Sonderinfobrief – 12. März 2026 / EU-KOLLEGIUM

EU-KOLLEGIUM

 

Das EU-Kollegium besteht aus EU-Kommissarinnen und EU-Kommissaren aus den 27 EU-Mitgliedstaaten. Diese 27 EU-Mitgliedstaaten des Kollegiums sind während einer fünfjährigen Amtszeit mit der politischen Führung der EU-Kommission beauftragt. Die EU-Kommissionspräsidentin überträgt jedem EU-Kommissionsmitglied die Verantwortung für bestimmte Politikbereiche!

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Die amtierende EU-Kommissionspräsidentin ist die CDU-Politikerin ->

Ursula von der Leyen!

Exekutiv-Vizepräsidentinnen und -Vizepräsidenten und Hohe Vertreterin ist ->

Teresa Ribera!

Henna Virkkunen ->

ist für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie zuständig!

Stéphane Séjourné ->

ist für Wohlstand und Industriestrategie zuständig!

Kaja Kallas ->

ist hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und auch Vizepräsidentin!

Roxana Mînzatu ->

ist für Soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge zuständig!

Raffaele Fitto ->

ist für Kohäsion und Reformen zuständig!

Maroš Šefčovič ->

ist für Handel und wirtschaftliche Sicherheit Interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz zuständig!

Valdis Dombrovskis ->

ist für Wirtschaft und Produktivität; Umsetzung und Vereinfachung zuständig!

Dubravka Šuica ->

ist für den Mittelmeerraum zuständig!

Olivér Várhelyi ->

ist für Gesundheit und Tierwohl zuständig!

Wopke Hoekstra ->

ist für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum zuständig!

Andrius Kubilius ->

ist für Verteidigung und Weltraum zuständig!

Marta Kos ->

ist für Erweiterung zuständig!

Jozef Síkela ->

ist für Internationale Partnerschaften zuständig!

Costas Kadis ->

ist für Fischerei und Meere zuständig!

Maria Luís Albuquerque ->

ist für Finanzdienstleistungen, Spar- und Investitionsunion zuständig!

Hadja Lahbib ->

ist für Gleichberechtigung; Krisenvorsorge und Management zuständig!

Magnus Brunner ->

ist für Inneres und Migration zuständig!

Jessika Roswall ->

ist für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft zuständig!

Piotr Serafin ->

ist für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung zuständig!

Dan Jørgensen ->

ist für Energie und Wohnungswesen zuständig!

Ekaterina Sachariewa ->

ist für Start-Ups, Forschung und Innovation zuständig!

Michael McGrath ->

ist für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz zuständig!

Apostolos Tzitzikostas ->

ist für Nachhaltiger Verkehr und Tourismus zuständig!

Christophe Hansen ->

ist für Landwirtschaft und Ernährung zuständig!

Glenn Micallef ->

ist für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport zuständig!

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Die EU-Kommissionsmitglieder kommen normalerweise jeden Mittwoch in Brüssel zusammen -> um Vorschläge für Rechtsvorschriften zu erörtern und zu verabschieden und um über aktuelle Entwicklungen zu sprechen! Wenn das EU-Parlament in Straßburg tagt -> finden die Sitzungen jedoch am Dienstag statt. Die amtierende EU-Kommissionspräsidentin kann zusätzlich außerordentliche Sitzungen einberufen.

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Die monatlichen Bezüge der EU-Kommissare variieren je nach Position! Der Basislohn eines EU-Kommissars beträgt ->

19.909,89 Euro ->

ohne Zulagen. Die EU-Präsidentin erhält

24.422,80 Euro!

Die Vizepräsidenten erhält ->

22.122,10 Euro

und Hohe Vertreter

23.006,98 Euro!

Die Gehälter können sich im Laufe der Jahre erhöhen! Zusätzlich erhalten die EU-Kommissare steuerfreie Zulagen -> die ihre Gesamtverdienste erhöhen können.

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Trotz der anhaltenden Kritik an der finanziellen Selbstbedienung innerhalb der Brüsseler Institutionen steigen die Gehälter der rund 66.000 EU-Bediensteten regelmäßig! Ab April 2025 erhalten die EU-Mitarbeiter zum siebten Mal seit Anfang 2022 mehr Geld! Diesmal als Nachzahlung für das vergangene Jahr.

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Wie die Bild-Zeitung berichtet -> hatte die EU-Kommission für 2024 ursprünglich eine Anhebung um 8,5 % vorgesehen -> aber nur 7,3% ausbezahlt. Die restlichen 1,2% werden April 2025 nachgereicht. Dadurch erhöht sich das niedrigste Grundgehalt von 3.361,00 Euro auf 3.645,00 Euro! Das höchste Grundgehalt von 23.262,00 auf 25.229,00 Euro!

Steuerfreie Zulagen nicht eingerechnet!

Auch die Führungsspitze profitierte von den Erhöhungen. Das Gehalt von der EU-Kommissions-Präsidentin stieg um über 2.700,00 Euro auf rund 34.800,00 Euro monatlich. EU-Kommissare erhalten künftig rund 28.400,00 Euro! Das ist ein Plus von 2.200,00 Euro. Die jährlichen Gehaltsanpassungen basieren auf einem komplexen Mechanismus -> der Inflation in Brüssel und Luxemburg -> sowie Gehaltsentwicklungen in den EU-Mitgliedsstaaten werden berücksichtigt. Auf Grund der hohen Teuerung wurden zuletzt mehrfach Ausnahmen gemacht! Mit gleich 2 Erhöhungen pro Jahr.

Tagegeld, Reisekosten, Übergangsgeld –>

Abgeordnete des Europäischen Parlaments profitieren auch von einigen Zulagen.

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Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments alle 5 Jahre direkt durch die Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten gewählt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nicht nur der Rechtssetzer -> sie bestimmen auch über den EU-Haushalt. Zudem verfügen sie über verschiedene Kontrollmöglichkeiten -> um die anderen EU-Institutionen zu überwachen.

So sollen sie dafür sorgen -> dass die Anliegen

der Bürgerinnen und Bürger

gehört und sinnvoll und nützlich vertreten werden!

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Das Bezüge eines Abgeordneten im EU-Parlament richtet sich nach dem Statut der Europaabgeordneten. Darin ist festgelegt -> dass die Dienstgehälter 38,5% der Grundbezüge eines Richters am Gerichtshof der Europäischen Union betragen. Alle EU-Abgeordneten erhalten also das gleiche Bruttogehalt.

Aktuell erhalten sie 10.075,18 Euro pro Monat!

Davon werden EU-Steuern und Versicherungsbeiträge abgezogen -> sodass den Abgeordneten -> Stand 01.7.2023 -> 7.853,89 Euro zur Verfügung stehen! Weil die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Steuern erheben können -> hängen die endgültige Netto-Bezüge von den Steuergesetzen im Herkunftsland des Abgeordneten ab.

Deshalb variieren die Netto-Bezüge

von EU-Mitgliedsstaat zu EU-Mitgliedsstaat!

Nach Angaben des EU-Parlaments erhalten EU-Abgeordnete neben ihrem monatlichen Bezügen auch noch weitere Zulagen -> damit man die Kosten der parlamentarischen Arbeit abdecken kann!

Allgemeine Kostenvergütung!

Die allgemeine Kostenvergütung ist dazu bestimmt -> die Kosten -> die für EU-Abgeordnete in ihrem EU-Mitgliedsstaat anfallen -> zu decken.

Darunter fallen zum Beispiel Kosten

für die Büromiete, Büromaterialien sowie

Internet- und Telefonanschlüsse!

Dafür erhalten die Abgeordneten einen Pauschalbetrag von 4.950,00 Euro pro Monat. Allerdings bekommen sie die volle Vergütung nur -> wenn sie mindestens die Hälfte der Plenarsitzungen in einem parlamentarischen Jahr besuchen.

Andernfalls steht ihnen

nur die Hälfte der Summe zu!

Tagegeld!

Für jeden Arbeitstag im Europäischen Parlament bekommen die Abgeordneten zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 350,00 Euro. Auch das Tagegeld ist an Bedingungen geknüpft! Den Zuschuss erhalten Abgeordnete nur -> wenn sie sich in einer offiziellen Anwesenheitsliste eintragen. Zudem müssen sie mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen im Parlament teilgenommen haben -> um das gesamte Tagegeld zu erhalten. Falls sie das nicht tun -> erhalten sie ebenfalls nur die Hälfte des Geldes. Auch für Sitzungen außerhalb der EU wird das Tagegeld halbiert. 

Krankheitskosten!

Wer im EU-Parlament sitzt -> der hat auch Anspruch auf die Erstattung von zwei Dritteln seiner medizinischen Kosten -> die im Zusammenhang mit Krankheit, Schwangerschaft oder der Geburt eines Kindes entstehen.

Personal!

Für die Beschäftigung von Mitarbeitern steht jedem EU-Abgeordneten ein Budget von 28.696,00 Euro pro Monat zur Verfügung. Das Geld wird aber nicht an die Abgeordneten selbst ausgezahlt -> sondern den Mitarbeitern als Gehalt überwiesen.

Sonstige Leistungen!

Abgeordnete dürfen zudem die Dienstfahrzeuge des EU-Parlaments in Brüssel und Straßburg nutzen -> damit man an dortigen Sitzungen und Veranstaltungen teilnehmen kann!

Außerdem haben sie Anspruch

auf die Nutzung der Büros des

Europäischen Parlaments!

Mit Vollendung des 63. Lebensjahres haben ehemalige EU-Abgeordnete Anspruch auf eine Altersversorgung. Dieses Ruhegehalt entspricht 3,5% ihres Gehalts für jedes volle Jahr ihrer Amtszeit. Für jeden zusätzlichen vollen Monat wird ein Zwölftel dieses Betrags berechnet. Insgesamt kann das Ruhegehalt aber nicht mehr als 70% ihres Gehalts betragen. Als sogenanntes ->

Übergangsgeld ->

steht den EU-Abgeordneten zu -> deren Amtszeit endet. Es entspricht einem Monatsgehalt für jedes Jahr -> in dem sie als Abgeordnete tätig waren. Das Übergangsgeld wird für mindestens 6 und höchstens für 24 Monate gezahlt. Entscheiden sich EU-Abgeordnete in den Ruhestand zu gehen -> erhalten sie das Übergangsgeld aber nicht noch zusätzlich!

Sie müssen sich entweder für das

Ruhegehalt oder das Übergangsgeld entscheiden!

Sämtliche Zahlungen an die EU-Abgeordneten werden aus dem Haushalt der EU finanziert. Seit der Einführung des EU-Abgeordnetenstatuts im Juli 2009 gelten für alle EU-Abgeordneten einheitliche Bestimmungen für Bezüge und Pensionen. Damit wurde das bisherige Prinzip -> wonach die Gehälter der EU-Abgeordneten an die nationalen Abgeordnetengehälter angelehnt waren -> aufgegeben.

Aber -> es gibt auch Ausnahmen!

EU-Mitglieder -> die dem EU-Parlament bereits vor den Europawahlen im Jahr 2009 angehörten -> hatten die Möglichkeit -> das bisherige nationale System für Dienstbezüge und das Übergangsgeld und die Altersversorgung beizubehalten. Diese Zahlungen wurden dann aus dem Haushalt des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates bezahlt!

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Doch das gesamte Modell des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft gerät immer mehr in die Kritik von immer mehr noch „SO“ bezeichneten  ->

EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern!

Denn man ist mit den abgelieferten Leistungen der ernannten EU-Kommissarinnen, EU-Kommissare und den gewählten Abgeordneten im EU-Parlament schon seit Jahren nicht mehr zufrieden!  

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