Dampf ablassen – 02. Oktober 2026

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Stopper für Mehrjährigen EU-Finanzrahmen!

 

 

Der Bundeskanzler Friedrich Merz und bisher 5 seiner EU-Amtskollegen im EU-Kunstgebilde drohen sie mit Blockade des -

Mehrjährigen EU-Finanzrahmen -

wie der Finanz-Etat im EU-Jargon genannt wird! Man fordert für den

Mehrjährigen Finanzrahmen [ MFR ]

knallhart Einsparungen von einigen Hunderten Milliarden! Der Bundeskanzler Friedrich Merz und 5 seiner EU-Amtskollegen im EU-Kunstgebilde drohen mit Blockade des

Mehrjährigen Finanzrahmen [ MFR ]!

Im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft gibt

es mächtig Ärger über den MFR!

Die Allianz der sogenannten EU-Geber-Länder übt öffentlich – klar und deutlich – in europäischen Medien massive Kritik am geplanten nächsten EU-Sieben-Jahre-Haushalt von der „noch“ amtierenden Kommissionspräsidentin

Ursula von der Leyen!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Wieder kräftig Stunk im EU-Kunstgebilde!

 

 

In einem auf den 28. September datierten Brief an ⁠die irische EU-Ratspräsidentschaft heißt es unmissverständlich:

Nahezu jeder EU-Mitgliedstaat unternimmt schmerzhafte Anstrengungen,

um ‌seine öffentlichen Finanzen zu konsolidieren!

​Ohne solide öffentliche Finanzen ‌wird es keine

europäische Souveränität geben!

Der Vorschlag der Kommission wird um

mehrere hundert Milliarden Euro reduziert werden müssen!

Alle Rubriken werden zu diesen

Einsparungen

beitragen müssen!

Auslöser war, dass die Kommissionspräsidentin

>>> Ursula von der Leyen <<<

einen Finanzrahmen von 2 Billionen Euro

>>> das sind 2.000 Milliarden Euro <<<

dem EU-Parlament vorschlug und auf die Umsetzung hofft! Doch nicht nur die Bundesregierung sieht – nach diversen europäischen Medienberichten -  Einsparpotenziale in Brüssel und Straßburg von weit über

400 Milliarden Euro!

Deutschland ist der größte Nettozahler im EU-Kunstgebilde!

Doch auch 5 andere EU-Mitgliedstaaten vertreten die gleiche Meinung, wie die Bundesregierung! Denn man hält die Finanz-Planungen der Kommissionspräsidentin

>>> Ursula von der Leyen <<<

für einen Finanzrahmen von 2 Billionen Euro völlig überzogen! Es gibt in Brüssel und Straßburg sogar bereits Stimmen, die ganz offen von einer absoluten

>>> DURCHGEKNALLTHEIT <<<

und von einer politischen Gefährlichkeit sprechen, die eventuell zur Auflösung der EU-Vertragsgemeinschaft führen können!

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden sie umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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