Sonderinfobrief – 15. August 2018 / STUNDE NULL -> RÜCKT NÄHER!

STUNDE NULL -> RÜCKT NÄHER!

 

 

Das im Sterben liegende und völlig zerstrittene EU-Kunstgebilde fordert seinen Tribut von allen NATIONAL-STAATEN -> die noch im Verbund der EU-Vertragsgemeinschaft gefangen sind. Steht das DEUTSCHE VOLK deshalb vor der Erhebung von weiteren Steuer-Arten? Trotz des anhaltenden Wirtschaftsbooms in Deutschland kam der ehemalige Bundesfinanzminister Schäuble aufgrund der Belastungen durch das EU-Kunstgebilde über eine ->

SCHWARZE NULL ->

nie hinaus. Die NULL-ZINS-POLITIK der EZB und der später folgende NEGATIV-ZINS führten zwar zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes -> doch langfristig zu keiner sinnvollen Lösung für unsere Heimat. In Berlin pfeifen es die Spatzen bereits von den Dächern.

Diese Ära neigt sich dem Ende zu!

Ohne eigene Einflussmöglichkeiten über eine eigene Zentral-Bank hängen -> alle NATIONAL-STAATEN innerhalb des im Sterben liegenden EU-Kunstgebildes -> am finanz- und wirtschaftspolitischen Fliegerfänger der unabhängigen EZB -> die sogar satzungsgemäß eigenständig über die Geldpolitik der Euro-Länder entscheiden kann. Unter der Leitung von EZB-Chef Mario Draghi wird kein sogenanntes Euro-Land demnächst noch etwas zum Lachen haben. Die Verzinsung der Staatsanleihen ist aus dem Bundeshaushalt zu bedienen. Bei einem denkbaren zukünftigen Zinssatz von 3% auf Staatsschulden in Höhe von aktuell rund 2 Billionen Euro sind das 60 Milliarden Euro Zinsaufwand jährlich -> die zusätzlich in den Bundeshaushalt eingestellt werden müssten. Ein jederzeit denkbarer ->

KONJUNKTUR-EINBRUCH ->

zum Beispiel aufgrund von Zöllen und Handelskriegen -> erhöht das Haushaltsrisiko zusätzlich. Bundeskanzlerin Merkel muss auch ihre Zusagen zur Erhöhung des Wehretats gegenüber dem NATO-Bündnis einhalten. Die sogenannte Lokomotive der deutschen Wirtschaft -> die ->

AUTOMOBIL-INDUSTRIE ->

wurde ohne jede erkennbare Notwendigkeit künstlich durch den Diesel-Skandal geschwächt. Würden neben den Steuerausfällen der AUTOMOBIL-INDUSTRIE auch noch zusätzlich Aufwendungen seitens der Bundesagentur für Arbeit aufgrund der Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung durch den Verlust von mehreren Hunderttausend Arbeitsplätzen in der AUTOMOBIL-INDUSTRIE hinzu kommen -> käme die Bundesregierung an einem Nachtragshaushalt nicht mehr vorbei. Ein Nachtragshaushalt würde automatisch die immer „so“ dargestellten und selbsternannten ->

BONITÄTSWÄCHTER ->

der US -Rating-Agenturen ins Spiel bringen. Das historisch gute ->

Tripple AAA ->

für die Bundesrepublik Deutschland könnte dann Geschichte sein und würde weiteren Zins-Druck auslösen. Die europäischen NATIONAL-STAATEN -> die sich der Euro-Gemeinschaftswährung zusammengeschlossen haben stecken schon jetzt -> gemeinsam mit Juncker, Macron und Merkel -> in einem Teufelskreis der Abhängigkeit. Der von Macron erhoffte Weg in eine Gemeinschaftsverschuldung ist keine sinnvolle Lösung -> sondern wird den Zusammenbruch von Euro und EU rasant beschleunigen. Der heute schon notwendige ->

FINANZ-SPAGAT ->

zwischen dem Erhalt der nationalen Souveränität und den Abhängigkeiten zum EU-Kunstgebilde und zur EZB werden immer deutlicher. Das Dilemma einer erneuten ->

STUNDE NULL ->

nach dem 2. Weltkrieg rückt für Deutschland immer näher. Die Erhöhung laufender Steuern aus Ertragsteuern, wie zum Beispiel die Einkommensteuer und Lohnsteuer, oder aus Verkehrssteuern -> wie zum Beispiel die Umsatzsteuer -> ist politisch zurzeit dem DEUTSCHEN VOLK nicht zu vermitteln. Das stößt auf massiven Widerstand! Denn dem DEUTSCHEN VOLK haben die verantwortlichen Politiker Entlastungen versprochen. Als weitere Möglichkeit sind Substanzsteuern -> wie zum Beispiel die Grundsteuer der Gemeinden -> oder eine Vermögensteuer versus Vermögensabgabe auf Bundesebene im Gespräch und auf jeden Fall denkbar. Über die vom Bundesverfassungsgericht angeschobene Reform der Grundsteuer hatte der DRSB bereits ausführlich berichtet. Per ->

LEGAL-DEFINITION ->

wird die Vermögensteuer laufend erhoben während eine Vermögensabgabe im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes eine einmalige Abgabe darstellt. Würde zum Beispiel nur auf das Kapital-Vermögen der REICHEN DEUTSCHEN im Volumen von mehr als 5 Billionen Euro -> 5.000 Milliarden Euro -> eine jährliche Vermögensteuer von nur 4% erhoben -> so könnte man die Staatsverschuldung in 8 Jahren -> rein rechnerisch -> um mindestens 1,6 Billionen Euro -> 1.600 Milliarden Euro -> abbauen. Bezogen auf Kapital-Vermögen gibt es keine steuerlichen Bewertungsprobleme. Im Kalenderjahr 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden -> dass eine unterschiedliche Belastung von Kapital-Vermögen und Immobilien-Vermögen mit Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz nach ->

ARTIKEL 3 DES DEUTSCHEN GRUNDGESETZES ->

vereinbar sei. Mit Beginn des Kalenderjahrs 1997 wurde die Vermögensteuer nicht mehr erhoben. Aufgrund der extremen Ungleichverteilung von Kapital-Vermögen in Deutschland -> maximal 10% der DEUTSCHEN verfügen über rund 68% von 5.000 Milliarden Euro -> lässt sich mit einem üppigen Freibetrag der Umfang der vermögensteuerpflichtigen DEUTSCHEN gezielt eingrenzen. Darüber hat der DRSB mehrfach berichtet und einen Freibetrag von einer Million Euro zur Diskussion gestellt. Wegen der Belastung der Wohnimmobilien mit Grundsteuern werden seit dem Kalenderjahr 1936 eine Doppelbelastung mit einer Kommunalsteuer -> durch die sogenannte erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen -> bei der Gewerbesteuer vermieden. Die Begründung zum Gleichheitsgrundsatz bei der Vermögensteuer wegen der unterschiedlichen Belastung von Kapital-Vermögen und Immobilien-Vermögen würde ersatzlos entfallen -> wenn man zur Vermeidung einer doppelten Belastung mit ->

SUBSTANZ-STEUERN ->

die Immobilien von der Vermögensteuer gänzlich befreit und diese dem Grundsatz der Gleichbehandlung voranstellt. Auf dem Höhepunkt des Neoliberalismus der SCHWARZ-ROTEN-Bundesregierung wurde im Kalenderjahr 2009 die Abgeltungsteuer von 25% auf Kapital-Einkünfte eingeführt. Zur dauerhaften Entlastung der reichen DEUTSCHEN wurden Kapitaleinkünfte bei der Einkommensteuer von 43% auf 25% um unglaubliche 18% reduziert. Als sinnvolle und nützliche ->

GEGEN-FINANZIERUNG ->

für diese enormen Entlastungen ließe sich die Einführung einer solidarischen Vermögensteuer -> von zum Beispiel 4% bis 6% -> auf Kapital-Vermögen politisch plausibel darstellen. Schließlich wurde auch zur „solidarischen“ ->

GEGEN-FINANZIERUNG ->

der Riester-Zulagen die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente -> mit der tatkräftigen Hilfe des Bundesverfassungsgerichts -> eingeführt. Für die unvererbliche Riester-Rente erfand man sogar die irreführende Bezeichnung ->

ALTERSVERMÖGENSGESETZ!

Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente erhielt vermutlich deshalb die irreführende Bezeichnung ->

ALTERSEINKÜNFTEGESETZ!

Nun muss das DEUTSCHE VOLK einmal abwarten -> was sich hinter der Bezeichnung

->

INVESTIONS-OFFENSIVE ->

zur Grundgesetzänderung verbirgt. Benötigt die Bundesregierung nach dem Austritt der Briten aus dem im Sterben liegenden EU-Kunstgebilde zusätzlich mehrere Milliarden Euro -> um das völlig zerstrittene EU-Kunstgebilde vorläufig am Leben zu erhalten?

Auf die Vermögensteuer kann die Bundesregierung nicht zugreifen!

Diese Steuer-Art wird derzeit nicht erhoben und sie bleibt gemäß Artikel 106 des DEUTSCHEN GRUNDGESETZES eine Ländersteuer. Das bedeutet im Klartext -> dass eine Vermögensteuer -> würde man sie notwendiger Weise wieder eingeführt -> in die Haushaltskassen der 16 Bundesländer fließen müsste. Verbirgt sich also hinter der Bezeichnung

->

INVESTIONS-OFFENSIVE ->

tatsächlich die Absicht der Bundesregierung den Artikel 106 des DEUTSCHEN GRUNDGESTZES zu ändern? Nur dadurch könnte eine notwendige und sinnvolle Vermögenssteuer die Haushaltskasse des BUNDES füllen!

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