Das Wort am Sonntag 2010 02 14

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Heinrich Sternemann Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 14. Februar 2010

 

Das Wort am Sonntag

Bargeld

Die Rückkehr eines vergessenen Zahlungsmittels”?

 

Bis zum Anfang der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wurden Arbeitslöhne und Gehaltszahlungen von den meisten Unternehmen und von Handwerksbetrieben in bar ausgezahlt.

In den Lohn- und Gehaltsabteilungen erstellten Monat für Monat fleißige Mitarbeiter die

Lohntüte mit Gehaltsstreifen

für ihre Kollegen.

Bargeld

lachte und in den Familien war man es gewohnt, das monatlich zur Verfügung stehende Geld einzuteilen.

Wer einen Anschaffungskredit oder eine Hypothek für sein Haus hatte, musste die monatlichen Raten bei seiner Bank einzahlen.

Im Regelfall war immer der letzte Freitag im Monat der so genannte

Zahltag

für die Löhne und Gehälter. Das auszuzahlende Bargeld musste versichert und gesichert werden, so dass in der Woche vor der Auszahlung immer ein erhöhtes Risiko bestand, überfallen zu werden.

Der bargeldlose Giroverkehr sorgte hier für dauerhafte Abhilfe, obwohl viele Mitarbeiter in den so genannten Lohnbüros ihre sicher geglaubten Arbeitsplätze verloren.

Der Auszahlungsfortschritt

war also auch mit Schmerzenverbunden.

Gleichwohl wurden die bargeldlosen Lohn- und Gehaltsüberweisungen von den meisten Menschen als bequem und angenehm empfunden.

Stetig steigende Kosten für die Kontoführung, ansteigende Gebühren für Bargeldabhebungen und das Versagen der EC – Karten in den zurückliegenden Wochen haben bei vielen Menschen den Wunsch wachgerüttelt, wieder selbständig über das erarbeitete Geld zu verfügen.

Selbst die einschränkenden Barmittel- und Bargeldkontrollen im Verkehr mit Drittländern und innerhalb der Europäischen Union schrecken die Menschen in unserer Heimat nicht mehr davon ab, wieder die Hoheit über ihre eigenes Geld zu erhalten.

Vielen ist nicht bewusst, dass der grenzüberschreitende Verkehr mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union und der Bargeldverkehr über die deutsche Grenze innerhalb der EU durch den Zoll überwacht werden.

Damit sollen Geldwäsche – Systeme bekämpft und die durchlässige Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden.

Unter dem Begriff der so genannten

Geldwäsche

ist im Allgemeinen das Einschleusen von Erlösen aus Straftaten, beispielsweise aus Drogenhandel oder Zigarettenschmuggel, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu verstehen.

Denn nach den vorliegenden Erkenntnissen werden Gewinne aus Straftaten auch im Reiseverkehr von einem Staat in einen anderen verbracht, um sie mit legalen Geldern zu vermengen, dadurch ihre Herkunft zu verschleiern und sie endgültig dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.

Insbesondere Einrichtungen zum Geldeinsammeln, wie zum Beispiel auch bestimmte Arten von Fondsgesellschaften eignen sich hervorragend zur Wäsche von größeren Geldmengen.

Welcher Bürger sollte aber seinen Arbeitslohn waschen?

Wer will sein Monatsgehalt in Steueroasen verbringen?

Auch die Finanzierung terroristischer Vereinigungen dürfte nicht das Ziel der meisten Menschen in unserem Land sein.

Denn wie man im großen Stil Steuern hinterziehen kann, zeigte nicht nur der Fall des Ex – McKinsey Beraters und Ex – Postchef

Klaus Zumwinkel

auf.

Schon kurz nach dem Urteilsspruch der Richter macht bis heute das Wort von der

Zweiklassenjustiz

die Runde.

Die allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen der Menschen in unserer Heimat wurden durch das dubiose Zumwinkel – Urteil wieder einmal mit Füßen getreten.

Ein solches Urteil ist ungeeignet, dem Eindruck zu begegnen, dass so genannte

Besserverdienende

bei Gericht auch wie alle Menschen gleich behandelt werden.

Das Zumwinkel – Verfahren gibt erneut den Protagonisten fette Nahrung, die von einer

Zweiklassenjustiz

in unserer Heimat sprechen. Es zeigt aber auch deutlich auf, dass sehr reiche Menschen, wenn Sie die Außengrenzen der Europäischen Union überschreiten, so genannte Barmittel ab einem Gesamtwert von 10.000,00 Euro schriftlich anmelden müssen.

Für die Transaktionen im Fall von

Klaus Zumwinkel

waren und sind die Anmeldepflicht und die Kontrollen im Bereich der Überwachung des Barmittelverkehrs völlig wirkungslos.

Das bedeutet, dass die Überprüfungen der Beförderungsmittel und des Gepäcks an den Grenzen der EU für potenzielle

Steuerhinterzieher

keinerlei Abschreckung oder gar Hindernis darstellen.

Um aber jedem Verdacht der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gezielt begegnen zu können, ist es ratsam, Unterlagen über den Eigentümer, die Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel oder des Bargeldes auf der Reise mitzuführen.

Wer also zum Beispiel nach Frankreich, Luxemburg oder Spanien reisen möchte und sein gesamtes Monatsgehalt mitnehmen möchte, braucht lediglich das Original seiner Gehaltsabrechnung mit sich zu führen.

Was muss jeder Bürger noch beachten?

Bei Ihrer Reise aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in die Bundesrepublik Deutschland ist mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach

§ 12 a Abs. 2

Zollverwaltungsgesetz

[ ZollVG ]

mündlich anzuzeigen, wenn man dazu aufgefordert werden sollte. Maßgebend für die Berechnung des so genannten

Schwellenwertes

ist die Gesamtsumme aller mitgeführten Zahlungsmittel und nicht der Wert der einzelnen mitgeführten Zahlungsmittelart. Unerheblich ist auch das oftmals gewählte Mittel der Aufteilung der Beträge auf verschiedene Gepäckstücke.

Reisende müssen daher im Handgepäck und im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel anmelden, wenn der Gesamtwert

10.000,00 Euro

oder mehr beträgt.

Selbst für eine Urlaubsreise von zwei Wochen wird kaum jemand in dieser Höhe Bargeld mit sich führen.

Der vorgenannte

§ 12 a Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes

[ ZollVG ]

stellt also auch kein Hindernis für das Aufleben von Barauszahlungen von Löhnen und Gehältern dar.

In den Lohn- und Gehaltsbüros würden neue Arbeitsplätze geschaffen und für den sicheren Transport des Bargeldes müssten Sicherheitsfirmen ebenfalls neue Arbeitsplätze einrichten.

Lediglich die Bankinstitute müssten auf außerordentliche Zinsgewinne und überhöhte Gebühren verzichten, wenn die Menschen in unserer Heimat statt

Giro- wieder Bargeldverkehr

bevorzugen würden.

Seit Monaten erhält der DRSB e.V. vermehrt Hinweise darauf, dass in der deutschen Bevölkerung der Wunsch reift, wieder der

Herr des eigenen Geldes

zu werden.

Ihre Leserzuschriften und Leserinformationen können für alle DRSB – Leser eine wesentliche Ergänzung und Orientierung zu der DRSB – Berichterstattung sein.

Bitte schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema:

Bargeld

Die Rückkehr eines vergessenen Zahlungsmittels”?

als Brief, Telefax oder E – Mail.

Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu.

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

 

 

 

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