DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Ausgrenzung
der
Selbständigen
bei der
privaten Altersvorsorge?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans-Josef Leiting
Leiter der Rentenkommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 18. Mai 2006
Was hat das
Altersvermögensgesetz
und das
Alterseinkünftegesetz
für
Selbständige gebracht?
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes Anfang 2005 wurde das Steuerprivileg für Lebensversicherungen abgeschafft.
Als Synonym für das Alterseinkünftegesetz steht die sogenannte
Rürup-Rente.
Als Zielgruppe für die Rürup-Rente wird in der Versicherungswirtschaft der Selbständige angesehen.
Durch die Faktoren
>>> nicht vererblich <<<
>>> nicht kapitalisierbar <<<
>>> nicht verpfändbar <<<
sollte vermutlich und / oder womöglich eine Gleichstellung mit der gesetzlichen Rentenversicherung für nichtselbständige Bürger geschaffen werden.
Es gibt jedoch eine Vielzahl von Unterschieden zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Rentenversicherung, um hier nur einige zu nennen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Zwangsrente
die private Rentenversicherung
> immer noch <
eine freiwillige Rentenversicherung.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung besteht eine Vertragsbeziehung zwischen Bürger, Arbeitgeber und Staat.
Bei der privaten Rentenversicherung dagegen nur zwischen Bürger und einer Versicherungsgesellschaft.
Auf Basis des DRSB e.V. 9-Punkte-Programmes
Reformvorschlag zum Altersvermögensgesetz
wurde mit unfreiwilliger Hilfe des DRSB die so genannte Rürup-Rente geschaffen.
Lesen Sie hierzu auch die DRSB-Artikel:
Formen der Altersvorsorge
Private Altersvorsorge
Reformvorschlag für das Altersvermögensgesetz
Schriftverkehr mit deutschen demokratischen Parteien
Die guten Absichten des DRSB e.V. wurden durch das Alterseinkünftegesetz konterkariert und pervertiert.
Verfassungsrechtliche Bedenken wurden vom DRSB e.V. unter dem Artikel
Alterseinkünftegesetz verfassungswidrig?
ausführlich dargelegt.
Auch den ersten Rütteltest hat das Alterseinkünftegesetz zwischenzeitlich beim Bundesfinanzhof nicht bestanden.
Lesen Sie hierzu:
Schriftverkehr mit der Rheinischen Post
Gemäß den einschlägigen Berichten in der Tagespresse sind im vergangenen Jahr nur
148.000 Leibrenten
>>> sogenannte: Rürup-Renten <<<
verkauft worden.
Die Rürup-Rente erweist sich somit als ein Ladenhüter!
Wen wundert es?
Wer lässt sich schon gerne ohne Not freiwillig zwangsenteignen?
Nur der Steuer wegen?
Später muss die Rente sowieso voll versteuert werden!
In Deutschland gibt es über
3,8 Millionen Selbständige.
Somit haben im Kalenderjahr 2005 circa
3,9%
der Selbständigen
aktiv eine private Altersvorsorge abgeschlossen.
An dieser Stelle nochmals unseren ganz besonderen
>>> Glückwunsch <<<
an die
Rot / Grüne
Ex-Regierung
für die „ge (miß) lungene”
Jahrhundertreform.
Eine andere Form der steuerbegünstigten Altersvorsorge existiert für Selbständige zurzeit noch nicht.
Faktisch existiert für
Selbständige
keine steuerlich sinnvolle Altersvorsorge.
Da sind Worte wie
Förderung des Mittelstandes
vermutlich nur wieder reine Lippenbekenntnisse der neuen Bundesregierung?
Das
Altersvermögensgesetz
>>> Riester-Rente <<<
zählt seit Verabschiedung des Gesetzes im Kalenderjahr 2001 bis heute unverändert folgende Berufsgruppen zum begünstigten Personenkreis:
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
Beamte
Beamtenähnliche Berufe
Selbständige Landwirte
Unter Hinzufügung des Aspekte
Fortfall der Eigenheimzulage
und
der neuerlich geplanten
Gedanken zur Aufnahme
von Überlegungen zur Förderung
des Wohnungseigentums in die bestehende Riesterrente
muß man den selbsternannten Multi-Experten in Berlin die Frage stellen:
Habt Ihr verstanden?
Eine
>>> Rürup >< Herunterdrechselmaschinerie <<<
gibt es schon heute.
Vielleicht folgt demnächst die Millenniumsreform:
Riester >< Wohnungseigentumserwerbsrente?
Der
DRSB e.V.
wird auch dann darüber berichten.
DRSB
Wir kämpfen seit
1988
für sinnvolle, lernfähige
und
sichere Rentensysteme
sowie für
dauerhafte und sichere Arbeitsplätze
in Deutschland
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