Gastbeitrag ANONYMISIERT / Sisyphusarbeit bei den Corona-Hilfen

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Sisyphusarbeit bei den Corona-Hilfen

 

 

Unter Sisyphusarbeit wird nach der griechischen Mythologie eine Aufgabenstellung beschrieben, die trotz andauernder Anstrengung und Bemühung nicht fertig gestellt werden kann. Bei den so genannten Novemberhilfen sollen unbürokratisch und schnell die betroffenen Unternehmen unterstützt werden, die durch den 2. Lockdown vor unlösbaren wirtschaftlichen Problemen stehen. Unterstützt werden sollen Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar von dem 2. Lockdown betroffen sind. Immer dann, wenn in Berlin die Beschlüsse mit der heißen Nadel gestrickt werden, läuft Einiges schief. Die Anträge für die Novemberhilfen sind nach dem Stand der Beschlussfassung nicht zu bearbeiten und nicht zu kontrollieren. Die Novemberhilfen sind ein gemeinsames Projekt aus dem Wirtschaftsministerium, geführt von dem CDUler Peter Altmeier – und dem Finanzministerium – geführt von dem SPDler Olaf Scholz. Die Aufgabenstellung ist hauptsächlich dem Wirtschaftsministerium zugeordnet. Scholz durfte sich mit der Ankündigung der Novemberhilfen ins Rampenlicht stellen. Ausbaden soll das angerichtete Desaster womöglich auf besonderen Wunsch von Angela Merkel sein Kabinettskollege Altmeier. Der DRSB-Artikel vom 07. November 2020

„COVID-19!

DER BEGINN FÜR EINE NEUE WELTORDNUNG?“

hat vermutlich in Berlin viel Staub aufgewirbelt und erkennen lassen, dass die Novemberhilfen nicht wie geplant umzusetzen sind. So jedenfalls liest sich der Kommentar im Spiegel vom 12. November 2020 in dem Artikel

„Novemberhilfen sollen offenbar doch noch pünktlich fließen“.

Nach dem SPIEGEL-Bericht hätten in den letzten Tagen Fachleute aus beiden Ministerien fieberhaft an einer Lösung gearbeitet. Womöglich hatten die Fachleute übersehen, dass nach der vorliegenden Beschlussfassung logischerweise für die Antragstellung der Monat November erst einmal abgelaufen sein muss. Die Lösung heiß jetzt:

Abschlagszahlung!

Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt nach dem SPIEGEL-Bericht nunmehr

„niederschwellig“!

Dieses neudeutsche Wort bedeutet im Klartext: Kein großer Aufwand bei der Prüfung, dass es das Unternehmen tatsächlich gibt und zweitens, dass man wirklich Geld braucht. Nach den Ursprungs-Plänen aus Berlin sollte eine Novemberhilfe in Höhe von 75% der Umsatzeinbußen aus November 2020 gegenüber dem November 2019 erfolgen. Die nunmehr vorgesehene Förderung ist im Detail noch nicht bekannt. Nach den Plänen aus Berlin soll die bereits eingetretene Verzögerung beseitigt werden und bis zum 27. November 2020 die ersten Auszahlungen der Novemberhilfen erfolgen. Nach dem Bericht vom SPIEGEL sollen Steuerberater dabei helfen. Der SPIEGEL gibt zu bedenken, dass Steuerberater durch Corona bereits heute überlastet sind. Für die Bearbeitung von Novemberhilfen und der zuvor geschaffenen Überbrückungshilfen I + II müssen sich autorisierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bei den Förderbanken zertifizieren lassen. Vor Ende November 2020 müssten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte logischerweise bei der Antragstellung auf die Novemberhilfen auf zugerufene Zahlen für Umsätze aus November 2020 zurückgreifen. Dabei stellt sich die Frage, ob die autorisierten Berufe später in Betrugsfällen dafür haften. Die Novemberhilfen können sehr schnell in den dreistelligen Milliardenbereich auflaufen, je nachdem wie man „unmittelbar“ und „mittelbar“ betroffene Unternehmen als Antragsberechtigte definieren möchte. Ein Steuerberater fängt zum Beispiel frühestens am 01. Dezember 2020 mit der Bearbeitung der laufenden Finanzbuchhaltung eines Mandanten für den Monat November 2020 an. Mit Gaststätten und Restaurants gibt es vielleicht in einigen Jahren eine ONLINE-Software zu den Steuerberatern, die permanent und automatisch die Finanzbuchhaltung bearbeitet. Auch wenn Restaurants im November 2020 geschlossen sind, muss der Außer-Haus-Verkauf zum Abzug gebracht werden. Vermutlich ist man in deutschen Ministerien bei der ONLINE-Besessenheit gedanklich schon ein Stück weiter. Sollen Steuerberater heute in einem 3-Schicht-Betrieb ihre Mitarbeiter bei dem Tragen von Schutzmasken mit Kokain oder anderen Drogen über einen längeren Zeitraum Wach und bei Laune halten? Viele Steuerberater haben bereits über Weihnachten eine Urlaubssperre verhängt. Womöglich haben die verantwortlichen Politiker nach dem DRSB-Artikel vom 07. November 2020 das drohende Unheil erkannt und wollen nun mit Abschlagszahlungen das zu erwartende Chaos abwenden.

Doch für die Antragstellung braucht man belastbare Zahlen!

Bereits zu Beginn von CORONA traten bei der Corona-Soforthilfe vermehrt gravierende Betrugsfälle auf. Nach dem Föderalismus sind für die Auszahlung bei den Bundesländern die Förderbanken unter der Führung Kreditanstalt für Wiederaufbau [ nachfolgend kurz KfW genannt ] zuständig. Die Anträge bedürfen zunächst einer sachgerechten Bearbeitung und können anschließend „Online“ an die Förderbanken übermittelt werden. Unabhängig von den neuen Corona-Hilfen muss die ursprüngliche

Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000,00 Euro

von den Antragstellern mit unorthodoxen Berechnungsmethoden noch endgültig abrechnet werden. Als Basis für diese Abrechnung dienen Begriffe aus der Betriebswirtschaftslehre:

Fixe Kosten und variable Kosten.

Die Corona-Soforthilfe ist auf bestimmte Kosten begrenzt. Die Begriffe „fixe Kosten“ und „variable Kosten“ sind im Handels- und Steuerrecht nicht definiert. Der Abrechnung der Corona-Soforthilfe fehlt vermutlich eine belastbare gesetzliche Grundlage. Womöglich wurde aus diesem Grund die endgültige Abrechnung bis auf weiteres verschoben. Für seriöse Wirtschaftswissenschaftler und Steuerexperten war von Anfang an klar und eindeutig zu erkennen, dass eine sinnvolle und zielführende Steuerung von Fördermaßnahmen flächendeckend in Deutschland ausschließlich über die Finanzverwaltung möglich sein kann. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat es außerhalb des Lastenausgleichs nach dem 2. Weltkrieg unter der KfW keinen Förderweg über das Wirtschaftsministerium mehr gegeben. Dem Wirtschaftsministerium fehlen die hierfür notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen auf Landesebene. Für das Wirtschaftsministerium ist das eine prekäre Ausgangslage. Der

„Schwarze Peter“

bei Bearbeitungspannen liegt im Wirtschaftsministerium. Aufgrund des Föderalismus steht dem Wirtschaftsministerium keine Behörde auf Landesebene für Kontrollzwecke zur Verfügung. Die Finanzämter sind Landesbehörden und unterstehen den Landes-Finanzministerien. Förderbanken können selbst keine Betriebsprüfungen durchführen. Ein Amtshilfeersuchen bei der Finanzverwaltung könnte sich aufgrund des Personalnotstandes in den Finanzämtern ewig hinziehen. Das ist den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker allgemein bekannt. Bei der Ankündigung der Novemberhilfen nahm der SPD-Genosse Scholz vorweg, dass es keine staatlichen Kontrollen geben wird. Steuerberater können nicht in Doppelfunktion als Antragsteller und Prüfer tätig werden. Sollte aus welchen Gründen auch immer die verschiedenen Aktionen Corona-Hilfe schieflaufen, befindet sich Altmeier vermutlich alleine auf dem politischen Schleudersitz. Noch immer arbeiten in deutschen Ministerien eine Vielzahl von externen Beratern aus Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Mit dem Wirecard-Skandal haben die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unfreiwillig zu erkennen gegeben, dass sie teilweise auf Zuruf ohne sachgerechte Prüfung ihrer Aufgabenstellung nachkommen. Die Finanzverwaltung wartet währenddessen nicht auf die Online-Einreichung der Bilanzen und Steuererklärungen des Kalenderjahres 2019 und setzt bereits in den Steuerbescheiden der Bürgerinnen und Bürger für das Kalenderjahr 2019 Verspätungszuschläge fest. Das totale Chaos in der deutschen fiskalischen und monetären Welt könnte unter Corona vorprogrammiert sein und ein Stillstand der Systeme eintreten. Zur Vermeidung eines Kollabierens der Bundesrepublik Deutschland kann sich die Bundesregierung keine vorsätzlichen Fehler leisten. Die gesamten Corona-Hilfen wirken in ihrer Entstehung, ihrer Planung und ihrer Umsetzung wie

Sabotage.

Die eingeleiteten monetären Maßnahmen rund um Corona sind dazu geeignet, unser gesamtes Wirtschafts- und Sozialsystem langfristig lahm zu legen. Vorrangiges Ziel wird es womöglich sein, mit dem Helikoptergeld ein Maximum an Neu-Verschuldung in Deutschland aufzubauen, um mit den Bestrebungen der EU gleichzuziehen. Aktuell will die EU zur Klimarettung 1,8 Billionen Euro neue Schulden aufnehmen. Von der EU wird Klimarettung und EU-Corona-Hilfen in einem Atemzug genannt, obwohl beides nichts miteinander zu tun haben kann. Für die vermutlich gemeinsame Zielsetzung der Klimarettung könnte die Corona-Hilfe ein Verknüpfungspunkt für einen gezielten Schulden-Aufbau sein. Damit könnte man getroffene Entscheidungen, wie zum Beispiel die Förderung der Elektromobilität und den Energiewandel, unumkehrbar gestalten. Bei den Zweifeln an Merkels 2. Lockdown verschaffen sich Bürgerinnen und Bürger durch Demonstrationen und selbst Richter durch mutige Entscheidungen immer mehr Luft. Das Stimmungsbild bei den Bürgerinnen und Bürgern zu dem Helikoptergeld und den Corona-Maßnahmen schwankt zwischen Gutgläubigkeit und Verschwörung. Für die Förderbanken und für die Berufsstände der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte werden die Corona-Hilfen auf jeden Fall zur

Sisyphusarbeit.

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Die Inhalte der Gastbeiträge geben die Auffassungen und Vorstellungen der Verfasser wieder. Der DRSB macht sich die Inhalte der Verfasser von Gastbeiträgen nicht zu eigen.

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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