Dampf ablassen – 27. September 2022

DAMPF ABLASSEN

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Der Februar hat 28 Tage!

 

Wenn es nach den kruden Vorstellungen von

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

geht, ist die Energieversorgung von Deutschland mit Billionen-Investitionen in den

Green Deal

und dem Energie-Wandel durch Wind und Sonne zu gewährleisten. Der Wintermonat Februar ist gekennzeichnet von trübem nasskaltem Wetter, bei dem sich kein Lüftchen bewegt. Womöglich wird von

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

der Februar 2023 – ähnlich wie in Frankreich der August 2022 – zum Energie-Debakel.

Aber zum Glück hat der Monat Februar nur 28 Tage!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB alle Namen und Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Deutsche Politikerinnen und Politiker spielen verrückt!

Das Zwangsgeld zur Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten im Internet wurde brutal in den deutschen Mittelstand getrieben. Einige wenige Unternehmen haben sich selbst nach den Medienberichten selbst mit der Zwangsgeldfestsetzung von 50.000,00 Euro nicht in die Knie zwingen lassen.

Für die Steuererklärungen zur Feststellung der Gebäudewerte

soll es Zwangsgeldfestungen bis zu 25.000,00 Euro geben, wenn sich

Bürgerinnen oder Bürger nach mehrmaliger Aufforderung

weigern die Erklärung abzugeben!

Bei 83 Millionen Bürgerinnen und Bürger wird die AMPEL-REGIERUNG womöglich aber auf Granit beißen. Immer dann, wenn von

SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP

keine redlichen Ziele verfolgt werden, werden rücksichtslos drakonischen Maßnahmen ergriffen.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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