Dampf ablassen – 17. April 2026

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Reform der Beamtenbesoldung!

 

 

Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichts muss auch der Bund die Bezahlung seiner Beamtinnen und Beamten anpassen. Der Bundesrepublik Deutschland steht eine massive Erhöhung der Beamten-Besoldung bevor – während in unserer Heimat immer mehr Menschen befürchten ihre Arbeitsplätze zu verlieren und Treibstoff für Automobile und Lebensmittel immer teurer werden!

Auch das Wohnen in Mietwohnungen wird immer unbezahlbarer!

Irgendetwas ist in der Bundesrepublik Deutschland

vollkommen aus dem Gleichgewicht geraten!

Unsere Politikerinnen und Politiker faseln immer öfter von Reformen herum, doch nichts nützliches oder sinnvolles passiert in der Bundesrepublik Deutschland, denn das Autokratie-System in Brüssel scheint womöglich Verbesserungen für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zu blockieren.

Das spüren immer mehr Menschen in den 27 EU-Mitgliedstaaten!

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Reform des Arbeitsmarkts?

 

 

Nach der Ansicht von Politikerinnen, Politiker und Parteien, die noch immer erkennbar der linksgrünen Ideologie verfallen sind, soll eine

Agenda 2030

unsere Heimat vor dem totalen wirtschaftlichen Niedergang retten können. Eine

Agenda 2030

wird aber auch nicht helfen können, denn die nachweislich volksschädliche und volksfeindliche

Agenda 2010

des SPD-Genossen und Ex-Bundeskanzlers

Gerhard Schröder

führt seit über 26 Jahren unsere Heimat in den völligen wirtschaftlichen und politischen Niedergang! Denn die finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme durch die nachweislich volksschädliche und volksfeindliche

Agenda 2010

sind bis heute immer größer und bedrohlicher geworden. Politikerinnen, Politiker und Parteien, mit erkennbarer linksgrüner Ideologie haben die Reformen der nachweislich volksschädlichen und volksfeindlichen

Agenda 2010

überschätzt. Auch das macht immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserer Heimat immer nachdenklicher und kritischer, denn eine volksschädliche und volksfeindliche

Agenda 2010

wollten verantwortungsbewusste Politikerinnen, Politiker und Parteien in keinem anderen EU-Mitgliedstaat einführen!

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden sie umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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