Dampf ablassen – 02. Februar 2024

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

Die Absahner bei öffentlich-rechtlichen Sendern

 

Die Zeitung

WELT AM SONNTAG

hat durch gezielte  Recherchen herausgefunden was Moderatorinnen und Moderatoren bei den öffentlich-rechtlichen Sende-Anstalten pro Jahr absahnen dürfen. Dass der Moderator

> Markus Lanz <

der bestbezahlte Talkmaster der Öffentlich-rechtlichen Sende-Anstalten von ARD und ZDF ist, das war längst schon bekannt. Denn der bestbezahlte Talkmaster der Öffentlich-rechtlichen Sende-Anstalten von ARD und ZDF verarscht, aus der Sicht von immer mehr verärgerten Zuschauerinnen und Zuschauern regelmäßig, die Menschen in unserer Heimat. Deshalb rückte der bestbezahlte Talkmaster der Öffentlich-rechtlichen Sende-Anstalten von ARD und ZDF schon vor Monaten in den

BRENNPUNKT des INTERESSES!

Doch was die anderen Moderatoren von Nachrichtensendungen oder Talkmaster von diversen Sendeformaten verdienen, wurde von ARD und ZDF jahrelang wie ein wertvoller Schatz gehütet.

Diese Zeit der Geheimniskrämerei ist nun zu Ende!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Wie viel die Moderatoren LANZ, LICHTER und WELKE verdienen!

 

Die Welt am Sonntag hat dazu interne ZDF-Unterlagen veröffentlicht.

Ein Überblick aus der Veröffentlichung!

Auf der Liste der geheimen Top-Honorare vom  ZDF stehen z.B.

Markus Lanz mit 1,9 Millionen Euro!

Horst Lichter mit 1,7 Millionen Euro!

Oliver Welke mit 1,2 Millionen Euro!

Jan Böhmermann mit 682.000,00 Euro!

Johannes B. Kerner mit 630.000,00 Euro!

Maybrit Illner mit 480.000,00 Euro!

Andrea Kiewel mit 400.000,00 Euro!

Marietta Slomka mit 393.750,00 Euro!

Rudi Cerne mit 382.000,00 Euro!

Christian Sievers mit 350.000,00 Euro!

Mai Thi Leiendecker mit 349.000,00 Euro!

Giovanni Zarella mit 300.000,00 Euro!

Das ist der Über-Hammer der Unverschämtheit und zeigt wahrscheinlich, wie „locker“ man bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von ARD und ZDF mit den kassierten

ZWANGS-GEBÜHREN

umgeht. Denn nicht erst seit der Veröffentlichung in der

Welt am Sonntag

halten immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die einkassierten

ZWANGS-GEBÜHREN

für herausgeschmissenes Geld, weil nicht nur Moderatorinnen, Moderatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen und sogenannte FREISCHAFFENDE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weit überzogen und „fürstlich“ entlohnt werden.

Es scheint an der Zeit zu sein, dass noch

verantwortungsbewusste deutsche Politikerinnen und Politiker

das System mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten

von ARD und ZDF unverzüglich beenden!

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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