleren und unteren Einkommensbereichen mit dem DRSB-System ->

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE ->

gezielt Einfluss nehmen. Die sozialpolitischen Aspekte rechtfertigen sogar die teilweise Finanzierung durch die Steuer-Mittel. Mit der freiwilligen privaten und kapitalgedeckten Altersvorsorge über das DRSB-System ->

VERSORGUNGSWERKE ->

könnte noch immer der arbeitete Lebensstandard abgesichert und der jeweiligen demographischen Entwicklung angepasst werden. Zusätzlich können über das DRSB-System ->

VERSORGUNGSWERKE ->

strukturpolitische und konjunkturelle Zielsetzungen auf der Grundlage des Stabilitätsgesetzes aus dem Kalenderjahr 1967 -> sogenanntes Magisches Viereck -> umgesetzt werden -> um das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht sicher zu stellen. Auch hier spiegeln sich die Wünsche, Vorstellungen, Ideen und Planungen von ALFRED HERRHAUSEN und DETLEV ROHWEDDER wider. Die DRSB-Systeme ->

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE und die VERSORGUNGSWERKE ->

sind unabhängig voneinander und ergänzen und stabilisieren sich wechselseitig. Eine gesetzliche PFLICHT-VERSICHERUNG und eine freiwillige private ALTERSVORSORGE haben keinen gemeinsamen Nenner -> siehe hierzu Riester-Faktor in der GRV -> und können somit auch nicht aneinandergekoppelt werden. Ein sinnvolles und zukunftsfestes Altersvorsorge-System für alle DEUTSCHEN -> unabhängig von deren individuellen Erwerbsbiographien -> muss auf den gleichen gesetzlichen Grundlagen beruhen. Die Koppelung der untauglichen privaten Riester-Rente an die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer war ein gravierender Fehler der geistigen Väter und musste in die Berufsfalle und zum K.O. führen. Bei einem Wechsel in die Selbständigkeit kann ein Riester-Vertrag nicht fortgesetzt werden. Das angerichtete Chaos und fortschreitende Desaster mit den mehr als 16 Millionen Riester-Verträgen wird trotzdem ständig von Volksvertretern und Medien schöngeredet. Sinnvoll und nützlich ist dagegen das DRSB-System ->

VERSORGUNGSWERKE!

Die entwickelten DRSB VERSORGUNGSWERKE sollen Genossenschaften sein und beruhen dadurch auf den zivilrechtlichen Grundlagen des Genossenschaftsgesetzes, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Regional sollten die ->

VERSORGUNGSWERKE ->

deckungsgleich mit dem Erhebungsgebiet der Wohnsitzfinanzämter sein -> um eine sachgerechte Bearbeitung und Aufklärung der DEUTSCHEN in der Region für die nutzmehrende Altersvorsorge -> ohne kostspielige Werbung in den Medien -> gewährleisten zu können. Bei den Kommunen und in den Finanz-Ämtern sollten Bürger-Büros mit Sachbearbeitern der Finanzverwaltung, der gesetzlichen Rentenversicherung und des jeweiligen Versorgungswerks eingerichtet werden. Nur noch auf dieser soliden Grundlage kann verloren gegangenes Vertrauen der DEUTSCHEN in eine solidarische, sinnvolle und zukunftsfeste Altersvorsorge zurückgewonnen werden. Von den verantwortlichen Volksvertretern kann der Vertrauensverlust nur noch beseitigt werden -> wenn keinerlei bitterer Beigeschmack von denkbaren Lobbyarbeiten oder Fremdsteuerungen mehr besteht. Ein völliges ->

UM-DENKEN ->

und zielführendes HANDELN sind somit zwingend notwendig. Zwischen den staatlichen Stellen der Finanzverwaltung und der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt zur Beitragserhebung -> für alle erwerbstätigen DEUTSCHEN -> bei der gesetzlichen Rente ein Datenaustausch über die Einkommensverhältnisse. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach dem Gesamtbetrag der positiven Einkünfte. Zur Einsparung von Lohn- und Lohnnebenkosten wurden mit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

überproportional Schein-Selbständigkeit und Franchise-Modelle gefördert. Damit wurde die Risikogruppe der Selbständigen für zunehmende Alters- und Flächenarmut noch anfälliger gemacht. Bei der zusätzlichen freiwilligen privaten Altersvorsorge über die vom DRSB geplanten VERSORGUNGSWERKE ist mit einer fiskalischen Förderung ein Datenaustausch nicht erforderlich!

Damit wird auch das Steuer-Geheimnis wieder gewahrt!

Die DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG, die von DRSB geplanten VERSORGUNGSWERKE und die FINANZVERWALTUNG könnten demzufolge gemeinsam das stabile ->

MAGISCHE DREIECK DER ALTERSVORSORGE ->

bilden. Die Mitarbeiter der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG, der VERSORGUNGSWERKE und der FINANZVERWALTUNG müssten hierfür lediglich zentral geschult werden. Auch dieses Einweisungssystem wurde vielen deutschen Volksvertretern bereits vorgestellt. Die vor sich hin dümpelnde private und betriebliche Altersvorsorge unter der Regie Versicherungskonzernen -> die man auch als ->

3-Säulen-Modell ->

bezeichnet -> gehört eigentlich schon längst auf den Müllhaufen der Geschichte der volksfeindlichen und volksschädlichen AGENDA-POLITIK. Der sinnvolle, nützliche und vor allem volksnahe DRSB-Reform- und Rettungsvorschlag zur Riester-Rente basierte ursprünglich auf der Philosophie und den Planungen der DRSB Versorgungswerke. Die Trägerschaft der Versicherungskonzerne wäre erhalten geblieben. Dadurch hätte man unseren Volksvertretern und der gesamten Versicherungswirtschaft das ->

K.O.-KRITERIUM DER BERUFSFALLE ->

im Rahmen der untauglichen Riester-Rente ersparen können. Doch daran hatten DEUTSCHE VERSICHERUNGSKONZERNE und die gewählten Volksvertreter bis heute kein Interesse. Die Lügen-Geschichten um die sogenannte ->

Hartz-4-Sicherheit ->

des Geldvernichtungsmodells der Riester-Rente hat enorm viel Vertrauen zerstört und wurde ab 2018 klammheimlich durch die Einführung eines Freibetrages auf den Anspruch auf Grundsicherung verschleiert. Doch die gesamten ->

Verschleierungsaktionen ->

von Politik und Medien dauern nunmehr schon 17 Jahren an. Zumindest wären mit einer frühzeitigen Umsetzung der DRSB-Reform- und Rettungsvorschläge keine weiteren Schäden entstanden. Denn zur Umsetzung von strukturpolitischen Zielsetzungen können die möglichen Versorgungswerke auf Landesebene jeweils in einem Zweier-Verbund zusammengeschlossen werden. Gemäß den DRSB-Planungen bis zu 3 Stufen der Wirtschaftsstärke.

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STUFE 1

Versorgungswerke in wirtschaftsstarken Regionen.

STUFE 2

Versorgungswerke in Regionen mit durchschnittlicher Wirtschaftsstärke.

STUFE 3

Versorgungswerke in wirtschaftsschwachen Regionen.

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Mit der Hilfe der betriebswirtschaftlichen Methode -> Operation Research -> sollten für eine effektive und sinnvolle Zusammenarbeit von 2 Versorgungswerken die Entfernung der Standorte möglichst geringgehalten werden. Alle Investitionen für das Altersvorsorgevermögen sind auf Wohn-Immobilien und auf die Energie-Versorgung über Kapitalgesellschaften in der Rechtsform GmbH in Deutschland begrenzt. Über eigenständige Kapitalgesellschaften lassen sich wirtschaftliche Abläufe aus der Anlage des Altersvorsorgevermögens am besten strukturieren, steuern und überwachen.

WOHN-IMMOBILIEN

Wohn-Immobilien für die Bereiche sozialer Wohnungsbau und bedarfsgerechter Wohnungsbau in den diversen Regionen werden in eigener Regie der einzelnen Versorgungswerke im Zweierverbund über Wohnungsbau-Gesellschaften gehalten. Bei einer Umsetzung -> der vom DRSB geplanten Versorgungswerke -> vor 30 Jahren hätte es heute keine Wohnungsnot, keine Mietpreis-Explosionen gegeben und das wirkungslose Gesetz zur Mietpreisbremse wäre überflüssig gewesen.

REGIONALE ENERGIE-UNTERNEHMEN

Die Geschäftsanteile an regionalen Energie-Unternehmen -> sogenannte Stadtwerke -> könnten von den DRSB-Versorgungswerken in jeder deutschen Stadt gehalten werden. Der Veräußerungserlös der Städte und Gemeinden an den Stadtwerken darf nie wieder in den laufenden Haushalt einfließen und ist für die Entschuldung der Gemeinden zweckgebunden. Zuvor verkaufte Stadtwerke müssen deshalb wieder in die DRSB-Versorgungswerke überführt werden. Über die Versorgungswerke werden zum Beispiel die ehemals städtischen Schwimmbäder aus dem Bestand der Stadtwerke saniert und könnten wiedereröffnet werden. Schwimmbäder-Schließungen wären somit nicht mehr notwendig. Indirekt hätten außerdem Städte und Gemeinden wieder erheblichen Einfluss auf die volksnahe Preisgestaltung für Gas, Strom und Wasser.

ÜBERREGIONALE ENERGIE-UNTERNEHMEN

Überregionale Energieunternehmen -> Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke -> könnten über Landesverbände -> durch die Aufteilung der Geschäftsanteile an den GmbHs -> die allen Versorgungswerken gehalten und geführt werden. Dazu müssten lediglich nach dem Erwerb von börsennotierten Aktien-Gesellschaften diese in die Rechtsform GmbH reorganisiert werden -> denn überbezahlte Vorstände, Aufsichtsräte bedarf es nicht mehr.

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Mit der Einführung der sozialen Marktwirtschaft wurden die Aktien an den Energie-Versorgern überwiegend von den Städten und Gemeinden gehalten. Diese Aufgabe im Interesse ALLER DEUTSCHEN müssten nunmehr die DRSB-Versorgungswerke übernehmen. Über das System der DRSB-VERSORGUNGSWERKE ließen sich relativ zügig die volksschädlichen Auswüchse des Neoliberalismus teilweise wieder korrigieren und die Grundversorgung der DEUTSCHEN mit bezahlbaren Wohnraum sowie mit Gas, Strom und Wasser sicherstellen. Sozial- und wirtschaftspolitische Zielsetzung sollte es deshalb sein -> dass man die vollständige Überführung der Energie-Versorger in die Versorgungswerke in Deutschland zeitnah vornimmt. Länder-, Währungs- sowie Rechtsrisiken und somit wirtschaftliche Risiken sind bei rein nationalen Investitionen konstruktionsbedingt in einem Versorgungswerk ausgeschlossen. Diese leicht machbare Risiko-Begrenzung hat man bei der Riester- und Rürup-Rente offensichtlich vorsätzlich ausgeklammert. Denn durch eine nationale Einbindung des Altersvorsorgevermögens hätten man schon seit 1995 Stabilität, Sicherheit sowie eine Menge sicherer und gut bezahlter Arbeitsplätze schaffen können. Neben einer fiskalischen Förderung der Vorsorgebeiträge hätte unser Staat eine Verzinsung des vererblichen Beitragsbestandes auf dem Altersvorsorgekonto -> anstelle von unsinnigen Zulagen-Förderung für eine unvererbliche private Altersvorsorge bei den Versicherungskonzernen -> vornehmen können. Eine Inanspruchnahme der Garantieverzinsung durch den Staat ist planmäßig nur in der Gründungsphase der Versorgungswerke notwendig -> da Vertriebsprovisionen, Luxus-Tantiemen und Top-Gehälter für Vorstände und reichhaltige Dividenden für Aktionäre bei Versorgungswerken satzungsgemäß nicht möglich sind. Aus den Gewinnen der einzelnen Kapitalgesellschaften -> die durch ->

Gewinn-Abführungsverträge ->

auf die einzelnen Versorgungswerke übertragen werden -> können Zinsen auf dem persönlichen Altersvorsorgekonto des Versorgungswerkes gutgeschrieben und der verbleibende Unterschiedsbetrag der Zukunftssicherungsrücklage zugeführt werden. Die Kapitalgesellschaften müssten von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit sein. Die Altersvorsorgevermögen der DEUTSCHEN in einem DRSB-Versorgungswerk bilden auf der Aktivseite der Bilanz die Beteiligungen an den einzelnen Kapitalgesellschaften und die Geld-Bestände. Die Verbindlichkeiten und Kapitalrücklagen des Versorgungswerks auf der Passivseite der Bilanz sind in folgende Bereiche gegliedert:

1. Verbindlichkeiten aus den persönlichen Altersvorsorgekonten einschließlich garantierter Zinsgutschriften der Genossenschaftsmitglieder für die garantierte Grundrente.

2. Zukunftssicherungsrücklagen für die variable Ergänzungsrente aller Genossenschaftsmitglieder.

3. Sozialausgleichsrücklagen für Zwecke der garantierten Grundrente nach dem Verbrauch des persönlichen Altersvorsorgekontos sowie für Waisenrenten bis zum Abschluss der Berufsausbildung.

Der monatliche Beitrag zum DRSB-VERSORGUNGSWEK würde mindestens 50,00 Euro und höchstens 500,00 Euro betragen. Die Beiträge können innerhalb dieser Bandbreite einkommensunabhängig in einer Stückelung von 50,00 Euro frei bestimmt und vierteljährlich durch Antrag nach den Wünschen der Bürger angepasst werden. Die gezielte Bevormundung der DEUTSCHEN als „so“ dargestellte Riester-Sparer über sogenannte Mindest-Eigenbeiträge -> zur Erlangung der vollen Riester-Zulagen -> muss beendet werden. Beiträge zu einem DRSB-VERSORGUNGSWERK sind in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Um Versorgungslücken zu schließen und den Ruhestand planen zu können, sind zusätzliche steuerbegünstigte Einmal-Zahlungen von jährlich bis zu 20.000,00 Euro möglich. Der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung für Einmal-Zahlungen beträgt insgesamt 200.000,00 Euro. Auf Antrag können ältere DEUTSCHE diese 10-jährige Frist zum Auffüllen des Altersvorsorgekontos auf die verbleibende Restzeit bis zum planmäßigen Rentenbeginn verkürzen und entsprechend höhere Beiträge steuerbegünstigt einzahlen. Alle Genossenschaftsmitglieder erhalten jährlich einen Beitragsnachweis für Zwecke der Einkommensteuererklärung und Altersvorsorgeplanung mit folgendem Inhalt:

1. Steuerbegünstigte laufende Beitragszahlungen des Kalenderjahres.

2. Steuerbegünstigte Einmalzahlungen.

3. Kapitalstand der Beiträge zum Ende des Kalenderjahres auf dem Altersvorsorgekonto.

4. Steuerfreie Zinsgutschrift der Garantieverzinsung des Beitragsstandes.

5. Verbleibender Restbetrag der steuerbegünstigten Einmalzahlungen zum Ende des Kalenderjahres.

6. Voraussichtliche Höhe der garantierten Grundrente bei zukünftig gleicher Beitragszahlung sowie der variablen Ergänzungsrente, deren Höhe sich im Zeitverlauf ständig stabilisiert.

Im Todesfall würde der Bestand das Altersvorsorgekonto des Erblassers zu 70% auf die Erben übergehen -> wodurch sich generationsübergreifend die private Altersvorsorge stabilisiert und weiter auf- und ausbaut. Zum Ausgleich für die solidarische Absicherung der Grundrente nach dem Verbrauch des persönlichen Altersvorsorgekontos aus dem Topf der Sozialausgleichsrücklage werden 30% des Bestandes am Altersvorsorgekonto im Todesfall dieser Sozialausgleichsrücklage zugeführt. Bei den Versicherungskonzernen bezeichnet man diesen Fall zynisch als ->

Langlebigkeitsrisiko der Versicherungen!

Bei gesetzlicher Erbfolge geht vorab das Altersvorsorgekonto mit allen Rechten mit 70% auf den Ehepartner als Anspruch für eine eigenständige Witwenrente über. Im Vergleich dazu ist bei der bestehenden gesetzlichen Rente für Arbeitnehmer die große Witwen-Rente geringer.

Kündigung der Verträge

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk kann in der Ansparphase innerhalb einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Rückzahlung des angesparten Altersvorsorgekontos unterliegt der Nachversteuerung der Vorsorgeaufwendungen. Bei Kündigung werden 75% der steuerfreien Zins-Gutschriften rückbelastet -> um einen Missbrauch als reines Zins- und Steuerspar-Modell zu vermeiden. Bei Auszahlung würde eine Kündigungsabschlagsteuer von 25% einbehalten -> die bei Abrechnung der Nachversteuerung im Einkommensteuerbescheid angerechnet wird. Eine Kündigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist in der Auszahlungsphase -> also ab dem Renten-Eintrittsalter -> nicht mehr möglich. Der Bestand des geerbten Altersvorsorgekontos ist als Rechtsnachfolger ebenfalls unkündbar. Eine allgemein verpflichtende private Altersvorsorge widerspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Die Prüfung der einzelnen Versorgungswerke erfolgt durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband.

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Die Renteneinkünfte sind mit dem so genannten Ertragsanteil -> gültige Regelung bis zum Kalenderjahr 2004 -> zu versteuern. Entsprechend der Philosophie und Ideologie der sozialen Marktwirtschaft ist die ->

NACHGELAGERTE BESTEUERUNG ->

der gesetzlichen und privaten Renten wieder abzuschaffen und von den allen Auswüchsen des Neoliberalismus zu befreien.

FAZIT:

Sinn und Zweck von DRSB-VERSORGUNGSWERKEN ist -> dass eine zusätzliche staatlich geförderte private Altersvorsorge der DEUTSCHEN nicht mehr für versorgungsfremde Zwecke missbraucht werden kann. In einem geschlossenen Kreis bleibt das Altersvorsorgevermögen den DEUTSCHEN erhalten. Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge ist entgegen den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Riester- und Rürup-Rente vererblich und mündelsicher zu gestalten.

Denn unvererbliches Vermögen ist kein Vermögen!

Die notwendigen Sozialbestandteile der GRV können nicht Bestandteile einer freiwilligen zusätzlichen privaten Altersvorsorge sein. Nur über die Sozialbestandteile erhält die gesetzliche Rente ihre Daseinsberechtigung als umlagefinanzierte Rente. Eine unvererbliche private kapitalgedeckte Rente ist ergo de facto eine umlagefinanzierte Rente. Die Versicherungskonzerne überführen kraft Gesetz die Altersvorsorgevermögen der DEUTSCHEN ohne Mündelsicherheit der Kapitalanlagen in ihr Eigentum -> indem man die direkten Beitragszahlungen der Kunden und die staatlichen Riester-Zulagen als gebuchte Bruttoerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Die voraussichtlichen Aufwendungen für die späteren Renten-Zahlungen werden als Veränderungen der Rückstellungen für Versicherungserträge erfasst. Die späteren Renten-Zahlungen werden tatsächlich als „so“ genannte ->

Schaden-Aufwendungen ->

in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anders als bei den Versicherungskonzernen würden in den ->

VERSORGUNGSWERKEN ->

die Beitragszahlungen der Genossenschaftsmitglieder und die garantierte Verzinsung als Verbindlichkeit in der Bilanz gegenüber den Mitgliedern ausgewiesen. Die späteren Renten-Zahlungen werden diesem Altersvorsorgekonto belastet. Das Altersvorsorgekonto ist quasi ein ->

vererbliches Sparbuch mit Renten-Garantie!

Nur über den Ausweis als Verbindlichkeit und über den jährlichen Beitragsnachweis ist für jeden DEUTSCHEN der Kapitalstand für die gewollte Versorgung von Angehörigen im Erbfall klar und eindeutig erkennbar. Eltern wollen ihren Kindern Vermögen hinterlassen. Die Unvererblichkeit der Riester- und Rürup-Rente in einer vermeintlich kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge ist eine gewollte ->

Volksenteignung kraft Gesetz!

So wird zum Beispiel die Unkündbarkeit der privaten Rürup-Rente -> für die Zielgruppe Selbständige -> hauptsächlich damit gerechtfertigt -> dass auch Arbeitnehmer die gesetzliche Rentenversicherung nicht kündigen könnten. Diese Verdrechselung verdeutlicht die ->

Schizophrenie in der bestehenden Rechtslage ->

zum deutschen Renten-System. Mit den -> von den Medien sowie von den gekauften MIET-MÄULERN und MIET-SCHREIBERN -> hoch gelobten Agenda-Reformen werden immer nur vollkommen untaugliche Schein-Lösungen geschaffen. Das geht auch immer noch aus den schriftlichen Stellungnahme der ehemaligen Sozialministerin ->

Ursula Von der Leyen ->

gegenüber dem DRSB hervor. Mit Kinder-Zulagen zur Riester-Rente wollte einmal die CDU die unteren Einkommens-Klassen stärker fördern. Doch Kinder-Zulagen und Unvererblichkeit sind ein Widerspruch in sich. Die unvererblichen Kinder-Zulagen sind ein Blendwerk vermeintlicher sozialer Gerechtigkeit für das DEUTSCHE VOLK. Denn als ->

Steigerung zur Volksenteignung ->

mutiert die Überführung der staatlichen Kinder-Zulagen in das Eigentum der Versicherungskonzerne zur reinen Volksverarschung. Das hat der DRSB der CDUlerin auch genauso mitgeteilt! Die Sozialbestandteile ->

Kinder-Förderung und Kinder-Erziehungszeiten ->

sind ein Teilausschnitt aus den Sozialbestandteilen des DRSB-Systems für die gesetzliche Rente ->

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE!

Und könnten für alle DEUTSCHEN -> ob nun Arbeitnehmer oder Selbständige -> bereits seit Jahrzehnten sinnvoll und umfassend geregelt sein. Doch die Befürworter des eiskalten und rücksichtslosen Neoliberalismus und offensichtlich alle fremdgesteuerten DEUTSCHEN VOLKSVERRTRETER haben es bis heute verhindert und bekämpfen mit allen Mitteln noch immer den DRSB -> seine ehrenamtlich tätigen Mitglieder und Vorstandsmitglieder.

WARUM WOHL?

Ist es nur der langsame Zerfall der privaten Altersvorsorge-Modelle -> weil Millionen Kapital-Lebensversicherungsverträge von den Versicherungskonzernen verkauft werden? Ist es der schleichende Niedergang der deutschen Versicherungswirtschaft?

Darüber hatte der DRSB frühzeitig gewarnt!

Oder ist es die Angst vor der Fehlentscheidung > dass die meisten gewählten Volksvertreter noch immer an der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 krafthaft festhalten? Die prekären Entwicklungen zeigen -> wie schlecht es um die private Altersvorsorge, die deutschen Versicherungskonzerne und um unsere GRV mittlerweile bestellt ist.

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