DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Er warnt wieder!
Professor
Hans – Adalbert Rürup
wieder auf dem Trip?
von
Steuerberater Hans – Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Andreas Kallen
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 25. Juli 2006
Hans - Adalbert Rürup ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Darmstadt im Fachgebiet Finanz- und Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsweiser.
Im Kalenderjahr 2000 wurde Rürup in den
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
> auch Rat der Wirtschaftsweisen genannt <
berufen und übernahm im März 2005 dessen Vorsitz.
Seit Dezember 2002 hat er den Vorsitz in der
Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung
von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen
und in der
Kommission für die Nachhaltigkeit
in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme
> auch Rürup-Kommission genannt <
inne.
Kernpunkt der Arbeiten der Rürup-Kommission war das Alterseinkünftegesetz.
Alleine der Vorschlag der Rürup-Kommission, die so genannte Rürup-Rente nicht vererblich zu gestalten, erweckt jedoch den Eindruck, dass es sich hierbei um eine systematische Vernichtung von Altersvorsorgevermögen und nicht um einen sinnvollen Aufbau von Altersvorsorgevermögen für die Bürger handelt.
Mit einer sinnvollen privaten Altersvorsorge verbindet der Bürger nämlich nicht nur die persönliche Altersvorsorge sondern auch die seiner Angehörigen und die Gewährleistung der Berufsausbildung seiner Kinder.
Mit der Rürup – Rente vorgesehenen
Nichtvererblichkeit
erreicht der Bürger diese berechtigten Wünsche und Ziele wohl kaum.
Der Kopf der 5 Weisen und Vorsitzender der Rürup-Kommission warnt wieder vor dem eigenen Chaos.
Am 28. Juni 2006 erschien in Finanzen.de der Artikel:
Wirtschaftsweiser
Hans - Adalbert Rürup
warnt vor Altersarmut.
Im Dezember 2005 forderte Rürup noch, die Höhe der gesetzlichen Bezüge von Witwen und Witwern nicht mehr an der Rente des Verstorbenen, sondern „an der Bedürftigkeit des Hinterbliebenen” zu orientieren. Grundsätzlich müsse die Witwenrente als Sozialleistung aus Steuermitteln finanziert werden, so Rürup.
Lesen Sie hierzu bitte den DRSB e.V. Artikel:
Die deutsche Assekuranz – Produktchaos um das Altersvermögensgesetz?
In dem weiteren DRSB e.V. Artikel:
Aufbruch ins neue Rentenzeitalter
wies der DRSB e.V. bereits frühzeitig ausführlich auf das Risiko einer zu erwartenden Altersarmut hin.
Hat Rürup womöglich nun erkannt, dass er mit seinen Vorstellungen und Vorschlägen überzogen hat und fühlt sich vielleicht sogar enttarnt, welche Ziele er verfolgt und welche Interessen er tatsächlich vertritt?
Hans - Adalbert Rürup hält Vorträge für die Versicherungsgesellschaft MLP. Im Kalenderjahr 2002 war er Aufsichtsratsvorsitzender der Pro bAV Pensionskasse AG, einer Tochtergesellschaft des Versicherungskonzerns AXA.
Im Mai 2006 erhielt Hans – Adalbert Rürup den Detlef-Rohwedder-Preis:
Deregulierung in der Sozialen Marktwirtschaft
des Wirtschaftspolitischen Club Deutschland e.V. verliehen.
Der Wirtschaftspolitische Club Deutschland engagiert sich für die Weiterentwicklung der > Sozialen Marktwirtschaft < in Deutschland im Geiste Ludwig Erhards und der Freiburger Schule.
Die Vertreter des Neoliberalismus in Deutschland gruppierten sich um die Freiburger Schule.
Nur am Rande sei angemerkt: Rürup ist Mitglied der SPD.
Betrachtet man alleine nur die Regelung im Alterseinkünftegesetz
Nichtvererblichkeit der so genannten Rürup-Rente,
kommt womöglich demnächst die Warnung aller Warnungen:
Rürup warnt vor Rürup-Rente!
In der n-tv-Presseerklärung vom 03. Dezember 2005 heißt es:
Riester kritisiert Riester-Rente
Wegen dem Ausschlusses von etwa drei Millionen Selbständigen hält der frühere Sozialminister Walter Riester die nach ihm benannte Altersvorsorge für äußerst problematisch und verfassungsrechtlich bedenklich.
Herr Walter Riester hat es vielleicht oder auch nicht an dieser Stelle etwas einfacher:
Die so genannte
Riester-Rente stammt nicht von Walter Riester
sondern von
Hans – Adalbert Rürup.
Der Auftrag der rot-grünen Ex-Regierung an die Rürup-Kommission lautete wörtlich:
Der Lösungsvorschlag der Kommission sollte zu einer systematischen, schlüssigen, folgerichtig durchgeführten steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen führen, in die Konsolidierungspolitik eingebettete, die gesamtwirtschaftlich und sozial tragfähig und unter Ausnutzung der vom Bundesverfassungsgericht zugebilligten generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Betrachtungen und Regelungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen ebenso Rechnung tragen wie den Praktikabilitätserfordernissen.
Es war wahrscheinlich unvernünftig, einen solchen Auftrag überhaupt zu formulieren.
Schon die Formulierung ist so gut wie unverständlich!
Bei dem bekannten Ergebnis hilft höchstwahrscheinlich nur noch:
Warnen vor den Folgen!
Deutschland braucht für die Themen
gesetzliche und private Altersvorsorge eine zweite Chance.
Der nächste Versuch muss gelingen!
Wir stehen selbstverständlich nach wie vor zu unserem Wort, das DRSB
Know-how
mit einzubringen.
Die Vergangenheit holt uns ein.
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