Dampf ablassen – 31. Dezember 2020

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Der DRSB ist es den 16 Millionen Riesteropfern schuldig!

 

 

Ihr Verein kann nicht mehr länger warten, bis eine unserer demokratischen Parteien dazu bereit erklärt Ihre Projektstudien zum Partei-Programm zu machen. Bitte bringen Sie die Parteien dazu endlich zu handeln. Veröffentlichen Sie bitte Ihre Forschungsergebnisse.

Die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

können nicht mehr länger warten!

Die ständigen Ankündigungen der Bundeskanzlerin, dass sie auf dem richtigen Weg ist und sogar selbst über eine Rentenreform nachdenken will, werden für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger immer unerträglicher. Nach 16 Jahren Kanzlerschaft muss auch mal eine Angela Merkel echte Ergebnisse liefern. Die Veröffentlichung Ihrer Projektstudien ist der DRSB den 16 Millionen gutgläubigen Riester-Sparern einfach schuldig!

GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu gebe ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Die DRSB-Renten-Studie

 

 

 

Auch wenn es sich wiederholen sollte, dass Ihre Studienergebnisse wie bereits im Kalenderjahr 2002 für volksschädliche und volksfeindliche Zwecke für die damals so gezeichnete Rürup-Rente missbraucht werden, bitten ich Sie, Ihre Studienergebnisse allen Bürgerinnen und Bürger auf Ihrer Internet-Seite vollständig zur Kenntnis zu bringen. Ich kann es mir einfach nicht mehr vorstellen, dass es die verantwortlichen Parteien noch einmal wagen werden, Ihre Studienergebnisse für volksfeindliche Zwecke zu missbrauchen. Die verantwortlichen Parteien müssen in dem Bundestagswahljahr 2021 endlich liefern. Weitere Chancen werden die Parteien nicht mehr bekommen.

Beste Grüße zum neuen Jahr!

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

„Unter Wölfen“

 

 

Die Beliebtheit und die hohen Einschaltquoten des „Tatort“ sind auf die tiefgreifenden Inhalte und die Realitätsnähe der Themen zurückzuführen. In dem Tatort vom 2. Weihnachtstag

„Unter Wölfen“

mit der unbestechlichen Kommissarin Lena Odenthal ging es um das Security-Geschäft mit mafia-ähnlichen Verbindungen der Unterwelt zur Politik und zur Staatsanwaltschaft. Unter dem Einfluss von Politik und Staatsanwaltschaft wurden die Ermittlungen der Kommissarin sabotiert, um die künstlich geschaffene

Scheinwelt eines sicheren Sozialstaates

durch private Security aufrechterhalten und persönliche Verfehlungen eines Politikers verschleiern zu können. Wie immer kam am Ende des Tatortes die Wahrheit ans Licht. Nach dem Lesen der DRSB-Artikel wurde mir die Realitätsferne der Unabhängigkeit von Legislative, Judikative und Exekutive in unserem Lande schlagartig bewusst.

 

Wir wünschen dem gesamten DRSB-Team für 2021

alles GUTE und viel GESUNDHEIT!

Bleibt gesund und macht weiter so, wie in den zurückliegenden Jahren!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Projektstudie DRSB Deutsche Rentenanstalt AG

Das duale Brücken-System der Altersvorsorge

 

 

 

Im Mai 2019 hatte der DRSB satzungsgemäß nochmals versucht, diskret und vertraulich bei allen Parteien des Deutschen Bundestages durch eine Projektstudie zu einem sinnvollen und zukunftsfesten System der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge beizutragen. Hiermit veröffentlichen wir das inhaltsgleiche Schreiben an alle Parteien des Deutschen Bundestages zur Projektstudie DVV Deutsches Volksrenten Versorgungswerk eG:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die oben genannte Projektstudie zur gefälligen Kenntnisnahme. Das zukunftsorientierte duale Brücken-System der Altersvorsorge, bestehend aus der gesetzlichen Rente „ALLE von ALLEM für ALLE“ und aus der freiwilligen privaten Rente „DVV Deutsches Volksrenten Versorgungswerk eG“, verbindet sämtliche Berufsgruppen für eine durchlässige und zukunftsfeste Altersvorsorge auf einer gleichwertigen Ebene. Mit dem so bezeichneten „Drei-Säulen-Modell“ aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge erreicht man ausschließlich die Berufsgruppe abhängig Beschäftigte. Dieser Unterschied stellt das bestehende Dilemma der herkömmlichen Altersvorsorge-Modelle zu einem dualen Brücken-System dar. Die herkömmlichen Modelle der Altersvorsorge für die Berufsgruppen abhängig Beschäftigte, Selbständige, Beamte und Berufspolitiker sind heterogen und disharmonisch aufeinander abgestimmt. Jeder Berufsstandswechsel führt zwangsläufig zu einer Blockade der durchlässigen Altersvorsorge. Der Druck auf die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, einen Berufs- und / oder Wohnortwechsel aufgrund der Globalisierung der Wirtschaft in Kauf nehmen zu müssen, nimmt ständig zu. Aber einen Berufsstandswechsel, wie zum Beispiel die Gründung eines Handwerksbetriebs durch einen abhängigen Beschäftigten, berücksichtigen die herkömmlichen Modelle der Altersvorsorge nicht. Die herkömmlichen Altersvorsorge-Modelle basieren im Wesentlichen weiterhin auf den gesetzlichen Grundlagen aus der Zeit von Fürst Otto von Bismarck. Alle vermeintlichen Reformbemühungen basieren immer auf diesem unveränderten Status Quo. Das Riester-Modell aus dem Kalenderjahr 2002 und das Rürup-Modell aus dem Kalenderjahr 2005 haben aufgrund der Berufsfalle der Riester-Rente die herkömmlichen Modelle der Altersvorsorge ad absurdum geführt. Dieser Konstruktionsfehler ist bei einer Beibehaltung der herkömmlichen Modelle, der Beschränkung der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auf den Berufsstand der abhängig Beschäftigten, nicht zu beheben. Für Selbständige gibt es keine Berechnungsgrundlage für den so genannten Mindest-Eigenbeitrag zur Erlangung der Riester-Zulagen. Durch den Abzug der Riester-Zulagen von der Steuerersparnis für die Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuer-Veranlagung wird das Riester-Modell für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu einem Null-Summen-Spiel. Ab dem Rentenbeginn ist die Riester-Rente von Anfang an in voller Höhe zu versteuern. Der Riester-Faktor von 4% ist eine willkürliche Kürzung der gesetzlichen Rente. Die volksschädlichen und volksfeindlichen Modelle „Riester“ für die Berufsgruppe abhängig Beschäftigte und „Rürup“ für die Berufsgruppe Selbständige haben sich als untauglich herausgestellt. Diese beiden privaten Versicherungsmodelle sind nicht miteinander kompatibel. Die Riester-Rente befindet sich in einer Auflösungsphase. Die Durchhalteparolen in den Medien können diesen Auflösungsprozess nicht mehr aufhalten. Die Vielzahl der Riester-Verträge werden bei zunehmender Ablehnung durch die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu einem sozialpolitischen und wirtschaftlichen Sprengstoff. Spätestens wenn die „Generation Baby-Boomer“ gänzlich den Zeitpunkt der Altersruhe erreicht hat, wird es für eine Umstellung des bestehenden Modells zu spät sein. Bei hoher Beitragszahlung für die Rentenkasse werden mit der irreführenden Bezeichnung Nachhaltigkeits-Faktor die zukünftigen Rentenansprüche stetig heruntergedrechselt. Daneben fehlen der Wirtschaft und Verwaltung qualifizierte Fachkräfte. Ein wachsender Unmut bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger muss deshalb vorsorglich kanalisiert und durch die Zuversicht auf sinnvolle und nützliche Reformen aufgefangen werden. Die Lobeshymnen in den Medien über die Riester-Rente drohen ohnehin ins Gegenteil umzuschlagen. Nicht nur aufgrund der Unvererblichkeit der Riester-Rente zieht man kraft Gesetzes durch die hohen Vorstandsbezüge der Manager der Versicherungswirtschaft, Boni-Zahlungen, überzogene Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie durch die Dividenden an die Aktionäre die Substanz aus dem Altersvorsorgevermögen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bei den Versicherungskonzernen ab. Die größten Problemfelder der fehlenden Altersvorsorge stellen zunehmend die Berufsgruppen Selbständige und Scheinselbständige dar. Das freiwillige „Kleben“ in die gesetzliche Rentenversicherung gibt es heute nicht mehr. Diese Berufsgruppen werden ohne eigene Vorsorge nur über die Grundsicherung zu Lasten der Städte und Gemeinden aufgefangen. Die Belastungen aus dem Arbeitslosengeld II [ Anspruch vom 16. bis zum 65. Lebensjahr ] und aus der Grundsicherung [ Anspruch ab dem 65. Lebensjahr ] können die Städte und Gemeinden aber schon heute nicht mehr tragen. Ohne eine sinnvolle und zielführende Reform droht ein Kollabieren der Sozial- und Finanzsysteme in unserer Heimat. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ab dem Kalenderjahr 2018 ein Anrechnungsfreibetrag der Riester-Rente auf die Grundsicherung eingeführt. Die Politik hat mit dieser „Reform“ die anfängliche Fehlinformation um die Anrechnungsfreiheit der Riester-Rente auf staatliche Transferleistungen [ Blendwerk der vermeintlichen Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente ] einfach nur verschleiert. Die so bezeichnete Jahrhundertreform Agenda 2010 hat das bestehende Chaos bei den herkömmlichen Altersvorsorge-Modellen immer weiter verschärft. Die SPD-Projekte Grundrente und Respekt-Rente sind nur ein weiterer untauglicher Versuch, die wachsenden Problemfelder zu vernebeln. Die Gelbwesten-Bewegung in Frankreich zeigt Merkmale für eine Blaupause bei Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auf, die auch in unserer Heimat zu Irritationen führen können. Ohne eine dringend notwendige Stabilisierung der Sozialsysteme drohen wieder Weimarer Verhältnisse. Aus der Sicht der Gründungsväter der Bundesrepublik Deutschland ist das Projekt DVV Deutsches Volksrenten Versorgungswerk eG mit dem dualen Brücken-System der Altersvorsorge die ursprüngliche Idee der sozialen Marktwirtschaft. Mit dem DVV Deutsches Volksrenten Versorgungswerk eG werden die positiven Elemente aus dem Kapitalismus und aus dem Sozialismus zu einem funktionsfähigen und harmonischen System der sozialen Marktwirtschaft miteinander kombiniert. Unter der vorgeschlagenen Bezeichnung Zukunftssicherungsgesetz sind die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Ziele für eine langfristige Stabilisierung der Altersvorsorge für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger einheitlich umzusetzen. Daneben können mit der Förderung des Wohnungsbaus konjunkturpolitische und strukturpolitische Maßnahmen gezielt getroffen werden. Bei frühzeitiger Umsetzung, bereits im Kalenderjahr 1989, hätte es Wohnungsnotstand und Mietpreisexplosionen nie gegeben. Die vollständige Umsetzung der DRSB-Reformvorschläge hätte auch den Namen Zukunftssicherungsgesetz verdient. Der DRSB sucht deshalb für die unverzügliche Umsetzung engagierte Partner, die das Projekt politisch und wirtschaftlich zum Wohle der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Sinne der sozialen Marktwirtschaft zur Stabilisierung unserer Staatsordnung positiv begleiten und gemeinsam mit nach vorne tragen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass das Projekt „DVV Deutsches Volksrenten Versorgungswerk eG“ urheberrechtlich und markenrechtlich in mehreren Versionen geschützt ist. Für einen konstruktiven Meinungsaustausch stehen Ihnen die Unterzeichner nach Terminabsprache gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen und besten Grüßen

Ihr                                                              Ihr

Udo Johann Piasetzky                             Hans-Josef Leiting

Vorstandsvorsitzender DRSB e.V.                         Vorstandsmitglied DRSB e.V.

Anlage

Projektstudie DVV Deutsches Volksrenten Versorgungswerk eG.

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Wann macht der DRSB allen

Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern

diese hochinteressante Projekt-Studien zugänglich?

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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