Dampf ablassen – 08. Dezember 2023

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Vorgezogene Bundestagswahlen

 

Vorgezogene Bundestagswahlen sind auch in der Bundesrepublik Deutschland jederzeit möglich. Die

Bundesrepublik Deutschland

ist noch eine funktionierende DEMOKRATIE. Das

DEUTSCHE GRUNDGESETZ

sieht noch immer 2 Möglichkeiten vor, die zu vorgezogenen Neuwahlen führen könnten. Gemäß

Artikel 68 Absatz 1

kann der Bundespräsident den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen auflösen, wenn der amtierende Bundeskanzler nach einer Vertrauensfrage keine Mehrheit im Parlament findet.

Im Falle eines erfolgreichen

konstruktiven Misstrauensvotums

erlischt das Recht zur Auflösung des Bundestages!

Wird ein Bundeskanzler gemäß Artikel 63 Absatz 4 mit relativer, aber nicht mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt, so kann der Bundespräsident den Bundestag ebenfalls auflösen.

Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages gibt es noch nicht!

Löst der amtierende Bundespräsident den Bundestag auf, so müssen nach Artikel 39 Absatz 1

Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen

stattfinden. Ob der SPD-GENOSSE und amtierende Bundespräsident

 

FRANK-WALTER STEINMEIER

den Mut aufbringt – oder aufbringen kann zur Auflösung des Bundestages – das wird sich eventuell noch zum Ende des Jahres 2023 > oder zum Anfang des Jahres 2024 zeigen. Aber auch jede Partei in der sogenannten AMPEL-KOALITION kann jederzeit das politische

HERUMGEWÜRGE in BERLIN und

die soziale-, finanzielle und wirtschaftliche

ZERSTÖRUNG von DEUTSCHLAND

unverzüglich beenden!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Die Mehrheit der DEUTSCHEN ist für eine vorgezogene Bundestagswahl

 

55% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sind für den Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Politikers

Markus Söder

bereits im Juni 2024 einen neuen Bundestag zu wählen. Obwohl die nächste Bundestagswahl erst im Herbst 2025 ansteht, möchten immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger das

GRÜN-ROT-GELBE

politische Chaos und das Finanz-, Sozial- und Wirtschafts-Grauen möglichst schnell beenden.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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