Neue Verkehrsregeln
Für Autofahrerinnen und Autofahrer in unserer Heimat gelten ab dem 28. April 2020 strengere Regeln im Straßen-Verkehr -> vor allem zum Schutz von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern.
Übrigens….
…. es drohen auch höhere Strafen für viele Verkehrs-Vergehen. Zur ->
Novelle der Straßenverkehrsordnung ->
meinte der CSU-Politiker und noch amtierende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer -> ZITAT / AUSZÜGE:
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Ich freue mich,
denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer,
klimafreundlicher und gerechter.
Die neuen Regeln stärken insbesondere
die schwächeren Verkehrsteilnehmer.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE.
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Übrigens….
…. neben dem Schutz für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern gibt es auch viele Vorteile für Carsharing -> also für das gescheiterte System gemeinsam benutzter Automobile -> und für Automobile mit Elektro-Motoren. Da werden bei vielen DRSB-Leserinnen und DRSB-Lesern Erinnerungen an den ->
Gastbeitrag
von
Ewald Eden
…ein wenig kritisch nachgedacht ->
vom 29. April 2020 -> geweckt. Natürlich drohen auch saftige Bußgelder bei Nichteinhaltung der neuen Verkehrs-Regeln. Wer demnächst unerlaubt im Stau durch eine Rettungs-Gasse für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei fährt -> der kann mit bis zu 320,00 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten im Fahreignungs-Register in Flensburg bestraft werden. Auf den sogenannten Schutz-Streifen für ->
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern ->
am Straßenrand darf nicht mehr gehalten oder geparkt werden. Wer dagegen verstößt -> muss bis zu 100,00 Bußgeld und einen Punkt in Flensburg rechnen. Auch die unerlaubte Nutzung von Geh-Wegen, linksseitig angelegten Rad-Wegen und Seiten-Streifen wird ab dem 28. April 2020 -> statt mit 25,00 Euro Bußgeld -> mit bis zu 100,00 Euro Bußgeld bestraft. Wer zukünftig ->
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ->
überholt -> der muss innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten! Außerorts müssen mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden. Bisher war lediglich ein ausreichender Seiten-Abstand vorgeschrieben. Die ->
Novelle der Straßenverkehrsordnung ->
sieht auch strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen vor. Parkplätze für Elektro-Automobile sowie für Carsharing-Fahrzeuge können nun von Städten und Gemeinden wesentlich einfacher ausgewiesen werden.
Übrigens….
…. zum überall gescheiterten Carsharing hat die große Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> gemäß den verlässlichen DRSB-Langzeit-Recherchen -> eine ganz klare und unmissverständliche Meinung.
68% ->
halten das weltweit gescheiterte Carsharing für unflexibel, total überteuert und absolut überflüssig.
19% ->
vertreten die Ansicht -> dass das unsinnige Carsharing Deutschlands Straßen entlasten könnte.
13% ->
haben zum Themen-Bereich Carsharing KEINE MEINUNG! Und immer noch mehr als ->
75% ->
der Auto-Fahrerinnen und Auto-Fahrer in unserer Heimat -> möchten sich niemals ein Elektro-Automobil kaufen. Während der COVID-19-PANDEMIE hatte man ausreichend Zeit genug zum Nach-Denken! Die überwältigende Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger hat erkannt -> dass die hochgejubelte Elektro-Mobilität die gesamte deutsche Automobil-Industrie nachhaltig schädigen kann und Millionen sicher geglaubte und gut bezahlte deutsche Langzeit-Arbeitsplätze unwiederbringlich vernichtet.
Das führt automatisch zu 2 Fragen:
Hat der ständig vom politischen Pech verfolgte CSU-Politiker und noch amtierende Bundesverkehrsminister ->
Andreas Scheuer ->
wieder einmal an der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ahnungslos vorbeiregiert? Oder wollte der CSU-Politiker -> heimlich verpackt -> in der neuen ->
Novelle der Straßenverkehrsordnung ->
Carsharing und Elektro-Automobile ganz gezielt und vorsätzlich fördern?
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