Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Unantastbar? Unbelehrbar? Unangreifbar?
Um das Brüsseler EU-Projekt ->
Kapitalmarktunion ->
nicht zu gefährden -> wird womöglich mit aller Gewalt versucht -> einen Untergang eines weiteren international tätigen Wirtschaftsprüfungskonzerns nach dem ->
ARTHUR-ANDERSEN-SKANDAL ->
zu vermeiden. Eine Erweiterung des Konsolidierungskreises in den Konzern-Abschlüssen von institutionellen Kapitalanlegern, Versicherungskonzernen und Banken durch Millionen von KMU-Unternehmen gemäß den Plänen der ->
Kapitalmarktunion ->
durch so genannte SPACs würde die Grenze des Möglichen trotz eines Einsatzes von Künstlicher Intelligenz KI vermutlich überschreiten und eventuell sprengen. Denn die ->
SPECIAL ACQUISITION COMPANIES ->
kurz SPACs genannt sind Mantelfirmen -> eigens für die Übernahme von Start-Ups gegründet und an die Börse gebracht werden. Im Kalenderjahr 2001 schien die Branche der Wirtschaftsprüfer zunächst geläutert zu sein -> nachdem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ->
ARTHUR-ANDERSEN ->
in den USA durch den
Enron-Skandal ->
aufgrund fortgesetzter Bilanz-Fälschungen untergegangen war. Die Branche muss die Aufrechterhaltung und Gewährleistung der personellen und fachlichen Kompetenz im Auge behalten. Die „SO“ bezeichneten ->
BIG FIVE ->
[ GROSSEN 5 ]
reduzierten sich nach dem Enron-Skandal zu den ->
BIG FOUR
[ GROSSEN 4 ]
Deloitte
Hauptsitz London / Großbritannien
mit circa 457.000 Mitarbeitern weltweit
PwC PricewaterhouseCoopers
Hauptsitz London / Großbritannien
mit circa 328.000 Mitarbeitern weltweit
EY Ernst & Young
Hauptsitz London / Großbritannien
mit circa 312.250 Mitarbeitern weltweit
KPMG
Hauptsitz Amstelveen / Niederlande
mit circa 236.000 Mitarbeitern weltweit.
Bei allem politischen Gerede um Digitalisierung und Zeitenwende darf die Wirtschaft den Überblick und die Kontrolle über die Prozess-Abläufe nicht verlieren. Bei der Vielzahl der in sich geschlossenen KMU-Unternehmen in weit verzweigten Branchen fehlt bei institutionellen Kapitalanlegern, Versicherungskonzernen und Banken die eigene Fachkompetenz um den Überblick zu behalten. Deshalb können die so bezeichneten KMU-Unternehmen nur dezentral geführt werden. Es macht keinen Sinn -> die Abläufe in der Wirtschaft mit dem Instrument Kapitalmarktunion auf eine Zentralisierung der Macht aus institutionellen Kapitalanlegern, Versicherungskonzernen und Banken umzustellen. Das würde zwangsläufig über die angestrebte Währungsunion, Kapitalmarktunion und Bankenunion zu einer privaten Monopol-Geschäftsbank mit einem angeschlossenem FinTechKonzern führen. Mit dem ->
Bilanzrichtlinien-Gesetz ->
kurz BiRiLiG genannt -> aus dem Kalenderjahr 1986 wurde der Beginn der so bezeichneten modernen Bilanzrechts nach internationalen Standards und die Prüfungspflicht für mittelgroße Kapitalgesellschaften durch das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft eingeführt. Zur Vermeidung eines Auseinanderbrechens bestehender Mandatsstrukturen wurde der Berufsstand ->
„Vereidigter Buchprüfer“ ->
wieder eingeführt -> damit der Berufsstand der Steuerberater mit einer Erweiterung des Aufgabengebietes der Jahresabschlussprüfung die Mandate nicht per Gesetz an große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verliert. Die handelsrechtliche Prüfungspflicht von Kapitalgesellschaften wurde mit ->
BiRiLiG ->
für mittelgroße Kapitalgesellschaften ohne das Bestehen einer Börsenzulassung eingeführt.
Die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse
war zuvor an die Börsenzulassung gekoppelt!
DAS ist bis heute der einzige sinnvolle Grund für eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten. Aufgrund des Steuergeheimnisses konnten sich Unternehmen -> sowie Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zuvor darauf verlassen -> dass ihre Daten außerhalb fiskalischer Zwecke vor einem unberechtigten Zugriff geschützt waren. DAS ist mit den Veröffentlichungen im Bundesanzeiger -> ab dem Kalenderjahr 2007 -> nicht mehr zu gewährleisten. Die Einführung der Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten wurde wegen der Haftungsbegrenzung von Kapitalgesellschaften vom ->
Kabinett Merkel I ->
im Kalenderjahr 2007 eingeführt. Bei der Kapitalmarktunion geht es für die „SO“ bezeichneten „berichtspflichtigen KMU – Unternehmen“ um die zwangsweise Einführung der so genannten ->
„Kapitalmarkt-Finanzierungen“
anstelle der üblichen bankfinanzierten Kreditfinanzierung. Höchstwahrscheinlich wäre die Einführung einer Kapitalmarkt-Finanzierung zur Beteiligung von institutionellen Kapitalanlegern, Versicherungskonzernen und Banken ohne die vorbereitenden Maßnahmen in der BRD nicht möglich gewesen. Vermutlich in Folge des Enron-Skandals wurde eine Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung eingeführt. Gegenüber dem Gesetz ->
BiRiLiG ->
ist das eine Rolle rückwärts. Sofern Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer -> sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung nach § 316 HGB durchführen -> müssen sie sich zur Erfüllung der 8. EU-Rechtlinie und den Vorgaben der Wirtschaftsprüferkammer einer Qualitätskontrolle unterziehen. Sämtliche Praxen müssen sich mindestens alle 6 Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen. Das System der Qualitätskontrolle unterliegt der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle ->
APAS ->
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bei großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verteilen sich die Kosten der Qualitätskontrolle auf viele Prüfungsmandate. Wegen der enormen Kosten für die Qualitätskontrolle haben sich viele kleine und mittelständische Praxen aus dem Geschäftsfeld ->
„Abschlussprüfung“ ->
zurückgezogen und das Geschäftsfeld den ->
BIG FOUR ->
überlassen. Bei dem ->
Bilanzrechts-Modernisierungs-Gesetz ->
kurz BilMoG genannt -> aus dem Kalenderjahr 2009 soll vermeintlich der Schwerpunkt der Reformen in der Deregulierung und Kostensenkung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen liegen. Diese Bezeichnung entspricht den KMU-Unternehmen aus der Kapitalmarktunion des Kunstgebildes der EU-Vertragsgemeinschaft. Die Buchführungspflicht wurde handelsrechtlich für Einzelkaufleute aufgehoben. Die Buchführungspflicht im Steuerrecht blieb für Einzelkaufleute natürlich bestehen.
DAS nennen EXPERTEN im Klartext Verarschung!
Mit BilMoG wurden die Schwellenwerte für die Einteilung von Kapitalgesellschaften in die 3 Größenklassen ->
klein, mittelgroß und groß ->
nach § 267 HGB den „Erfordernissen“ angepasst. Zur Einführung von „BilMoG“ im Kalenderjahr 2009 waren die Pläne zur Einführung der Kapitalmarktunion noch nicht bekannt. Die Einteilungskriterien für die Größenordnungen von Kapitalgesellschaften nach BiRiLiG und BilMoG finden sich in dem deutschen Gesetz zur Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten ab dem Kalenderjahr 2007 und der geplanten Umsetzung des EU-Gesetzes Kapitalmarktunion ab dem Kalenderjahr 2027 wieder. Nüchtern betrachtet dient womöglich -> dieser von EXPERTEN so genannte ->
„Firlefanz“ ->
um die Größenklassen von KMU-Unternehmen nach BiRiLiG und BilMoG nur zur Legitimation auf einen Datenzugriff.
Dieses Verwirrspiel ähnelt den Planungen zur Einführung
der Euro-Gemeinschaftswährung im Kalenderjahr 1999 und zur
Einführung der Riester-Rente im Kalenderjahr 2002!
Zur reibungslosen Umsetzung der Kapitalmarktunion muss vermutlich die Plattform der Wirtschaftprüfungsgesellschaften ->
BIG FOUR ->
stabil gehalten werden. Der Wirecard-Skandal in Deutschland um ->
EY Ernst & Young ->
sowie der Evergrande-Skandal in der Volksrepublik China um ->
PwC PricewaterhouseCoopers ->
sind den Plänen zur Einführung der Währungsunion, Kapitalmarktunion und Bankenunion nicht besonders förderlich. Die Millionen von KMU-Unternehmen im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft können von den ->
BIG FOUR ->
aber nach einer Zwangskonsolidierung in die Konzernabschlüsse von institutionellen Kapitalanlegern, Versicherungskonzernen und Banken nicht zusätzlich einer Prüfung unterzogen werden. Das würde den Zeitrahmen einer Jahresabschlussprüfung sprengen. Die Pläne zur Währungsunion, Kapitalmarktunion und Bankenunion sind eng mit einer Unantastbarkeit, Unbelehrbarkeit und Unangreifbarkeit der ->
BIG FOUR ->
verbunden. Deshalb ist es kaum vorstellbar -> dass ab dem Kalenderjahr 2027 mit der Unterstützung der ->
BIG FOUR ->
im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft eine einheitliche Insolvenz-Verordnung für KMU-Unternehmen umgesetzt werden kann.
Denn mit einer Zerschlagung einer funktionsfähigen
Wirtschaftsordnung möchte niemand in Verbindung gebracht werden!
Die vollständige Umsetzung der Währungsunion, Kapitalmarktunion und Bankenunion würde automatisch zu monopolitischen Machtstrukturen in der Wirtschaft und zu autokratischen Machtstrukturen in der Politik führen. Zur Einführung des ->
BiRiLiG ->
im Kalenderjahr 1986 war die Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten über den privatisierten Bundesanzeiger mit der Hilfe des Bundesamtes für Justiz ab dem Kalenderjahr 2007 noch kein kritisches Thema. Zur Einführung von ->
BilMoG ->
im Kalenderjahr 2009 war die Einführung der Kapitalmarktunion ab dem Kalenderjahr 2027 durch das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft ebenfalls noch kein brisantes und kritisches Thema.
BiRiLiG und BilMoG ->
ist gemeinsam -> dass beide Gesetze auf die Einteilung von Unternehmen in so definierte KMU-Unternehmen aufbauen.
Doch ohne die Einbindung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
können die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker die Währungsunion, die
Kapitalmarktunion und die Bankenunion vermutlich kaum umsetzen!
Eine Übernahme von mehreren Millionen KMU-Unternehmen durch ein Oligopol aus institutionellen Kapitalanlegern, Versicherungskonzernen und Banken ab dem Kalenderjahr 2027 ist mit extrem hohen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Risiken verbunden und könnte das Kunstgebilde der sogar die EU-Vertragsgemeinschaft und die Euro-Gemeinschaftswährung unumkehrbar gestalten. Zur Verschleierung dieser einseitigen Ausrichtung der Währungsunion -> der Kapitalmarktunion und der Bankenunion wurde vermutlich am 13. August 2021 aus dem Wirtschaftsministerium in Berlin an die Beratungsgesellschaft OXERA das Gutachten für die private Altersvorsorge vom 21. September 2021 in Auftrag gegeben. Nach dem Gutachten der OXERA Beratungsgesellschaft mbH vom 21. September 2021 soll neben einer Währungsunion, Kapitalmarktunion und Bankenunion mit einer Zusammenführung der Riester-Rente und der Rürup-Rente der Vermögensaufbau der privaten Altersvorsorge über Start-Ups mit SPACs von KMU-Unternehmen erfolgen. Aufgrund der Erweiterung der Währungsunion, der Kapitalmarktunion und der Bankenunion auf die private Altersvorsorge mit dem Auftrag vom 13. August 2021 konnte der SPD-Genosse Olaf Scholz nach der Bundestagswahl am 20. September 2021 die bestehende einseitige Ausrichtung aufheben und unvorbelastet das Amt als Bundeskanzler antreten. Aber zur vorgeschlagenen Zusammenführung der ->
Riester-Rente und der Rürup-Rente ->
zum Vermögensaufbau müsste zuerst das bestehende Beitrags-System der gesetzlichen Rentenversicherung auf das vom DRSB e.V. vorgeschlagenem Modell ->
ALLE VON ALLEM FÜR ALLE ->
umgestellt werden. Vor der Erweiterung um die mehrseitige Ausrichtung auf die private Altersvorsorge waren die Währungsunion, die Kapitalmarktunion und die Bankenunion einseitig auf ->
Cum-Ex, Wirecard oder Deutschlandbank ->
ausgerichtet. Das wird vermutlich zum Kern-Problem im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft werden können. Denn vor deutschen Gerichten stehen die Skandale um ->
Cum-Ex und Wirecard ->
erst in der Anfangsphase einer umfassenden Aufklärung. Der gesamte Themen-Bereich ->
Deutschlandbank ->
wurde vermutlich von der DEUTSCHEN BANK rein vorsorglich eingemottet.
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DER DEUTSCHE DENKERKREIS
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