2008 das jahr des umdenkens

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Andreas Kallen Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 07. Januar 2008

 

2008,

das Jahr des Umdenkens?

 

Mit einem riesigen Werbeaufwand wirbt

- ungebremst -

die deutsche Versicherungswirtschaft für die

invaliden privaten Rentenmodelle.

 

Gebetsmühlenartig werden die Werbebotschaften der Assekuranz durch unsachliche, unkritische und einseitige Berichterstattungen in den Medien verstärkt.

 

In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Rheinland – Pfalz, werden immer noch Seminare für ältere Bürger über die VHS Volkshochschule oder in Beratungsstellen der Finanzverwaltung angeboten, um den aktuellen Rentenbeziehern die fantastischen

 

Errungenschaften

 

des Alterseinkünftegesetzes und der nachgelagerten Besteuerung näher zu bringen.

 

Die Tageszeitung

Rheinische Post

 

berichtete im vergangenen Jahr auf der Titelseite über das geplante Vorgehen der Finanzverwaltung im Kampf gegen steuerhinterziehende Rentenbezieher, um damit, womöglich gezielt, ältere Bürger in einen Schockzustand zu versetzen.

Mit dem 3. offenen Brief – am 16. Januar 2007 – forderte der DRSB e.V. den Chefredakteur der Rheinischen Post

 

Sven Gösmann

 

auf, diese korporatistische Art der Berichterstattung zu unterlassen, da aus vielen Reaktionen von aktuellen Rentenbeziehern eindeutig zu erkennen war, dass die Schockwirkungen tief gesessen haben müssen.

 

Die Tageszeitung

Rheinische Post

 

ruderte bereits einen Tag später mit einem wesentlich kleineren Beitrag im Wirtschaftsteil zurück.

 

Von der Rot / Grünen Ex – Regierung wurde im Zusammenspiel mit

 

Versicherungsund Medienkonzernen

im Rahmen der

Agenda 2010

 

eine Basis geschaffen, die womöglich nur dazu dienen sollte, deutsche Bürger in Angst und Schrecken zu versetzen.

 

Der fast schon penetrante Hinweis, dass bereits Millionen deutsche Bürger die invalide

 

RiesterRente

 

nutzen, soll womöglich den Weg bahnen, diese Art der untauglichen privaten Altersvorsorge mit aller Gewalt ins Volk zu treiben.

 

Höchstwahrscheinlich bestand ursprünglich die hinterlistige Absicht, diese untauglichen Rentenmodelle verpflichtend für alle Arbeitnehmer und Beamten einzuführen.

 

Denn nur mit so einer Verpflichtung würde sich

der gigantische Werbeaufwand für die Versicherungskonzerne

lohnen”.

 

Rein vorsorglich forderte deshalb der Chefentwickler der untauglichen und invaliden Rentenmodelle,

 

Prof. Dr. Dr. HansAdelbert Rürup,

 

die Abschaffung der Witwen- und Waisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung, um einen weiteren Kahlschlag in der gesetzlichen Rentenversicherung voranzutreiben.

 

Schenkt man den deutschen Politikern Glauben, so bleibt nur die Möglichkeit, gravierende Abstriche in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzunehmen und die Abschaffung der Witwen- und Waisenrente zu beschließen.

 

Das Risiko des kurzfristigen Kollabierens des so genannten

 

Umlageverfahrens

 

würde damit einfach auf die nachfolgende Generation verschoben.

 

Mit der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors durch die Rot / Grüne Ex – Regierung wurde mit der Hilfe der Rürup – Kommission eine perfide Methode entwickelt, die Anwartschaften zukünftiger Rentenbezieher kontinuierlich herunterzuschrauben.

 

Der zunächst positiv anmutende Begriff

 

Nachhaltigkeitsfaktor

 

erweist sich bei einer Durchleuchtung als hinterlistiges und infames

 

RürupRentenReduzierungsSystem.

 

Die negativen Auswirkungen wurden in dem DRSB – Artikel vom 10. April 2007

 

Berti’s böse Falle?

- Die Enttarnung des Nachhaltigkeitsfaktors -

ausführlich beschrieben.

 

Nach dem Willen der Politiker soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf maximal

 

22 % „eingefroren”

 

werden, obwohl die Beiträge der Bürger für die gesetzliche Rentenversicherung durch die ständige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen weiter ansteigen können.

 

Zusätzlich ist mit der untauglichen

 

RiesterRente

 

eine asymmetrische Verteilung der Aufwendungen für die Altersvorsorge zu Lasten der deutschen Bürger eingeleitet worden, ohne dass es insgesamt zu einer Erhaltung des jetzigen Rentenniveaus kommen kann.

 

Durch die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen steigen automatisch auch die Mindestbeiträge für die untaugliche

 

RiesterRente,

 

ohne dass hieraus eine automatische Erhöhung der so genannten Garantierente erfolgt.

 

Flankierend wurde neben der untauglichen

 

RiesterRente

auch noch die invalide

 

RürupRente

 

eingeführt, die für Selbständige eine Altersarmut verhindern soll.

 

Der schwere Makel dieses Rentenmonsters ist die

 

Unvererblichkeit,

 

über die – wenn überhaupt – nur beiläufig berichtet wird.

Vermutlich quälen

Prof. Dr. Dr. HansAdelbert Rürup

 

seine handwerklichen Fehler so sehr, dass er ständig in den Medien neue untaugliche Rentenmodelle vorstellt und fordert.

 

Für Geringverdiener und Arbeitslose, die lange Jahre in die Solidarkasse eingezahlt haben, soll es in Zukunft eine steuerfinanzierte Mindestrente geben, forderte

 

Prof. Dr. Dr. HansAdelbert Rürup,

 

der Vorsitzende des Wirtschaftssachverständigenrats, im Gespräch am 02. Januar 2008 mit dem Düsseldorfer

„Handelsblatt”.

 

Damit will der höchstwahrscheinlich

orientierungslose Professor eine weitere Ausbreitung der

Altersarmut verhindern.

 

Dies wäre allerdings dann erneut ein Kurswechsel in der Rentenpolitik, denn bislang waren die Ansprüche, die sich ein Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens erworben hatte, für die Altersbezüge entscheidend.

 

Wer 35 Jahre mit vollen Beitragssätzen nachweise, dem müsse „eine Rente geringfügig über dem Niveau der Grundsicherung” von etwa

 

660 Euro im Monat

 

garantiert werden, befand

 

Prof. Dr. Dr. HansAdelbert Rürup.

 

Niedrigere Rentenansprüche müssten aus Steuermitteln aufgestockt werden – auch dann, wenn ein Ruheständler über andere Einkünfte verfüge, etwa aus einem

 

RiesterSparvertrag.

 

Damit disqualifizierte der Darmstädter Professor das von ihm entwickelte

 

RiesterRentenModell

 

und bezeichnete dieses untaugliche Rentenmodell endlich als das, was es im Kern eigentlich ist, ein reiner

 

Sparvertrag mit teilweiser Enterbung.

 

Leider hat der Darmstädter Professor dem DRSB e.V. die Veröffentlichung seiner entlarvenden Briefe schriftlich untersagt, so dass einer breiteren Öffentlichkeit seine wahren Gedanken weiterhin vorborgen bleiben müssen.

 

Auch mit der Einführung der immer noch so genannten

 

RürupRente

 

für Selbständige wollte der Darmstädter Professor Selbständige im Ruhestand vor Altersarmut bewahren, damit sie nicht zum Sozialhilfefall werden.

 

Da aber mit diesem Modell ausschließlich die persönliche Altersvorsorge steuerlich gefördert wird, ist die

 

RürupRente

 

auch für selbständige Bürger keine Wohlfahrtsmehrung und bietet zudem keinen Schutz zur Absicherung der Familie.

 

Da die Versicherungskonzerne ein solches Produkt in der

 

„Phase der Freiwilligkeit”

 

schlecht verkaufen konnten, wurde umgehend beschlossen, dass Beitragszahlungen zu Rürupverträgen teilweise auch für

Nichtrürupbestandteile”,

 

wie zum Beispiel einer Risikolebensversicherung, Verwendung finden dürfen.

 

Ziel dieser Reparatur – Maßnahme ist es nur, die Regelung der Unvererblichkeit der Rürup – Rente zu kaschieren.

 

Bei einem Fortfall der Witwen- und Waisenrenten in Kombination mit der Unvererblichkeit der

RürupRente

 

würde das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Erbrecht zur Erhaltung des Vermögens des Erblassers an mittellose Witwen und Waisen ausgehebelt, da Betroffene zuerst ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssten, bevor sie

 

Sozialhilfe

erhielten.

 

Erst nach dem Verzehr des gesamten eigenen Vermögens hätten dann auch Witwen und Waisen Anspruch auf Sozialhilfe.

 

Anders gestellt als Sozialhilfeempfänger würden nach der Agenda 2010 dagegen

 

HartzIVEmpfänger”.

 

Hartz – IV – berechtigt sind erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren.

 

Als nicht erwerbsfähig angesehen werden Personen, die unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können.

 

Nach dem Willen der Entwickler der

 

Agenda 2010

 

bliebe für ausschließlich

erwerbsfähige Witwen und Waisen

 

im Alter von 15 bis 65 Jahren noch

 

1.

ein zukünftiger Riesteranspruch,

 

 

2.

ein zukünftiger Rürupanspruch,

 

 

3.

ein Altersvorsorgevermögen von 250,00 Euro pro vollendeten Lebensjahr, das ab Rentenbeginn ausgezahlt wird,

 

 

4.

eine Eigentumswohnung von bis zu 120 qm,

 

 

5.

ein Eigenheim mit einer Größe bis zu 130 qm und

 

 

6.

ein PKW bis zu einem Wert von 7.500,00 Euro

 

unangetastet.

 

Lebensversicherungen ab einem Betrag von Euro 16.250,00 wären aufzulösen und aufzubrauchen.

 

Nach der sinnverdrehenden Logik der Agenda 2010 würde auch das geplante

 

Wohn - Riester - Desaster

 

keinen Schutz vor einer Zwangsenteignung für Witwen und Waisen als Sozialhilfeempfänger bieten.

 

Vermutlich schon deshalb wagt sich zurzeit noch kein deutscher Politiker, die Forderung nach der Abschaffung der Witwen- und Waisenrenten zu stellen.

 

Zu groß ist die Angst der deutschen Politiker, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern.

 

Die Verkündung der

Altersarmut

 

war im Kalenderjahr 2006 dem glücklosen Arbeits- und Sozialminister

 

Franz Müntefering

vorbehalten.

 

Es bleibt abzuwarten, wem die Aufgabe zufallen wird,

das noch fehlende Teilstück der Agenda 2010,

die Abschaffung der Witwen- und Waisenrente,

zu verkünden.

 

Die Zeit für die Verkündung läuft langsam ab, denn erst mit dem noch fehlenden Teilstück sollte nach der Vorstellung der Entwickler die gesamte Rechnung der

 

Agenda 2010

aufgehen können.

 

Es wird immer deutlicher, dass eine zeitgleiche Verkündung aller Teilstücke der

 

ArmutsAgenda 2010

 

die Schockwirkung für deutsche Bürger erheblich vergrößert hätte.

 

Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist das wirtschaftliche Hauptziel der

 

ArmutsAgenda 2010

 

die Verankerung der untauglichen und invaliden privaten Rentenmodelle zugunsten der deutschen Versicherungskonzerne.

 

Der DRSB e.V. hat mit verschiedenen Berechnungen mehrfach nachgewiesen, dass das so genannte

 

RiesternoderRürupen

 

nicht zum Wohle deutscher Bürger entwickelt worden sein kann.

 

Nach dem zu erwartenden Kollabieren der gesetzlichen Rentenversicherung werden deshalb die fatalen Fehler der etablierten Parteien aus den vergangenen Jahrzehnten sofort ans Tageslicht kommen.

 

Beim Thema

Renten

 

gibt es keine echte parlamentarische Opposition, da keine der etablierten Parteien sich von den Fehlern der Vergangenheit freisprechen kann, da im Zeitverlauf alle etablierten Parteien, mit der Ausnahme der neuen Linken, in der Regierungsverantwortung standen und somit kollektive Schuld an den untauglichen und invaliden Rentenmodellen tragen.

 

Das Thema Rente

gleicht einem Kampf der Politiker gegen alle deutschen Bürger.

 

Das permanente Verdrängen der Folgen aus dieser Entwicklung zeigt den deutschen Politikern schonungslos ihr eigenes Versagen auf.

 

Riester- und Rüruprenten - Modelle

sowie

Zwangsenteignung

sind nur die Vorboten einer weiteren

Armutswelle.

 

 

 

DRSB

Wir kämpfen seit 20 Jahren mit der Stimme der Demokratie

für

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,

sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.

 

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>