Gastbeitrag
von
Ewald Eden
Unverhältnismäßig verhältnismäßig….
Eine Reihe von Provinzfürsten, als Dirigenten von relativ unbedeutenden regionalen und kommunalen Randorchestern, sahen durch Corona die Chance für sich gekommen nach dem Gold der presseöffentlichen Sterne zu greifen. Sozusagen aus dem diffusen Licht der Randnotizen, zumindest für einen Atemzug lang, im gleißenden Licht der Bühnenscheinwerfer zu stehen.
Für jede unsinnige Äußerung wurde flugs ein passendes Kostüm aus einem zumeist eher begrenztem Fundus geangelt. Der bevorzugte Stoff dafür ist an vorderster Stelle die
„unantastbare Menschliche Würde“,
so wie es in Artikel 1 des Grund-Gesetzes steht. Es ist schon erstaunlich, wie aus einem so begrenzt zur Verfügung stehenden Stoff so viele Kostüme gefertigt werden können.
Ein Grund dafür ist sicherlich auch der Umstand, dass die Augen der meisten Bürger unseres Landes mit ihrer Kenntnis über den Artikel 1 –
den mit der Unverletzbarkeit der Menschenwürde –
nicht hinauskommen.
Das im gesamten Gesetzeswerk auch reichlich Bedeutsames und Schwergewichtiges über die Verhältnismäßigkeit einer staatlichen Handlung oder auch jeder ordnungspolizeilichen Verfügung als Begründung für einen eklatanten Eingriff in die Rechte jedes Einzelnen zu finden ist, ist offenbar dem jeweils betroffenen Personenkreis nicht geläufig.
Folglich nutzen immer wieder kleinkopferte Regionalverwalter die willkommene Gelegenheit um sich großzutun. Und alles unter dem Deckmantel der
„unverletzbaren Menschenwürde“.
Dass dabei mit Füßen in viel zu großen Stiefeln die Würde und das Recht auf persönliche Freiheit, das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit von Millionen von Bürgern – von zumeist älteren Bewohnern – in Senioren- bzw. Pflegeinrichtungen und Kliniken rücksichtslos zertreten, wird scheint von den Initiatoren und den dafür politisch Verantwortlichen niemand sonderlich zu berühren. Zunehmend macht sich unter diesen unseren Mitbürgern das Gefühl breit, von staatlicher Seite einfach weggesperrt zu sein.
Unzählige Male habe ich aus dem Munde von Betroffenen den Satz:
„Ich wollt‘ ich wäre tot“
gehört. Und das war von denjenigen nicht einfach so dahergesagt.
Also, ihr Landräte, Bürgermeister und Volksvertreter an vorderster Front – besinnt euch eurer Pflicht und gewährt bei allen euren Überlegungen und Maßnahmen der Verhältnismäßigkeit wieder und immer den ihr zustehenden Rang. Denn auch da gilt die unantastbare Menschenwürde, sowie das Recht jedes Einzelnen auf diesen ehernen Grundsatz.
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Ewald Eden
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