Dampf ablassen – 26. August 2021

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Schweden tickt etwas anders!

 

 

Warum man in der Bundesrepublik Deutschland immer noch eine Maske tragen muss, dass versteht in Schweden niemand. Der Rückgang des Infektions-Geschehen ist deutlich messbar und Schweden hat Abschied vom PCR-Test genommen, so wie es die WHO-Empfehlungen vom Januar 2021 vorgesehen hatten. Die schwedische Regierung macht der Bevölkerung auch nicht ständig Angst mit Horror-Meldungen in Funk und Fernsehen! In Schweden werden im Gegensatz zu anderen Ländern des unsinnigen EU- Kunstgebildes auch keine Krebspatienten oder Verkehrstote als Opfer von COVID-19 erfasst.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Viele falsche positive Testergebnisse in den USA

 

 

In den USA wird der PCR-Test ab dem 01. Januar 2022 nicht mehr zum Einsatz kommen. Die US-Gesundheitsbehörde – CDC – ist das Pendant zum deutschen Robert-Koch-Institut. Die Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde – FDA – wird auch eine Notfall-Zulassung des PCR-Tests für SARS-CoV-2-Viren stornieren! Die FDA empfiehlt andere Diagnose-Methoden, die auch verlässlich einen Aufschluss auf die Immunantwort geben, wie beispielsweise Antigen- und Antikörper-Tests. Wie viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auf Grund von falschen positiven Testergebnissen tagelang in Quarantäne mussten, dass ist nicht bekannt oder wird von der Bundesregierung verschwiegen!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Nur ein fatales MERKEL-SYSTEM?

 

 

Die SARS-CoV-2-PANDEMIE basiert auf dem PCR-TEST, der überhaupt nicht in der Lage ist INFEKTIONEN oder ERKRANKUNGEN zu erkennen! Die daraus gewonnenen angeblichen Infektions-Zahlen und Inzidenz-Werte sind also vermutlich völlig aus der Luft gegriffen und zur Manipulation der Bürgerinnen und Bürger monatelang missbraucht worden. Wahrscheinlich wurden auch noch

STERBEFÄLLE- und ERKRANKUNGS-STATISTIKEN

gefälscht, um eine NOTLAGE zu simulieren die es vermutlich nie gegeben hat! SARS-CoV-Viren waren in den zurückliegenden Jahren an allen GRIPPE-WELLEN beteiligt, ohne dass Politikerinnen und Politiker durchgedreht sind und bei der PHARMA-INDUSTRIE für MILLIARDEN-UMSÄTZE sorgten! Eines Tages wird die Wahrheit ans Tageslicht kommen, doch dann ist die CDU-Politikerin MERKEL schon im Ruhestand und das MERKEL-SYSTEM hoffentlich vollständig beseitigt.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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