Das Wort am Sonntag HEUTE: Anonymisierter Leserzuschrift / NO-NAME-BANK von Scholz und Sewing

Das Wort am Sonntag

HEUTE:

Anonymisierter Leserzuschrift

 

NO-NAME-BANK

von  

Scholz und Sewing

 

Ihr Sonderinfobrief vom 13. August 2020

TOO BIG TO FAIL?

beschreibt in beeindruckender Form die Auswüchse des Turbo-Kapitalismus und das Zusammenwirken aus Politik und Finanzwirtschaft zur Durchsetzung des Neoliberalismus. Die Mythen um Urteile zu Haftungsfragen vor Gerichten in den USA wäre vermutlich mit dem Vollzug der Gründung einer

DEUTSCHANDBANK

um eine neue skurrile Blüte reicher geworden. Die geplante Fusion zwischen Deutsche Bank und Commerzbank unter dem Namen DEUTSCHLANDBANK im letzten Jahr ist höchstwahrscheinlich nicht wie von Christian Sewing [ Vorstandsvorsitzender Deutsche Bank ] behauptet an fehlenden Synergieeffekten gescheitert. Alles deutet darauf hin, dass am Schluss die notwendige

Due-Diligence-Prüfung

nicht mehr durchgeführt werden konnte. Für den Börsengang einer DEUTSCHLANDBANK hätte nach § 3 WpPG [ Wertpapierprospektgesetz ] ein Wertpapierprospekt erstellt werden müssen. Den Anlegern der neuen Bankaktien gegenüber wären für Schäden aus falschen oder unvollständigen Prospektangaben aus den §§ 20 ff. des Vermögensanlagengesetzes und aus den §§ 13 ff. VerkProspG

[ Verkaufsprospektgesetz ] Haftungsansprüche entstanden. Diese Haftungsfragen sind durch die Änderungen des EUProspVOAnpG [ Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen ] vom 21. Juli 2019 wesentlich konkreter und umfangreicher als zu Haftungsfragen aus einer normalen Prüfung und dem Testat des Jahresabschlusses nach dem HGB [ Handelsgesetzbuch ]. Die Namensrechte für die geplante Fusion waren ungeklärt. Deutsche Bank und Commerzbank hatten keine hinreichenden Namensrechte an einer DEUTSCHLANDBANK. Auf die Namensrechte hätte man in der Due-Diligence-Prüfung aber ausdrücklich eingehen müssen. Ohne Namensrechte wären später – insbesondere vor einem Gericht in den USA – Haftungsansprüche der Kapitalanleger gegenüber den Emittenten und dem Emissionsbegleiter entstanden. Sewing blies die Fusion zwischen Deutsche Bank und Commerzbank wegen fehlender Synergie-Effekte  – vermutlich aufgrund der Gesetzesänderung der EU – kurzerhand ab. Vor der offiziellen Aufnahme der Verhandlungen waren aber die vorhandenen und die nicht vorhandenen Synergie-Effekte bekannt. Dieser Kenntnisstand hat sich während der Verhandlungen zwischen Deutsche Bank und Commerzbank nicht verändert. Aufgrund der Anmeldung der Marke

Deutschlandbank

beim europäischen Patentamt durch die Deutsche Bank im Kalenderjahr 2008 waren Übernahmen von Banken unter Josef Ackermann strategisch vermutlich bereits viel früher geplant als bisher bekannt. Wie weit die Planungen zur Übernahme von Banken – gemeinsam mit der Politik – zurückgreifen ist zurzeit noch völlig ungeklärt. Höchstwahrscheinlich wollten sich die Vorstände und Aufsichtsräte der Deutschen Bank und der Commerzbank sowie die verantwortlichen Politiker im Kalenderjahr 2019  sich keiner Neuauflage des Klassikers aller Haftungsfälle – wie zum Beispiel –

„Pudel in Mikrowelle“

in den USA aussetzen. Deshalb zog Sewing vermutlich die Notbremse mit dem Hinweis auf „fehlende Synergie-Effekte“. Aus dem Abwägen zwischen einem Erfolg der Gründung einer „Deutschlandbank“ und einem Misserfolg der Gründung einer

NO-NAME-BANK

wurde vermutlich gemeinsam von Scholz und Sewing – zur Vermeidung eines Fusions-Debakels sowie eines Wirtschafts-Skandals – die seit einigen Jahren geplante Fusion zunächst einmal vorläufig zurückgestellt. 

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