Dampf ablassen – 14. März 2020

DAMPF ABLASSEN

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NACHBETRACHRUNG:

Themenwagen beim Karneval

 

 

 

Seit der Wahl am 08. November 2016 ist Donald Trump Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. In blinder Hörigkeit zum alten Establishment wird Trump bei jedem Karneval auf die „Hörner“ genommen. Obwohl der Karneval das Fest der Närrinnen und Narren sein soll, werden die Themen der Karnevalsumzüge von den Politikern der Städte bestimmt. Trump ist beim deutschen Karneval praktisch immer der Staatsfeind Nr. 1, obwohl die USA innerhalb der Nato die Schutzmacht für Deutschland darstellt. Warum sollen sich alle Närrinnen und Narren sich über die „Witze“ der deutschen Politiker herzhaft amüsieren?

 

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Vermögensteuer

 

 

Seit der Abschaffung der Erhebung der Vermögensteuer im Kalenderjahr 1996 keimt das Thema Wiedereinführung immer vor den Wahlen wieder auf. Zuletzt hatte diese Ländersteuer ein Steueraufkommen von 9 Milliarden Euro jährlich. 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass wegen unterschiedlicher steuerlicher Belastungen – insbesondere von Grundbesitz – die Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz vereinbar ist. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht im Kalenderjahr 2003 ebenfalls bei der Besteuerung der Rente und aktuell bei der Erhebung der Grundsteuer. Je nach Interessenlage gibt es immer Gründe für und gegen eine Erhebung der Vermögensteuer. In Deutschland wurde bis 1996 die Vermögensteuer bei einem persönlichen Freibetrag in Höhe von 120.000,00 DM [ circa 60.000,00 Euro ] mit 1% auf das Reinvermögen erhoben. Mit der Hilfe der Vermögensteuer konnte die Finanzverwaltung gezielt für bestimmte Steuerbürger eine Kapitalverkehrsprüfung durchführen. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Kalenderjahr 2009 tappt die Finanzverwaltung an dieser Stelle quasi völlig blind im Dunkeln herum. Womöglich war das der entscheidende Grund für die Abschaffung der Vermögensteuer und der Einführung der Abgeltungsteuer. Angeblich sollen Forscher ermittelt haben, dass sich die Erhebungskosten für die Vermögensteuer in etwa mit den Erhebungskosten der Einkommensteuer gleichen. Das ist völliger Blödsinn. Mit dem gleichen Personalstand konnte die Finanzverwaltung bis 1996 alle 3 Jahre die Erhebung der Vermögensteuer zeitgleich mit der Bearbeitung der jährlichen Einkommensteuer festsetzen und bearbeiten. Die Grenzkosten, also die zusätzlichen Personalkosten bei der Finanzverwaltung, waren nahezu NULL. Sämtliche Steuerbürger, welche vermögenssteuerpflichtig sein könnten, werden von Steuerberatern betreut. Die Steuerberater würden einen Teufel tun, dem Finanzamt eine falsche Vermögensteuererklärung einzureichen. Die Finanzbeamten brauchen somit die erklärten Daten für den Steuerbescheid nur noch erfassen. Würde man den persönlichen Freibetrag von 60.000,00 Euro auf 1.000.000,00 Euro erhöhen, könnte man die „Spreu vom Weizen“ bei der Abgabepflicht trennen und die Anzahl der Bearbeitungsfälle auf einem relativ niedrigen Niveau halten.

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Verrat am eigenen Volk!

Oder

Deutschland wird von Innen leergeräumt!

 

 

Vor dem Hintergrund eines Datenschutzes dürfen seit Februar diesen Jahres Anfragen zu Eigentumsverhältnissen über Grundstücke an das Grundbuchamt beim Amtsgericht nur noch mit Zustimmung der Eigentümer erfolgen. Rechtsanwälte und Notare laufen ohne schriftliche Zustimmung der Eigentümer Gefahr, ihre Zulassung bei Zuwiderhandlung zu verlieren. Sämtliche Anfragen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken werden seit Anfang Februar beim Amtsgericht elektronisch registriert.  Aufgrund dieser Gesetzesänderung können zum Beispiel Versicherungskonzerne völlig unbehelligt ihre Altbestände an Immobilien zum Heben von stillen Reserven aus dem Altersvorsorgevermögen ihrer Kunden veräußern, um die gigantischen Gewinne als Dividenden an ihre Aktionäre auszuschütten. Bereits seit einigen Jahren können nach einer Reform des Investmentgesetzes Hedgefonds anonym Immobilien erwerben, ohne sich als Grundstückseigentümer im Grundbuch und in den eigenen Bilanzen erkennbar zu machen. Die ursprünglichen Grundlagen wurden zu Beginn der rot-grünen Regierung mit dem Heuschrecken-Einladungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 und dem Fortfall sämtlicher Förderwege für den privaten Wohnungsbau gelegt. Das Gesetz zur Mietpreisbremse aus dem Kalenderjahr 2015 ist reines Blendwerk für das Volk. So viel zu dem Wohnungsnotstand und den Mietpreisexplosionen. Der vermeintlich notwendige Datenschutz greift für die Säule unserer Volkswirtschaft jedoch nicht. Seit dem Kalenderjahr 2005 müssen der gesamte Mittelstand in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft [ überwiegend für die Rechtsform GmbH ] ihren Jahresabschluss im

„Bundesanzeiger“

zwangsweise veröffentlichen. Einen Monat vor der Verabschiedung des Gesetzes wurde der staatliche Bundesanzeiger privatisiert.

Seitdem können sich insbesondere

ausländische Hedgefonds aus unserem Mittelstand die Rosinen herauspicken.

Bei dem Verrat an dem eigenen Volk geht es nicht nur um die AGENDA 2010, sondern mittlerweile sogar um den Erhalt unserer Sozialen Marktwirtschaft. Anfänglich war vorrangig nur die SPD von dem Zerfall der Wählerzustimmung betroffen. Seitdem im Kalenderjahr 2016 Horst Seehofer die Rückabwicklung der Riester-Rente forderte und Angela Merkel diese Forderung wieder einkassierte, wird die AGENDA 2010 erkennbar auch zum Rohrkrepierer für die Union. Das gemeinschaftliche Agieren in der GroKo wird von den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend als Verrat am eigenen Volk wahrgenommen. Die verantwortlichen Politiker glauben womöglich, dass bei einem Einlenken der Volksverrat noch klarer sichtbar würde und täuschen Wohlverhalten zum Volk vor.

Deutschland wird quasi von Innen leergeräumt.

Das eigentlich Schlimme ist: Im Deutschen Bundestag ergreift keine einzige gewählte Volksvertreterin oder gewählter Volksvertreter das Wort.

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Zunehmender Staats-Dirigismus seit der Ära Merkel

 

 

 

Fast 6 Monate nach der Bundestagswahl vom 24. September 2017 schlossen sich am 14. März 2018 die ehemaligen Volksparteien CDU und SPD zu einer weiteren großen Koalition zusammen. Der Koalitionsvertrag trägt den Titel

„Ein neuer Aufbruch für Europa –

Eine neue Dynamik für Deutschland –

Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“.

Aktuell wird immer wieder betont, dass bereits X% des Koalitionsvertrages abgearbeitet sind und der Rest vorbereitet wird. Auffällig ist, dass die Intervalle der Verhandlungen immer länger dauern. Der Tenor der Vereinbarung und die Realität stehen sich im krassen Widerspruch gegenüber. NICHTS ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zukunftsfest und sinnvoll geregelt. Zu Beginn einer Legislaturperiode kann kein Politiker vorausahnen, welche Anforderungen an die Zukunft zum Ende einer Legislaturperiode vorliegen. Derartige langwierige Koalitionsverhandlungen gab es während des Funktionierens der Sozialen Marktwirtschaft nicht. Der Koalitionsvertrag der GroKo ist Sinnbild für einen zunehmenden Staats-Dirigismus seit der Ära Merkel.

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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