Gastbeitrag ANONYMISIERT / Wer will das Bargeld verdrängen?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Wer will das Bargeld verdrängen?

 

Das Agieren von internationalen Konzernen lässt eine Überprüfung durch staatliche und private Einrichtungen kaum mehr zu. Nach Medienberichten planen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Milliarden-Investitionen -> um die handelsrechtliche Prüfung der Jahresabschlüsse elektronisch unterstützen zu können.

Mit der Hilfe von komplexen EDV-Systemen können sich

internationale Konzerne einer umfassenden Prüfung vollkommen entziehen!

Die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Handels mit Waren und mit Dienstleistungen ist über den Zahlungsweg von internationalen ->

FinTech-Konzernen ->

über mehrere Ebenen nicht mehr nachvollziehbar und somit nicht mehr nachprüfbar. Die elektronischen Zahlungswege können theoretisch wie ->

Waschmaschinen ->

eingesetzt werden. Das Geld kann man zum Beispiel mit einem ->

„Waschmittel Bitcoins“ ->

blitzsauber beim Empfänger ankommen lassen. Seit dem Corona-Debakel haben Home-Office, Video-Konferenzen und Datentransfer Hochkonjunktur.

Alle Daten können abgefangen und gespeichert werden.

Informationen sind das Gold der Zukunft!

Das Volumen von Cloud-Systemen für die Speicherung der Daten wächst exponentiell an. Alle gespeicherten Daten lassen sich miteinander kombinieren und zu persönlichen Profilen zusammenstellen.

Womöglich wurde deshalb das

System Wirecard

von der Politik mit Druck nach vorne getrieben!

Die Geschäftsgrundlage der internationalen FinTech-Konzerne stellt die Erfindung des Systems der doppelten Buchhaltung im 15. Jahrhundert in Italien dar. Die technischen Grundlagen erfand ->

Konrad Zuse ->

im Kalenderjahr 1941 mit dem ersten funktionstüchtigen, vollautomatischen und programmgesteuerten Computer Z3 in Berlin. Den Anfang des Datentransfers in der Finanzverwaltung machte im Kalenderjahr 2005 das Modell ->

Elster ->

mit der elektronischen Einreichung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Seit dem Kalenderjahr 2010 besteht die

Möglichkeit der Datenübertragung für elektronische Bilanzen.

Seit dem Kalenderjahr 2012 sind Privat-Personen -> die unternehmerisch tätig sind, zur elektronischen Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet. Innerhalb kürzester Zeit wurde die elektronische Einreichung von Steuererklärungen und Bilanzen zur Pflicht. Für Betriebsprüfungen der Finanzämter und der Sozialversicherungsträger müssen Mittelständler die Daten online zur Verfügung stellen. Das Datenvolumen von internationalen Konzernen ist hierfür zu groß.

Erst wenn die internationalen Konzerne sich mit dem Ziel durchgesetzt

haben -> dass das Bargeld abgeschafft wird und das System Online-Handel

den Einzelhandel vollständig verdrängt -> wird womöglich den

Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern

klar -> was

deutsche Politikerinnen und Politiker zugelassen haben!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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