DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Heinrich Sternemann ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 04. Mai 2009
Behindert Formalismus das Entstehen von Langzeitarbeitsplätzen?
Spielen deutsche Mittelständler nur die zweite Geige?
Bei der Kreation von Hilfsprogrammen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise sind die Berliner Politiker nicht kleinlich. Deutschland ist im Wahljahr zum Bundestag, so dass jeder in der Regierung einmal kräftig glänzen möchte.
Konjunkturprogramm I, Konjunkturprogramm II, Rettungsschirm für Banken und Industrie mit mehrstelligen Milliardenbeträgen sind an der Tagesordnung der Berliner Koalition aus Roten und Schwarzen.
Man stemmt sich mit aller Gewalt gegen die aufziehende Rezession und Deflation, um ja nicht als Versager dastehen zu müssen. Doch schon die Abwrackprämie wirkt doppelt kontraproduktiv. Sie befeuert die Inflation genauso stark wie die folgende Deflation.
Dabei wäre vielen Mittelständlern schon sehr geholfen, wenn die Berliner Politiker sie von dem regelrecht ausufernden Formalismus bei der Umsatzsteuer entlasten würden.
Obwohl die stetig anwachsenden Anforderungen an die Steuern zahlenden Mittelständler nicht schon genug des „GUTEN” wären, verkompliziert man das Procedere bei der Umsatzsteuer von Jahr zu Jahr.
Bei wirtschaftlichen Transaktionen innerhalb der EU tragen vor allem Mittelständler die Straflast dafür, dass man auf der politischen Ebene offensichtlich nicht weiterkommen will und einen zwingend notwendigen Konsens zwischen den unterschiedlichen Besteuerungsgrundsätzen der einzelnen Länder verhindert.
Multikonzerne dagegen werden verhätschelt, zahlen kaum Steuern in den EU – Staaten und erhalten großzügige Milliardenhilfe.
Deutsche Mittelständler schlagen sich derweil mit dem Formalismus herum, weil die Umsatzsteuer in Deutschland nach dem
Ursprungsland
statt nach dem Bestimmungslandprinzip erhoben wird.
Deshalb bleibt der erforderliche Verwaltungsaufwand für die Erhebung und das Risiko für die Überweisung der Steuer bei den deutschen Mittelständlern hängen.
Produktivität und Zeit gehen zu Lasten von möglichem Umsatz verloren.
Einen ganz besonderen Höhepunkt der „steinbrückschen” Steuerbürokratie stellt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 06. Januar 2009 dar.
Auf üppigen 21 Seiten wird darin geregelt, wann und wie innergemeinschaftliche Lieferungen steuerbefreit sind. Eine echt „tolle” Leistung aus dem Hause
Steinbrück und Formalismus.
Zum Beispiel muss bei der Abholung von Waren durch einen benannten Beauftragten eine durchgängige so genannte Vollmachtskette lückenlos nachgewiesen werden, bei der die betreffenden Waren einzeln und vor allem korrekt zu bezeichnen sind.
Der Gipfel des
„steinbrückschen Amtsschimmels”
ist die Feststellung der Identität des Abnehmers sowie des Beauftragten, die durch Ablichtungen der Passunterlagen belegt werden muss.
Eine allgemeine Beauftragung – wie früher üblich – reicht zukünftig nicht mehr aus.
So richtig aber lässt
Peer Steinbrück
den Amtsschimmel wiehern, wenn er darüberhinaus eine schriftliche Versicherung des Abnehmers fordert, der die Waren in andere EU – Länder befördern möchte.
Jeder gut ausgebildete Exportkaufmann weiß genau, dass solch ein Schriftstück reine Makulatur ist, weil die Richtigkeit vom Lieferanten nicht kontrolliert werden kann, es sei denn, der Abnehmer begleitet den Abholer bis zur jeweiligen Staatsgrenze.
Ein völlig wirklichkeitsfremdes Szenario, dass von dem oberschlauen
SPD – Finanzminister dort gefordert wird.
Bedauerlicherweise führt der Kampf gegen betrügerische Manipulationen bei der Umsatzsteuer dazu, dass die Berliner Politiker, in einer Art des blindwütigen Aktionismus, das vermeintliche Netz an Kontrollformalismen immer enger knüpfen möchten.
Mit dem erheblichen Aufwand und den unnötigen Kosten für solche Maßnahmen werden Tausende von steuerehrlichen Mittelständlern über Gebühr belastet.
Aber
Peer Steinbrück
geht ganz im Stil eines echten Atlantikers noch weiter, gilt es doch den deutschen Mittelstand vollkommen zur Auflösung zu bringen.
Nicht nur bei grenzüberschreitenden Geschäften, sondern auch bei normalen Inlandslieferungen treibt der
„steinbrücksche Formalismus”
seine seltsamen Stilblüten.
Fehlt zukünftig auf einer Rechnung die fortlaufende Rechnungsnummer oder hat ein so genannter Leistungserbringer seine Steuernummer falsch oder nicht angegeben, so droht dem Empfänger demnächst, dass ihm der Vorsteuerabzug aufgrund solcher rein formalen Fehler strikt verwehrt wird.
Wie aber soll ein Empfänger die Richtigkeit überprüfen?
In beiden Fällen handelt es sich um Nummernangaben des Lieferanten, die von Computern verfälscht ausgedruckt werden können oder auch von Druckereien auf das Briefpapier verdreht aufgebracht wurden. Kaum ein Rechnungslauf wird auf die Validität der eingedruckten Nummern überprüft.
Deshalb birgt das stetig wuchernde Gestrüpp an Formalismen Gefahren für alle deutschen Unternehmer.
Denn wer den Wust an zu beachtenden Regeln und Vorschriften nicht vollumfänglich genügt oder sogar eine Kleinigkeit übersieht, kann mit Nachzahlungen und Zahlungsverweigerungen abgestraft werden.
Das gesamte Thema der Umsatzsteuer hat sich im Laufe der letzten Jahre zu einem Tummelplatz für Finanzverwaltungen entwickelt und wird zu einem unüberschaubaren wirtschaftlichen Minenfeld für Mittelständler.
Auch so kann man vorsätzlich Langzeitarbeitsplätze verhindern und dem Götzen
Formalismus
ungehemmt frönen.
DRSB
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für
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