Im Visier fremder Interessen?
Die Declaration of Rights from Virginia vom 12. Juni 1776 gewährt jedem Bürger der USA das Recht – > GLÜCK und SICHERHEIT – > zu erlangen und zu erstreben. Die sogenannte „DoRfV“ verpflichtet jede amerikanische Regierung, das allgemeine Wohl zu bewirken und den höchsten Grad von Glück uns Sicherheit hervorzubringen. Die
Declaration of Rights from Virginia gewährt also einerseits das Freiheitsrecht, das Glück zu erstreben und begründet andererseits aber auch ein Stück Staatlichkeit, das der allgemeinen Wohlfahrt und dem sozialen Staatsziel verpflichtet ist. In Zeiten der US – Finanz- und Wirtschaftskrise und der wachsenden Terrorgefahr gelingt es den Politikern in Washington offensichtlich nicht mehr die Ideale der Declaration of Rights from Virginia für alle Menschen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu verwirklichen. Ein Blick auf die Grundrechte in unserer Heimat belegt, dass der Mensch in seiner Würde unantastbar sowie unberührbar ist und innerhalb unserer Gesellschaft seine individuellen Freiheitsrechte mit anderen abstimmen muss.
Artikel 1
[ 1 ] Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
[ 2 ] Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
[ 3 ] Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[ 1 ] Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
[ 2 ] Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
[ 1 ] Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
[ 2 ] Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
[ 3 ] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Vereinfacht und unjuristisch ausgedrückt darf die Würde der Menschen in unserer Heimat nicht angetastet – aber die Freiheitsrechte könnten jederzeit eingeschränkt werden. Ohne Zweifel zeichnet unser Grundgesetz ein Bild von einem Menschen, der sich selbst bestimmen kann sowie zugleich einer geordneten Gemeinschaft angehört und dadurch selbstverständlich Rechte und Pflichten hat. Freiheit, besonders die soziale Freiheit benötigt eine Freiheitsberechtigung, die sich nach dem 2. Weltkrieg, aus der sozialen Marktwirtschaft entwickeln durfte. Jeder abhängig Beschäftigte [ Arbeiter / Arbeitnehmer / Angestellte ] konnte bis zur Einführung der Agenda 2010 nicht vertraglich in seine eigene Erniedrigung einwilligen, genauso wie es schwerkranken Menschen nicht erlaubt ist eine Selbsttötung zu verlangen. Bis zum Jahr 1998 [ Regierungsübernahme durch ROT / GRÜN ] waren alle Unternehmer und Unternehmen daran gebunden ihre Eigentümerfreiheit auf die Berufsfreiheit der abhängig Beschäftigten abzustimmen.
Erst ROT / GRÜN oder besser formuliert SCHRÖDER / FISCHER haben mit der vorgenannten Sozialregelung nachhaltig aufgeräumt. Der im Grundgesetz stark verankerte Würdeschutz hat seitdem nicht mehr die Kraft, das Recht auf ein würdevolles Leben in den absoluten Schutz einzubeziehen. In der Wirklichkeit unseres täglichen Lebens hat die Agenda 2010 die Artikel 1 bis 3 GG bereits außer Kraft gesetzt. Die Basisgarantie auf Menschenwürde steht deshalb vor einer bisher ungelösten Bewährungsprobe und kann schon heute weitere Extremangriffe nicht mehr verkraften.
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