Dampf ablassen – 20. November 2020

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

Ist die Riester-Rente noch zu retten?

 

 

Mit einem Brandbrief hat sich der Gesamtverband der Versicherungen GDV wegen entstandener Problemfelder bei der Riester-Rente an das Bundeskanzleramt gewandt. Die Versicherungskonzerne drohen der Bundesregierung ab dem kommenden Kalenderjahr mit einer Einstellung der Riester-Rente. Vermutlich werden die verantwortlichen Parteien diese Drohung einfach aussitzen. Wer sollte bei einem drohenden Kollabieren der Riester-Rente jemals wieder eine organisierte private Altersvorsorge abschließen? Der Ruf nach einer Rückabwicklung der Riester-Verträge wird zwangsläufig immer lauter. Strategie war noch nie die Stärke der Versicherungswirtschaft. Mit Erpressung erreicht man wenig. Ein Produkt kann nach den klassischen Regeln der Betriebswirtschaftslehre auf dem freien Markt immer nur mit dem Bestehen eines guten Images und einer Nutzmehrung für den Konsumenten verkaufen. Für Werbung wurde viel Geld für die Riester-Rente ausgegeben, ohne dass jemals ein nachhaltiges Marken- und Produkt-Image aufgebaut wurde. Die Riester-Rente ist mit den versteckten Fallen und Konstruktionsfehlern in Verruf geraten. Die verantwortlichen Parteien werden sich vor der Bundestagswahl 2021 die Finger nicht verbrennen wollen. Vermutlich lassen die verantwortlichen Parteien die Versicherungskonzerne eher vor die Wand fahren. Unter dem Motto: „Der Zweck heiligt die Mittel“ nehmen womöglich die verantwortlichen Parteien ein drohendes Kollabieren der deutschen Versicherungswirtschaft in Kauf. Das größte Problemfeld scheint das Zwangsaufkaufprogramm von Staatsanleihen ohne Zinsen für die Versicherungskonzerne aufgrund des EU-Gesetzes Solvency II zu sein. Die Problemfelder lassen sich für eine gewisse Zeit nur noch verschleiern, wenn für sämtliche Schulden der EU-Vertragsgemeinschaft eine Schuldenunion mit einer Staatsgarantie der Bundesrepublik Deutschland bestehen würde. Ansonsten müssen die Versicherungskonzerne Teile der aufgekauften Staatsanleihen abschreiben. Die Schaffung einer Schuldenunion geht einher mit den Plänen zur Gründung der Vereinigten Staaten von Europa. Diesem Vorhaben steht zurzeit unter anderem der ungeklärte BREXIT im Weg. Der BREXIT lässt sich vermutlich nur noch über die Einflussnahme einer neuen US-Regierung im Sinne der EU regeln. Wie, ob und wann das alte Establishment der USA die hierfür notwendigen Druckmittel einsetzen wird und kann, ist völlig offen. Die Rettung der Riester-Rente und der Versicherungskonzerne hat bei den verantwortlichen Parteien keinerlei Priorität.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Prof. Dr. Dr. Hans-Adalbert Rürup!

Ein Zyniker gegenüber dem gutgläubigen Volk!

 

 

 

Unter der Überschrift „Der Chefökonom“ trug Prof. Dr. Dr. Hans-Adalbert Rürup in  dem Artikel vom 07. November 2020 im Handelsblatt „Die Riester-Rente braucht einen Neustart“ seine persönlichen kruden Ansichten vor. Jahrzehntelang ließ sich Rürup als so genannter Rentenpapst auf dem Silbertablett von den Versicherungskonzernen durch die Gegend tragen. Rürup ließ sich als Erfinder der „Riester-Rente“ in den Medien feiern und gab sich natürlich auch als der Erfinder der „Rürup–Rente“ aus. Beides ist jedoch erlogen und erstunken. Die „Riester-Rente“ wurde von der Bertelsmann-Stiftung ins Leben gerufen. Die „Rürup-Rente“ ist ein extrem schlechtes Plagiat des DRSB-Reformvorschlages zur „Riester-Rente“, dass allen Parteien des Deutschen Bundestages im Kalenderjahr 2002 unter dem Titel „9-Punkte-Programm“ zur Verfügung gestellt wurde. Hierüber hatte der DRSB ständig umfangreich berichtet. Die Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente geht aber auf das Konto von Rürup. Das Gutachten, das zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung ab dem Kalenderjahr 2005 führte und zuvor als Entscheidungshilfe dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde, stammt von Rürup. Der damalige wechselseitige Schriftverkehr zwischen Rürup und dem DRSB wurde auf der Internet-Seite des DRSB veröffentlicht. Mit der Einrichtung der so genannten Rürup-Kommission von SPD und Grünen wurde zum 01. Januar 2005 das Alterseinkünftegesetz mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002 umgesetzt. Die vom DRSB im „9-Punkte-Programm“ beschriebene Berufsfalle der „Riester-Rente“ schnappte mit der Einführung der „Rürup-Rente“ ab dem Kalenderjahr 2005 endgültig zu. Seit 2005 stehen sich zwei Rentenmodelle gegenüber, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Nach den Darstellungen von Rürup im Artikel vom 07. November 2020 sind nunmehr die Versicherungskonzerne selbst schuld an dem angerichteten Desaster. Nach der Meinung von Rürup führt die Freiwilligkeit der privaten Altersvorsorge dazu, dass sich die Versicherungskonzerne schlechte Risiken eingekauft haben. Nach den Worten von Rürup wäre es bei einer gesetzlich verpflichtenden privaten Altersvorsorge nicht möglich gewesen, dass das so genannte Langlebigkeitsrisiko ausschließlich von den Versicherungskonzernen zu tragen ist. Rürup stellt die These auf, dass ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die für sich selbst eine Langlebigkeit vorausahnen, freiwillig eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben. Das ist eine Unverschämtheit und Überheblichkeit gegenüber den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern, die durch nichts mehr zu toppen ist. Nach 18 Jahren fordert die Assekuranz die Öffnung der Riester-Rente für Selbständige. Dieser Punkt war in dem „9-Punkte-Programm“ des DRSB aus dem Kalenderjahr 2002 ausdrücklich eingeschlossen. Die Assekuranz weiß heute auch, dass sie sich mit der Huldigung von Rürup einen Bärendienst erwiesen haben. Rürup nennt sich selbst „Chefökonom“. Rürup ist mitverantwortlich an dem Riester-Desaster. Prof. Dr. Dr. Hans-Adalbert Rürup ist ein Zyniker gegenüber dem gutgläubigen Volk.

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Scholz führt nichts Gutes im Schilde

 

 

Die Milchmädchen-Rechnung aus dem Bundesfinanzministerium kann man sich schenken. Scholz redet von Corona-Umsatzhilfen in Höhe von 10 Milliarden Euro. So einen blauäugigen Finanzminister hatten wir noch nie. Oder ist Scholz ein abgezockter Netzwerker, der mit nichts etwas zu tun hat? Die Corona-Umsatzhilfen können sehr schnell das 50zig-fache von 10 Milliarden Euro erreichen. Wer keine Rechnung im November 2020 stellt, bekommt reichlich Subventionen. 1,00 Euro weniger abgerechneter Umsatz im November 2020 bringt nach den Vorstellungen von Scholz 0,75 Euro Subventionen. DAS weiß man doch im Bundesfinanzministerium auch. Die Antragsteller brauchen einfach nur ein paar Tage bis zur Abrechnung der Leistungen im Dezember 2020 warten. Bei den Antragstellern wird es ordentlich in der Kasse klingeln. Wer hat sich diesen Schwachsinn mit welcher Absicht ausgedacht?

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