Sonderinfobrief – 01. Januar 2021 / ES GÄRT IN NRW!

ES GÄRT IN NRW!

 

Plötzlich fehlt wieder Geld. Die krummen und äußerst fragwürdigen ->

CUM-EX-GESCHÄFTE ->

der untergegangenen Westdeutschen Landesbank -> kurz West LB genannt -> reißen wieder einmal große Löcher in die Bilanz der Nachfolgegesellschaft Portigon AG. Die Portigon AG ist eine Finanzdienstleistungs-Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf. Die Portigon AG soll insbesondere den „SO“ dargestellten „Rückbau“ der ehemaligen WestLB abwickeln. Dazu wurde die West LB zum 02. Juli 2012 in Portigon AG umfirmiert. Die ->

Portigon AG ->

handelt als die Rechtsnachfolgerin der früheren WestLB AG. Die Finanzdienstleistungs-Gesellschaft gehört -> direkt und indirekt -> über die NRW-Bank dem Land Nordrhein-Westfalen. Bereits Ende 2020 mussten die Vorstandsmitglieder der Portigon AG der NRW-Landesregierung mitteilen -> dass man für 2020 nicht mit ->

100 Millionen Euro Jahresverlust ->

rechnen muss -> sondern ->

600 Millionen Euro Jahresverlust ->

erwartet. Gemäß den Berichten in den deutschen Medien wird bei einem Jahresverlust von ->

600 Millionen Euro ->

das Eigenkapital der Portigon AG -> zu mehr als 70% -> aufgezehrt. Nach derzeitigen  belastbaren Berechnungen schmilzt das Eigenkapital der Portigon AG bei einem Jahresverlust von 600 Millionen Euro auf 237 Millionen Euro zusammen. Die sogenannten ->

MINDEST-KAPITAL-ANFORDERUNGEN ->

der deutschen Banken-Aufsicht werden zwar mit ->

237 Millionen Euro ->

noch erfüllt. Doch ein weiteres katastrophales Verlustjahr könnte man sich nicht mehr leisten. Deshalb haben die deutsche Bundesbank und die deutsche Banken-Aufsicht Bafin der Landesregierung von Land Nordrhein-Westfalen die Empfehlung ausgesprochen -> dass man möglicherweise auch über den „SO“ bezeichneten Banken-Rettungsfonds des Bundes ->

SOFFIN

eventuell notwendiges Kapital in die gefährdete Portigon AG einfließen lassen könnte. Die krummen und äußerst fragwürdigen ->

CUM-EX-GESCHÄFTE ->

haben das Bundesland NRW und die amtierende Landesregierung aus CDU und FDP wieder einmal kalt erwischt. Die CUM-EX-GESCHÄFTE der zu Schrott gefahrenen West LB holen das Bundesland NRW und die Nachfolgegesellschaft der Westdeutschen Landesbank Portigon AG ein. Man wurde vermutlich 2020 unerwartet mit einem sechs Mal höheren Verlust als ursprünglich angenommen -> überrascht. Das Bundesland NRW -> als der Bank-Eigentümer von der Portigon AG -> wird möglicherweise sehr viel Steuer-Geld nachschießen müssen. Gemäß diverser Medien-Berichte sollen sich die Hinweise weiter verdichten -> dass die ehemalige West LB -> die bis 2012 den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und dem Bundesland NRW gehörte -> zu den größten „SO“ bezeichneten ->

Sündern“ ->

der krummen und äußerst fragwürdigen ->

CUM-EX-GESCHÄFTE ->

gehörte. Gemäß den stets zuverlässigen DRSB-Langzeit-Recherchen musste 2019 die Portigon AG -> die auch die Pensionen der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der West-LB sicherstellen soll ->

Steuer-Nachforderungen ->

aufgrund der CUM-EX-GESCHÄFTE in der Höhe von ->

750 Millionen Euro ->

leisten. Erst im August 2020 konnte die Portigon AG deshalb die Bilanz für 2019 verabschiedeten. In der Jahresabschluss 2019 schrumpfte die sogenannte STILLE EINLAGE des Banken-Rettungsfonds des Bundes SOFFIN von ehemals 2 Milliarden Euro auf rund 420 Millionen Euro. Bedingt durch den erneut extrem hohen Jahresverlust wurde die 2012 zur Abwicklung der West LB vereinbarte ->

Haftungs-Reihenfolge ->

auch Haftungs-Kaskade genannt -> wieder in Gang gesetzt. Der Begriff KASKADE stammt aus der französischen Sprache und meint Wasserfall -> CASCADE. Der Begriff ->

Kaskaden-Effekt ->

wird als Metapher für sehr verschiedenartige Prozesse verwendet -> wenn ein Kredit-Institut oder eine Finanzdienstleistungs-Organisation im Weiter-Bestehen gefährdet ist und ein zur Sicherstellung der notwendigen Abwicklungs-Ziele -> wie zum Beispiel zur Sicherung der Finanz-Stabilität -> kein reguläres Insolvenz-Verfahren mehr durchgeführt werden kann. Dann kommen die im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz -> kurz SAG genannt und in der EU-Verordnung Nr. 806/2014 -> juristisch auch SRM-VO genannt -> geregelten Abwicklungs-Instrumente zur Anwendung. Hierzu zählen die Herab-Schreibungs- und Umwandlungs-Befugnisse. Sollte sich ein solch notwendiger ->

Abwicklungs-Prozess ->

über mehrere Stufen aufschaukeln und noch stärker werden -> dann sprechen erfahrene Juristinnen, Juristen und Bank-Fachleute auch von einem ->

Lawinen-Effekt.

Zur Haftungsreihenfolge -> also zur Verlust-Deckung und Rekapitalisierung -> dürften vermutlich auch die Überschüsse der Ersten Abwicklungsanstalt -> kurz EAA genannt -> herangezogen werden. Die EAA gehört mehrheitlich den Sparkassen in NRW und zu 48% dem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die EAA ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige -> teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für ->

Finanzmarkt-Stabilisierung ->

kurz FMSA genannt. Die EAA wurde am 11. Dezember 2009 errichtet. Zu den Aufgaben der EAA gehört -> dass man die von der WestLB übernommene Vermögens-Gegenstände und Risiko-Positionen -> also seit 01. Juli 2012 von der Portigon AG -> wertschonend abwickeln kann. Doch zuerst werden die Instrumente der regulatorischen Eigenmittel zur Verlust-Deckung und Rekapitalisierung herangezogen. Danach haften die Verbindlichkeiten -> die der Herabschreibung und Umwandlung in Eigenkapital unterliegen in umgekehrter Reihenfolge ihres Ranges in einem regulären Insolvenzverfahren. Dies dient vor allem der Einhaltung des Grundsatzes -> dass die von den Kapitalgebern zu tragenden Verluste im Rahmen der Abwicklung nicht höher sein dürfen -> als sie beispielsweise nach der Rangfolge im regulären Insolvenz-Verfahren wären. Im Rahmen des öffentlichen Auftrags hat die EAA in den Jahren 2009 und 2010 ein erstes Portfolio -> also eine Sammlung beziehungsweise einen Bestand von mehreren Investitionen und Geldanlagen -> mit einem Nominal-Volumen von 77,5 Milliarden Euro übernommen. Am 31. August 2012 wurde der EAA -> mit Wirkung zum 01. Juli 2012 beziehungsweise zum 01. Januar 2012 -> ein zweites Portfolio im Volumen von rund 100 Milliarden Euro übertragen. Diese „SO“ bezeichnete ->

Nach-Befüllung ->

erfolgte im Rahmen der von der EU-Kommission geforderten Restrukturierung der WestLB AG. Die Restrukturierungs-Maßnahmen führten dazu -> dass die zu Schrott gefahrene WestLB ihr Neugeschäft als Bank zum 01. Juli 2012 einstellen musste und seitdem unter dem Namen Portigon AG firmiert. Die EAA ist eine öffentlich-rechtliche Abwicklungsanstalt und ist weder ein Kredit-Institut im Sinne des Kreditwesen-Gesetzes -> noch betreibt die EAA erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne der EU-Richtlinie 2006-48-EG vom 14. Juni 2006. Die EAA versucht lediglich mögliche Belastungen für die Steuerzahler in NRW sowie für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger so gering wie möglich zu halten. Die Portigon AG muss mit den sogenannten gescheiterten ->

Dividenden-Arbitrage-Geschäften ->

der West LB noch eine ganz lange Zeit leben. Darüber hatte der DRSB mehrfach berichtet -> denn bei den Arbitrage-Geschäften handelt es sich um eine Kette von Geschäften mit Aktien rund um den Dividenden-Stichtag.

CUM EX-VORGÄNGE ->

mit denen sich die Beteiligten die nur einmal gezahlte Dividenden-Steuer mehrfach anrechnen ließen. In den deutschen Medien wurde beschönigend von ->

STEUER-RAUB ->

gesprochen -> weil man wahrscheinlich von der Schwere der Straftaten ablenken möchte. Die Staatsanwaltschaft Köln hat 2020 mit dem ersten Strafprozess in Bonn „SO“ richtig viel Staub aufgewirbelt. Höchstwahrscheinlich wurde deshalb im Jahressteuergesetz 2020 bei Fällen der ->

BESONDERS SCHWEREN STEUER-HINTERZIEHUNG ->

die Frist für die Strafverjährung von 10 Jahre auf 15 Jahre erweitert. Noch immer ist noch nicht vollständig aufgeklärt -> welche Politikerinnen und Politiker aus NRW in den ->

CUM EX-SKANDAL DER WESTLB ->

verstrickt sind. Auch welche Top-Managerinnen, Top-Manager, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis von der ->

BESONDERS SCHWEREN STEUER-HINTERZIEHUNG ->

hatten und möglicherweise tiefer in die Steuer-Straftaten eingebunden waren -> wurde bislang nicht vollumfänglich geklärt. Kritische Bürgerinnen und Bürger aus NRW mutmaßen sogar -> dass man die Pensions-Zahlungen der mutmaßlich beteiligten Steuer-Straftäter nicht gefährden möchte. Durch den ->

 600 Millionen Euro Jahresverlust ->

in 2020 kocht nun der heruntergekochte ->

CUM EX-SKANDAL DER WESTLB ->

wieder hoch -> denn der gigantische Jahresverlust 2020 verursachte offensichtlich diverse Änderungsbescheide des Finanzamts Düsseldorf. Ergo von der Steuerverwaltung der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort scheinen nicht nur die Jahre 2005 bis 2008 im Fokus der Ermittlungen geraten zu sein -> obwohl man in der Portigon AG die ->

CUM-EX-RISIKEN ->

für verjährt hielt. Schon im Geschäftsbericht 2019 wurden die gefährlichen Risiken der CUM-EX-GESCHÄFTE offensichtlich nicht mehr „SO RICHTIG“ eingeschätzt. Vermutlich kam es deshalb zwischen der Portigon AG und der EAA schon zu Rechtsstreitigkeiten -> wer zukünftig für die ->

CUM-EX-RISIKEN ->

haften muss. Der Rechtsanwalt ->

Aljoscha Schmidberger ->

ein erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus der Kanzlei BRP Renaud & Partner -> kündigte in den deutschen Medien bereits an -> dass man für die Anleihegläubiger zeitnah Klage erheben möchte -> wenn SOFFIN und das Bundesland NRW weiter untätig bleiben. Denn auch ->

Genussschein-Inhaber ->

klagen vor dem Landgericht Düsseldorf. Man vermutet jedoch in den Reihen der deutschen Bankenaufsicht -> dass die Landesregierung in NRW kein Interesse an einer Ausdehnung des ->

CUM EX-SKANDAL DER WESTLB ->

hat und möglicherweise über die EAA oder die NRW-Bank der Portigon AG Eigenkapital zuzuführen wird.

Bekennt sich das Bundesland NRW und

Ministerpräsident Laschet

zu der Verantwortung für das angerichtete Desaster?

Gemäß den DRSB-Langzeit-Recherchen gilt es als unwahrscheinlich -> dass SOFFIN noch weiteres Kapital in die Portigon AG einfließen lässt. Im Rahmen der Eigentümer-Verantwortung und unter Berücksichtigung der vermutlich unkalkulierbaren Risiken des ->

CUM EX-SKANDALS DER WESTLB ->

müssten sich die gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Landtag von NRW für die Vorgänge bei der Portigon AG interessieren. Schließlich ist 2021 die nächste Bundestagswahl und der Ministerpräsident von NRW strebt im Januar 2021 die Führung der CDU an. Das Bundesland NRW als Bank-Eigentümer wird wohl Steuer-Geld nachlegen müssen.

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