EU-Anspruch auf Kindergeld
Die EU-Vertragsgemeinschaft ist immer noch eine Fundgrube für Kurioses. Obwohl die noch souveränen NATIONAL-STAATEN -> sich im sterbenden EU-Kunstgebilde zusammengeschlossen haben -> ist das im Sterben liegende EU-Kunstgebilde kein souveräner STAAT mit Staatsrechten. Das wird in Brüssel und Straßburg nur zelebriert ohne jede rechtliche Grundlage. Man erweckt also den falschen Eindruck -> dass die EU-Vertragsgemeinschaft ein europäisches Staatsgebilde ist. Besonders durch den ->
Europäischen Gerichtshof ->
mit Sitz in Luxemburg -> kurz EuGH genannt -> erweckt man den Eindruck -> dass diese Einrichtung das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union ist. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 EUV sichert der EuGH -> die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge zu. Er simuliert also ein staatsübergreifendes Gerichts-System für alle EU-Mitgliedsstaaten der sogenannten ->
Europäischen Union ->
und nimmt dadurch im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative ein. Das musste im Laufe der Jahre zu unverständlichen und unlogischen Urteilen führen -> die die Einwohner in dem EU-Kunstgebilde kaum noch verstehen und deshalb auch immer öfter in Zweifel ziehen. Gemäß einem Urteil des EuGHs haben die seit Jahren „SO“ dargestellten ->
EU-BÜRGER ->
also die Einwohner in den NATIONAL-STAATEN -> die sich in der EU-Vertragsgemeinschaft zusammengeschlossen haben -> in jedem Mitgliedsstaat im EU-Kunstgebilde einen Anspruch auch dann auf ->
KINDER-GELD ->
wenn ihre Kinder dort nicht leben. Dieser Anspruch besteht auch bei Arbeitslosigkeit fort. Die ->
EU-Verordnung
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ->
ist gemäß des EuGH-Urteils „SO“ auszulegen -> dass eine Beschäftigung keine Voraussetzung für die Familien-Leistungen ist. Das stellte zum Beispiel der Europäische Gerichtshof -> kurz EuGH genannt -> im Fall eines in Irland lebenden Rumänen klar. Der Anspruch sei auch nicht darauf beschränkt -> dass der Antragsteller zuvor eine beitragsabhängige Leistung -> wie beispielsweise Arbeitslosengeld -> erhalten habe. Wer also in einem noch souveränen NATIONAL-STAAT -> der in der EU-Vertragsgemeinschaft eingebunden ist und Anspruch auf Kindergeld hat -> bekommt diese Leistung auch dann -> wenn der Arbeitsplatz verloren geht und die Kinder nicht in dem NATIONAL-STAAT leben indem der Arbeitsplatz verloren ging. Es ging in dem genannten Beispiel um den Fall eines Rumänen -> der in Irland Arbeitslosenunterstützung erhielt. Der Betroffene klagte auf Kindergeld für seine in Rumänien lebenden Kinder -> EuGH / Aktenzeichen C-322/17. Der seit 2003 in Irland lebende Kläger wurde 2009 in Irland arbeitslos. Er erhielt für ein Jahr eine beitragsabhängige ->
Arbeitslosen-Unterstützung
und auch Kindergeld für seine in Rumänien lebenden Kinder. In den folgenden 3 Jahren bekam der Rumäne eine beitragsunabhängige Unterstützung -> aber kein Kindergeld mehr. Vor dem Hohen Gerichtshof Irlands klagte er daraufhin -> dass dies gegen die Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme verstoße. Das irische Gericht legte den Fall dem EuGH zur Auslegung des frei vereinbarten „SO“ genannten EU-Rechts vor. Die Mehrheit der Iren versteht das Urteil des EuGHs nicht. Solche sogenannte Rechts-Sprechungen führen in immer mehr NATIONAL STAATEN -> die noch immer in der EU-Vertragsgemeinschaft „verhaftet“ sind zu stärker werdenden ->
ANTI-EU-BEWEGUNGEN!
Wie kurios die unsinnigen EU-Szenarien schon geworden sind zeigt ein ->
Vertrags-Verletzungs-Verfahren ->
dass die sogenannte EU-Kommission gegen Österreich eingeleitet hat. Die österreichische Regierung hat die Höhe der Kindergeld-Zahlungen von den Lebenshaltungskosten in dem Land abhängig gemacht -> in dem das Kind lebt. Eine solche Regelung für Deutschland hat zum Beispiel bisher nur die CSU gefordert -> denn die Zahl der Empfänger von deutschem Kindergeld -> für Kinder die im Ausland leben -> ist enorm stark angestiegen. Die unsinnigen und unverständlichen EU-Szenarien haben schon dazu geführt -> dass Ungarns Regierungschef ->
Viktor Orban ->
das ungarische Volk auf die Europa-Wahl im Mai 2019 mit EU-feindlichen Tönen einstimmt. In seiner jährlichen Rede zur Lage der Nation in Budapest sagte Orban -> Zitat / Auszüge: Im Vorfeld der europäischen Wahlen hat Europa erneut den Punkt erreicht, an dem wir unsere ungarische Identität, unser christliches Erbe verteidigen müssen. Vor 30 Jahren haben wir gedacht, dass wir den kommunistischen Gedanken endgültig auf den Müll geworfen haben, der ein Ende der Nationen deklariert hatte – es scheint, wir haben uns getäuscht! Erneut verkünden sie eine Welt ohne Nationen, sie wollen offene Gesellschaften und diejenigen sind wieder da, die unsere Traditionen wegfegen und unser Land mit ausländischen Kulturen überschwemmen wollen.“ -> Zitat / Auszüge Ende. Ungarns Regierungschef ->
Viktor Orban ->
bezeichnet die anstehende Europa-Wahl als ->
FINALE SCHLACHT!
Mit Blick auf das im Sterben liegende EU-Kunstgebilde sagte Ungarns Regierungschef -> Zitat / Auszüge: „Die neue Hochburg der Internationalen heißt Brüssel und ihr Mittel ist die Einwanderung. Einwanderung führe aber zu einem Anstieg der Kriminalität, insbesondere gegen Frauen und lasse den Virus des Terrorismus eindringen.“ -> Zitat / Auszüge Ende.
Viktor Orban ->
ist offensichtlich sehr besorgt über die gezielte Umgestaltung von früher christlichen Ländern. Gemäß der Beurteilung von Orban könne die Entwicklung -> einmal in Gang gesetzt -> nicht umgekehrt werden. „Wer immer in diesen Schnellzug einsteigt -> kommt an der Endhaltestelle an -> es gibt keinen Rückfahrschein.“ -> Das sagte Ungarns Regierungschef ->
Viktor Orban ->
in Budapest. Orban ist zu einem erbitterten Gegner des aus Ungarn stammenden US-Milliardärs ->
George Soros ->
geworden -> der mit seinen Millionen US-Dollar die Auflösung von NATIOAL-STAATEN auf dem europäischen Kontinent forciert. Orbans Antwort auf den Baby-Schwund in seinem Land möchte er mit einem ->
7-Punkte-Plan ->
für familienpolitische Maßnahmen begegnen. Ungarische Mütter mit mindestens 4 Kindern sollen lebenslang von der Einkommenssteuer befreit werden. Bis 2022 möchte Orban für jedes Kind ein Kita-Platz schaffen. Großeltern -> also OMA und OPA die ihre Enkel betreuen -> sollen großzügige finanzielle Unterstützung vom ungarischen Staat erhalten. Orban sagte klar und unmissverständlich:
„Wir wollen ungarische Babys!“
Derzeit hat Ungarn mit 1,49 Kindern pro Frau eine der niedrigsten Geburtenraten in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung -> kurz OECD genannt. Solch glasklare, hammerharte und unmissverständliche Worte wünschen sich in unserer Heimat immer mehr ->
BUNDESBÜRGERINNEN UND BUNDESBÜRGER ->
auch von unseren -> vom DEUTSCHEN VOLK gewählten -> VOLKSVERTRETER!
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