Das Wort am Sonntag / WIDERRUFS-JOKER

WIDERRUFS-JOKER

 

Schon vor der Einführung der sogenannten ->

RIESTER-RENTE ->

warnte der DRSB mehrfach eindringlich alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor diesem absolut untauglichen Konstrukt eines geldvernichtenden ->

PRIVAT-RENTEN-MODELLS.

Nach der Einführung der sogenannten ->

RIESTER-RENTE ->

stellte sich schnell heraus -> dass der DRSB mit seinen Warnungen vor diesen Konstrukt der Geldvernichtung in allen Punkten RECHT behielt. Besonders die haarsträubenden ->

BERATUNGS-FEHLER ->

beim Abschluss der sogenannten RIESTER-RENTE nahmen stetig zu -> obwohl jahrelang die deutschen Medien -> und ganz besonders die fremdgesteuerten, gekauften MIET-SCHREIBER und MIET-MÄULER -> das fehlerhafte und geldvernichtende Konstrukt permanent hochjubelten. Bis vor wenigen Wochen wollte man noch immer die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu ->

RIESTER-OPFERN ->

machen -> indem ihnen das extrem fehlerhafte Konstrukt noch „wärmstens“ andrehen wollte. Doch bereits vor dem Januar 2019 begannen die Print-Medien damit die ehemaligen ->

JUBEL-BERICHTE ->

über die sogenannte RIESTER-RENTE -> in ihren Archiven zu entfernen. Man möchte sicherlich vermeiden -> dass man zum ->

BIG BANG DER RIESTER-RENTE ->

als Mit-Verursacher oder sogar als Mit-Täter für die Altersarmut an den Pranger des Volkes gestellt wird. Denn bereits kurz nach der Einführung der sogenannten RIESTER-RENTE hatten die RIESTER-OPFER schon die Möglichkeit einen ->

WIDERRUFS-JOKER

zum Einsatz zu bringen. Auf Grund des massenhaften Beratungsfehlers zu der -> BERUFS-FALLE -> hätten alle davon betroffenen Beratungs-Opfer -> neben den geleisteten Beitragszahlungen -> auch noch Zinsen zurückerhalten können. Millionen Beratungs-Opfer können deshalb die abgeschlossenen Riester-Verträge widerrufen und Beitragszahlungen samt Zinsen von den Produkt-Anbietern sofort zurückfordern. Selbst stillgelegte Riester-Verträge könnten auch noch davon betroffen sein. Doch das ist lediglich die ->

SPITZE DES EISBERGS ->

denn gemäß eines BGH-URTEILS können Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger abgeschlossene Kapital-Lebens- und Renten-Versicherungen widerrufen. Aufgrund von fehlerhaften AGBs -> sollen gemäß diverser Medien-Berichte -> rund 108 Millionen Verträge betroffen sein. Beispielsweise berichteten Focus und Handelsblatt über den sinnvollen und nützlichen Einsatz -> des vom DRSB vor Jahren so genannten ->

WIDERRUFS-JOKERS!

Auch bereits gekündigte und ausgelaufene LV-Verträge sind davon betroffen -> denn gemäß den Medien-Berichten könnte

108 Millionen Verträge ->

die von den gutgläubigen und ahnungslosen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern abgeschlossen wurden -> noch einen unverhofften Geld-Segen für die Abschluss-Opfer bringen. Gemäß den Medien-Berichten können 80% aller Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 widerrufen werden. Die gutgläubigen und ahnungslosen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern würden neben den geleisteten Beitragszahlungen auch noch die mit ihrem Geld erwirtschafteten Zinsen zurückerhalten. Kann man den Medien-Berichten noch Glauben schenken -> dann sollen durchschnittlich ->

10.200,00 Euro ->

pro Vertrag von den Produkt-Partnern zu zahlen sein -> wenn die betroffenen Lebens- und Renten-Versicherungen widerrufen und Beitragszahlungen mit Zinsen von den Abschluss-Opfern zurückgefordert werden. Belastbare Grundlage für das BGH-Urteil waren offensichtlich fehlerhafte Widerrufs-Belehrungen beim Abschluss der Verträge.

Übrigens….

…. wer seine Lebens- und Renten-Versicherungen widerruft -> der kündigt diese Verträge rechtlich gesehen nicht. Darüber hat der DRSB mehrfach umfassend berichtet. Bei einem erfolgten Widerruf erhält das Abschluss-Opfer nicht nur alle geleisteten Beitragszahlungen zurück -> sondern auch noch die Zinsen -> die die Vertragspartner mit dem Geld der Abschluss-Opfer erwirtschaften konnten. Die Höhe der Ansprüche muss eventuell jedem Versicherungs-Konzern -> oder anderen Produkt-Partnern -> vor Gericht nachgewiesen werden. Auch wie viel Rendite die Produkt-Partner mit dem Geld der Abschluss-Opfer erwirtschaftet haben muss minutiös nachgewiesen werden. Deshalb ist es ratsam -> dass alle betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ihren Rechtsanwalt des Vertrauens möglichst schnell aufsuchen. Der Allianz-Konzern geht von insgesamt 108 Millionen betroffenen Verträge aus. Man rechnet mit einem Finanz-Volumen von 400 Milliarden Euro. Inwieweit die 16 Millionen Riester-Opfer darin schon enthalten sind -> ging aus allen Medien-Berichten noch nicht hervor.

Übrigens….

…. auch diesmal ist große Vorsicht angesagt -> denn wie schon zum Verkauf von Kapital-Lebens-Versicherungen scheint sich erneut ein neuer Markt-Platz von ->  vermutlich rücksichtslosen -> Profit-Jägern zu bilden. Man spricht von „SO“ dargestellten ->

HILFS-EINRICHTUNGEN ODER HILFS-PORTALEN ->

an die sich die betroffenen Abschluss-Opfer wenden sollen. Man regt sogar an -> das widerrufswillige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sich an die vermeintlich hochspezialisierten Helfer „vertrauensvoll“ wenden und sie mit dem Widerruf beauftragen. Danach wollen die „SO“ dargestellten Helfer gerechtfertigte Ansprüche von Abschluss-Opfern mit kooperierenden Rechtsanwalts-Fabriken auch vor Gericht durchsetzen. Haben die „SO“ dargestellten Helfer Erfolg mit einem Widerruf -> dann werden Provisionen von 20% bis 30% auf den Betrag fällig -> den ein Abschluss-Opfer über einen normalen Widerruf seines Vertrages hinaus erhält. Deshalb ist es sehr ratsam -> dass alle betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ihren ->

RECHTSANWALT DES VERTRAUENS ->

schnell aufsuchen -> um sich unverzüglich juristisch begleiten zu lassen. 20% bis 30% von rund 400 Milliarden Euro eingezahlter Monatsbeiträge ist ein gigantisch lukrativer neuer Markt-Platz. Der DRSB vermutet -> dass man betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit vorgeschobenen Argumentationen viel Angst und Furcht einjagen möchte. Vergleichbar wie damals beim Abschluss der Kapital-Lebensversicherungen wird man wieder mit dem „SO“ genannten ->

SARG-DECKEL-KLAPPERN ->

agieren -> damit man Widerrufwillige in die Kosten-Falle treiben kann.

Übrigens….

…. die beliebtesten rhetorischen Tricks sind immer noch das Verweisen auf entstehende finanzielle Eng-Pässe. Besonders beliebt ist das Angst- und Furcht-Erzeugen mit unverhofften Steuer-Nachzahlungen. Aber auch das Angst- und Furcht-Machen mit unerwarteten Reparaturen an Privat-Autos gehören zu den Tricks der vermeintlich „ach so fleißigen“ Helfer. Die intelligenten und geschickt agierenden vermeintlichen Helfer haben wesentlich bessere rhetorische Tricks auf Lager. Häufig spricht man davon -> dass die betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kurzfristig an sehr viel Geld kommen und man sich damit bisher nicht zu realisierende Wünsch-Träume erfüllen kann. 108 Millionen betroffenen Verträge mit einem Volumen von rund 400 Milliarden Euro werden überall die GIER nach GELD wecken. Das BGH-Urteil kann man im Internet nachlesen und verunsicherte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger finden auch bei seriösen Verbraucher-Schutz-Verbänden zunächst einmal sachlich korrekte Hilfestellungen. Den Gang zu ihren ->

RECHTSANWALT DES VERTRAUENS ->

wird dadurch nicht ersetzt.

Und nur noch einmal zur allgemeinen Information:

Die circa 16 Millionen Riester-Opfer müssen selbstverständlich die staatlich gezahlten Zuschüsse ordnungsgemäß zurückführen. Doch für diese notwendige Rückführung sind alle Produkt- und Vertragspartner voll verantwortlich -> die solche Gelder vom DEUTSCHEN STAAT -> mit der Hilfe ihrer Riester-Kunden -> abgerufen und erhalten haben.

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