Infobrief – 08. Januar 2013 / Fremdgeschämt

Fremdgeschämt

 

In der Doktortitel – Affäre um Karl – Theodor zu Guttenberg hatte sich Annette Schavan weit aus dem Fenster gelehnt und öffentlich

fremdgeschämt

für ihren damaligen Ministerkollegen. Möglicherweise darf sich unsere Bildungsministerin ab 22. Januar 2013 selbst schämen, denn dann möchte der Fakultätsrat der Universität Düsseldorf darüber entscheiden, ob gegen die Bundesbildungsministerin ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels eingeleitet wird oder nicht. Schon seit dem Bekanntwerden der Schummelvorwürfe werden die internen Prüfungen der Universität gegen die einstige Doktorandin ebenso von Indiskretionen begleitet wie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den gestrauchelten Ex – Verteidigungsminister Karl – Theodor zu Guttenberg und dem tief gefallenen Ex – Bundespräsidenten Christian Wulff.

 

Der Düsseldorfer Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät, so erscheint es in der Öffentlichkeit, hat sich einstimmig für die Eröffnung des Verfahrens ausgesprochen. Da möchte Bildungsministerin Annette Schavan höchstwahrscheinlich viel lieber die negativen Schlagzeilen aus dem vergangenen Jahr hinter sich lassen und in diesem Jahr ein neues Kapitel ihrer Karriere aufschlagen.

Doch so einfach geht das nicht.

Zwar scheinen die Maßstäbe, die einst bei der Doktortitel – Affäre um den gestrauchelten Ex – Verteidigungsminister Karl-Theodor zu  Guttenberg angelegt wurden, nicht mehr zu gelten. Im vermutlichen Plagiatsfall von Annette Schavan wird sehr gerne darauf hingewiesen, dass deren Dissertation doch 32 Jahre zurückliegt. Einige [ Noch- ] Freunde fordern deshalb eine zeitgerechte Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit. Was ist also bei Plagiat zeitgerecht?

Ist Plagiat ist nicht gleich Plagiat?

War etwa in den 70er- und 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts das Abschreiben bei Doktorarbeiten der Normalfall?

 

Wenn dem tatsächlich so wäre, käme es nur noch darauf an, ob hinter dem Plagiat eine sogenannte leitende Täuschungsabsicht gestanden hat, wie sie der Vorsitzende des Promotionsausschusses der Universität Düsseldorf bei der Doktorarbeit der Bundesbildungsministerin erkannt haben will. Ob nun Annette Schavan das Wahljahr 2013 politisch überlebt, entscheidet letztlich „unsere“ Kanzlerin. Annette Schavan muss also noch mindestens 15 Tagen warten, denn vor der Landtagswahl am 20. Januar 2013 in Niedersachsen, wo die CDU verbissen um den Erhalt der Regierungsmacht kämpft, wird Kanzlerin Merkel keine Lust auf einen weiteren Ministerrücktritt haben. Annette Schavan wird also zwangsläufig noch bis 22. Januar 2013 Amt bleiben müssen. Die zunehmenden Solidaritätsbekundungen aus der Union deuten aber auf den Anfang vom Ende hin. Ob nun lupenreines Plagiat oder lediglich mit der Hilfe von Freunden fremdunterstützt – spätestens ab dem 22. Januar 2013 braucht sich Annette Schavan nicht mehr fremdschämen.

 

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