Sonderinfobrief – 19. Mai 2020 / RENTE MIT 70?

RENTE MIT 70?

 

Urplötzlich ist der gesamte Themen-Bereich ->

GESETZLICHE RENTE ->

wieder im Gespräch von immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Jahrelang hat der gesamte Themen-Bereich kaum das vertiefte Interesse der meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gefunden. Rente war immer „SO“ ein undurchsichtiges und schwieriges ->

PFUI-THEMA ->

dass man am besten großräumig umschifft. Und sich am allerbesten niemals intensiv damit beschäftigen muss. Für den DRSB jedoch ist der gesamte Themen-Bereich ->

GESETZLICHE RENTE

DAS

KERN-THEMA SEIT 1988!

Seit der Gründung des Vereins berichtet der DRSB regelmäßig über die GESETZLICHE- und die PRIVATEN-RENTEN-MODELLE. Bis heute wurden von seriösen und erfahrenen Wissenschaftlern alle möglichen Einfluss-Faktoren sachlich analysiert und gewichtet und über deren Aus- und Einwirkungen auf die GESETZLICHE- und die PRIVATEN-RENTEN-MODELLE korrekt berichtet. Stets frühzeitig hat der DRSB vor negativen Entwicklungen gewarnt und in 98% aller Fälle auch immer zu 100% ins SCHWARZE getroffen. Doch fremdgesteuerte NGOs -> Manager von Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungskonzerne sowie einige VOLKS-VERTRETERINNEN und VOLKS-VERTRETER kommen seit nunmehr 40 Jahren auf ständig neue Ideen -> wie man die ->

GESETZLICHE RENTE

UND DIE

PRIVATEN RENTEN-MODELLE ->

für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger verschlechtern kann. Den Einfalls-Reichtum und die meist fatalen Auswirkungen hat der DRSB stets umfangreich und verständlich beschrieben. Deshalb bleibt der DRSB -> zur Verbesserung und Stabilisierung der GESETZLICHEN RENTE -> auch 2020 bei der Forderung für die GRV ->

ALLE von ALLEM für ALLE!

Für alle Riester-Opfer fordert der DRSB immer noch die absolut kosten-unschädliche Rückabwicklung aller jemals abgeschlossene Riester-Verträge. Statt ->

ALLE von ALLEM für ALLE ->

sollen gemäß den Einschätzungen der ->

DEUTSCHEN BUNDESBANK ->

alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch länger arbeiten für den Erhalt der gesetzlichen Rente. Bereits im Monatsbericht Oktober 2019 gelangte die DEUTSCHE BUNDESBANK zu der Ansicht -> dass durch die demografische Entwicklung die umlagefinanzierte gesetzliche Renten-Versicherung -> kurz GRV genannt -> künftig unter erheblichen Druck gerät. Um das System der bewährten GRV stabil zu halten -> bestehe Anpassungsbedarf bei den zentralen Stell-Größen der GRV. Ein wichtiger Ansatzpunkt für weitere Verschlechterungs-Reformen ist natürlich -> wie schon seit Jahrzehnten -> das Renten-Eintritts-Alter. Seit 2012 wird die Alters-Grenze für den Bezug der gesetzlichen Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre im Jahr 2031 angehoben. Doch das wird nach der Einschätzung von „SO“ bezeichneten Experten der DEUTSCHEN BUNDESBANK nicht ausreichen -> weil ab Mitte der 2020er Jahre die geburtenstarken Jahrgänge das ->

Renten-Eintritts-Alter ->

erreichen. Die DEUTSCHE BUNDESBANK regt daher an -> das Renten-Eintritts-Alter bis 2070 auf 69 Jahre und 4 Monate anzuheben. Auch internationale Organisationen wie zum Beispiel die EU-Kommission, der IWF und die OECD plädieren schon seit Monaten dafür -> dass man in Deutschland das ->

Renten-Eintritts-Alter ->

noch weiter anhebt. Wie man im Volks-Mund „SO“ sagt sind es immer dieselben ->

VERDÄCHTIGEN ->

die solche unrealistischen, rücksichtslosen und kruden Forderungen stellen. Gemäß den veröffentlichten Berechnungen der DEUTSCHEN BUNDESBANK könnte beispielsweise der ->

Geburtsjahrgang 2001 ->

ab Mai 2070 mit 69 Jahren und 4 Monaten regulär in Rente gehen. Nach der Einschätzung der DEUTSCHEN BUNDESBANK würde man damit die Renten-Kasse der GRV entlasten. Eine höhere Erwerbstätigkeit würde auch das gesamtwirtschaftliche Potenzial stärken und dadurch die Bemessungs-Grundlagen für Steuern und Sozial-Beiträge stützen.

Was steckt hinter diesen abstrusen Einschätzungen und Ansichten?

Von der gezielten VERARMUNG der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch die volksfeindliche und volksschädliche ->

AGENDA 2010 ->

SOWIE DURCH DEN

NIEDRIG-LOHN-SEKTOR ->

Ist bis heute in den Veröffentlichungen der DEUTSCHEN BUNDESBANK kein einziges Wort zu lesen. Auch fordert die DEUTSCHE BUNDESBANK nicht die unverzügliche Aufhebung der Beitrags-Bemessungs-Grenze oder die Überführung der Beamtinnen und Beamten in die GRV. Die sinnvolle und nützliche DRSB-Forderung ->

ALLE von ALLEM für ALLE ->

scheint man vermutlich bei der DEUTSCHEN BUNDESBANK zu fürchten -> wie der Teufel das Weihwasser. Auch von der sofortige Eingliederung aller VOLKS-VERTRETERINNEN und VOLKS-VERTRETER aus allen DEUTSCHEN PARLAMENTEN in die GRV ist aus der DEUTSCHEN BUNDESBANK kein einziges Wort zu hören -> obwohl alle aufgeführten Maßnahmen die GRV sehr schnell entlasten, stabilisieren und die Renten-Leistungen langfristig verbessern könnten. Wieder einmal schiebt man rücksichtslos den ->

SCHWARZEN PETER ->

den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Schuhe! Mit haarsträubenden Märchen und hinterlistig konstruierten Wahrnehmungs-Steuerungen versucht man -> seit Oktober 2019 -> die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wieder einmal massiv zu manipulieren und systematisch in die Irre zu führen. Das ->

Renten-Eintritts-Alter ->

liegt derzeit noch bei 65 Jahren und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ab diesem Zeitpunkt darf man dann „SO“ viel dazuverdienen -> wie man will oder kann. Ein möglicher Zuverdienst von mehr als 450,00 Euro wird in der Regel gemeinsam mit dem steuerpflichtigen Teil der Rente besteuert und erhöht entsprechend das zu versteuernde Einkommen. Denn Zusatz-Einkommen im Renten-Alter aus nichtselbständiger Arbeit von bis zu 450,00 Euro im Monat zählen als ->

Mini-Job!

Solche Beschäftigungen werden pauschal mit 2% versteuert. Das muss aber nicht immer „SO“ bleiben -> denn einige neoliberal angehauchte VOLKS-VERTRETERINNEN und VOLKS-VERTRETER denken bereits über eventuelle Gesetzes-Änderungen im Steuerrecht nach. Auch in den „SO“ genannten THINK-TANKS der etablierten Parteien -> also den DENK-FABRIKEN -> wird intensiv nach neoliberalen Lösungen gesucht. Eine Neben- oder Berufstätigkeit muss dem Renten-Versicherungsträger nicht gemeldet werden. Auf jeden Fall muss aber das Finanzamt darüber informiert werden. Denn was man zur Rente dazu verdient wird -> das muss in der Regel voll versteuert werden. Das bedeutet aber nicht automatisch -> dass man nur Steuern bezahlen muss. Der Arbeitnehmer-Anteil zur GRV entfällt -> während der Arbeitgeber-Anteil zu zahlen ist. Beiträge zur Kranken- und Pflege-Versicherung müssen anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgeführt werden. Wer also nach dem Bezug der Rente noch arbeitet und seine Altersrente in Anspruch nimmt -> ist von den Beiträgen zur Arbeitslosen-Versicherung und zur Renten-Versicherung befreit -> nicht aber von der Kranken- und Pflege-Versicherung. Ausnahme man hat anrechenbare Einkünfte über der Beitrags-Bemessungsgrenze zur GKV und Pflege-Versicherung. Der Arbeitgeberbeitrag muss aber in jedem Fall wie gewohnt geleistet werden. In welchem Alter man in Deutschland in Rente gehen kann -> ist gesetzlich festgelegt. Doch immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger müssen weiterarbeiten -> weil die Rente zum Leben nicht ausreicht. Man muss weiterarbeiten und auf den wohlverdienten Ruhestand und auf viel Lebensqualität verzichten. Die Plünderungen der Renten-Kasse zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie alle Versicherungsfremde Leistungen -> die aus der Rentenkasse regelmäßig entnommen wurden -> zeigen jetzt das WAHRE GESICHT. Bedauerlicherweise hat auch hier der DRSB mit allen gemachten Vorhersagen und Warnungen RECHT behalten. Wer also das ->

Renten-Eintritts-Alter ->

anheben möchte -> der kürzt eiskalt und rücksichtslos allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft die Rente.

Gerechtigkeit

und

Solidarität ->

sehen vollkommen anders aus.

Gerechtigkeit

und

Solidarität ->

kennen nur ein einziges System für die GRV ->

 

ALLE von ALLEM für ALLE!

Übrigens….

…. der Deutsche Gewerkschaftsbund -> kurz DGB genannt -> wies die Vorschläge der DEUTSCHEN BUNDESBANK zurück. Das DGB-Vorstandsmitglied ->

Annelie Buntenbach ->

meinte zu den Vorschlägen der DEUTSCHEN BUNDESBANK -> Zitat / Auszüge:

Bereits die Rente mit 67 war ein Fehler!

-> Zitat / Auszüge Ende. Schon heute erreichen viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht das gesetzliche Renten-Alter oder landen mit der Erreichung des Renten-Eintritts-Alters direkt in der ->

Alters-Armut!

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