Dampf ablassen – 05. Juni 2023

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Nachricht / anonymisiert

Lange Haftstrafe für CUM-EX-ERFINDER Berger gefordert

 

Der Verein

Bürgerbewegung Finanzwende

forderte ein konsequenteres Aufarbeiten des Steuerskandals um die sogenannten

CUM-EX-AKTIEN-GESCHÄFTE!

Es müssen endlich alle Hebel in die Hand genommen werden, um die Aufklärung entschieden voranzutreiben und alle Täter vor Gericht zu bringen. Das sagte der Vorstand des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende und ehemalige Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Gerhard Schick

den Medien. CUM-EX-ERFINDER

HANNO BERGER

gilt als die treibende Kraft der staatsschädlichen

CUM-EX-DEALS

in der Bundesrepublik Deutschland. In der Hochphase der staatsschädlichen

CUM-EX-DEALS

also zwischen 2006 und 2011 sind viele Milliarden Euro Steuer-Schäden verursacht worden. CUM-EX-ERFINDER

HANNO BERGER

kontrollierte einst als deutscher Finanzbeamter Geldhäuser und wechselte später die Seite und machte sich als Steueranwalt selbstständig. CUM-EX-ERFINDER

HANNO BERGER

pries die CUM-EX-DEALS bei Banken und bei vermögenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern als rechtlich sichere Steueroptimierung an. Schon im Dezember hatte das Landgericht Bonn Berger zu 8 Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Bei einem Urteil in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Doch noch ist das Bonner Urteil nicht rechtskräftig, denn Berger hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, denn CUM-EX-DEALS seien damals nicht verboten gewesen. Auch die diversen Verstrickungen des SPD-GENOSSEN und früheren Finanzminister

OLAF SCHOLZ

in die Vorgänge rund um die CUM-EX-DEALS wurde auch noch nicht lückenlos aufgeklärt. Denn der amtierende Bundeskanzler kann – oder will – sich an Gespräche nicht mehr erinnern.

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Dem Cum-Ex-Entdecker Hanno Berger droht lange Haftstrafe

 

Es geht um den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung und komplexe Aktiengeschäfte im Milliarden-Volumen und um extrem große finanzielle Schäden für die Finanzämter. Die Verteidigerinnen und Verteidiger von

Hanno Berger

plädieren noch immer auf Freispruch. Vermeintlich sollen Cum-Ex-Geschäfte anfänglich nicht verboten gewesen sein. Doch auch der amtierende Bundeskanzler Scholz wird mit Cum-Ex in Verbindung gebracht. Das Problem ist jedoch, dass sich der frühere Finanzminister der GroKo an einige Gespräche nicht mehr erinnern kann.

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DIE VERFASSER

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