Sonderinfobrief – 06. Mai 2020 / Neue Verkehrsregeln

Neue Verkehrsregeln

 

Für Autofahrerinnen und Autofahrer in unserer Heimat gelten ab dem 28. April 2020 strengere Regeln im Straßen-Verkehr -> vor allem zum Schutz von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern.

Übrigens….

…. es drohen auch höhere Strafen für viele Verkehrs-Vergehen. Zur ->

Novelle der Straßenverkehrsordnung ->

meinte der CSU-Politiker und noch amtierende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer -> ZITAT / AUSZÜGE:

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Ich freue mich,

denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer,

klimafreundlicher und gerechter.

Die neuen Regeln stärken insbesondere

die schwächeren Verkehrsteilnehmer.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE.

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Übrigens….

…. neben dem Schutz für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern gibt es auch viele Vorteile für Carsharing -> also für das gescheiterte System gemeinsam benutzter Automobile -> und für Automobile mit Elektro-Motoren. Da werden bei vielen DRSB-Leserinnen und DRSB-Lesern Erinnerungen an den ->

Gastbeitrag

von

Ewald Eden

…ein wenig kritisch nachgedacht ->

vom 29. April 2020 -> geweckt. Natürlich drohen auch saftige Bußgelder bei Nichteinhaltung der neuen Verkehrs-Regeln. Wer demnächst unerlaubt im Stau durch eine Rettungs-Gasse für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei fährt -> der kann mit bis zu 320,00 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten im Fahreignungs-Register in Flensburg bestraft werden. Auf den sogenannten Schutz-Streifen für ->

Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern ->

am Straßenrand darf nicht mehr gehalten oder geparkt werden. Wer dagegen verstößt  -> muss bis zu 100,00 Bußgeld und einen Punkt in Flensburg rechnen. Auch die unerlaubte Nutzung von Geh-Wegen, linksseitig angelegten Rad-Wegen und Seiten-Streifen wird ab dem 28. April 2020 -> statt mit 25,00 Euro Bußgeld -> mit bis zu 100,00 Euro Bußgeld bestraft. Wer zukünftig ->  

Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ->

überholt -> der muss innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten! Außerorts müssen mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden. Bisher war lediglich ein ausreichender Seiten-Abstand vorgeschrieben. Die ->

Novelle der Straßenverkehrsordnung ->

sieht auch strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen vor. Parkplätze für Elektro-Automobile sowie für Carsharing-Fahrzeuge können nun von Städten und Gemeinden wesentlich einfacher ausgewiesen werden.

Übrigens….

…. zum überall gescheiterten Carsharing hat die große Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> gemäß den verlässlichen DRSB-Langzeit-Recherchen -> eine ganz klare und unmissverständliche Meinung.

68% ->

halten das weltweit gescheiterte Carsharing für unflexibel, total überteuert und absolut überflüssig.

19% ->

vertreten die Ansicht -> dass das unsinnige Carsharing Deutschlands Straßen entlasten könnte.

13% ->

haben zum Themen-Bereich Carsharing KEINE MEINUNG! Und immer noch mehr als ->

75% ->

der Auto-Fahrerinnen und Auto-Fahrer in unserer Heimat -> möchten sich niemals ein Elektro-Automobil kaufen. Während der COVID-19-PANDEMIE hatte man ausreichend Zeit genug zum Nach-Denken! Die überwältigende Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger hat erkannt -> dass die hochgejubelte Elektro-Mobilität die gesamte deutsche Automobil-Industrie nachhaltig schädigen kann und Millionen sicher geglaubte und gut bezahlte deutsche Langzeit-Arbeitsplätze unwiederbringlich vernichtet.

Das führt automatisch zu 2 Fragen:

Hat der ständig vom politischen Pech verfolgte CSU-Politiker und noch amtierende Bundesverkehrsminister ->

Andreas Scheuer ->

wieder einmal an der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ahnungslos vorbeiregiert? Oder wollte der CSU-Politiker -> heimlich verpackt -> in der neuen ->

Novelle der Straßenverkehrsordnung ->

Carsharing und Elektro-Automobile ganz gezielt und vorsätzlich fördern?  

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