Das Wort am Sonntag / §14 BUNDES-BANKEN-GESETZ

§14 BUNDES-BANKEN-GESETZ

 

Die COVID-19-PANDEMIE hat zu vielen kuriosen Entwicklungen in unserer Heimat geführt. Im Windschatten von COVID-19 wird immer wieder der untaugliche Versuch unternommen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu manipulieren und zu einem anderen Verhalten zu zwingen. Das betrifft im Besonderen das geliebte ->

BARGELD!

Obwohl gemäß ->

§14 BUNDES-BANKEN-GESETZ ->

Bargeld prinzipiell das gesetzliche Zahlungs-Mittel in Deutschland ist -> wird immer wieder der hinterlistige Versuch unternommen der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger das vielgeliebte ->

BARGELD ->

zu vermiesen. Die Fraktion der ->

BARGELD-ABLEHNER ->

scheint dabei stets zu vergessen -> dass gemäß §14 BUNDES-BANK-GESETZ auf Euro lautende ->

GELD-SCHEINE ->

sogar unbeschränkt anzunehmen sind. Rein juristisch betrachtet können also alle Arten von Verkäufen und Käufen mit BARELD abgewickelt werden. Wer also unbedingt auf einer bargeldlosen Bezahlung besteht -> der könnte eventuell in Zukunft auf Geschäfte verzichten müssen. Nun leben die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in der Staatsform der ->

DEMOKRATIE ->

und „DIE“ lässt im überschaubaren Rahmen Ausnahmen zu. Verkäufe und Käufe von hochpreisigen Waren und Gütern werden in der Regel durch Überweisungen von Banken und Sparkassen getätigt.  Zum Beispiel wird beim Kauf von Automobilen oder Immobilien sehr oft das Prinzip der VERTRAGS-FREIHEIT angewendet -> weil man Verkäufern und Käufern nicht zumuten möchte -> mit größeren ->

BARGELD-SUMMEN ->

zu hantieren und herumzulaufen. Auch höherwertige Bekleidungs- und Einrichtungs-Gegenstände, Schmuck, Uhren oder sonstige größere Anschaffungen werden in der Regel bargeldlos mit Kredit-Karten-Modellen abgewickelt. Einen Rechtsanspruch auf bargeldlose Zahlungen gibt es jedoch nicht. Besteht also ein Käufer auf einen Bezahl-Vorgang mit ->

BARGELD ->

„SO“ ist der Verkäufer -> gemäß §14 BUNDES-BANK-GESETZ -> verpflichtet das angebotene BARGELD anzunehmen oder er kann auf den Verkauf verzichten. In der Regel werden auch Verkäufer aus der Fraktion der ->

BARGELD-ABLEHNER ->

das angebotene BARGELD annehmen -> bevor man auf ein Geschäft verzichtet.

Übrigens….

….. das Prinzip der VERTRAGS-FREIHEIT ist unter erfahrenen Juristen und seriösen Fachleuten aus dem Handel rechtlich umstritten -> obwohl Verkäufer und Käufer den Inhalt von Kauf-Verträgen frei bestimmen können -> also auch die Art und Weise der Zahlungs-Modalitäten. Gemäß ->

§14 BUNDES-BANKEN-GESETZ ->

muss ein Verkäufer -> soweit zumutbar -> zwangsläufig Zahlungen mit BARGELD akzeptieren. Wer jedoch als Verkäufer seine Kundinnen und Kunden umerziehen und  disziplinieren möchte und auf Zahlungen mit ->

KREDIT-KARTEN oder SMART-PHONES ->

besteht -> der wird sich in Zukunft die Frage stellen müssen -> ob solch unsinnige Umerziehungs-Maßnahmen und völlig überflüssige Disziplinierungs-Aktionen noch ->

KUNDEN-FREUNDLICH ->

sind. Ein Hinweisschild vor dem Eingang -> oder spätestens an der Kasse -> genügt nicht -> obwohl ein Hinweis auf die Ablehnung von bestimmten Banknoten gerechtfertigt sein kann. Besonders an deutschen Tank-Stellen liest man häufig -> dass die Annahme von größeren Euro-Scheinen nicht gewünscht ist. Verkäufer können auch Zahlungen mit großen Euro-Scheinen zurückweisen -> wenn die Bezahlung in einem besonderen Miss-Verhältnis zum Preis steht. Gemessen an den zu erwartenden Verkäufen und Tages-Umsätzen sind Verkäufer verpflichtet barzahlenden Kundinnen und Kunden das entsprechende Wechsel-Geld herauszugeben. Seriöse und erfahrene Discounter, Supermärkte, Einzel-Händler und Restaurants haben damit keine Probleme. Wer trotzdem auf Karten-Zahlung bestehet -> der muss sich über das Wegbleiben von Kundinnen und Kunden demnächst nicht wundern. Gemäß den stets zuverlässigen DRSB-Langzeit-Recherchen möchten ->

73% ->

der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger den Zahlungen mit BARGELD treu bleiben.

21% ->

der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger finden Zahlungen ohne BARGELD bequemer und hygienischer.

6% ->

der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben zum Thema Bezahlungs-Arten keine Meinung. Trotzdem tobt seit Tagen in den deutschen Medien wieder eine Umerziehungs-Welle ->

ANNAHMEPFLICHT

gegen

VERTRAGS-FREIHEIT!

Willfährige deutsche Journalistinnen und Journalisten sowie bezahlte MIET-SCHREIBER und MIET-MÄULER stellen sich wieder in den Dienst der Fraktion der ->

BARGELD-ABLEHNER!

Mit durchschaubaren primitiven rhetorischen und dialektischen Tricks sind viele deutsche Medien erneut auf dem rücksichtslosen ->

FELDZUG GEGEN DAS BARGELD!

Natürlich können Verkäufer Kundinnen und Kunden zurückweisen -> die mit einem extrem großen Haufen Euro-Münzen größere Summen bezahlen möchten. Denn Verkäufer -> besonders Einzelhandels-Unternehmen -> sind nicht verpflichtet mehr als 50 Euro-Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Das geht aus der Verordnung zur Einführung des EURO-GEMEINSCHAFTS-WÄHRUNG hervor -> die in allen „SO“ bezeichneten Euro-Ländern noch gültig ist. Es gibt aber auch Ausnahmen. Immer öfter fragen Kiosk-Betreiber, Döner-, Pizza- oder Pommes-Buden und auch LOTTO-Annahme-Stellen ihre Kundinnen oder Kunden -> ob man zufällig gerade viel ->

KLEIN-GELD ->

in der Börse hat -> dass man gegen Euro-Scheine eintauschen möchte. Durch diese UMTAUSCH-AKTIONEN vermeidet man das gebührenpflichtige Einzahlen oder die Abholung von Euro-Münzen bei Banken und Sparkassen. Eine stabile Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger hängt an ->

IHREM BARGELD!

Sehr zum wachsenden Ärgernis der Propagandistinnen und Propagandisten der ->

BARGELD-ABLEHNER!

Auch lesen täglich immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Studien-Ergebnisse und Forschungs-Berichte von Konsum-Forschern, Juristen, Psychologen und Wirtschaftswissenschaftlern -> die auf die unkalkulierbaren Risiken der bargeldlosen Bezahl-Modelle hinweisen und vor der ständigen Benutzung eindringlich warnen. Denn jede bargeldlose Zahlung ist ein elektronischer Vorgang -> der computertechnisch erfasst wird. Man hinterlässt elektronische Spuren -> die ganz gezielt ausgewertet und vermarktet werden. Solche elektronischen Spuren lassen belastbare und verwertbare Rückschlüsse auf das Kaufverhalten und die Lebensweise von Personen zu. Besorgte und erfahrene Juristen warnen sogar schon davor -> dass durch die Computer-Auswertungen den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern erhebliche Nachteile bei der möglichen Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oder für die Erlangung von Kranken-Versicherungsschutz entstehen könnten -> wenn durch Algorithmen zum Beispiel der Eindruck von Unzuverlässigkeit entsteht. Wer also nach der Einschätzung von Auswertungen der elektronischen Spuren täglich zu viel Fleisch, Butter oder Süßigkeiten konsumiert sowie regelmäßig alkoholische Getränke zu sich nimmt -> der könnte relativ schnell zum Opfer seiner ->

ZAHLUNGS-GEWOHNHEITEN ->

werden.

 Übrigens….

….. das Bezahlen mit BARGELD hinterlässt keine elektronischen Spuren -> die Rückschlüsse auf den Lebens-Wandel der BARZAHLER zulassen. Wer also den DATEN-SCHUTZ liebt und auf Dauer seine ANONYMITÄT bewahren möchte -> der zahlt in Zukunft immer mit ->

BARGELD!

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