Dampf ablassen – 28. August 2024

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

Bitte schreiben Sie uns

Ihre Kommentare

als Brief, Telefax oder E-Mail.

Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

Zufalls-Generator

ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

================================================

Nachricht / anonymisiert

Auf dem falschen Fuß erwischt?

 

Diese Redensart aus dem Sport umschreibt die Situation, dass man jemanden in einem unpassenden oder unvorbereiteten Moment erwischt hat. Am 17. August 2024 hatte der DRSB bereits in einem ausführlichen Gastbeitrag unter dem Titel

> Die private Altersvorsorge <

Nur noch eine tickende Zeitbombe?

veröffentlicht, was man im Handelsblatt am 21. August 2024 – also 4 Tage später – unter einem anderem Tenor zu lesen war. In dem DRSB-Artikel wurde korrekt beschrieben, dass am 27. September 2021 – einen Tag nach der Bundestagswahl 2021 – das Gutachten der OXERA Consulting GmbH mit dem Titel

Wie können Börsengänge für

Start-ups

in Deutschland erleichtert werden?

vorgestellt wurde. In dem OXERA-Gutachten wird ausgeführt, was vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 13. August 2021 in Auftrag gegeben wurde.

War es also ein Wunsch-Gutachten der GroKo aus CDU, CSU und SPD?

______________

Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

 

DIE VERFASSERIN

================================================

Nachricht / anonymisiert

Wird Finanzminister Lindner mit falschen Federn geschmückt?

 

Nach dem Bericht des Handelsblatts vom 21. August 2024 mit dem Titel -

Bund will Investitionen in Wachstumsfirmen erleichtern -

soll die Aktienkultur gefördert und ein Börsengang als Option für junge Wachstumsfirmen reizvoller werden. Nach dem Bericht vom Handelsblatt sind an dieser Initiative für Wagnis- und Wachstumsfinanzierungen unter der Bezeichnung –

WIN –

unter anderem beteiligt: Allianz Versicherung, Deutsche Bank, Deutsche Börse und die Finanzaufsicht Bafin. Des Weiteren stand im Handelsblatt –

Zitat / Auszüge:

Das Gremium geht zurück auf eine Initiative

vom Finanzminister Christian Lindner (FDP). Er findet es bedenklich,

dass es etwa in Frankreich mehr Investitionen in

Start-ups gibt als in Deutschland!

Zitat / Auszüge Ende.

Die Ampel-Koalition startete am 07. Dezember 2021. Vermutlich hat das Handelsblatt den FDPler und noch amtierenden Finanzminister Lindner am 21. August 2024 zu Unrecht gelobt, denn das notwendige Grund-Wissen dürfte der FDPler und noch amtierenden Finanzminister Lindner aus dem OXERA-Gutachten entnommen haben, das in der End-Phase der Ära von der CDU-Politikerin Merkel in Auftrag gegeben wurde.

Weshalb möchte man den FDPler und Finanzminister

Christian Lindner

wieder einmal mit falschen Federn schmücken?

______________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

______________

 

DIE VERFASSER

================================================

_____________________

EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

_________________________

Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

_________________________

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel, Dampfablassen

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>