Dampf ablassen – 03. März 2023

DAMPF ABLASSEN

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Keine Bargeld-Zahlung mehr im Supermarkt?

 

Mit linksgrünen Ideologie wurde in der Bundesrepublik Deutschland schon enorm viel zerstört und vorsätzlich vernichtet. In den vergangenen Wochen wurde viel über das Aus für die EC-Karte beim Einkaufen diskutiert. Neben den Veränderungen bei der Girocard könnte auch der

Bargeld-Zahlung

bald das Aus drohen. Wie der Spiegel berichtete, schafft die deutsche Technikkette Gravis, die eng mit Apple zusammenarbeitet, die Zahlung mit Bargeld ab. Doch die große Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger lieben es mit Bargeld zu bezahlen. Nun hat man Angst, dass man auch bei Aldi, Lidl, Edeka oder bei Kaufland das Bezahlen mit Bargeld abschaffen möchte. Bei Aldi, Lidl, Edeka oder auch bei Kaufland scheint man die Gefahr von großen Umsatz-Einbrüchen erkannt zu haben und verkündet, dass das Bezahlen mit Bargeld auch in Zukunft problemlos möglich ist.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB die Namen sowie Adressen und E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Wird Bargeld abgeschafft?

 

Doch ganz auf eine Bargeld-Zahlung in den Geschäften wollen der Einzel- und Lebensmittelhandel nicht verzichten? Aber gemäß einigen Berichten in den linksgrünen Medien gab es durchaus eine Überlegung Bargeld bei den Bezahl-Methoden abzuschaffen. Die Bezahlmöglichkeit mit Bargeld wurde erstmals 1661 in Schweden eingeführt. Neben der Anonymität beim Bezahlen hat Bargeld noch weitere Vorteile:

1.

Jeder Bezahlvorgang lässt sich einfach

und sofort vor Ort unabhängig von äußeren Einflüssen wie einer

Internetverbindung oder ähnlichem durchführen.

Damit ist Bargeld

oftmals sehr einfach einsetzbar!

2.

Eine Bezahlung ist in den meisten Fällen

nicht mit einer Gebühr verbunden! Während bei elektronischen

Bezahlmöglichkeiten für die Kundinnen und Kunden oftmals

unnötige Transaktionskosten anfallen!

3.

Beim Bezahlen mit Bargeld

entsteht kein bürokratischer Prozess!

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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