DAMPF ABLASSEN
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Nachricht / anonymisiert
Negativ-Zinsen – Urteil vom Berliner Landgericht
Negativ-Zinsen sind für viele Bank-Kundinnen und Bank-Kunden ein zunehmendes Ärgernis. Denn immer mehr deutsche Bank-Institute verlangen von ihren Kundinnen und Kunden Negativ-Zinsen auf Guthaben. Also Gebühren für das Verwahren der Kunden-Gelder. Nun hat das mutige das Landgericht Berlin entschieden, dass diese sogenannten
>>> Verwahrentgelte <<<
nicht zulässig sind. Die Sparda-Bank Berlin darf gemäß dem Urteil keine Minus-Zinsen mehr auf Giro- und Tagesgeldkonten erheben und muss betroffenen Kundinnen und Kunden das einbehaltene Geld zurückzahlen [ Az. 16 O 43/21 ].
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig!
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DER VERFASSER
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Nachricht / anonymisiert
Mehr als 400 deutsche Banken erheben Negativzinsen!
Das Berliner Landgericht hält Mehr als 400 Banken erheben Negativzinsen auf Guthaben für unzulässig und hat die Sparda-Bank in Berlin nun zur Rückzahlung der einbehaltenen Verwahrgelder verurteilt. Die Sparda-Bank Berlin hatte seit gut einem Jahr 0,5% so dargestellte
Minus-Zinsen
jährlich für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten erhoben.
Bei Girokonten lag der Freibetrag bei 25.000,00 Euro.
Beim Tagesgeld lag der Freibetrag bei 50.000,00 Euro.
In der Urteils-Begründung der Berliner Richterinnen und Richter heißt es, dass solche
Verwahrentgelte
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sind! Das Verwahren von Kunden-Geld hält das Berliner Landgericht für eine elementare Funktion des Kontos, die nicht als besondere Bank-Leistung mit Gebühren belastet werden sollten, denn solche Gebühren benachteiligen alle Kundinnen und Kunden! Das Urteil in Berlin ist noch nicht rechtskräftig und die
Sparda-Bank Berlin
hat schon angekündigt, dass man gegen das Berliner Urteil Berufung einlegen wird. Sollte das Urteil des Berliner Landgerichts in einer höheren Instanz jedoch bestätigt werden, so werden über weitere 400 deutsche Banken > nach dem BGH-Urteil zu unzulässigen
Gebührenerhöhungen <
das nächste gravierende Problem bekommen. Denn mehr als 400 Banken und Sparkassen verlangen mittlerweile Negativ-Zinsen von privaten Kundinnen und Kunden.
Die Tendenz ist eindeutig steil ansteigend!
Diese „ganz besondere“ Einnahmequelle, die die Banken und Sparkassen der völlig untauglichen Euro-Gemeinschaftswährung und der EZB verdanken, könnte von den deutschen Gerichten jetzt trocken gelegt werden. Es sei denn, dass dem SPD-Genossen SCHOLZ – als möglichen neuen Bundeskanzler – noch überraschenderweise eine
Schulden-Vergemeinschaftung
innerhalb des maroden Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft gelingt. Auch plant der SPD-Genosse SCHOLZ, vermutlich mit dem Top-Manager der Deutschen Bank Sewing, eine sogenannte europäische Banken-Union. Denn nachdem
WIRECARD und das Projekt PANTHER
grandios gescheitert sind, sucht der noch immer geschäftsführende deutsche Finanzminister nach neuen Wegen den Banken und der EZB in dem maroden Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft zu helfen. Trotz rasant steigender Preise und einer galoppierenden Inflation hat EZB-Chefin
Christine Lagarde
allen Forderungen nach einer strafferen Geldpolitik eine deutliche Absage erteilt. Die Französin Lagarde bekräftigte erneut, dass es auch 2022 keine Zinserhöhung geben wird. Bei einer Anhörung im Schein-Parlament in Straßburg – am 15. November 2021 – räumte Lagarde jetzt sogar ein, dass der kräftige Inflations-Schub länger anhalten dürfte als ursprünglich gedacht. Vielleicht hofft die EZB-Chefin
Christine Lagarde
noch auf kurzfristige Unterstützung der neuen Ampel-Koalition aus Berlin.
Forcieren SPD, GRÜNE und FDP
auch aus diesem Grund die noch laufenden Verhandlungen?
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DIE VERFASSERINNEN
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