Gastbeitrag von Ingrid Scheffelmeier / Mediziner und Wissenschaftler sammeln sich: Impfpflicht ist unhaltbar!

Gastbeitrag

von

Ingrid Scheffelmeier

 

Mediziner und Wissenschaftler sammeln sich:

Impfpflicht ist unhaltbar!

 

Eine Impfpflicht mit Covid-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar.

Eine große Gruppe von Medizinern

und Wissenschaftlern erhebt nun die Stimme.

Diese obige Aussage ist der folgenden Stellungnahme zu entnehmen, die von einer Gruppe von Hochschulmedizinern, unterstützt von Wissenschaftlern und Hochschullehrern vieler Fächer, verfasst und unterzeichnet wurde. Den Unterzeichnern ist es dabei wichtig, klarzustellen, dass es nicht um die individuelle Entscheidung für oder gegen die Covid-19 Impfung geht. Vielmehr geht es um die Frage nach der Legitimation des Staates, eine generelle Impfpflicht einzuführen angesichts unzureichender Evidenz in unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung über Nutzen und potenzielle Schäden der vorläufig zugelassenen Covid-19 Impfstoffe.

Mit ihrem Statement wollen sie Politik und Öffentlichkeit und alle gesellschaftlichen Kräfte darüber informieren, dass beim derzeitigen Stand der Wissenschaft eine vom Staat verordnete Impfpflicht nicht zu verantworten ist. Die Initiatoren haben

Achgut.com

gebeten, ihre Stellungnahme im öffentlichen Raum zu verbreiten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach: Hier die Stellungnahme und die Liste der Unterzeichner:

Die von Befürwortern einer allgemeinen Impfpflicht vertretene Auffassung, dass die kollektive Impfung in der gegenwärtigen Situation alternativlos sei, ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand unhaltbar. Es gibt keine den üblichen Standards folgenden wissenschaftlichen Daten, die belegen, dass die Impfung für jede Bürgerin, jeden Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder anderen Faktoren mehr Nutzen als Schaden stiftet. Weder liegen hierzu die üblicherweise in Zulassungsverfahren geforderten Daten aus randomisierten kontrollierten Studien noch aus epidemiologischen Kohorten mit hinreichender Qualität vor.

Für große Gruppen der Bevölkerung

gibt es überhaupt keine Evidenz für einen Nutzen, z.B. für gesunde Kinder und junge Erwachsene oder für Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft.

Dagegen ist ein Schaden nicht auszuschließen,

sondern ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sogar anzunehmen.

Solche Gruppen zur Impfung zu nötigen,

heißt von ihnen zu fordern, dass sie

eine Körperverletzung hinnehmen!

Die Frage, ob eine Impfung für eine konkrete Person sinnvoll ist oder nicht, verbleibt eine individuelle Entscheidung, die ggfs. nach Rücksprache mit einer Ärztin / Arzt des Vertrauens von jeder Bürgerin und jedem Bürger, bzw. von Eltern in eigener Verantwortung beantwortet werden muss.

Die immer wieder postulierte „Notlage“ ist hypothetisch und

muss nach fast 2 Jahren in einem der bestentwickelten Gesundheitssysteme

der Welt als unrealistisch betrachtet werden.

Die scheinbare Begründung einer

solchen Notlage durch mathematische Modelle

führt in die Irre.

Sofern trotz der in Deutschland verfügbaren Kapazitäten Versorgungsprobleme auftreten, ist vielmehr nach der politischen und organisatorischen Verantwortung zu fragen. Dem Staat fehlt nach dem Vorgesagten jegliche wissenschaftliche, rechtliche und ethische Legitimation, sich über den Willen von Bürgerinnen und Bürgern hinwegzusetzen. Neben der allgemeinen Impfpflicht wird die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Krankenhauspersonal, Beschäftigte in der Pflege etc. unter dem Gesichtspunkt eines erhöhten Schutzbedarfs vulnerabler Gruppen diskutiert. Die bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik zeigen, dass nach einer gewissen Einschwingzeit am Anfang der Pandemie die professionelle Hygiene dieser Berufsgruppen ausreichend ist, Ausbrüche weitestgehend zu verhindern. Eine generelle Impfpflicht in diesen Berufsgruppen muss somit als unverhältnismäßig angesehen werden, auch und gerade vor dem Hintergrund einer Infizierbarkeit durch Geimpfte. Ein konsequenter Infektionsschutz erfordert bei entsprechender epidemischer Lage die Testung des Personals unabhängig von dessen Immunstatus, womit der Zusatznutzen der Impfung fraglich wird und eine Impfpflicht nicht gerechtfertigt werden kann.

Auch in dieser Situation hat der Staat nicht

das Recht, die individuelle Entscheidung über die Impfung

vorzuschreiben, da es niederschwellige Maßnahmen gibt, die

den gleichen Zweck erfüllen.

Unterzeichner:

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Essen

Prof. Dr. Ulrich Keil, Münster

Dr. Angela Spelsberg, Aachen

Prof. Dr. Andreas Schnepf, Tübingen

Prof. Dr. Michael Esfeld, Lausanne

Prof. Dr. Paul Cullen, Münster

Prof. Dr. Bernhard Müller, Melbourne

Prof. Dr. Boris Kotchoubey, Tübingen

Prof. Dr. Tobias Unruh, Erlangen

Dr. Sandra Kostner, Schwäbisch Gmünd

Dr. René Kegelmann, Stuttgart

PD Dr. Stefan Luft, Bremen

Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Biberach

Prof. Dr. Andreas Brenner, Basel

Prof. Dr. Wolfram Schüffel, Marburg

Prof. Dr. Anke Steppuhn, Stuttgart

Prof. Dr. Saskia Hekker, Heidelberg

Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt, Paderborn

Dr. Henning Nörenberg, Malmö

PD Dr. Axel Bernd Kunze, Bonn

Prof. Dr. Henrieke Stahl, Trier

Dr. Jens Schwachtje, Nürtingen

Prof. Dr. Christin Werner, Dresden

Prof. Dr. Ole Döring, Berlin

Dr. Christian Lehmann, München

Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Hagen

Prof. Dr. Stefan Homburg, Hannover

Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Udine

Prof. Dr. Steffen Roth, La Rochelle und Vilnius

Dr. Jan Dochhorn, Durham

Prof. Dr. Günter Roth, München

Dr. Hans-Jörg Ulmer, Leinfelden-Echterdingen

Prof. em. Dr. Stephan Rist, Bern

Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Bazenheid

PD Dr. Rainer Klement, Schweinfurt

Dr. Matthias Burchardt, Köln

Prof. Dr. Eberhard Göpel, Bielefeld

Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Dresden

Dr. Justine Büchler, Dresden

Prof. Dr. Martin Winkler, Winterthur

Dr. Agnes Imhof, Erlangen

Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Bochum

Prof. Dr. Jörg Matysik, Leipzig

Dr. Christian Mézes, Schwäbisch Gmünd

Dr. Mohamed Mahde Saleh, Bonn

Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Berlin

Dr. Dana Sindermann, St. Gallen

Prof. Dr. Gerald Dyker, Bochum

Prof. Dr. Pietro Corvaja, Udine

Prof. Dr. Klaus Morawetz, Münster

Prof. Kerstin Behnke, Weimar

Prof. Dr. Christina Zenk, Trossingen

Prof. Dr. Friedrich Röpke, Heidelberg

Prof. Dr. Hardy Bouillon, Trier

 

Redaktionelle Anmerkung:

Als primäre Ansprechpartner fungieren derzeit:

Prof. Dr. med. Ulrich Keil

und

Prof. Dr. Andreas Schnepf!

 

Quelle: achgut.com/artikel/wissenschaftler

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Ingrid Scheffelmeier

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