DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Andreas Kallen ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 07. Januar 2008
2008,
das Jahr des Umdenkens?
Mit einem riesigen Werbeaufwand wirbt
- ungebremst -
die deutsche Versicherungswirtschaft für die
invaliden privaten Rentenmodelle.
Gebetsmühlenartig werden die Werbebotschaften der Assekuranz durch unsachliche, unkritische und einseitige Berichterstattungen in den Medien verstärkt.
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Rheinland – Pfalz, werden immer noch Seminare für ältere Bürger über die VHS Volkshochschule oder in Beratungsstellen der Finanzverwaltung angeboten, um den aktuellen Rentenbeziehern die fantastischen
„Errungenschaften”
des Alterseinkünftegesetzes und der nachgelagerten Besteuerung näher zu bringen.
Die Tageszeitung
„Rheinische Post”
berichtete im vergangenen Jahr auf der Titelseite über das geplante Vorgehen der Finanzverwaltung im Kampf gegen steuerhinterziehende Rentenbezieher, um damit, womöglich gezielt, ältere Bürger in einen Schockzustand zu versetzen.
Mit dem 3. offenen Brief – am 16. Januar 2007 – forderte der DRSB e.V. den Chefredakteur der Rheinischen Post
Sven Gösmann
auf, diese korporatistische Art der Berichterstattung zu unterlassen, da aus vielen Reaktionen von aktuellen Rentenbeziehern eindeutig zu erkennen war, dass die Schockwirkungen tief gesessen haben müssen.
Die Tageszeitung
„Rheinische Post”
ruderte bereits einen Tag später mit einem wesentlich kleineren Beitrag im Wirtschaftsteil zurück.
Von der Rot / Grünen Ex – Regierung wurde im Zusammenspiel mit
Versicherungs – und Medienkonzernen
im Rahmen der
Agenda 2010
eine Basis geschaffen, die womöglich nur dazu dienen sollte, deutsche Bürger in Angst und Schrecken zu versetzen.
Der fast schon penetrante Hinweis, dass bereits Millionen deutsche Bürger die invalide
Riester – Rente
nutzen, soll womöglich den Weg bahnen, diese Art der untauglichen privaten Altersvorsorge mit aller Gewalt ins Volk zu treiben.
Höchstwahrscheinlich bestand ursprünglich die hinterlistige Absicht, diese untauglichen Rentenmodelle verpflichtend für alle Arbeitnehmer und Beamten einzuführen.
Denn nur mit so einer Verpflichtung würde sich
der gigantische Werbeaufwand für die Versicherungskonzerne
„lohnen”.
Rein vorsorglich forderte deshalb der Chefentwickler der untauglichen und invaliden Rentenmodelle,
Prof. Dr. Dr. Hans – Adelbert Rürup,
die Abschaffung der Witwen- und Waisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung, um einen weiteren Kahlschlag in der gesetzlichen Rentenversicherung voranzutreiben.
Schenkt man den deutschen Politikern Glauben, so bleibt nur die Möglichkeit, gravierende Abstriche in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen und die Abschaffung der Witwen- und Waisenrente zu beschließen.
Das Risiko des kurzfristigen Kollabierens des so genannten
„Umlageverfahrens”
würde damit einfach auf die nachfolgende Generation verschoben.
Mit der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors durch die Rot / Grüne Ex – Regierung wurde mit der Hilfe der Rürup – Kommission eine perfide Methode entwickelt, die Anwartschaften zukünftiger Rentenbezieher kontinuierlich herunterzuschrauben.
Der zunächst positiv anmutende Begriff
„Nachhaltigkeitsfaktor”
erweist sich bei einer Durchleuchtung als hinterlistiges und infames
Rürup – Renten – Reduzierungs – System.
Die negativen Auswirkungen wurden in dem DRSB – Artikel vom 10. April 2007
Berti’s böse Falle?
- Die Enttarnung des Nachhaltigkeitsfaktors -
ausführlich beschrieben.
Nach dem Willen der Politiker soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf maximal
22 % „eingefroren”
werden, obwohl die Beiträge der Bürger für die gesetzliche Rentenversicherung durch die ständige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen weiter ansteigen können.
Zusätzlich ist mit der untauglichen
Riester – Rente
eine asymmetrische Verteilung der Aufwendungen für die Altersvorsorge zu Lasten der deutschen Bürger eingeleitet worden, ohne dass es insgesamt zu einer Erhaltung des jetzigen Rentenniveaus kommen kann.
Durch die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen steigen automatisch auch die Mindestbeiträge für die untaugliche
Riester – Rente,
ohne dass hieraus eine automatische Erhöhung der so genannten Garantierente erfolgt.
Flankierend wurde neben der untauglichen
Riester – Rente
auch noch die invalide
Rürup – Rente
eingeführt, die für Selbständige eine Altersarmut verhindern soll.
Der schwere Makel dieses Rentenmonsters ist die
Unvererblichkeit,
über die – wenn überhaupt – nur beiläufig berichtet wird.
Vermutlich quälen
Prof. Dr. Dr. Hans – Adelbert Rürup
seine handwerklichen Fehler so sehr, dass er ständig in den Medien neue untaugliche Rentenmodelle vorstellt und fordert.
Für Geringverdiener und Arbeitslose, die lange Jahre in die Solidarkasse eingezahlt haben, soll es in Zukunft eine steuerfinanzierte Mindestrente geben, forderte
Prof. Dr. Dr. Hans – Adelbert Rürup,
der Vorsitzende des Wirtschaftssachverständigenrats, im Gespräch am 02. Januar 2008 mit dem Düsseldorfer
„Handelsblatt”.
Damit will der höchstwahrscheinlich
orientierungslose Professor eine weitere Ausbreitung der
Altersarmut verhindern.
Dies wäre allerdings dann erneut ein Kurswechsel in der Rentenpolitik, denn bislang waren die Ansprüche, die sich ein Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens erworben hatte, für die Altersbezüge entscheidend.
Wer 35 Jahre mit vollen Beitragssätzen nachweise, dem müsse „eine Rente geringfügig über dem Niveau der Grundsicherung” von etwa
660 Euro im Monat
garantiert werden, befand
Prof. Dr. Dr. Hans – Adelbert Rürup.
Niedrigere Rentenansprüche müssten aus Steuermitteln aufgestockt werden – auch dann, wenn ein Ruheständler über andere Einkünfte verfüge, etwa aus einem
Riester – Sparvertrag.
Damit disqualifizierte der Darmstädter Professor das von ihm entwickelte
„Riester – Renten – Modell”
und bezeichnete dieses untaugliche Rentenmodell endlich als das, was es im Kern eigentlich ist, ein reiner
Sparvertrag mit teilweiser Enterbung.
Leider hat der Darmstädter Professor dem DRSB e.V. die Veröffentlichung seiner entlarvenden Briefe schriftlich untersagt, so dass einer breiteren Öffentlichkeit seine wahren Gedanken weiterhin vorborgen bleiben müssen.
Auch mit der Einführung der immer noch so genannten
Rürup – Rente
für Selbständige wollte der Darmstädter Professor Selbständige im Ruhestand vor Altersarmut bewahren, damit sie nicht zum Sozialhilfefall werden.
Da aber mit diesem Modell ausschließlich die persönliche Altersvorsorge steuerlich gefördert wird, ist die
Rürup – Rente
auch für selbständige Bürger keine Wohlfahrtsmehrung und bietet zudem keinen Schutz zur Absicherung der Familie.
Da die Versicherungskonzerne ein solches Produkt in der
„Phase der Freiwilligkeit”
schlecht verkaufen konnten, wurde umgehend beschlossen, dass Beitragszahlungen zu Rürupverträgen teilweise auch für
„Nichtrürupbestandteile”,
wie zum Beispiel einer Risikolebensversicherung, Verwendung finden dürfen.
Ziel dieser Reparatur – Maßnahme ist es nur, die Regelung der Unvererblichkeit der Rürup – Rente zu kaschieren.
Bei einem Fortfall der Witwen- und Waisenrenten in Kombination mit der Unvererblichkeit der
Rürup – Rente
würde das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Erbrecht zur Erhaltung des Vermögens des Erblassers an mittellose Witwen und Waisen ausgehebelt, da Betroffene zuerst ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssten, bevor sie
Sozialhilfe
erhielten.
Erst nach dem Verzehr des gesamten eigenen Vermögens hätten dann auch Witwen und Waisen Anspruch auf Sozialhilfe.
Anders gestellt als Sozialhilfeempfänger würden nach der Agenda 2010 dagegen
„Hartz – IV – Empfänger”.
Hartz – IV – berechtigt sind erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren.
Als nicht erwerbsfähig angesehen werden Personen, die unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können.
Nach dem Willen der Entwickler der
Agenda 2010
bliebe für ausschließlich
erwerbsfähige Witwen und Waisen
im Alter von 15 bis 65 Jahren noch
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1. |
ein zukünftiger Riesteranspruch, |
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2. |
ein zukünftiger Rürupanspruch, |
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3. |
ein Altersvorsorgevermögen von 250,00 Euro pro vollendeten Lebensjahr, das ab Rentenbeginn ausgezahlt wird, |
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4. |
eine Eigentumswohnung von bis zu 120 qm, |
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5. |
ein Eigenheim mit einer Größe bis zu 130 qm und |
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6. |
ein PKW bis zu einem Wert von 7.500,00 Euro |
unangetastet.
Lebensversicherungen ab einem Betrag von Euro 16.250,00 wären aufzulösen und aufzubrauchen.
Nach der sinnverdrehenden Logik der Agenda 2010 würde auch das geplante
Wohn - Riester - Desaster
keinen Schutz vor einer Zwangsenteignung für Witwen und Waisen als Sozialhilfeempfänger bieten.
Vermutlich schon deshalb wagt sich zurzeit noch kein deutscher Politiker, die Forderung nach der Abschaffung der Witwen- und Waisenrenten zu stellen.
Zu groß ist die Angst der deutschen Politiker, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern.
Die Verkündung der
Altersarmut
war im Kalenderjahr 2006 dem glücklosen Arbeits- und Sozialminister
Franz Müntefering
vorbehalten.
Es bleibt abzuwarten, wem die Aufgabe zufallen wird,
das noch fehlende Teilstück der Agenda 2010,
die Abschaffung der Witwen- und Waisenrente,
zu verkünden.
Die Zeit für die Verkündung läuft langsam ab, denn erst mit dem noch fehlenden Teilstück sollte nach der Vorstellung der Entwickler die gesamte Rechnung der
Agenda 2010
aufgehen können.
Es wird immer deutlicher, dass eine zeitgleiche Verkündung aller Teilstücke der
Armuts – Agenda 2010
die Schockwirkung für deutsche Bürger erheblich vergrößert hätte.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist das wirtschaftliche Hauptziel der
Armuts – Agenda 2010
die Verankerung der untauglichen und invaliden privaten Rentenmodelle zugunsten der deutschen Versicherungskonzerne.
Der DRSB e.V. hat mit verschiedenen Berechnungen mehrfach nachgewiesen, dass das so genannte
„Riestern” oder „Rürupen”
nicht zum Wohle deutscher Bürger entwickelt worden sein kann.
Nach dem zu erwartenden Kollabieren der gesetzlichen Rentenversicherung werden deshalb die fatalen Fehler der etablierten Parteien aus den vergangenen Jahrzehnten sofort ans Tageslicht kommen.
Beim Thema
Renten
gibt es keine echte parlamentarische Opposition, da keine der etablierten Parteien sich von den Fehlern der Vergangenheit freisprechen kann, da im Zeitverlauf alle etablierten Parteien, mit der Ausnahme der neuen Linken, in der Regierungsverantwortung standen und somit kollektive Schuld an den untauglichen und invaliden Rentenmodellen tragen.
Das Thema Rente
gleicht einem Kampf der Politiker gegen alle deutschen Bürger.
Das permanente Verdrängen der Folgen aus dieser Entwicklung zeigt den deutschen Politikern schonungslos ihr eigenes Versagen auf.
Riester- und Rüruprenten - Modelle
sowie
Zwangsenteignung
sind nur die Vorboten einer weiteren
Armutswelle.
DRSB
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