Dampf ablassen – 13. Dezember 2022

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

Empörung in Brüssel wegen EU-Korruptions-Skandal

 

Angeblich steht der politische Betrieb in der Brüssel und Straßburg unter Schock, nachdem eine EU-Vizepräsidentin wegen mutmaßlicher Korruption und Geldwäsche von der belgischen Justiz festgenommen wurde. Gemäß der europäischen Medien sollen Taschen voller Bargeld und Handys beschlagnahmt worden sein. Die EU-Vizepräsidentin

Eva Kaili

soll Geld aus dem Golfstaat Katar bekommen haben! Die Sozialdemokratin aus Griechenland wurde zusammen mit 5 anderen der Korruption verdächtigen Personen festgenommen. Einfach konsequent weiter suchen, denn

Eva Kaili

dürfte nicht der einzige Fall von Korruption im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft sein. Die Bundesrepublik Deutschland hätte jetzt auch einen schlüssigen Grund das Desaster mit dem EU-Kunstgebilde und der Euro-Gemeinschaftswährung final zu beenden.

WENN NICHT JETZT? WANN DANN?

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen und die Adressen sowie alle E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Empörung in Brüssel und Straßburg?

 

 

Wie sauber ist die Politik im EU-Kunstgebilde überhaupt? Oder muss man bereits schon

>EU-KORRUPPTIONS-GEBILDE<

sagen? Nicht nur in Hamburg kennt man den Spruch:

Der Fisch stinkt am Kopf zuerst!

Die EU-Vize-Präsidentin

>Eva Kaili<

soll reichlich Geld vom Golfstaat Katar kassiert haben! Die griechische

>SOZIAL-DEMOKRATIN<

wurde zusammen mit 5 anderen EU-Politikerinnen und EU-Politikern nach rund 16 Razzien der belgischen Polizei-Behörden festgenommen. Doch wieviel EU-Politikerinnen und EU-Politikern drücken sich in

>BRÜSSEL und STRAßBURG<

noch herum, die auch die Hand aufhalten, weil sie Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen sollen? Die komplette

>EU-KORRUPPTIONS-GEBILDE<

muss auf den Prüfstand! Niemand in den 27 EU-Mitgliedstaaten glaubt doch im Ernst, dass der Fall der EU-Vize-Präsidentin ein Einzelfall ist. Nun ist man angeblich sehr empört in Brüssel, Straßburg, Athen, Paris, Amsterdam, Budapest, Madrid, Rom, Warschau und Berlin sowie auch in Kopenhagen.

Doch warum nur?

Es wird sich schon sehr bald herausstellen, dass sehr viele EU-Politikerinnen und EU-Politikern korrupt sind. Denn den Verdacht haben nicht nur viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger schon extrem lange.

Doch warum soll es in den

27 Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten

völlig anders laufen?

Einfach >MAL SO< richtig tief graben und alle die da als Politikerin oder Politiker tätig sind genau unter die Lupe nehmen. Dann wird man sicherlich noch viel mehr

>SCHWARZE SCHAFE<

finden.

UNSER FAZIT:

Bestechungsgelder sicherstellen! Verursachte Schäden feststellen! Geld für verursachte Schäden fordern!

UND VOR ALLEM:

Unverzüglich das komplette

>EU-KORRUPPTIONS-GEBILDE<

auflösen und den EU-Spuk nachhaltig beenden!

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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