„Dampf ablassen”
Leserbriefe von DRSB - Lesern
Spezialausgabe zum Thema
Bittere Ironie der Geschichte
12. Juni 2010
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E – Mail
Bittere Ironie der Geschichte!
Sehr geehrter Herr Piasetzky,
es ist eine Ironie der Geschichte, dass die Opfer des Holocausts vor Jahrzehnten ihre Vermögenswerte auf Schweizer Banken vor einem verbrecherischen Regime in Sicherheit gebracht hatten und nun vom Staat USA für die gleichen Gelder sozusagen als Kriminelle zur Kasse gebeten werden sollen [ - so Robert U. Vogler - nzz online - 06. Juni 2010 ].
Nicht erzählt der Bankenhistoriker, wo die Verursacher dieses verbrecherischen Systems anzutreffen sind.
Denn die französisch – reformierte Gemeinde zu Dresden, geleitet vom Evangelischen Kirchenbund der Schweiz, spielt noch immer eine wesentliche Rolle.
„Vom 1.11.1936 bis 9.7.1956 übernahm Pfarrer August de Haas die Gemeinde. Seine Wiege stand im Saarland. Er war Pfarrerssohn und kam aus der Jugendbewegung. Neben seiner pfarramtlichen Tätigkeit zeichnete er sich durch ein bemerkenswert politisches Engagement aus und geriet so zwangsläufig in das politische Räderwerk der Vor- und Nachkriegszeit. Zu Beginn der 30er Jahre war er propagandistisch im Rahmen der NSDAP tätig und bis 1938 SA-Schulungswart. Zu dieser Zeit und noch bis 1940 war er der Herausgeber der „Kämpfende(n) Kirche – Flugschriften christlicher Deutscher”, die „der Erneuerung der evangelischen Kirche in unserem Volk und Vaterland dienen wollten”. – Bereits 1949 war die Notkirche Heimstatt der Gemeinde. Mit Unterstützung des Hilfswerks der Evangelischen Kirchen der Schweiz (Heks) war sie als erste im Dresdner Stadtzentrum wiedererstanden. An der Spitze stand Pfarrer Dr. Heinrich Hellstern / Zürich. Und viele Gemeindemitglieder hatten wieder gehobene Verwaltungsfunktionen (Dr. Rudolf Friedrich Oberbürgermeister, sächsischer Ministerpräsident; Gruhler und Thürmer Bürgermeister). – August de Haas galt als ein Mann des politischen Gottesdienstes, der „auf dem Weg zu einer neuen gesellschaftlichen Ordnung zu einem echten Mitgestalter geworden” war.” – von Eberhard Gresch <Reformierte Gemeinden in Sachsen-Anhalt und Sachsen> – 1998
Ob die Gemeinde der Waldenser oder die der böhmischen Brüder immer recht hat oder die SED – kein großer Unterschied. Für die Schweizer Genossen waren <alliierte> Waffenaufträge zu sichern. Dafür waren Lenin oder Hitler – als 12. Apostel – sehr gut zu gebrauchen.
Karl Barth, Schweizer Religionsphilosoph, feudaler Waldenser / bekennender Christ, fährt mehrmals nach Berlin – kommt 1946 nach Dresden -, nimmt Fühlung auf mit der Besatzungsmacht, den Kommunisten und den Vertretern der reformierten Gemeinde, die sich angeblich einer bedrängenden Anfechtung ausgesetzt sieht.
Gustav Heinemann und Johannes Rau waren Waldenser; Horst Köhler ist Württemberger Pietist; Angela Merkel und Guido Westerwelle sind Freie Evangelen; getoppt von Thomas de Maizière, Hugenott aus dem ehemaligen Königreich Hannover. Joachim Gauck tummelt sich im französisch-reformierten Geflecht oder hat sich in der Deutschen Demokratischen Republik dort getummelt.
Ob Atlantik – Brücke e. V., Bilderberg – Konferenz
oder ProChrist – es muss missioniert werden.
Für die waldensische Einheit Deutschlands [ seit 1871 ]!
Mit freundlichen Grüßen aus dem Kernland Luthers
Lieselotte Seelig
Anlage:
Der Ursprung des Jüdenhofes zu Dresden.
Man mache sich nur ein Bild von der Finsterniß des Jahrhunderts, welches ja von keinem andern an Aberglauben und Geistesunterdrückung übertroffen worden ist, gleich als sollten Wiklef und Huß den reichsten Stoff für ihre Aufklärung finden – neben dem Faustrecht auf der einen, und einer zahllosen Schaar müssiger Mönche und üppiger Weltgeistlicher auf der andern Seite, und es ist ein leichtes, das Problem zu lösen, wie solche, die Menschheit entehrende Schandtaten sich so oft wiederholen konnten. Einen Vorwand zu finden, fiel der Priesterwelt nicht schwer; lag er auch noch so fern, er war stets willkommen, um die Wuth des Volkes auf den Gegenstand des allgemeinen Hasses von neuem hin- und von sich die Aufmerksamkeit abzulenken. Waren die Beschuldigungen auch noch so ungereimt, dem rohen Pöbel schienen sie wohl annehmbar. Das erste beste, von Juden, oft selbst mit dem größten Fleiße getriebene Gewerbe, schrie man als allgemeines Verderben aus. So war der Spezerei- und Gewürzhandel, welcher, wie oben bemerkt worden, sich zum Theil in den Händen der Juden vorfand, der willkommenste Anlaß zur Anklage der Brunnenvergiftung. Und war die Not dringend, was bei den geistlichen Herren, die oft in Schulden mit ihnen verwickelt waren, nicht selten der Fall war, so gab die Religion den schnellsten und wirksamsten Vorwand, um das thörichte Volk gegen sie in Harnisch zu bringen.
Am Hoflager Dresdens erhielten die Juden, zuverlässigen Nachrichten zufolge, um 1300 einen großen Platz, auf dem eine stattliche Synagoge erbaut wurde (daher Jüdenhof genannt); dem Freiberger Keller gegenüber, wo jetzt der Brunnen ist. Auch eine Judengasse war damals vorhanden (die jetzt den Namen große Frauengasse führt). Ein starker Beweis dafür, daß auch eine Gemeinde sich daselbst constituirt hatte. Wenn man den wenigen Nachrichten trauen darf, so hatte an manchen dergleichen günstigen Gesinnungen für seine Mitbrüder ein Jude großen Antheil, welcher die markgräfliche Finanzverwaltung zuerst organisirt hat. …..
Alle Rechte und Gewährungen sollten nach Verlauf von sechs Jahren gänzlich erlöschen und der deshalb ertheilte Schutzbrief zurückgegeben werden (Urkunde vom Jahre 1425). Groß war die Anzahl derjenigen, welche von dem Niederlassungsrecht Gebrauch machten, wozu der Hussitenkrieg (1420-1433!) und den Plünderungen, denen sie überall ausgesetzt waren, nicht wenig beitrugen. Ueberall bildeten sich jetzt Gemeinden.
Insbesondere legen die meisten Urkunden ein Zeugnis vom Grundbesitz ab, welcher an vielen Orten ihnen zu eigen und gesetzlich gestattet war. Sechs Jahre waren noch nicht verflossen, als man auch in Dresden damit anfing sie zu „verjagen”. Hier wo ihr Aufenthalt von längerer Zeit her sich datierte, verwandelte man ihre Synagoge in ein Brauhaus! Ob die Ursache dazu Verdacht wegen Verrats an die Hussiten war, ist schwer zu beweisen. Aber auch im Fall der Begründung dieser Anklage war man nicht befugt, da gewiß nur einige am Verbrechen Theil genommen hatten, sie in corpore zu vertreiben; sie überhaupt so büßen zu lassen, da doch der Vertrag wegen des Aufenthaltes auf sechs Jahre giltig, unter den so genau angegebenen Punkten, bei richtiger Steuerzahlung kein Exil für irgend ein Verbrechen angedroht war! Und wer entschuldigt damit den Raub, den man, und zwar von Staatswegen, wie sich noch in der Folge zeigen wird, ausgerechnet an ihrem Kirchengut beging? Schnell aufeinander folgten die Verbannungen aus den übrigen Städten welche das Beispiel der Residenz nachahmten. …..
von K. Sidori (Isidor Kaim) <Geschichte der Juden in Sachsen mit besonderer Rücksicht auf die Rechtsverhältnisse>
Zum Theil nach archivalischen Quellen bearbeitet – Leipzig – 1840 – SLUB -Hist. Sax. L 530. – Sonderlesesaal
Die würdigen Vorfahren der Auserwählten bei den Bilderberg-Konferenzen: Rede des Bruders Samuel Lieberkühn, von der Juden-Bekehrung, gehalten zu Herrnhut den 8. October 1761. – Loosung: Die Kinder Israels werden lange Zeit ohne König, ohne Fürsten, ohne Opfer und ohne Heiligthum bleiben; danach werden sich die Kinder Israel bekehren. – Hosea 3, 4.5.
„Das Andenken unserer Gemeine an der Juden ihren Versöhnungstag rührt von dem seligen Grafen Zinzendorf her, der sich gar sehnlich wünschte, daß ihre Zeit kommen, und wir die erstgebornen Brüder bald wieder haben möchten. In dieser Absicht pflegte er sich immer dieses Tages zu erinnern, und wollte auch hierbei das arme Volk ins Andenken der Gemeine bringen.” – <Nachrichten aus der Brüdergemeine> . 1837 . Sechstes Heft – Internet
1831 war Calvin tatsächlich ein Waldenser!
Calvin steht in mehrfacher Hinsicht mit den Waldensern in Berührung. Noch in neuester Zeit (1798. cf. Jacques Brez, Histoire des Vandois, Prèface XXII.) gab es mehrere Familien seines Namens in den Waldenser Thälern, in welchen die Meinung herrscht, daß seine Voreltern von dort nach der Picardie gewandert seien. Auch nennt Calvin selbst, wie Brez anführt, in der Vorrede zur ersten französischen Bibel, sich verwandt mit dem Übersetzer, Olivetan, der ein Waldenser war; es ist nicht zu verkennen, daß die Meinungen und Ansichten Calvins über das Abendmahl, die Lehre von den guten Werken und auch die Prädestination, mit den Dogmen der Waldenser, wie sie sich herausgebildet hatte, in vieler Hinsicht übereinstimmten. …..
von Karl Friedrich Wilhelm Dieterici, Statistiker und Nationalökonom Berlin, <Die Waldenser und ihre Verhältnisse zu
dem Brandenburgischen Staate> – 1831 – Internet
<Die Juden und die Hoffnung ihrer baldigen Wiederherstellung vermittelst des Evangeliums.> Ein Vortrag, gehalten am 12. März 1843 im Museum zu Genf von Samuel Robert Louis Gaussen, Geistlichem daselbst. Aus dem Französischen übersetzt von Karl Mann. – 5. Auflage – Druck und Verlag Macklot, Karlsruhe – 1845 – Internet
Die Charakterlosigkeit der böhmischen Brüder.
Es ist Thatsache, dass fast alle öffentlichen Zeugnisse der Brüder aus dem 16. Jahrhundert jeden Zusammenhang mit den Waldensern, insbesondere alle Kenntnis der Lehre jener in Abrede stellen, und damit einen von daher erfahrenen Einfluss nicht nur verleugnen, sondern die Sache jener oft in den stärksten Formen vor den Römischen Gegnern verurtheilen. Wahr daran ist freilich, dass sie weder mit den Waldensern noch den Lutheranern eine eigentliche kirchliche Gemeinschaft eingegangen haben. ….. Als den Brüdern erfolgreichere Unterstützung von reformierter Seite winkte, man lese die Verhandlungen Fontes, staune über die naiven Bekenntnisse zu diesem Motiv!, da erklärten sie die frühere Übereinstimmung mit Luther für eine gutmütige Illusion des letzteren, an der sie ihrerseits nicht Schuld seien. – Man hat Mühe über dem tiefen Schatten, der hier auf den Charakter der alten Brüder fällt. Ein Schatten bleibt es, nicht nur in den Augen eines Lutheraners, sondern jedes ehrlichen Mannes. …..
von Gerhard von Zezschwitz <Die Katechismen der Waldenser und Böhmischen Brüder als Documente ihres
wechselseitigen Lehraustausches.> – Kritische Textausgabe – Erlangen – 1863 – Internet
Denn die <SED> der Basler Kirchenleut” hat immer recht!
Einer anderen Arbeit ist Aufmerksamkeit zuzuwenden, von der bisher verborgen geblieben ist, daß Philipp Jakob Spener (1635-1705!) sie am Ende seiner ersten Straßburger Zeit angefertigt hat. Die Arbeit beweist eine gründliche Belesenheit in den Quellen, die Spener zu umfassenden und minuziösen Angaben über die Geschichte und Verbreitung der Waldenser ausschöpft. Am 14. August 1660 wurde Spener, wie es in den Basler Kirchenprotokollen festgehalten ist, vor den Conventus Theologicus zitiert. Anlaß der Vorladung Speners war ein Satz in seiner gerade veröffentlichten historischen Disputation, die nach Meinung der Basler Kirchenleute nur die „Blindheit der Philosophen” durch ihre Zensur hatte gehen lassen. Spener hatte nämlich die Waldenser erwähnt und dabei geäußert, dieselben seien der Lehre nach, die sie zu Zeiten des Petrus Waldes angenommen hätten, eine wahre und mit der heutigen rechtgläubigen Kirche übereinstimmende Kirche gewesen. Dieser Satz, den Spener wörtlich aus seiner Straßburger Waldenserarbeit übernommen hatte, musste im Ohr eines strengen Reformierten natürlich als Affront gegen die calvinische Kirche erklingen. Die Basler meinten, hier wäre ihrer Kirche öffentlich die Note der Heterodoxie (Andersgläubigkeit!) erteilt. Spener bedauerte, er habe den Satz in keiner bösen Absicht geschrieben und bat um Entschuldigung. Der Konvent beschloss, daß diese Seite noch einmal zu drucken und der Passus dabei auszulassen sei. Spener wurde dann mit Erinnerung an den akademischen Eid zur Befolgung dieser Anordnung verpflichtet. Anschließend klagte man im Konvent über das Kollegium Philosophicum, dass bei der Zensur vorgelegter Schriften sorgfältiger verfahren und bei Dingen, die in den Bereich der Theologie fielen, man den Theologen Kenntnis geben solle. – Später hat Spener an die Männer der Basler Kirchenbehörde nur als an „calvinische Zeloten” zurückdenken können. …..
von Johannes Wallmann <Philipp Jakob Spener und die Anfänge des Pietismus> – 1986 – Internet
Jan Schlegel – Ein sächsischer Glaubenskrieger.
Zu Füßen des Hutbergs liegt malerisch die Siedlung der evangelischen Brüder-Unität, die der fromme Jurist Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf hier im 18. Jahrhundert aufbaute. So gut scheint die Sicht von Zeit zu Zeit, dass manch Besucher schon jenseits von Bergen, Wäldern und roten Dächern Übersinnliches zu entdecken glaubte. Einer will von hier aus im November 2001 den Herrgott mit bloßem Auge beobachtet haben: Einen goldenen Globus in der einen Hand, habe Gottvater mit der anderen einen Krug mit kostbarem Öl darüber ausgegossen. Von Herrnhut aus habe es sich dann über den ganzen Globus verteilt.
Jan Schlegel, 39, heißt jener Auserwählte, unter dessen Füßen aus dem profanen Holzturm ein religiöser Hochstand wurde. Der Mann mit dem kräftigen Bürstenhaar – im Zivilstand Fotograf, aus Berufung Missionar – hatte auch keine Probleme, die Botschaft zu deuten: als Aufforderung zur Gründung einer Missionsschule in Herrnhut, um von dort aus die ganz Welt zu bekehren. Selbst bei der Finanzplanung soll ein Wink von oben geholfen haben. Schlegel träumte, wie er mit Freunden in einer Aldi-Filiale einen Liter Milch für 59 Cent erwarb. In diesem schnöden Alltagsgeschäft erkannte er Gottes zweite Botschaft: Die für die Missionsschule benötigte Immobilie möge nicht per Kredit, in bar erworben werden. Weil ihm selbst das Kleingeld fehlte, machte er sich zur Erfüllung des Gottesauftrags auf die Suche nach Finanziers – erfolgreich.
Was wie eine nicht allzu originelle Persiflage auf ein Erweckungserlebnis klingt, sorgt im sächsischen Herrnhut, wenige Kilometer von der tschechischen Grenze, aber nicht nur für Heiterkeit. „Ich fürchte wirklich”, beteuert Pfarrer Andreas Tasche, 47, „um den guten Ruf von Herrnhut.” Bislang wird das Städtchen für seriöse Entwicklungsarbeit geschätzt. Die hier ansässige evangelische Freikirche, die auf den tschechischen Reformator Jan Hus zurückgeht, hat weltweit rund 830.000 Mitglieder, 6.500 davon in Deutschland. Hier zu Lande sind die Herrnhuter Brüder vor allem durch den von ihnen produzierten vielzackigen Adventsstern bekannt, in dessen warmem Schein schon fast jede Familie einmal Weihnachten feierte.
Nun könnte Herrnhut, so fürchten zumindest die Protestanten, bald ganz anders dastehen. Schließlich blieb ihnen nicht verborgen, wer der Konkurrenz auf Erden behilflich ist. Gesteuert wird Schlegels Verein aus Colorado Springs in den USA, aus jener Metropole evangelikaler Fundamentalisten, in der George W. Bush 1986 mit einem gewaltigen Kater erwachte und beschloss, ein frommer Mensch zu werden. Als „Leiter” bezeichnet Schlegel den Amerikaner Fred Markert, einen religiösen Haudegen und Chefplaner der „Strategic Frontiers”, der eine Art Missionsarmee zur Bekehrung von Nichtchristen in aller Welt aufbaut und dessen Armee-Jargon auch Schlegel übernommen hat. Seine Schule, in der inzwischen Missionare für „Kurz- und Langzeiteinsätze” trainiert werden, taufte er „Feuerschmiede”. Doch noch ehe er Heiden, Muslimen oder Buddhisten in Afrika und Asien das Heil nahe bringt, hat es sich der Missionsverein, der in einem Wasserschloss (Kaufpreis: 270 000 Euro) Stellung bezogen hat, erst einmal mit den einheimischen Christen verdorben. Die frommen Brüder werfen Schlegel vor, sich als Trittbrettfahrer zu betätigen. „Die Strategic Frontiers”, sagt Tasche, „nutzen bewusst – und ungefragt – das gute Image der Herrnhuter Unität.” Die erweckten Frontsoldaten gehen tatsächlich wie bei einer feindlichen Übernahme vor: In ihren Rundbriefen rufen die „Strategic Frontiers Herrnhut” dazu auf, „das Erbe” von Herrnhut zu „ergreifen”. …. – STEFAN BERG <Frontsoldaten des Herrn> – DER SPIEGEL 45/2004 vom 30.10.2004 – Internet
Jan Schlegel: „Wir haben uns fast ein bisschen in Herrnhut verliebt.”
Faktisch hat sich die Gruppe bisher jedoch wenig für Herrnhut interessiert. Nach unseren Beobachtungen besuchte niemand auch nur eine einzige unserer Versammlungen. Das Hauptaugenmerk galt Grundstücksangelegenheiten. Das wurde am 13. November 2002 deutlich, als die Gruppe mit dem Ältestenrat sowie zwei Direktionsmitgliedern zusammentraf. Es ging um die vom Landkreis zum Verkauf ausgeschriebene Immobilie „Herrnhuter Krankenhaus”. Nach einem Termin am 2./3. Januar 2003 wurden auch Kaufanträge für die Immobilien „Ehemaliges Theologisches Seminar” in Herrnhut sowie „Ehemalige Grundschule” in Strahwalde gestellt. Der Versuch der Gruppe, gezielt Grundstücke zu erwerben, steht für uns im Widerspruch zu der erklärten Absicht, zunächst vor Gott und den Menschen prüfen zu wollen, ob es in Herrnhut zum Aufbau eines charismatischen Missionszentrums kommen soll. – „mission-live” – http://www brueder-unitaet.de/download/chronologie_herrnhut.pdf
Sehr geehrter Herr Piasetzky, ich habe weitere Seiten herausgesucht die verdeutlichen, was Joachim Gauck meint bei: "Freiheit vom Staat", wo es bei den Waldensern mit der synodalen Selbstverwaltung der Dorfältesten doch so gemütlich ist.
Max Webers Unklarheit der Begriffe! – Ein waldensischer Vorsatz?
Vorwort. Max Weber ist bei der Erforschung der Wechselwirkung von Religion und Wirtschaft gerade für den Protestantismus zu den glänzendsten Resultaten gekommen, und es ist ihm zweifellos gelungen nachzuweisen, daß das Luthertum und der Calvinismus in viel höherem Grade als der Katholizismus an der Bildung des modernen Wirtschaftsgeistes beteiligt waren.
Durch das Erklärungsprinzip der innerweltlichen Askese vermochte er, diese religiösen Formen wissenschaftlich in ein und denselben Rahmen zu spannen und von dieser Umgrenzung aus für die Beteiligung am „Geist” des Kapitalismus heranzuziehen; der Versuch aber, dasselbe Prinzip auf Spätbildungen wie den deutschen Pietismus auszudehnen, gelang nicht; jedenfalls gelang er nicht für das Herrnhutertum, das schon im zweiten Viertel des achtzehnten Jahrhunderts in die Erscheinung tritt. Hier versagt das Erklärungsprinzip der innerweltlichen Askese; es muß durch ein anderes ersetzt werden, das Herbert Bemmann (1922!) das mechanistische Prinzip genannt und als eine Nivellierungstendenz für alle überkommenen Formen und Mittel der Daseinsbeherrschung charakterisiert hat. In diesem Sinne nimmt das Herrnhutertum eine Art Sonderstellung ein, da es sich auf eudämonistische (ethische!) Lebens- und Anschaungsformen stützt. Eben diese Ausnahmestellung, die bei genauer Einsichtnahme in die Quellen kenntlich wird, mußte Max Weber entgehen, weil er die Quellen nicht kannte und sich mit Nachrichten aus zweiter Hand zu begnügen gezwungen war. So richtig er die einzelnen Elemente als solche erkannte, verschätzte er sich doch in der Wertbestimmung ihres Verhältnisses zueinander und fand das eigentliche Zentrum nicht, trotzdem er davon spricht. Das Herrnhutertum kann man als die Ausnahme der Weberschen Regel nennen und darf schon aus diesem Grunde für seine Bildung erhöhtes Interesse beanspruchen, abgesehen davon, daß es neben der interessanten räumlichen und zeitlichen Lage den Vorteil bietet, wegen der Übersichtlichkeit und von Anfang an erstrebten Minderheitsbildung zu einem Schulbeispiel der Forschung prädestiniert zu sein. Zudem liegt ein Gebiet vor, das in sozialer und kultureller Hinsicht viel Eigenartiges hat und zum Teil Entwicklungen vorwegnimmt, die das neunzehnte Jahrhundert erst in gereifter Form gebracht hat. Die Wirtschaftsgeschichte ist so gut wie ganz vorbeigegangen, hat nicht einmal den oberflächlichen Blick in dieses beziehungsreiche Gefüge getan. …..
Die Beschäftigung der ledigen Brüder und Schwestern, die in den Chorhäusern saßen, machte immer besondere Schwierigkeiten; man konnte sie wohl als Aushilfen und Gesellen in die Familien der verheirateten Meister tun, aber da deren Zahl weit hinter der der Ledigen blieb, war das keine Lösung. Bei dem gewerblichen Charakter Herrnhuts drängte die Entwicklung auf die Gründung von Fabriken hin, wenn hier nicht ein Proletariat entstehen sollte, dessen Vorhandensein alle Ideale der Gemeine und ihrer Leitung über den Haufen werfen mußte; tatsächlich hat es an Ansätzen zur Proletarisierung dieser Schichten nie gefehlt.
Die Berufsfrage war so gelöst worden, daß die Gemeine die Besetzung von Meisterstellen und die Zulassung von Lehrlingen in die Hand nahm. Es gab zwar keinen Zunftbetrieb in Herrnhut, aber die Einflüsse der Zünfte wirkten doch aus den Städten herüber; zudem bracht der Zuzug von Handwerkern die Zunfttradition herein, so daß die behördliche Regelung des Handwerkes und der Berufe sich vielfach an Zunftformen anlehnten. Wenn jemand ansässig werden wollte, so wurde nicht mehr wie anfangs nach dem Drange seines Herzens, sondern auch nach seinem Berufe gefragt. Und wenn er eine Profession ausgeübt hatte, die sich für Herrnhut nicht lohnte, so legte man ihm nahe, zu gehen oder bereitwillig die Arbeit zu übernehmen, die man für ihn hatte. Wer Meister werden und Lehrjungen halten wollte, der musste etwas Tüchtiges können; häufig genug nahm die Gemeinleitung die Lehrjungen gegen ihn in Schutz, weil man von ihm verlangte, daß er nicht nur der Meister, sondern auch der väterliche Berater sein sollte; das waren erzieherische Maßregeln von großer Wirkung. Ein Meister, der in Schulden geriet, verlor seine Stelle; wer zur Beitreibung von außenstehenden Geldern einen Prozess anstrengte, wurde nachdrücklichst vermahnt oder sogar des Orts verwiesen, weil es in Herrnhut verboten war, Prozesse zu führen. Wenn ein Prozess nötig war, dann nahm sich die Gemeine der Sache an und trieb die Gelder bei, wie sie überhaupt Schulden bezahlte und für jedes Einzelmitglied haftete. Was die Meisterstellen vor dem Wohnen im Brüderhause besonders begehrt machte, war nicht nur die größere Selbständigkeit, sondern das Recht auf eine Frau; die Tradition wollte, daß die Meister verheiratet waren.
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Von Herbert Hammer <Abraham Dürninger – Ein Herrnhuter Wirtschaftsmensch des 18. Jahrhunderts> – 1925
Sondergerichtsbarkeit im <Verteilerstaat> der Neu-Waldenser!
Nach dem überregionalen Bergarbeiterstreik Mai 1889 und Bismarcks Entlassung als Reichskanzler 20. März 1890 wurde am 28. Juni 1890 vom Deutschen Reichstag das <Gesetz betreffend die Gewerbegerichte> verabschiedet. Mit ihm begann die Vereinheitlichung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es entfaltete eine ungeahnte Integrationswirkung für die Arbeiterschaft und ermöglichte die Durchsetzung des Arbeitsrechts. Nach dem Gewerbegerichtsgesetz wurden zunächst freiwillig, ab 1901 obligatorisch in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern besondere staatliche Gerichte eingerichtet, die für gewerbliche Streitigkeiten zwischen Arbeitern und ihren Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers zuständig waren. Das neue Gewerbegericht zeichnete sich durch die paritätisch besetzte Richterbank aus. Der vom Magistrat oder der Gemeindevertretung für mindestens ein Jahr gewählte Vorsitzende mußte nicht über die Befähigung zum Richteramt verfügen, durfte aber weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sein. Die Beisitzer waren je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Während es der SPD und der Freisinnigen Partei gegen den Widerstand der Konservativen gelang, die unmittelbare und geheime Wahl der Beisitzer durchzusetzen, blieb Frauen das aktive und passive Wahlrecht verwehrt.
Die Verfahrensgrundsätze des Gewerbegerichtsgesetzes haben den Arbeitsgerichtsprozess nachhaltig geprägt, sie bestimmen den erstinstanzlichen Verfahrensgang. Hauptziel des Prozesses war die Rechtsschutzgewährung in einem schnellen und gleichwohl gründlichen Verfahren. Der Ausschluss von Rechtsanwälten bei der Prozeßvertretung wirkte noch lange nach und wurde erst 1979 vollständig beseitigt. Entscheidungen der Gewerbegerichte konnten bei einem Streitwert von mehr als 100,00 Mark durch Berufung beim Landgericht angegriffen werden. Da die Berufungssumme in den weitaus meisten Fällen nicht erreicht wurde, kam der erstinstanzlichen Rechtsprechung ein noch größeres Gewicht als heute zu.
Die ursprüngliche Skepsis und Ablehnung gegenüber dem Gewerbegerichtsgesetz und den Gewerbegerichten machte recht bald einer breiten Zustimmung Platz. Zwar hatte die SPD das Gesetz in der Schlussabstimmung vom 28. Juni 1890 noch mit der Begründung abgelehnt, sie wolle „lieber kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz”. Auch waren die Gewerbegerichte und ihr 1893 gegründeter Verband in den ersten Jahren massiven Angriffen seitens der konservativen Presse ausgesetzt. Die Gewerbegerichte gewannen durch ihre zügige und effektive Arbeit rasch breite Anerkennung und wurden nicht zuletzt auf Grund der erstmals verwirklichten Parität auf der Richterbank zu Vertrauensgerichten (Kurt Biedenkopf!) auch für die Arbeitnehmerschaft. Selbst Lenin empfahl 1899 Errichtung einer den deutschen Gewerbegerichten entsprechenden Institution für Russland und begründete das damit, daß gegenüber der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Richter sachverständiger seien, die Arbeiter leichteren Zutritt hätten und außerdem durch ihre Mitarbeit lernen würden, sich mit den Gesetzen vertraut zu machen.
Das rasche Ansteigen der Zahl der Angestellten Ende des 19. Jahrhunderts und der Umstand, daß diese meist nicht mehr selbst Prinzipal wurden oder zum Prokuristen aufstiegen, verlangte nach einer Sondergerichtsbarkeit auch für das kaufmännische Hilfspersonal. Diese wurde durch das Gesetz über die Kaufmannsgerichte vom 6. Juli 1904 geschaffen, das die Vorschriften des Gewerbegerichtsgesetzes übernahm. Der Vorsitzende des Kaufmannsgerichts musste aber die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Die Kaufmannsgerichte wurden regelmäßig den Gewerbegerichten angegliedert und ihr Vorsitz von deren Vorsitzenden mit übernommen. Zuständig waren sie für Streitigkeiten aus dem Dienst- oder Lehrverhältnis zwischen Kaufleuten und ihren Handlungsgehilfen oder ihren Handlungslehrlingen und, soweit der Jahresverdienst 5.000 Mark nicht überstieg. -
www bundesarbeitsgericht.de/allgemeines
Ernst Kulka, Großvater oder Vater von Peter Kulka – Kölner und Dresdner Architekt.
Die Ausführungen Kulkas sind zutreffend; zu einzelnen Fragen läßt sich indes auch ein anderer Standpunkt vertreten. Kaufleuten und Handelsgehilfen, welche Recht nehmen, als Beisitzer bei der Rechtsprechung und der sonstigen Tätigkeit desselben mitwirken sollen, nicht minder wie den vorgesehenen Gerichtsvorsitzenden kann die Anschaffung des instruktiven Werkchens empfohlen werden. – Rezensent: Regierungsrat Dr. Oertel in Chemnitz.
<Das Kaufmannsgerichtsgesetz vom 6. Juli 1904. von Ernst Kulka, Amtsrichter in Dresden.>
Sächsisches Archiv für deutsches bürgerliches Recht. – Bd. 15, 1905, S. 572 – m.pier – Internet
Besitz ist nicht Eigentum!
Eigentum und Besitz sind nicht dasselbe. Besitz wird durch Verordnung definiert; Eigentum beruht auf Rechten. Besitz ist nutzbar, Eigentum belastbar. Das bürgerliche Eigentumsrecht wird durch Reichs- und Bundesgesetze ignoriert bzw. katholisch-calvinistisch manipuliert.
§ 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers. Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. – Das „Rechtspflegergesetz” vom 5. November 1969 (BGBl. I S. 2065), gezeichnet: Bundespräsident Gustav Heinemann (SPD), Bundeskanzler Willy Brandt (SPD), Bundesjustizminister Gerhard Jahn (SPD) und Präsident des Deutschen Mieterbundes (für die späteren Heuschrecken).
Dass Besitz (Artikel 137 + 127 Weimarer Reichsverfassung) nicht belastbar ist, beweist die zyklisch auftretende Kapitalvernichtung durch weltliche Banken (Artikel 127). Auf wie vielen zivilrechtlichen Grundbüchern liegt die angeblich <gemeinnützige Hand>? – Alles nur "frommer Betrug"!
Das Bankensystem besteht aus Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen, Deka-Bank, Versicherern, Finanzdienstleistern. Die kumulierte Bilanzsumme dieser „Unternehmen” beläuft sich nach Angaben der Deutschen Bundesbank auf rund 3,6 Billionen Euro (2007). Die "Eigenbetriebe" der Kommunen sind hierbei nicht erfasst.
Wie hoch ist die Beteiligung der Körperschaft Stadt Dresden am Besitz des Betriebs Ostsächsische Sparkasse? An den 10,2 Millionen Euro (Bilanzsumme 2007) ist der Konzern Dresden mit 14,41 % beteiligt, aufgrund einer Verordnung als Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985 (BGBl. I. S. 2355). Die wurde von Bundespräsident a. D. Horst Köhler erlassen, als er noch Staatssekretär im Bundesfinanzministerium war. Ist es Reue über diesen Schandfleck, dass er seit seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Jahre 2004 mit deutschen Steuergeldern den Kontinent Afrika missionierte? Begleitet von seiner Ehefrau Eva-Luise (UNICEF): "Es muss mehr gebetet werden!"
Wie 1848 oder 1989: Ziviler Ungehorsam als abgekartetes Spiel!
New York / Berlin / Erfurt. – 24. 08. 2009
„John Baptist Mission of Togo bittet Horst Köhler um Abschiebe-Stopp” – von Tina Green:
Die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Groß Britannien, vertreten durch Missionsleiter und französisch-deutschen Journalisten, Rundfunk-Journalisten, Nachrichten-Korrespondent, Andreas Klamm, hat bei Bundespräsident Horst Köhler einen Antrag auf Gnaden-Erlass und sofortige Aussetzung der Abschiebung gestellt.
Die internationale Johannes der Täufer Mission, mit Hauptsitz in Lome in Togo (Afrika) bittet in der öffentlichen Petition und dem Antrag auf Gnaden-Erlass, Bundespräsident Horst Köhler sich schützend vor die Asylsuchenden Menschen und Flüchtlinge zu stellen. Nach Informationen des The Voice Refugee Forums befindet sich der Menschenrechts-Sprecher Felix Otto zur Zeit nackt an Händen und Füßen gefesselt, mittels Video-Anlage ständig überwacht in einer Einzel-Isolations-Haftzelle und soll mittels Charter-Flug am Dienstag, 25. August 2009, 10.40 Uhr vom Flughafen Frankfurt am Main unter Ausschluss der Presse und Öffentlichkeit aus Deutschland abgeschoben werden.
Felix Otto und das The Voice Refugee-Forum setzen sich seit mehreren Monaten für die Abschaffung der sog. Residenz Pflicht in vorgegebenen Städten oder Landkreisen für Asylsuchende Menschen und Flüchtlinge in Deutschland ein. Der Menschenrechts-Sprecher wurde in Deutschland zu mehreren Monaten Gefängnisstrafe wegen Verletzung der Residenzpflicht verurteilt. Laut Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte dürfen sich alle Menschen in einem Land ihrer Wahl frei bewegen. Deutschland soll laut Grundgesetz (GG) ein <sozialer und demokratischer> Bundesstaat sein und dem <Frieden in der Welt> dienen. Für bekennende Christen in Deutschland stellt sich zudem die Aufgabe, Menschen in Not auch aus Kamerun zu helfen und NICHT in Deutschland zu foltern oder deren Menschenrechte zu verletzen.
Die Mission Jean Baptiste (Johannes der Täufer Mission) wurde von Reverend Yawovi Nyonato gegründet, hat Vertretungen in fünf Afrikanischen Staaten und ist offiziell bei den zuständigen Innenministerien registriert. Die John Baptist Mission of Togo, Lome, arbeitet international und überkonfessionell und interkonfessionell und NICHT-kommerziell. – Internet
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Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Wir kämpfen seit 22 Jahren mit der Stimme der Demokratie für einen modernen Sozialstaat, sichere, langfristige Arbeitsplätze, sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme, sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme und für korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der Europäischen Union.
