SCHUTZ VOR UNLAUTEREN WETTBEWERB
Die Rechtsgrundlagen für Design, Marketing und Werbung sind wichtige Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland und in den EU-MITGLIEDSTAATEN. Denn sie sollen Verbraucherinnen, Verbraucher, Designerinnen, Designer, Herstellerinnen und Hersteller von Produkten schützen -> damit beispielsweise bestehende Rechte nicht verletzt werden. Jede neue Marketing-Idee und jedes neue Produkt oder Dienstleistung muss sich heutzutage der Frage stellen ->
WERDEN EVENTUELL BESTEHENDE RECHTE VERLETZT!
Denn nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland und in den EU-MITGLIEDSTAATEN -> sowie auch im „SO“ bezeichneten ->
WESTEN ->
also auch in den NATO-MITGLIEDSTAATEN muss eine Vielzahl an Gesetzen beachtet werden -> damit Verbraucherinnen, Verbraucher, Designerinnen, Designer, Herstellerinnen und Hersteller von Produkten und Anbieterinnen, Anbietern von Dienstleistungen kein finanzieller Schaden entsteht. Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland und in den EU-MITGLIEDSTAATEN -> sowie auch im „SO“ bezeichneten ->
WESTEN ->
also auch in den NATO-MITGLIEDSTAATEN und den USA überwachen sehr gut ausgebildete und erfahrene Juristinnen und Juristen -> dass die Vielzahl der Gesetze auch eingehalten werden können. Die deutsche ->
INFLUENCERIN CATHY HUMMELS ->
wollte zum Beispiel eine Schuh-Kollektion mit aufgedruckten ->
HUMMELN ->
und der Beschriftung ->
HUMMELS ->
auf den Markt bringen. Der dänische Sportartikelhersteller ->
HUMMEL ->
leitete deshalb unverzüglich rechtliche Schritte gegen die deutsche ->
INFLUENCERIN CATHY HUMMELS ->
ein. Aufgrund des ähnlichen Wortlauts gab das Landgericht Hamburg einem Antrag des dänische Sportartikelhersteller ->
HUMMEL ->
auf einstweilige Verfügung des Unternehmens statt. Die Influencerin HUMMELS kann nun vorerst nicht mehr ihre geplante Schuh-Kollektion auf den Markt bringen.
Denn das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
und auch der Datenschutz sind relevante Rechtsgebiete!
Die aufgeführten Rechte bilden die Grundlage des Handelns im Marketing und der Werbung ab -> denn alle Marketing- und Werbemaßnahmen unterliegen juristischen Bestimmungen. Die Vielzahl an Gesetzen bildet ein Schutz-Netz für Verbraucherinnen, Verbraucher, Designerinnen, Designer, Herstellerinnen und Hersteller von Produkten und Anbieterinnen und Anbietern von Dienstleistungen. Das Beispiel der deutschen ->
INFLUENCERIN CATHY HUMMELS ->
zeigt unmissverständlich -> dass die Beachtung rechtlicher Rahmen-Bedingungen ein aktuelles und wichtiges Thema für alle Markt-Teilnehmerinnen und Markt-Teilnehmer darstellt. Für Managerinnen und Manager von regionalen Unternehmen und internationalen Konzernen -> sowie für Einzel-Unternehmerinnen und Einzel-Unternehmer sind insbesondere das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und der Datenschutz relevante Rechtsgebiete. Mit diesem Artikel soll ein kurzer Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen der Rechtsauslegung -> die für das Marketing von Bedeutung sind -> geboten werden. Ein einheitliches, allumfassendes Regelwerk marketingrelevanter Gesetze existiert zwar nicht -> aber die wichtigsten Rahmen-Bedingungen -> sind sehr gut ausgebildeten und erfahrene Juristinnen und Juristen und Anwaltskanzleien -> im „SO“ bezeichneten ->
WESTEN ->
also auch in den EU- und NATO-MITGLIEDSTAATEN allerbestens bekannt und dürften bei Marketing- und Werbehandlungen berücksichtigt werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -> kurz UWG genannt -> bildet die gesetzliche Grundlage -> durch die unlauterer Wettbewerb verhindert werden soll. Der Rechtsschutz reguliert irreführende oder belästigende Werbung -> durch die Verbraucherinnen und Verbraucher möglicherweise manipulierbar werden können. Zudem schützt das UWG Mitbewerberinnen, Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen ->
WETTBEWERBS-VERZERRUNGEN!
Das UWG kann durch Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs- und Auskunfts-Ansprüche geltend gemacht werden. Vor allem die vergleichende Werbung ist stets ein verlockendes Marketing-Instrument -> wenn sich Unternehmen und Konzerne in harten Wettbewerbs-Situationen befinden. Trotzdem existieren noch immer einige geschäftliche Praktiken -> die als unzulässig gelten. In Bezug auf ->
IRREFÜHRENDE WERBUNG ->
dürfen zum Beispiel Produkte oder Dienstleistungen nicht für einen ausschließlich limitierten Zeitraum als verfügbar deklariert werden -> wenn man die gleichen Produkte oder Dienstleistungen immer noch zu einem späteren Zeitpunkt erwerben kann. Eine weitere Form von ->
IRREFÜHRENDER WERBUNG ->
stellt exemplarisch das Angebot von kostenloser Waren oder Dienstleistungen dar -> obwohl nachweislich Kosten beim Kauf entstehen. Das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen auch ->
MARKENGESETZ / MARKEN-G ->
genannt dient dem gewerblichen Rechtsschutz von Marken. Zusammen mit den Gesetzen für Design, Gebrauchsmuster und Patent sichert es die Neben-Erzeugnisse und Merkmale von Herstellerinnen und Herstellern. Eine Verletzung der Rechte kann auf verschiedenste Weise geschehen. Rechtsverletzungen können sich in Form einer ähnlichen Eintragung einer Marke im Markenregister oder aber auch durch eine unerlaubten Duplizierung einer bereits bestehenden Marke. Das Patentgesetz bewahrt den Schutz neuschöpferischer Entwicklungen. Im Gegensatz zu den anderen Gesetzen prüft hier eine zuständige Behörde selbstständig -> ob ein Patent zulässig ist. Wichtige Voraussetzungen stellen hier die Neuheit und das Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit -> sowie die gewerbliche Anwendbarkeit dar. Mögliche Ausschlüsse bestehen hierbei in Erfindungen -> die zum Beispiel gegen die guten Sitten oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Der Zeitraum von der Idee bis zur ->
PATENT-ERTEILUNG ->
kann bis zu 3 Jahren und auch deutlich länger dauern. Das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design ->
DESIGN-GESETZ ->
früher als Geschmacks-Mustergesetz bezeichnet -> schützt die explizit das Design von Marken. Das ->
DESIGN-RECHT ->
bewahrt die ästhetische Erscheinungs-Form in Gestalt, Form und Farbe. Es überträgt den DESIGN-Inhaberinnen und DESIGN-Inhabern die alleinigen Benutzungs-Befugnisse. Das ->
GEBRAUCHSMUSTER-GESETZ ->
kommt meisten stets dann zur Anwendung -> wenn die Erteilung eines Patents nicht möglich erscheint.
Das ist dann der Fall -> wenn die Kriterien an
ein Patent durch die Erfindung nicht erreicht werden!
Eine Anforderung hierfür ist die Formulierung von Schutzansprüchen des Antragstellers. Bei einer Schädigung wird häufig eine außergerichtliche Einigung erwirkt. Hierbei ist auf jeden Fall zu beachten -> dass es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt. Auch bietet das ->
GEBRAUCHSMUSTER-GESETZ ->
den Nutzen schnell juristischen Schutz zu wahren -> wenn durch die Erfindung ein baldiger technischer Fortschritt erwartet wird oder bis der langwierige Prozess zur Erreichung des Patentschutzes abgeschlossen wird. Ergänzend zum UWG und dem Markengesetz stellt das ->
URHEBER-RECHTSGESETZ ->
kurz UrhG genannt -> eine weitere wichtige Rechtsvorschriften in Bezug auf die Werbeinhalte dar. Das UrhG ist die gesetzliche Grundlage für das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutz-Rechte. Die Kriterien setzen sich aus der persönlich geistigen Schöpfung -> dem geistigen Eigentum des Urhebers und dem Schutz ab Fertigstellung des Werkes zusammen. Der Schutz ab Fertigstellung des Werkes Letzteres in der Praxis meist schwieriger umzusetzen -> da die Fertigstellung meist nicht exakt zurückverfolgbar ist. Als Beispiele werden oft Werke der Musik, Sprachwerke, wie zum Beispiel Schriftwerke, Reden und Computer-Programme angeführt. Auch können die zu beachtenden Rechtsvorschriften zur Art und Weise der einzelnen Werbemaßnahmen betrachtet werden. Dabei sind die 2 Gesetze ->
TMG und DSGVO ->
von ganz besonderer Bedeutung. Das ->
TELEMEDIEN-GESETZ ->
kurz TMG genannt -> regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die „SO“ bezeichneten ->
TELE-MEDIEN ->
die als Überbegriff für elektronische Informations- und Kommunikations-Dienste stehen. Das ->
TELEMEDIEN-GESETZ ->
versteht sich als eine der zentrale Säule des ->
INTERNET-RECHTS!
Im TMG werden vormals verschiedene Regelwerke zusammengefasst. Dienstanbieterinnen und Dienstanbieter haben bei der kommerziellen Kommunikationen bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Diese beinhalten zum einen die rechtskonforme Angabe eines Impressums -> wie Name, Anschrift, Handelsregister und Registernummer oder Anschrift und das Verbot einer Verschleierung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails und die Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte. Neben den deutschen Rechtsformen gilt in den EU-MITGLIEDSTATEN die ->
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG ->
kurz DSGVO genannt -> als weitere wichtige Rahmen-Bedingung für Marketing- und Werbemaßnahmen. Die ->
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG ->
kurz DSGVO genannt -> ist eine EU-Verordnung -> die die Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen veranlasst. Das Ziel besteht hierbei einerseits im Schutz der personenbezogenen Daten innerhalb der EU-MITGLIEDSTAATEN und andererseits in der Gewährleistung eines freien Datenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes in Europa.
Seit Mai 2018 bildet die DSGVO
den europaweiten Datenschutz-Rahmen!
In den EU-MITGLIEDSTAATEN bestehen neben den aufgelisteten Rahmen-Bedingungen noch eine Vielzahl an weiteren Gesetzen -> die für das Marketing- und die Werbung relevant sein können. Dazu gehört auch die gezielt zunehmende ->
IRREFÜHRUNG ->
durch
INFLUENCERINNEN und INFLUENCER!
Der aufgedeckte Skandal um die ->
IRREFÜHRUNG
der
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
hatte Folgen in Italien! Denn die ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
wollte angeblich mit dem Verkauf von Weihnachts-Kuchen Spenden für eine Kinderkrebs-Station sammeln. Doch das Krankenhaus bekam von der italienischen ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
keinen einzigen EURO-CENT. Der Skandal um Italiens berühmteste ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
zieht immer weitere Kreise und beschäftigt nun auch die Politikerinnen und Politiker in ROM und in immer mehr EU-MITGLIEDSTAATEN. Angesichts der massiven Vorwürfe des unlauteren Wettbewerbs -> im Zusammenhang mit angeblichen Wohltätigkeits-Aktionen -> möchte die italienische Regierung in solchen Fällen nun schnell für mehr Transparenz sorgen. Das Kabinett der amtierenden Ministerpräsidentin in Italien ->
GIORGIA MELONI ->
einigte sich auf strengere Regeln und Kontrollen für kommerzielle Aktivitäten mit gemeinnützigen Zwecken. Denn die 36-Jährige ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
soll sich beim Verkauf von Weihnachtskuchen für einen vermeintlich guten Zweck persönlich erheblich bereichert haben. Die vermutlich völlig rücksichtslose ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
gab an -> dass sie einen großen Teil der Erlöse an eine Kinderkrebs-Station spenden möchte. Nun steht die vermutlich völlig rücksichtslose ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
seit Ende 2023 im Zentrum eines Skandals um irreführende Werbung für von ihr angepriesene Produkte. Auch die italienische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die vermutlich völlig rücksichtslose ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
Denn es gibt schon Hinweise und auch Zweifel am Vorgehen bei anderen von FERRAGNI beworbenen Produkten mit vermeintlich gutem Zweck. Bei Produkten -> deren Erlöse angeblich für wohltätige Zwecke eingesetzt werden sollen -> müssen in Zukunft ->
Spendenzweck und Empfänger der Spende ->
in Italien transparent und klar angegeben werden. Zudem muss der genaue Betrag oder der Anteil -> der für den wohltätigen Zweck bestimmt ist -> ausgewiesen sein!
Darauf hat sich gemäß eines
Gesetzentwurfes die Regierung in Rom geeinigt!
Bei nachgewiesenen Verstößen sollen Strafen in Höhe
von 5.000,00 Euro bis 50.000,00 Euro drohen!
Neu ist auch noch -> dass die Frist -> innerhalb derer der zu spendende Betrag an den Spenden-Empfänger ausgezahlt wird -> der Kartell-Behörde mitgeteilt werden muss. In den italienischen Medien wird schon von einem ->
FERRAGNI-GESETZ ->
gesprochen. Das „SO“ bezeichnete ->
FERRAGNI-GESETZ ->
verschärft in Italien die Regeln für alle Influencerinnen und Influencer. Der Skandal um die vermutlich völlig rücksichtslose und eiskalt handelnde ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
zieht immer weitere Kreise. Die italienische Justiz-Behörden haben die offensichtlich längst notwendigen ->
BETRUGS-ERMITTLUNGEN ->
deutlich ausgeweitet. In der italienische Marketing- und Werbe-Branche wird nun schon wochenlang gezittert -> denn die Marketing- und Werbe-Maßnahmen über ->
INFLUENCERINNEN und INFLUENCER ->
haben in den zurückliegenden 5 Jahren exponentiell zugenommen -> weil erfahrene und professionell arbeiteten ->
INFLUENCERINNEN und INFLUENCER ->
angeblich wesentlich mehr Glaubwürdigkeit ausstrahlen als Werbung in TV-Radio- und Print-Medien. Doch der aufgedeckte Skandal -> rund um die vermutlich völlig rücksichtslose und eiskalt handelnde ->
INFLUENCERIN CHIARA FERRAGNI ->
wirft ein vollkommen anderes Licht auf solche Marketing- und Werbe-Maßnahmen. Diese Ansicht vertreten auch seriöse und erfahrene Marketing- und Werbe-Expertinnen und Marketing- und Werbe-Experten in immer mehr EU- und NATO-MITGLIEDSTAATEN -> sowie in den USA. Man diskutiert bereits enorm intensiv über gezielte ->
IRREFÜHRUNG ->
durch erfahrene und professionell arbeiteten ->
INFLUENCERINNEN und INFLUENCER ->
die möglicherweise schon dauerhaft der gesamten Marketing- und Werbe-Branche gigantisch große ->
GLAUBWÜRDIGKEITS-SCHÄDEN ->
zugefügt haben.
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