Dampf ablassen – 02. März 2021

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Nachricht / anonymisiert

Rettungsanker für die Assekuranz

 

 

Hallo Herr Leiting!

 

Eigentlich müsste die Assekuranz über das kritische und ausführliche Berichten des DRSBs zur Einführung von Solvency II und dessen Hintergründe Ihnen dankbar sein. An der Roadshow zur Einführung von Solvency II – in der Veranstaltung der Financial Times Deutschland am 6. November 2012 in Köln bei dem

Finanztreffen der Assekuranz 2012

hatten auch Sie aus dem Vorstand des DRSB teilgenommen. Als weitere Teilnehmer zu dieser Veranstaltung waren nur Vorstände aus der Assekuranz geladen. Das einzige Thema dieser Veranstaltung war Solvency II. In der perfekt inszenierten Veranstaltung trugen neben Politikern der EU die folgenden Vertreter aus der Assekuranz und aus der Wirtschaft ihre Meinungen dazu vor:

 

Dr. Frank Ellenbürger

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG

Burkhard Keese

Allianz Deutschland

Thomas Krüger

VGH Versicherungen

Dr. Michael Menhart

Munich Re

Carlos Montalvo Rebuelta,

EIOPA

Dr. Torsten Utecht

Generali Deutschland

Dr. Jan Martin Wicke

Wüstenrot und Württembergische

Dr. Carsten Zielke

Société Générale

 

Vermutlich wussten die Redner als Wegbereiter auf dieser Veranstaltung von den Plänen der EU und der EZB zur Einführung der Null-Zins-Politik ab März 2016. Zur Bundestagswahl 2017 ließ der damalige Vorsitzende der SPD Martin Schulz die Katze zur geplanten Gründung der Vereinigten Staaten von Europa aus dem Sack. Aus den Mitteln des Riester-Modells bei der Assekuranz wurden über Solvency II mit dem Aufkaufprogramm von wertlosen und unverzinslichen Staatsanleihen die Vorbereitungen zur geplanten Gründung der Vereinigten Staaten von Europa getroffen. Die

Kapitalmarktfalle

und das niedrige Zinsniveau waren gemäß dem Prospekt wesentliche Gesprächspunkte der Veranstaltung. Seit dem 07. Mai 2015 ist Oliver Bäte der neue Vorstandsvorsitzende der ALLIANZ. Dass Bäte im Dezember 2020 vor einer Pleitewelle der Assekuranz aufgrund der Null-Zins-Politik der EZB warnte, scheint nur der Ablenkung von der Beteiligung der Allianz an der Einführung von Solvency II zu dienen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden sich bei dem notwendigen Testat der Jahresabschlüsse in Zukunft schwerer tun. Die Einführung von Solvency II war der eigentliche Todesstoß für die Assekuranz und nicht die spätere Einführung der Null-Zins-Politik der EZB. Aus den eigenen Reihen wurde Solvency II mit nach vorne getragen, um vermutlich zu Lasten eines souveränen Nationalstaates die

Vereinigten Staaten von Europa

gründen zu können. Dieses Vorgehen führte im Ergebnis zum Riester-Skandal. Sicherlich hatte der DRSB zur Diskussion um die Notwendigkeit einer Reform der Riester-Rente beigetragen. Die inhaltsleere Verbandsforderung nach einer Öffnung der Riester-Rente für Selbständige diente vermutlich nur noch als Vorwand, um mit einer Reduzierung der Garantien die bilanziellen Verpflichtungen herunterzuschrauben. Die ständigen Hinweise auf die Berufsfalle und auf die Unvererblichkeit der Riester-Rente nahm man Ihnen aus bestimmten Kreisen der Assekuranz und der Politik extrem übel und man hatte Sie ins „Visier“ genommen. Die Berufsfalle der Riester-Rente stand aber aus der Sicht der Assekuranz den Finanzgeschäften nie im Weg. Von Panik getrieben fordert die Assekuranz nur noch die Reduzierung der Garantien. Bei einer mündelsicheren Kapitalanlage der Versicherungsbeiträge ausschließlich in Deutschland braucht man zusätzlich keine 100%-Garantie für den Kapitalerhalt der Verträge. Die Projektstudie des DRSB ist für mich der letzten Rettungsanker für das Überleben der Assekuranz. Eine Rückabwicklung der Verträge wird kaum eine Gesellschaft überstehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

XXXXXXXXXX

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Riester in der Neujahrsfalle

 

 

Die Riester-Rente entwickelt sich zum Fluch der bösen Taten. Für eine „Reform“ der Riester-Rente fordert die Versicherungswirtschaft eine Reduzierung der Beitrags-Garantien und Zulage-Garantien von bisher 100% auf 70%. Seit der Einführung der Riester-Rente im Kalenderjahr 2001 ist diese gesetzliche Regelung Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Produktanbietern und den Riester-Sparern. Eine rückwirkende Reduzierung der Garantien von 100% auf 70% ist zivilrechtlich nach einer Gesetzesänderung ohne ein ausdrückliches Einverständnis der Riester-Sparer kaum möglich. Eine derartige Regelung wäre bei einem Neuabschluss von Riester-Verträgen ab einem bestimmten Stichtag zivilrechtlich denkbar, jedoch nicht so ohne Weiteres rückwirkend für die bestehenden Altverträge seit der Einführung im Kalenderjahr 2001. Die Versicherungslobby und die große Koalition sitzen aufgrund des engen Zeitfensters bis zur

Neujahrsfalle der Riester-Rente

am 31. Dezember 2021 wegen der drohenden Pleitewelle in der deutschen Versicherungswirtschaft ab dem Kalenderjahr 2022 – wie bereits in den Medien ausführlich berichtet – in der Zwickmühle. Eine Rückrufaktion

Reduzierung der Garantien

von mehr als 16 Millionen Riester-Verträgen wäre für die etablierten Parteien und insbesondere für die SPD sowie für die Grünen im Super-Wahljahr 2021 politischer Selbstmord. Die Worte

„Hilfe, das geht ja gar nicht“

würde die Runde machen. Vermutlich wollen die SPD und die Gewerkschaften aus diesem Grund in der großen Koalition keine „Reform“ der Riester-Rente mehr durchführen und sich zunächst einmal über den Termin der Bundestagswahl 2021 retten und anschließend in Ruhe so weitermachen wie bisher. Aber „nach der Wahl“ ist „vor der Wahl“. Auch ist praktisch eine Gesetzesänderung nach der Bundestagswahl 2021 bis zum 31. Dezember 2021 nicht mehr möglich. Aus heutiger Sicht hatte der rot / grüne Regierungsversuch mit der neoliberalen AGENDA 2010 zur Reduzierung der Lohnkosten den Versicherungsgesellschaften und den Riester-Sparern einen Bärendienst erwiesen. Nach fast 20 Jahren entpuppt sich die Riester-Rente für die Versicherungswirtschaft – bedingt durch die Einführung von Solvency II der EU und die Null-Zins-Politik der EZB – anstelle als tödlicher Gift-Cocktail. Die Freude über die versteckten Fallen der Riester-Rente zu Lasten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger einerseits mutieren nun anderseits mit der bestehenden 100%-Garantie zu versteckten Fallen für die Versicherungen. Eine Rettung der 16 Millionen Riester-Verträge zugunsten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor der Bundestagswahl wäre theoretisch noch möglich, wenn sich der Gesetzgeber mit einer Staatsgarantie vor der Bundestagswahl dazu entschließt, die Projektstudie des DRSB

Deutsche Rentenanstalt Aktengesellschaft

nach der Bundestagswahl als Reform verbindlich umzusetzen, bevor die

Neujahrsfalle der Riester-Rente

zum 31. Dezember 2021 – ungeregelt – zuschnappen könnte. Mit einer Staatsgarantie könnte der Gesetzgeber den zu erwartenden Schaden der

Neujahresfalle

für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in Grenzen halten und die Versicherungsgesellschaften über den Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 hinaus retten. Gerechnet ab heute ist es für die große Koalition kaum noch möglich, die DRSB-Projektstudie bis zur Bundestagswahl noch vollständig auf den Weg zu bringen. Dafür haben die verantwortlichen Parteien zu lange gezögert, sabotiert und herumgetrödelt. Bei den verantwortlichen Stellen scheint die Einsicht der Notwendigkeit noch nicht angekommen zu sein.

Ein „Weiter so“ wird tragisch enden.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Das Zeitfenster für eine Reform der Riester-Rente schließt sich

 

 

Bei politischen Ablaufprozessen kann sich das Zeitfenster entweder durch „besonnenes Abwarten“ oder durch „plumpes Aussitzen“ für die Auswirkungen der Verzögerung von Entscheidungen entweder öffnen oder schließen. Oftmals legt man in den Medien das plumpe Aussitzen von Entscheidungen der Bundeskanzlerin als besonnenes Abwarten aus. In der Vergangenheit hatte Merkel oftmals so lange gewartet, bis andere die entscheidenden Fehler machten. Anschließend ließ Merkel ihren politischen Widersacher wie eine heiße Kartoffel fallen. So schaltete in der Vergangenheit Angela Merkel zum Beispiel Roland Koch, Friedrich Merz und auch Norbert Röttgen aus. Im Falle von Sachentscheidungen, wie zum Beispiel bei der Riester-Rente, kann Merkel die Verantwortung als Bundeskanzlerin mit Ihrer Richtlinien-Kompetenz nach 16 Jahren Kanzlerschaft keinem anderen mehr in die Schuhe schieben. Die Verschnaufpause, die Merkel sich mit der Gründung der

„Renten-Kommission Generationsgerechtigkeit“

geschaffen hatte, ist beendet. Bis zur Bundestagswahl sind es nur noch wenige Monate. Das Zeitfenster für eine Reform der Riester-Rente schließt sich. Vermutlich endet die Kanzlerschaft nach 16 Jahren Richtlinien-Kompetenz mit einem Debakel bei der Riester-Rente.

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DIE VERFASSER

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DSGVO

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Das Wichtigste zur

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