Erhaltung der politischen Macht!
Die Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Kalenderjahr 2005 durch das Alterseinkünftegesetz hat das deutsche Sozial- und Steuersystem vermutlich in das größte ->
SOZIALPOLITISCHE CHAOS ->
seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland geführt. Das Schlagwort ->
REFORM ->
reichte immer aus -> um alles NEUE in den Himmel zu loben und alles ALTE zu verteufeln.
Die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben sich von
den linksgrünen Politikerinnen und Politiker in kleinen Schritten ->
seit dem Kalenderjahr 1998 -> einlullen lassen!
Die gesetzlichen Grundlagen wurden in den Kalenderjahren 2001 [ Riester-Rente ] -> 2004 [ Rürup-Rente und nachgelagerte Besteuerung ] und 2024 [ Verlängerung der Übergangsregelungen der nachgelagerten Besteuerung von 35 auf 53 Jahre ] geschaffen. Im März 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten gefordert -> um der Prämisse -> dass keine Doppelbesteuerung eintreten darf.
Zum 01. Januar 2005 wurde die nachgelagerte
Besteuerung der gesetzlichen Rente eingeführt!
Im Kalenderjahr 2021 hatte erstmals nach rund 20 Jahren der Bundesfinanzhof -> das oberste deutsche Finanzgericht -> zu der nachgelagerten Besteuerung Stellung bezogen. In beiden Fällen war nach den Entscheidungen des Bundesfinanzhofes aus Mai 2021 keine Doppelbesteuerung der Rente in den jeweils streitbefangenden Jahren nach dem Alterseinkünftegesetz eingetreten.
Der Bundesfinanzhof ist an deutsche Gesetze gebunden!
Der Bundesfinanzhof trifft keine Entscheidungen zu möglichen Verfassungswidrigkeit von Gesetzen. Eine solche Entscheidung ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. In den Beschlüssen vom Bundesfinanzhof ist jedoch ausdrücklich der Hinweis enthalten -> dass theoretisch in keinem Einzelfall eine Doppelbesteuerung durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung eintreten darf. Diesen Hinweis hat Bundeskanzler Scholz vermutlich mit seiner Verlängerung der Übergangsregelungen zur vollen Besteuerung von 35 Jahre auf 53 Jahre mit seinem Wachstumschancengesetz aus Februar 2024 aufgenommen. Zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfinanzhof fand vor der Verkündung der Urteile im Mai 2021 offensichtlich ein rege Kommunikation statt. Vermutlich zur Eindämmung von Folgewirkungen hatte SPD-GENOSSE Scholz im Mai 2021 als Bundesfinanzminister bereits den Inhalt des Wachstumschancen aus Februar 2024 -> Verlängerung der Übergangsregelungen um 18 Jahre –> aus seiner erhofften zukünftigen Zeit als Bundeskanzler verkündet.
Bei einer vollständigen Aufklärung des Deutschlandbank-Skandals
werden höchstwahrscheinlich die Ursachen sofort schnell erkennbar!
In der öffentlichen Wahrnehmung sollte womöglich der Eindruck entstehen -> dass durch das ->
WACHSTUMS-CHANCEN-GESETZ ->
die Steuerwelt wieder in Ordnung sei.
DAS ist aber nicht der Fall!
Kritische Erwägungen von obersten Behörden in der Bundesrepublik Deutschland kamen 20 Jahre zu spät! Denn alles scheint vermeintlich mit dem
WACHSTUMS-CHANCEN-GESETZ ->
endgültig geregelt zu sein! Doch für immer mehr kritisch denkende Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist das ->
WACHSTUMS-CHANCEN-GESETZ ->
bereits ein Beweis für eine fortschreitende schleichende Autokratie in der Bundesrepublik Deutschland. Einfluss auf die gesetzlichen Grundlagen zur nachgelagerten Besteuerung der Rente haben theoretisch die Legislative durch das Parlament und die Judikative durch das Bundesverfassungsgericht. Mit den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus Mai 2021 scheint das zunehmende brisante Thema ->
NACHGELAGERTE BESTEUERUNG ->
auf höchster Ebene der Finanzgerichte quer-verriegelt worden zu sein. Der Bundesfinanzhof kann die nachgelagerte Besteuerung nicht aufheben. Das Bundesverfassungsgericht hat bis heute keine Stellung bezogen -> ob mit dem Alterseinkünftegesetz aus 2005 die eigenen Auflagen aus März 2002 hinreichend umgesetzt wurden. Politisch besteht durch das Ausüben der Ämter als Bundesfinanzminister und als Bundeskanzler eine bedingte Einflussmöglichkeit auf Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichte. Die Zusammensetzung der Legislative bestimmen ausschließlich die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger als Wählerinnen und Wähler. Von den etablierten Parteien im Deutschen Bundestag nimmt sich jedoch keine Partei von dem brisanten Thema ->
NACHGELAGERTE BESTEUERUNG ->
etwas an. Keiner der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker im Deutschen Bundestag scheint sich zum Wohle der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Finger an der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
verbrennen zu wollen. Die bestehenden Gründe liegen vermutlich darin verborgen -> dass die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker es -> entweder nicht können oder nicht wollen! Womöglich steht nicht das Wohl der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> sondern die Gesichtswahrung der verantwortlichen politischen Eliten bei der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
noch immer im Vordergrund. Alle Parteien im Deutschen Bundestag scheinen ihre Koalitionsfähigkeit zur Regierungsfähigkeit in alle Richtungen aufrecht erhalten zu wollen.
Anders ist das Verhalten der verantwortlichen
Politikerinnen und Politiker ->
für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->
nicht mehr zu erklären!
Wegen der eingerichteten „SO“ genannten ->
BRANDMAUER ->
von ehemaliger Regierungs-Parteien kann eine Bundesregierung nur „noch“ aus einer Koalition zwischen ->
CDU, CSU, SPD,
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN oder der FDP ->
gebildet werden. Die aufgeführten Parteien sind gemeinsam für das angerichtete Desaster der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
und natürlich auch an dem verursachten Chaos der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente uneingeschränkt voll verantwortlich.
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