Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Überregulierung der Altersvorsorge
Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> sowie die verantwortlichen Managerinnen und Manager der Versicherungswirtschaft scheinen bei den Rentenreformen das Handtuch geworfen zu haben. So ist es bei einem Boxkampf üblich -> das Handtuch in den Ring zu werfen -> um in Ausweglosigkeit den Kampf zu beenden. Mit dem Handtuch werfen wird die Niederlage eingestanden -> um der Gefahr durch einen ->
K.O.-Schlag ->
zu entgehen. Die Miesere und der Untergang der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
war frühzeitig zu erkennen. Mit der Umbenennung der Riesterrente in Altersvorsorgedepot soll womöglich der letzte Versuch gestartet werden -> um das Ruder noch herumzureißen. Wie im Fahrwasser eines Kreuzfahrtschiffes sind bei Rentenreformen in der Rückwärtsbetrachtung der Ausgangspunkt -> die Fahrtrichtung und das Ziel sichtbar. Auf der politischen Schiffsbrücke zur Steuerung von Rentenreformen scheinen abwechselnd Kapitäne ohne Kapitänspatent am Steuerstand zu stehen -> die vermutlich orientierungslos neue Richtungen ansteuern. Die ständigen Kurs-Wechsel der Rentenreformen sind für die ->
Bürgerinnen und Bürgern ->
nicht mehr nachvollziehbar. Die vollmundigen Ankündigungen bleiben Lippen-Bekenntnisse -> wenn angestrebte Rentenreformen wegen unzureichender Feldtests aufgrund von Konstruktionsfehlern scheitern!
Zur Einführung im Kalenderjahr 2002 wurde
die Riesterrente als Jahrhundertreform gefeiert!
Die Riesterrente wird zum Jahresende 2026 für Neuverträge nach genau 25 Jahren eingestellt.
Für bestehende Riester-Verträge soll ein Bestandsschutz eingeführt werden!
Als Grund für die Einstellung wird
angeführt -> dass die Riesterrente in
Verruf geraten sei!
Die Hauptgründe sollen bürokratische Hürden, Schwerfälligkeit und ein Übermaß an Verwaltungs- und Vertriebskosten sein. 25 Jahre wurde den ->
Bürgerinnen und Bürgern ->
von den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern eingetrichtert:
Riestern lohnt sich wegen der Zulagen! [ ? ? ? ]
Mit dem Altersvorsorgedepot soll die Riesterrente abgelöst werden.
Bei dem Altersvorsorgedepot können auch Selbständige Riestern!
Denn 25 Jahre wurde der Konstruktionsfehler der Berufsfalle geleugnet. Im Altersvorsorgedepot wird die Berufsfalle aufgehoben -> weil die Koppelung an die gesetzliche Rentenversicherung mit Mindesteigenbeiträgen entfällt. Nach 25 Jahren besteht die private Altersvorsorge ab dem 01. Januar 2027 im Kabinett Merz aus der ->
1.
Riesterrente
2.
Rüruprente
3.
Altersvorsorgedepot!
Zwischenzeitlich stand im Kabinett Scholz auch die sogenannte Aktienrente mit der Finanzierung aus Sondervermögen auf dem Programm.
Übrigens….
…. nur zur Erinnerung: Die Riesterrente und die Rüruprente wurden im Kabinett Schröder I und II auf den Weg gebracht! Im Kabinett Merkel I bis IV wurde die Riesterrente und die Rüruprente über 16 Jahre mit den Konstruktionsfehlern und Ungereimtheiten fortgeführt. Die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
scheint in einer Parallelwelt der Doppelmoral entstanden zu sein. Womöglich spielt in den merkwürdigen Werdegang der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
auch eine geplante Zersetzung eine Rolle! Im Kabinett Merkel I wurde für Kapitalgesellschaften ab dem Kalenderjahr 2008 der feste Steuersatz zur Körperschaftsteuer 15 Prozent eingeführt. Ab dem Kalenderjahr 2028 soll der Steuersatz jährlich um 1 Prozent sinken -> bis der Steuersatz ab dem Kalenderjahr 2032 nur noch 10 Prozent beträgt. Für Kapitaleinkünfte wurde bei der Einkommensteuer die Abgeltungssteuer von 25 Prozent im Kalenderjahr 2009 im Kabinett Merkel I eingeführt. Die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
ist wesentlich umfassender als nur die Riesterrente. Nach 3 Jahrzehnten untauglicher ->
AGENDA-Politik ->
scheint die Angst vor der Zukunft trotz der Nachwehen der Merkel-Doktrin seit den Wahlen im September 2026 in den neuen Bundesländern durch das Bestehen von Alternativen noch immer nicht verflogen zu sein!
Auf Altervorsorgebezüge von Renten
und Pensionen wird die Steuer unterschiedlich erhoben!
Pensionen und die Riesterrente sind in voller Höhe zu versteuern. Der Steuersatz richtet sich nach der Steuer-Progression und kann für ->
Bürgerinnen und Bürger ->
bis zu 45 Prozent betragen. Die gesetzliche Rente und die Rüruprente werden mit der so genannten nachgelagerten Besteuerung mit einer Übergangszeit von ->
53 Jahren ->
für die Kalenderjahre 2005 bis 2058 versteuert. Ab dem Rentenbeginn im Kalenderjahr 2058 werden Pensionen, gesetzliche Rente, Riesterrente, Rüruprente und Altersvorsorgedepot gleich versteuert.
Der anfängliche steuerpflichtige Anteil der Rentenbezüge
bei der gesetzlichen Rente im Kalenderjahr 2005 betrug 50 Prozent
bis bei Rentenbeginn im Kalenderjahr 2058 eine volle Steuerpflicht
von 100 Prozent der Rentenbezüge erreicht wird!
Bei Rentenbeginn im Kalenderjahr 2026 beträgt zum Beispiel der steuerpflichtige Anteil der Rentenbezüge 84 Prozent. Einen echten Grund -> dass Pensionen und Renten nach dem Alterseinkünftegesetz ab dem Kalenderjahr 2005 gleich besteuert werden müssen -> gibt es nicht.
Alle Überregulierungen scheinen der Verblendung zu dienen!
Die Versteuerung vom Altersvorsorgedepot als Nachfolgemodell der Riesterrente soll ab dem Kalenderjahr 2027 gestaffelt erfolgen. Die Rentenbezüge -> die auf die normalen Beiträge zur Zulagenförderung entfallen -> sollen wie die Riesterrente in voller Höhe versteuert werden. Die spätere Rente aus Beiträgen außerhalb der Zulagenförderung sollen mit dem so genannten Ertragsanteil -> [ Zinsanteil ] -> versteuert werden. Diese Regelung kennen ältere ->
Bürgerinnen und Bürger ->
noch aus der Zeit vor Einführung der nachgelagerten Besteuerung bis zum Kalenderjahr 2004 bei der gesetzlichen Rente. Einmalauszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot sollen mit der so genannten Fünftel-Regelung begünstigt besteuert werden.
Für die bestehenden
16 Millionen Riester-Verträge
soll ab dem 01. Januar 2027 ein Wahlrecht bestehen ->
die Riester-Verträge fortzuführen -> die Rente ruhen zu lassen oder
die Riesterrente in ein Altersvorsorgedepot umzuwandeln!
Innerhalb bestehender Modelle wurde bis heute noch keine echte Rentenreform vorgenommen.
Vermutlich sollen verräterische Spuren unerkannt bleiben!
Deshalb hat jede Rentenreform mit einem neuen Gesetz immer wieder einen neuen Namen -> wie zum Beispiel:
1.
Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001
zur Einführung der Riesterrente!
2.
Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2004
zur Einführung der Rüruprente und nachgelagerten Besteuerung!
3.
Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024
zur Verschleierung der Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente!
4.
Altersvorsorgereformgesetz aus dem Kalenderjahr 2026
zur Ablösung der Riesterrente durch das Altersvorsorgedepot!
Das Steuerrecht für das Altersruhegeld -> also für Renten und Pensionen -> ist unübersichtlicher gestaltet als das Steuerrecht für internationale Konzerne!
1.
Warum zahlen Kapitalgesellschaften nur
10 Prozent Körperschaftsteuer?
2.
Warum werden Bürgerinnen und Bürger schlechter
behandelt als Kapitalgesellschaften?
3.
Wohin will man die Bürgerinnen und Bürger führen?
4.
Warum werden die Bürgerinnen und Bürger ständig überfordert?
5.
Warum schaffen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker
keine belastbaren Lösungen bei den Rentenreformen?
6.
Wer hat sich das ALLES ausgedacht?
Denn mit den Überregulierungen der Altersvorsorge laufen die ehemaligen Volksparteien ->
CDU / CSU und SPD ->
sowie wahrscheinlich auch die Versicherungsgesellschaften Gefahr -> durch eventuell Unvermögen und gravierende Fehleinschätzungen den eigenen Untergang herauf zu beschwören!
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DER DEUTSCHE DENKERKREIS
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