DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
DRSB e.V. Rudolf – Lensing – Ring 75 40670 Meerbusch
Einschreiben mit Rückschein
Herrn
Peer Steinbrück
Bundesfinanzminister
c/o Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
D – 10117 Berlin
Meerbusch, den 03. November 2006
Vierter offener Brief an
Herrn Peer Steinbrück
Bundesfinanzminister
Gerangel um steuerbegünstigte Immobilien - AGs
Hier: Reits >>> Real Estate Investment Trust <<<
Sehr geehrter Herr Steinbrück,
um die steuerbegünstigten >>> Reits <<< ist innerhalb der Bundesregierung ein Glaubenskrieg entstanden, insbesondere was das heikle Thema Wohnungen angeht.
Der Glaubenskrieg nimmt hierbei schon groteske Züge an.
Was die Diskussion um Armut und Unterschicht angeht, ist das Thema Privatisierung von öffentlichem Wohnungseigentum besonderes brisant, da mit einer Privatisierung die Angst vor Mieterhöhungen um sich greift.
Möglicherweise will die Politik es mal wieder allen recht machen.
Die Quadratur des Kreises
ist bekanntlich
schon an einer anderen Stellen gescheitert.
Wäre es nicht an der Zeit, auch einmal über ein sinnvolles und nützliches System der steuerlichen Behandlung von ganz normalen Immobilien im Einkommensteuerrecht nachzudenken?
Gehen wir hierbei von einem kleinen alltäglichen Beispielsfall aus:
Ein Bürger in Deutschland ist Eigentümer eines 4-Familienhauses. Das Objekt hat der Bürger geerbt, so dass bei einem Verkauf die Frage nach einem Spekulationsgewinn ausscheidet.
Der Bürger verkauft das Haus an einen Privatinvestor.
Behandlung im Einkommensteuergesetz:
Der Verkauf hat steuerlich keine Relevanz, da es sich um Veräußerung von Privatvermögen handelt.
Kleine Abwandlung des Falles:
Der Bürger verkauft das Haus an einen professionellen Großinvestor, im so genanten Müntefering – Neudeutsch:
an eine Heuschrecke.
Behandlung im Einkommensteuergesetz:
Der Verkauf hat steuerlich keine Relevanz, da es sich um Veräußerung von Privatvermögen handelt.
Ergänzung zur Abwandlung des Falles:
Die Mieter des 4 – Familienhauses, die den Vater des Eigentümers schon kannten, erfahren aufgrund einer Hausbegehung von dem geplanten Verkauf des Objektes an eine Heuschrecke ( REITS ). Die Mieter bitten den Eigentümer, die Wohnungen jeweils an die einzelnen Mieter zum gleichen Preis zu verkaufen, da sie zukünftig Mieterhöhungen befürchten.
Aufgrund des langjährigen guten Vertrauensverhältnisses mit den Mietern geht der Eigentümer auf den Vorschlag ein, da es sich ja hierdurch rechnerisch nicht schlechter stellt.
Behandlung im Einkommensteuergesetz:
Der Verkauf von den 4 Eigentumswohnungen stellt steuerlich wegen der so genannten
„3 - Objekt - Grenze”
gewerblicher Grundstückshandel dar.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und dem steuerlichen Buchwert
> historische Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen <
unterliegt der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer.
Von Ihrem „Parteigenossen” Franz Müntefering ging im letzten Jahr die Parole aus:
>>> Kampf den Heuschrecken <<<
Ist hiermit womöglich bereits jeder
Bürger
gemeint, der im Besitz eines 4- Familienhauses ist?
Schon im Jahre 1999 machte der DRSB e.V. der Bundesregierung mit der
Initiative 20 / 70
einen Reformvorschlag im Kampf gegen Schwarzarbeit sowie Harmonisierung und Vereinfachung des Einkommensteuerrechts.
Für jedes fiskalische Problem gibt es eine Lösung,
aber ohne Lösungen werden Probleme erst gar nicht als
Probleme erkannt.
Wäre es von daher nicht sinnvoll, zunächst die schon ewig bestehenden
„kleinen Probleme”
zu lösen, bevor man sich wieder einmal sinnentleert und nutzlos an die
„großen Probleme”
heranwagt?
In Erwartung Ihrer sehr geschätzten schriftlichen Rückantwort verbleiben wir
mit freundlichen und besten Grüßen aus Meerbusch
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Ihr |
Ihr |
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Andreas Kallen |
Hans-Josef Leiting |
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Rechtsanwalt und Vorsitzender der Rechtskommission |
Steuerberater und Vorsitzender der Rentenkommission |
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